BT-Drucksache 17/111

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/39 Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1890 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 1. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/111 (neu)
17. Wahlperiode 01. 12. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/39 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
(International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf
Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt
Resolution 1890 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem

Die Afghanistankonferenz in Den Haag und der NATO-Gipfel in Straßburg und
Kehl haben 2009 die Fortsetzung des internationalen Engagements für die
dauerhafte Stabilisierung und die friedliche wirtschaftliche und soziale Entwick-
lung Afghanistans bekräftigt. Die Bundesregierung ist bereit, der Bitte der
afghanischen Regierung und der Vereinten Nationen zu entsprechen und als
Mitglied der internationalen Gemeinschaft und der NATO ihren substantiellen
zivilen und militärischen Beitrag zum Wiederaufbau Afghanistans fortzusetzen.

Mit dem vorliegenden Antrag beantragt die Bundesregierung die Zustimmung
des Deutschen Bundestages zur Verlängerung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an der NATO-geführten Internationalen Sicherheitsunter-
stützungstruppe in Afghanistan, ISAF, auf der Grundlage der Resolutionen 1386
(2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1890 (2009) des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen (VN), für weitere zwölf Monate über den
13. Dezember 2009 hinaus, jedoch nur solange ein Mandat des VN-Sicherheits-
rates vorliegt.

Das deutsche ISAF-Kontingent soll unverändert maximal 4 500 Soldatinnen und
Soldaten umfassen. Das deutsche Engagement wird weiterhin auf die Aufgaben
in den regionalen Schwerpunktbereichen Norden und Kabul zugeschnitten sein.
Der Einsatz von ISAF hat unverändert zum Ziel, die afghanische Regierung bei

der Gewährleistung eines sicheren Umfelds zu unterstützen.

Es ist die Absicht der Bundesregierung, im Lichte der gemeinsam mit Frankreich
und dem Vereinigten Königreich vorgeschlagenen internationalen Afghanistan-
Konferenz den deutschen zivilen und militärischen Beitrag im Rahmen des inter-
nationalen Gesamtengagements in Afghanistan einer erneuten Prüfung zu unter-
ziehen und bei Bedarf dem Parlament ein dementsprechend angepasstes Mandat
zur Billigung vorzulegen.

Drucksache 17/111 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei zwei Stimmenthaltungen aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Abgeordnete Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU) gibt zu Protokoll, dass er
sich nicht an der Abstimmung beteiligt.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT zu den Kosten in einem ge-
sonderten Bericht Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/111 (neu)

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/39 anzunehmen.

Berlin, den 1. Dezember 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am
27. November 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. sowie gegen eine Stimme aus
der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 4. Sit-
zung am 1. Dezember 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. und einer Gegenstimme aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung aus
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sit-
zung am 27. November 2009 beraten und empfiehlt in seiner
3. Sitzung am 1. Dezember 2009 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und einer Stimme aus der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei zwei Stimmenthaltungen
aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Abgeordnete Dr. Peter Gauweiler gibt zu Protokoll, dass
er sich nicht an der Abstimmung beteiligt.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT zu den
Kosten in einem gesonderten Bericht Stellung.

Berlin, den 1. Dezember 2009

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 17/111 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Jan van Aken und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/39 in seiner 7. Sitzung am 26. November 2009 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenausschuss,
dem Rechtsausschuss, dem Verteidigungsausschuss, dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung sowie dem Haushaltsausschuss gemäß § 96
GO- BT überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am
1. Dezember 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 27. November 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 27. No-
vember 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.