BT-Drucksache 17/11067

Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Republik Kongo

Vom 17. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11067
17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christoph Strässer, Angelika Graf (Rosenheim), Dr. h. c. Gernot
Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Ute Kumpf, Thomas
Oppermann, Ullrich Meßmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Republik Kongo

Seit den Präsidentschaftswahlen im November 2011 hat sich die politische und
menschenrechtliche Lage in der Demokratischen Republik (DR) Kongo ver-
schlechtert. Aufgrund des manipulierten Wahlergebnisses blieb der bisherige
Präsident Joseph Kabila zwar weiter an der Macht, hat aber innenpolitisch an
Einfluss und international an Unterstützung verloren. In das Machtvakuum im
Osten des Landes stießen alte und neue Milizengruppen mit aller Brutalität vor
und lösten in der Bevölkerung eine Fluchtwelle in sichere Landesteile und in
die Nachbarländer aus. Bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen
den Milizen und der kongolesischen Armee FARDC (Forces Armées de la
République Démocratique du Congo) wurden Dörfer gebrandschatzt, Men-
schen gefoltert, vergewaltigt und extralegal hingerichtet, Kinder als Soldaten
zwangsrekrutiert. Laut UN-Angaben sind seit April 2012 eine halbe Million
Menschen auf der Flucht. Schon davor wurde die Zahl der Binnenvertriebenen
auf über 1,5 Millionen geschätzt. Unter diesen von Gewalt geprägten Rahmen-
bedingungen ist die Organisation von humanitärer Hilfe extrem schwierig.
Viele Flüchtlinge können – wenn überhaupt – nur notdürftig versorgt werden.
Im Jahr 2012 hat die Bundesregierung bislang 4,1 Mio. Euro für Binnenvertrie-
bene und Flüchtlinge zur Verfügung gestellt.

Die Sicherheitslage in der DR Kongo ist katastrophal. Ein wesentlicher Grund
dafür ist, dass die Reform des Sicherheitssektors nicht vorankommt und es
Armee und Polizei an Disziplin und Effizienz mangelt. Deutschland unterstützt
zwar die Reform von Armee und Polizei über EUSEC RD Congo und EUPOL
RD Congo. Ohne eine spürbare finanzielle und personelle Aufstockung der bei-
den EU-Missionen wird es jedoch keine Fortschritte geben. Diese sind aller-
dings unwahrscheinlich, da nach den jüngsten EU-Beschlüssen das Budget von
EUSEC gekürzt wurde; beide Missionen sollen bis September 2014 auslaufen.
Für die UN-Mission MONUSCO, die mit der Armee gemeinsame Operationen
durchführt, ist es eine enorme Herausforderung, ihr Kernmandat, den Schutz der
Zivilbevölkerung, zu erfüllen.

Beide Seiten – Regierungsarmee wie Milizen – begehen Kriegsverbrechen und

schwerste Menschenrechtsverletzungen. In der Regel werden die Täter nicht
bestraft. Diese Straflosigkeit ermutigt geradezu zu weiteren Gräueltaten. Große
Gefahr für die Zivilbevölkerung geht von der nationalen Armee selbst aus.
Gemeinsam mit der Polizei haben Soldaten die Hälfte aller sexuellen Gewalt-
taten verübt. Zwar wurden neun Soldaten nach den Massenvergewaltigungen
in der Stadt Fizi in der Provinz Süd-Kivu im Januar 2011 verurteilt, aber dass
sie überhaupt vor Gericht gestellt wurden, war jedoch eher die Ausnahme.

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Umso wichtiger ist das politische Signal, das im März 2012 vom Schuldspruch
des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Thomas Lubanga wegen
der Rekrutierung von Kindersoldaten ausgegangen ist. Auch die politische Füh-
rung der Forces Démocratiques pour la Liberation du Ruanda (FDLR) – Ignace
Murwanashyaka und Straton Musoni – steht gegenwärtig in Deutschland vor
Gericht. Erstmals werden nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch Kriegs-
verbrechen verhandelt. Auf das Konto der FDLR gehen über Jahre schwerste
Massaker und systematische Massenvergewaltigungen hinweg. Während sich
die FDLR-Spitze juristisch verantworten muss, ist der Haftbefehl des IStGH ge-
gen Joseph Kony, Anführer der Lord’s Resistance Army (LRA), noch immer
nicht vollstreckt. Auch gegen den ehemaligen CNDP-Rebellenführer und späte-
ren General Bosco Ntaganda sowie gegen den FDLR-General Sylvestre Muda-
cumura wurden – bislang folgenlos – Haftbefehle des IStGH erlassen. Im Fall
Ntaganda verweigert die kongolesische Regierung sogar ganz offiziell die Aus-
lieferung. Dies darf die internationale Gemeinschaft nicht hinnehmen. Die Op-
fer müssen Gerechtigkeit erfahren und entschädigt werden. Deshalb braucht die
DR Kongo eine umfassende Justizreform, um die Verbrechen und Menschen-
rechtsverletzungen nach internationalen Standards zu ahnden.

Schwere Menschenrechtsverletzungen werden auch von der neuen Rebellen-
gruppe M23 begangen, die sich aus der aufgelösten CNDP-Miliz und Armee-
Deserteuren gebildet hat. M23 bezieht sich auf den Friedensvertrag zwischen
der kongolesischen Regierung und der CNDP-Miliz vom 23. März 2009. Durch
ihn wurden kongolesische und ruandische Tutsi in die Armee integriert. Da der
Friedensvertrag jedoch nicht umfassend umgesetzt wurde, verließen die ehe-
maligen CNDP-Rebellen aus Protest die Armee und gründeten die M23-Be-
wegung. Militärisch ist ihnen die kongolesische Armee trotz enger Kooperation
mit MONUSCO weit unterlegen. Ziel aller Milizen ist die Kontrolle über den
rohstoffreichen Ostkongo. Seine Bodenschätze – Erze, Mineralien, Gold und
Diamanten – werden größtenteils über Ruanda exportiert, meist illegal. Die kon-
golesische Bevölkerung profitiert kaum vom Rohstoffreichtum ihres Landes.

Der UN-Sicherheitsrat hat gefordert, dass jegliche ausländische Hilfe für M23
eingestellt werde. Laut UN-Bericht ist es die ruandische Regierung, die M23
mit Waffen und Kämpfern unterstützt. Deshalb haben die USA, Großbritannien,
die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland Gelder für die Entwick-
lungszusammenarbeit mit Ruanda gesperrt. Bei ihrem Besuch in Berlin im
August 2012 hat die ruandische Außenministerin diese Entscheidung scharf kri-
tisiert und die kongolesische Regierung zu Verhandlungen mit M23 aufge-
fordert. Beim IStGH in Den Haag wurden inzwischen Ermittlungen gegen den
ruandischen Präsidenten Paul Kagame wegen Kriegsverbrechen beantragt.

Mehrere hochrangige UN-Repräsentanten berichten äußerst besorgt über die
Menschenrechtslage in der DR Kongo – so die UN-Hochkommissarin für Men-
schenrechte Navi Pillay, der Leiter von MONUSCO Roger Meece, der Sonder-
gesandte für sexuelle Gewalt in Kriegen Vijay Nambiar und der Sonderbericht-
erstatter für extralegale und willkürliche Hinrichtungen Christof Heyns. Navi
Pillay nannte in ihrem Bericht vom Januar 2012 (A/HRC/19/48), der sich noch
auf die Zeit vor dem aktuellen Vorstoß der Milizen im Ostkongo bezieht,
folgende menschenrechtlichen Hauptprobleme: willkürliche Verhaftungen,
menschenunwürdige Haftbedingungen, Folter und Misshandlungen, sexuelle
Gewalt, Repression gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger/-innen,
Straflosigkeit und mit illegalem Rohstoffabbau verbundene Menschenrechts-
verletzungen. Einheimische Nichtregierungsorganisationen beklagen die sich
verschlechternde Sicherheitslage und die Bedrohung von Menschenrechts-
verteidigern. Wie gefährlich deren Einsatz für die Menschenrechte ist, zeigt die
brutale Ermordung Floribert Chebeyas. Noch immer ist der mutmaßliche

Hauptverantwortliche, der Chef der Nationalen Polizei John Numbi, auf freiem
Fuß.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11067

Im Juli 2011 wurde der interfraktionelle Antrag „Die Demokratische Republik
Kongo stabilisieren“ (Bundestagsdrucksache 17/6448) in den Deutschen
Bundestag eingebracht. Schon damals wurde befürchtet, dass im Vorfeld der
Präsidentschaftswahlen Menschenrechtsverletzungen zunehmen und der Druck
auf Menschenrechtsverteidiger/-innen steigt. Dies hat sich bewahrheitet. Umso
wichtiger ist es, dass die Provinz- und Lokalwahlen 2013 mit größtmöglicher
Transparenz vorbereitet und durchgeführt werden und kritische Menschen-
rechtsverteidiger/innen wirksamen Schutz erhalten. Der Deutsche Bundestag ist
in tiefer Sorge um die Zukunft der DR Kongo.

Wir fragen die Bundesregierung:

Maßnahmen für ein Ende der Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen

1. Welche Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, der Europäischen
und der Afrikanischen Union hält die Bundesregierung für am wirksamsten,
um die Gewalt in der DR Kongo möglichst rasch zu beenden?

2. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung friedenspolitische Maß-
nahmen in der DR Kongo, und mit welchem Ergebnis?

Was unternimmt sie z. B. zur Förderung und zum Schutz der Menschen-
rechte in der DR Kongo, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit?

Hat sie die in Nummer 7 des interfraktionellen Antrags (Bundestagsdruck-
sache 17/6448) aufgelisteten menschenrechtlichen Forderungen an die kon-
golesische Regierung gestellt, und mit welchem Ergebnis?

3. Hält die Bundesregierung die jüngeren Initiativen zur Reform des Sicher-
heitssektors für geeignet, seine Effizienz zu steigern und unangemessene
Gewaltanwendung sowie sexuelle Gewalt durch Armee und Polizei ein-
zugrenzen?

4. Zu welchen Fortschritten bei der Reform des Sicherheitssektors und bei der
Verbesserung der Menschenrechtslage in der DR Kongo haben EUSEC und
EUPOL beigetragen?

Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch das für Herbst 2014 ge-
plante Ende der Missionen für das Land?

5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die kurzfristig Anfang Sep-
tember 2012, also vier Wochen vor Mandatsende erfolgte Verlängerung der
Mandate von EUSEC RD Congo und EUPOL RD Congo der nachhaltigen
Arbeit der Operationen dient?

6. Haben sich nach Meinung der Bundesregierung Aufstellung und Aufgaben-
erfüllung der MONUSCO-Mission der Vereinten Nationen verbessert?

Wenn ja, in welchen Bereichen, und wenn nein, welche sicherheitspolitischen
Konsequenzen sind daraus zu ziehen?

7. Wie wird sichergestellt, dass MONUSCO-Soldaten nicht selbst Menschen-
rechtsverletzungen begehen oder indirekt durch gemeinsame Operationen
mit der Armee an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind?

8. Arbeiten in MONUSCO auch private Sicherheitsfirmen mit, und wenn ja,
wer hat sie beauftragt, und wie lautet das Ziel des Auftrags?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der in MONUSCO eingebette-
ten Arbeitseinheiten für Menschenrechts- und Genderfragen?

Wie verwertet das Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte
UNJHRO (United Nations Joint Human Rights Office) die über das „Profi-
ling Project“ gesammelten Daten über Menschenrechtsverletzungen und für

sie verantwortliche Personen?

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10. Wie ist die Position der Bundesregierung zum geplanten Vorhaben der
Internationalen Konferenz der Großen Seen (ICGLR), eine neutrale inter-
nationale Truppe in den Ostkongo zu entsenden?

Unter welchen Voraussetzungen würde sie eine solche Truppe befürwor-
ten?

11. Sieht die Bundesregierung im Friedensvertrag vom 23. März 2009, auf den
sich die M23-Milizen beziehen und dessen ausgebliebene Umsetzung sie
kritisieren, eine Grundlage für Friedensgespräche?

12. Wie hat die ruandische Regierung darauf reagiert, dass Deutschland die
Budgethilfe eingestellt hat, nachdem UN-Experten ihr vorgeworfen haben,
die M23-Milizen finanziell und personell unterstützen?

Hat die Aussetzung der Budgethilfe einen kritischen Dialog zwischen bei-
den Regierungen über die M23-Unterstützung verhindert?

Wenn nein, in welchem Rahmen findet er statt, und welche Ergebnisse wur-
den erreicht?

Auf welcher Basis soll nach Auffassung der Bundesregierung die bisher als
erfolgreich bewertete Entwicklungszusammenarbeit mit Budgethilfe fort-
geführt werden, und wann ist geplant, die Budgethilfe für Ruanda wieder
aufzunehmen?

13. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Dialog mit der Regie-
rung Ugandas zu führen, der ebenfalls die Unterstützung der M23-Milizen
vorgeworfen wird?

Wenn ja, auf welcher Grundlage und mit welchem Ziel soll dieser Dialog
geführt werden, und wie wird die Bundesregierung dabei die Erfahrungen
mit Ruanda berücksichtigen?

14. Mit welchen konkreten Initiativen wird national wie international versucht,
die illegale Ausbeutung und Vermarktung der kongolesischen Boden-
schätze zu verhindern und ein System zu etablieren, das transparent ist und
der kongolesischen Volkswirtschaft dient?

15. Wie wird die kongolesische Zivilgesellschaft in friedenspolitische Maß-
nahmen eingebunden?

16. Wann wird das neue Kongo-Konzept der Bundesregierung vorliegen, und
welche Rolle werden menschenrechtliche Aspekte darin spielen?

17. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung – auch im
EU-Verbund – zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen 2013 bei-
tragen?

Schutz der Zivilbevölkerung und Unterstützung von Menschenrechtsverteidi-
gern

18. Wie und durch welche Organisationen gestaltet sich die Versorgung der
Flüchtlinge?

Was trägt Deutschland dazu bei, um ihre Lage zu verbessern?

19. Was unternimmt die Bundesregierung, um gemeinsam mit den internatio-
nalen Partnern die UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ und
deren Folgeresolutionen umzusetzen?

20. Welche Schutz- und Hilfsprogramme gibt es speziell für Frauen und Kin-
der?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11067

21. Wie hoch wird die aktuelle Zahl der Kindersoldaten und -soldatinnen in der
DR Kongo geschätzt?

Wie erfolgreich waren und sind die Demobilisierungsprogramme für sie,
bzw. wie gelingt ihre Eingliederung in die Gesellschaft?

22. Wie setzt die deutsche Botschaft in Kinshasa gemeinsam mit ihren EU-
Partnern die EU-Leitlinie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
um?

23. Finanziert die EU Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidi-
gern?

24. Mit welchen Maßnahmen fördert und schützt die deutsche Botschaft
Menschenrechtsverteidiger/-innen, insbesondere auch im umkämpften Ost-
kongo?

25. Welche Menschenrechtsverteidiger/-innen sind gegenwärtig inhaftiert, und
zu welchen von ihnen hat die Bundesregierung Kontakt?

26. Wurden von der deutschen Botschaft bzw. der EU-Mission gefährdete und
bedrohte Menschenrechtsverteidiger/-innen konkret in Schutz genommen
und/oder vorübergehend zu ihrer Sicherheit ins Ausland gebracht?

Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich 2011 und 2012?

Justizreform und Bekämpfung der Straflosigkeit

27. In welchem Kontext und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung
die kongolesische Regierung aufgefordert, die massiven Menschenrechts-
verletzungen juristisch zu verfolgen und die Opfer zu entschädigen?

28. Übt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern Druck auf die
kongolesische Regierung aus, damit Menschenrechtsverletzungen und
Massenvergewaltigungen durch die kongolesische Armee und Polizei ge-
ahndet und die Opfer entschädigt werden?

29. Auf welche Weise hat die Bundesregierung – wie im interfraktionellen
Antrag gefordert – der kongolesischen Regierung Unterstützung bei der
Einrichtung von Sonderkammern an den Berufungsgerichten der Provinzen
angeboten, und wenn ja, wie war die Reaktion der Regierung, und was ist
seitdem konkret passiert?

Wird die Idee von Sondergerichten weiterverfolgt, nachdem im letzten Jahr
der Senat den diesbezüglichen Gesetzentwurf abgelehnt hat?

30. Hat die Bundesregierung in ihren bilateralen Gesprächen mit staatlichen
Stellen der DR Kongo deutlich gemacht, dass es gegen internationale Stan-
dards verstößt, wenn Menschenrechtsverletzungen vor Militärgerichten
statt vor zivilen Gerichten verhandelt werden?

31. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag von Amnesty International,
ein UN-Mandat zu schaffen, das der kongolesischen Regierung bei der
Umsetzung von Reformen, insbesondere im Bereich der Justiz, beratend
zur Seite steht?

Welche Argumente hat sie für oder gegen ein solches Mandat?

32. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der kongolesischen Regierung
dafür ein, General Bosco Ntaganda wegen Kriegsverbrechen an den IStGH
auszuliefern?

33. Was unternimmt die Bundesregierung, evtl. gemeinsam mit ihren inter-
nationalen Partnern, damit alle kongobezogenen Haftbefehle des IStGH

vollstreckt werden?

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34. Ist der Bundesregierung die Initiative kongolesischer Nichtregierungsorga-
nisationen „Justice Maintenant“ bekannt, mit der eine rechtsstaatliche
Justiz gestärkt und die Straflosigkeit beendet werden soll, und unterstützt
sie diese?

35. Was unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern zur
wahrheitsgemäßen Aufklärung der Ermordung des Menschenrechtsver-
teidigers Floribert Chebeya und des Schicksals seines verschwundenen
Fahrers Fidèle Bazana?

36. Setzt sich die Bundesregierung für bessere Haftbedingungen in den
Gefängnissen, für eine Ächtung von Folter und Misshandlungen während
der Haft, für eine bessere medizinische Versorgung und eine getrennte
Unterbringung von Frauen und Männern ein, und wenn ja, in welcher
Form?

Berlin, den 17. Oktober 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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