BT-Drucksache 17/11253

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Katja Kipping, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/7646 - Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Amtsträgerinnen und Amtsträger nicht auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch anrechnen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/7653 - Keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch c) zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Ulrich Schneider, Katrin Göring-Eckardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9950 - Zweckgebundene und steuerfreie Übungsleiterpauschalen und Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement nicht auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch anrechnen

Vom 29. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11253
17. Wahlperiode 29. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Katja Kipping,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7646 –

Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträgerinnen
und Mandatsträger sowie Amtsträgerinnen und Amtsträger nicht auf
Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch anrechnen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Katrin Kunert, Diana Golze,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7653 –

Keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches
Engagement auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Ulrich Schneider, Katrin Göring-
Eckardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9950 –

Zweckgebundene und steuerfreie Übungsleiterpauschalen und
Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement nicht auf
Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch anrechnen

A. Problem
Nach dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz werden seit 1. April 2011 nach dem
Einkommensteuerrecht zweckgebundene steuerfreie Übungsleiterpauschalen
und pauschale Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement
auf Leistungen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II bzw. SGB XII) angerechnet. Das gilt für ehrenamtliches Engagement in
der Kommunalpolitik, in Sportvereinen, Initiativen u. a. m. Die Antragsteller
beider Fraktionen sehen in dieser Anrechnung eine Benachteiligung von Bezie-

Drucksache 17/11253 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

hern und Bezieherinnen der genannten staatlichen Leistungen gegenüber ande-
ren Bürgern.

B. Lösung

Zu den Buchstaben a und b

Die Fraktion DIE LINKE. fordert Änderungen im SGB II und SGB XII, so dass
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche kommunale Tätigkeit mit Mandat
sowie für bürgerschaftliches Engagement nicht mehr auf die Grundsicherung
nach diesen Gesetzen angerechnet wird.

Zu Buchstabe c

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert ebenfalls eine gesetzliche
Regelung zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements auch der SGB-II-
und SGB-XII-Beziehenden. Im Ergebnis soll die Übungsleiterpauschale analog
zu den Regelungen im Einkommensteuerrecht in Höhe von monatlich bis zu
175 Euro nicht auf Leistungen des SGB II und SGB XII angerechnet werden.
Ferner sollen aus öffentlichen Kassen gezahlte pauschale Aufwandsentschä-
digungen – etwa für kommunalpolitische Tätigkeiten – analog zu den Regelun-
gen im Einkommensteuerrecht in Höhe von monatlich bis zu 175 Euro und
analog zu den diesen Betrag übersteigenden Freibeträgen der jeweiligen Erlasse
der obersten Finanzbehörden der Länder nicht auf Leistungen des SGB II und
SGB XII angerechnet werden.

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7646 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7653 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9950 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme eines Antrags oder mehrerer Anträge.

D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11253

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/7646 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/7653 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 17/9950 abzulehnen.

Berlin, den 24. Oktober 2012

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Sabine Zimmermann
Vorsitzende

Markus Kurth
Berichterstatter

SGB II nicht gerechtfertigt wären. Die Einzelfallprüfung gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung

über den Zweck der Einnahme sei dann entfallen, wenn
Einnahmen und Zuwendungen einen Beitrag in Höhe einer
halben monatlichen Regelleistung (§ 20 Absatz 2 Satz 1

des Antrags auf Drucksache 17/7646 empfohlen. Ablehnung
wurde auch für den Antrag auf Drucksache 17/7653 emp-
fohlen und zwar mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
Drucksache 17/11253 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Markus Kurth

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/7646 ist in der 175. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 26. April 2012 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
sowie an den Innenausschuss, den Sportausschuss sowie den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/7653 ist in der 175. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 26. April 2012 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
sowie an den Innenausschuss, den Sportausschuss sowie den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/9950 ist in der 184. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 14. Juni 2012 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
sowie an den Sportausschuss, den Finanzausschuss sowie
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu den Buchstaben a und b

Ehrenamtliches Engagement in Gemeinde- und Kreisvertre-
tungen verdient nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. be-
sondere Anerkennung und dürfe auch Leistungsempfängern
nach dem SGB II und dem SGB XII nicht verschlossen blei-
ben. Nach geltendem Recht würden pauschale Aufwands-
entschädigungen aber auf die Grundsicherung angerechnet,
wenn sie den erhöhten Grundfreibetrag von 175 Euro monat-
lich überstiegen. Alle anderen Bürger müssten ihre Aufwands-
entschädigung lediglich versteuern und dürften den verblei-
benden Betrag ungeschmälert behalten. Im Regelungsbereich
des SGB XII werde zwar aufgrund eines älteren Beschlusses
des Bundesverwaltungsgerichts nicht angerechnet. Zur Klar-
stellung sei aber auch dort eine eindeutige Regelung zu tref-
fen. Mit dem Antrag auf Drucksache 17/7653 streben die
Initiatoren an, dass auch andere Formen bürgerschaftlichen
Engagements nicht auf die Grundsicherungen nach dem
SGB II und dem SGB XII angerechnet werden. Darunter solle
das Engagement etwa in Initiativen, Stiftungen, Sportver-
einen oder bei der Freiwilligen Feuerwehr fallen.

Zu Buchstabe c

Gemäß § 11 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a SGB II (alte
Fassung) war es nach Angaben der Antragsteller vor dem
1. April 2011 möglich, eine zweckbestimmte Einnahme an-
rechnungsfrei auf Leistungen des SGB II zu erhalten, sofern
sie einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II diente
und die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so
günstig beeinflusste, dass daneben Leistungen nach dem

Übungsleiterin und -leiter, Ausbilderin und Ausbilder, Er-
zieherin und Erzieher oder Betreuerin und Betreuer (so-
genannte Übungsleiterpauschale) in Höhe von 175 Euro
ungeprüft anrechnungsfrei geblieben. Mit dem Gesetz zur
Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII habe sich
das zum 1. April 2011 geändert. Finanziell habe diese Neu-
regelung teils zu erheblichen finanziellen Verschlechterun-
gen bei den Leistungsbeziehenden sowie zu einer erheb-
lichen Ungleichbehandlung von SGB-II-Leistungsbeziehen-
den gegenüber Erwerbstätigen ohne ergänzende SGB-Leis-
tungen geführt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss, der Sportausschuss sowie der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben
den Antrag auf Drucksache 17/7646 in ihren Sitzungen am
26. September 2012 beraten und dem Deutschen Bundestag
gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des
Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss, der Sportausschuss sowie der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben
den Antrag auf Drucksache 17/7653 in ihren Sitzungen am
26. September 2012 beraten und dem Deutschen Bundestag
gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des
Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Sportausschuss, der Finanzausschuss sowie der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben
den Antrag auf Drucksache 17/9950 in ihren Sitzungen am
26. September 2012 beraten und dem Deutschen Bundestag
gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Anträge
auf Drucksachen 17/7646, 17/7653 und 17/9950 in seiner
110. Sitzung am 24. Oktober 2012 abschließend beraten und
dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SGB II) nicht überstiegen hätten. In der Praxis sei daher eine
monatliche Pauschale für nebenberufliche Tätigkeiten als

CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. sowie für den Antrag

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11253

auf Drucksache 17/9950 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE.

Berlin, den 24. Oktober 2012

Markus Kurth
Berichterstatter

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