BT-Drucksache 17/11405

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksachen 17/9917, 17/11404 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz)

Vom 7. November 2012


Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, eine neue finanziel-
le Leistung (Betreuungsgeld) für Familien mit Kindern im
zweiten und dritten Lebensjahr einzuführen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossenen Ände-

rungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt
dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Für die Einführung des Betreuungsgeldes sind folgende
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand zu erwarten:

Maßnahme Gebietskörperschaft
Haushaltsbelastung (+) bzw. -entlastung (–)

– in Mio. Euro –

2013 2014 2015 2016

Einführung des Betreuungsgeldes Bund +70 +510 +995 +1 075

Anrechnung des Betreuungsgeldes
auf Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts2

Bund und Kommunen1 –2 –65 –130 –140

Bericht der Abgeordneten Steffen Bockhahn, Andreas Mattfeldt, Rolf Schwanitz, Dr. Florian
Toncar und Sven-Christian Kindler
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes
(Betreuungsgeldgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11405
17. Wahlperiode 07. 11. 2012

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/9917, 17/11404 –
Auswirkungen auf das Wohngeld Bund und Länder

Durch die Änderungen im Bereich des BEEG sind beim Wohngeld
Mehrausgaben zu erwarten, die jedoch wegen fehlender statistischer
Daten derzeit nicht quantifizierbar sind. Die Anrechnung des Betreu-
ungsgeldes führt bei Bezug von SGB-II-Leistungen teilweise dazu, dass
Familien ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II verlieren und nun-
mehr einen Wohngeldanspruch haben.

1 Rund 5 Prozent dieser Entlastung entfallen auf die kommunalen Haushalte.
2 Die Daten basieren auf der Frühjahrsprognose der Bundesregierung. Bei der Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-

derung im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch entstehen ab 2015 Einsparungen in einem zu vernachlässigenden geringen Umfang.

Drucksache 17/11405 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Durch die Einführung des Betreuungsgeldes erhöht sich der
Vollzugsaufwand von Bund, Ländern und Kommunen.
Eventuelle auf den Bund entfallende Mehrausgaben und auf
den Bund entfallender Personalbedarf sind innerhalb der be-
troffenen Einzelpläne finanziell und stellenmäßig gegen zu
finanzieren.

3. Sonstige Kosten

Eine Kostenbelastung der Unternehmen und Betriebe kann
durch die Einführung des Betreuungsgeldes nicht festgestellt
werden. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisni-
veau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind
nicht zu erwarten.

4. Bürokratiekosten

Eine messbare Belastung durch Bürokratiekosten für die
Wirtschaft ist nicht feststellbar. Für Bürgerinnen und Bürger,
die die neue Leistung des Betreuungsgeldes in Anspruch
nehmen, entsteht Bürokratieaufwand.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten
Beschlussempfehlung.

Berlin, den 7. November 2012

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Steffen Bockhahn
Berichterstatter

Andreas Mattfeldt
Berichterstatter

Rolf Schwanitz
Berichterstatter

Dr. Florian Toncar
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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