BT-Drucksache 17/112

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/40- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und folgender Resolutionen, zuletzt 1884 (2009) vom 27. August 2009 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 1. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/112 (neu)
17. Wahlperiode 01. 12. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/40 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United
Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701
(2006) vom 11. August 2006 und folgender Resolutionen, zuletzt 1884 (2009)
vom 27. August 2009 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem

Seit der Verlängerung des Bundestagsmandats für den UNIFIL-Einsatz im Sep-
tember 2008 hat sich die innen- und außenpolitische Situation des Libanon weiter
verbessert. Das Risiko eines erneuten bewaffneten Konflikts mit Israel besteht
allerdings fort – nicht zuletzt angesichts innenpolitischer Spannungen im Liba-
non und ungelöster regionaler Konflikte. Der Generalsekretär der Vereinten
Nationen hat in seinem letzten Umsetzungsbericht zur Resolution 1701 (2006)
vom 2. November 2009 seine Besorgnis hinsichtlich der Lage vor Ort und der
wiederholten Verletzungen der Resolution 1701 (2006) zum Ausdruck gebracht.

Daher beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung der Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon
(UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und
folgender Resolutionen, zuletzt 1884 (2009) vom 27. August 2009 des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen:

● Der Deutsche Bundestag möge der von der Bundesregierung am 18. Novem-
ber 2009 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) bis
zum 30. Juni 2010 zustimmen. Die vorgesehenen Kräfte sollen bis zum
30. Juni 2010 eingesetzt werden, solange ein Mandat des VN-Sicherheitsrates
und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen.
● Der Einsatz soll fortgesetzt werden unter Fortgeltung der Regelungen der Be-
schlüsse der Bundesregierung vom 13. September 2006, 22. August 2007 und
9. September 2008, denen der Deutsche Bundestag am 20. September 2006
(Drucksache 16/2572), am 12. September 2007 (Drucksache 16/6278) und
am 17. September 2008 (Drucksache 16/10207) zugestimmt hat. Die Zahl der
maximal einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten soll von 1 200 auf 800
reduziert werden.

Drucksache 17/112 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. sowie eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT zu den Kosten in einem
gesonderten Bericht Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/112 (neu)

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/40 anzunehmen.

Berlin, den 1. Dezember 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der SPD die
Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
4. Sitzung am 1. Dezember 2009 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 27. November 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen

zung am 27. November 2009 beraten und empfiehlt in seiner
3. Sitzung am 1. Dezember 2009 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
sowie eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT zu den
Kosten in einem gesonderten Bericht Stellung.

Berlin, den 1. Dezember 2009

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 17/112 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/40 in seiner 7. Sitzung am 26. November 2009 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss und zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
sowie dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwie-
sen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am
27. November 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 27. No-
vember 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 25. November
beraten und empfiehlt – vorbehaltlich der Überweisung – mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sit-

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