BT-Drucksache 17/11029

Transparenz als verbindliches Grundprinzip in der öffentlich finanzierten Wissenschaft verankern

Vom 17. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11029
17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Antrag
der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring,
Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Ulrich Schneider, Arfst Wagner
(Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Transparenz als verbindliches Grundprinzip in der öffentlich finanzierten
Wissenschaft verankern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In letzter Zeit sind mehrfach Forderungen nach mehr Transparenz im Wissen-
schaftsbereich vorgebracht worden. Diese richten sich erkennbar an unter-
schiedliche Adressaten und verfolgen verschiedene Zielsetzungen: Gefordert
werden nachvollziehbare Informationen für die Bürgerinnen und Bürger sowie
für die interessierte Öffentlichkeit darüber, wer im Wissenschaftsbereich wel-
che öffentlichen Mittel für welche Forschungstätigkeiten erhält. Die Forderung
nach mehr Transparenz bei der öffentlichen Mittelvergabe (im Sinne von Open
Government Data) wird unter anderem damit begründet, dass die öffentliche
Forschungsförderung für die Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar
sei. Als Beispiele hierfür wird aktuell die Förderung im Bereich der Dual-Use-
Anwendungsmöglichkeiten (z. B. SPIEGEL ONLINE vom 1. August 2012)
und die Finanzierung der Kernspaltungs- und Kernfusionsforschung der Euro-
päischen Atomgemeinschaft (EURATOM) kritisch kommentiert (vgl. Jahresbe-
richt der Expertenkommission Forschung und Innovation, 2012).

Mehr Transparenz wird auch gefordert von öffentlich finanzierten Einrichtun-
gen, wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, nicht nur in Bezug auf
ihre eigene Tätigkeit, sondern auch mit Blick auf ihre Kooperationsbeziehun-
gen mit Dritten.

Dort, wo es um die Unabhängigkeit der Wissenschaft und die Aufdeckung
möglicher Interessenskonflikte geht, richten sich aber auch Appelle und Forde-
rungen an die Forscherinnen und Forscher selber. Vereinzelt aufgetretene Fälle
wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Rahmen von Kooperationsbeziehungen
und bei Nebentätigkeiten von Professoren und Professorinnen haben nicht nur
ein ungerechtfertigtes Misstrauen gegenüber einer weitgehend integren Wis-
senschaft befördert; sie haben auch zu einer Reihe berechtigter Forderungen
und Vorschläge zur Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit geführt.
Beispielhaft für die Forderungen nach mehr Transparenz im Wissenschaftsbe-

reich sind insbesondere die Resolution des Deutschen Hochschulverbandes
„Zur Unparteilichkeit von Wissenschaft“ (2012) sowie die Entschließung der
24. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten „Mehr Transparenz bei
der Wissenschaft – Offenlegung von Kooperationsverträgen“ (2012) zu nen-
nen. Mehrfach ist in diesem Zusammenhang von verschiedenen Akteuren auf
die Intransparenz, das Fehlen einheitlicher Regelungen sowie die mangelhafte

Drucksache 17/11029 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Durchsetzung bestehender Regelungen bei Nebentätigkeiten von Professorin-
nen und Professoren hingewiesen worden (z.B. FAZ.net vom 30.5.2011).

Im Bereich der Transparenz bei der öffentlichen Forschungsförderung ist fest-
zuhalten, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, auf
nachvollziehbare Weise zu erfahren, welche Wissenschaftler und Wissenschaft-
lerinnen welche Forschung mit welchen Ergebnissen und mit welchen öffentli-
chen Fördermitteln durchführen und welche Kooperationspartner und -partne-
rinnen dabei einbezogen werden. Mehr Transparenz ist zudem eine wichtige
Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger sowie zivilgesellschaftliche
Akteure leichter und besser an forschungspolitischen Prozessen teilhaben und
an forschungspolitischen Entscheidungszusammenhängen partizipieren kön-
nen. Mehr Transparenz nützt aber auch der Wissenschaft selbst: Sie führt zu ei-
ner verbesserten Sichtbarkeit der öffentlich finanzierten Forschungsvorhaben
und ihrer Ergebnisse, wodurch unter anderem der wissenschaftliche Austausch
und die Legitimität der öffentlichen Forschungsförderung gestärkt wird. Trans-
parenz im Wissenschaftsbereich unterstützt auf vielfältige Weise die Qualitäts-
sicherung, erhöht die Glaubwürdigkeit von Wissenschaft in der Gesellschaft
und hilft dabei, Innovationspotenziale durch die Unterstützung des Wissens-
und Technologietransfers umfänglicher zu erschließen.

Bereits bestehende Datenbanken (u. a. GEPRIS der Deutschen Forschungsge-
meinschaft – DFG – sowie www.foerderkatalog.de) besitzen als Ausgangs-
punkt geeignetes Potenzial für den Aufbau einer entsprechenden Darstellung
von wesentlichen Informationen im Bereich der Projektförderung durch den
Bund und die DFG sowie im Bereich der Ressortforschung. Die bestehenden
Projektdatenbanken sind jedoch unvollständig. Insbesondere die Datenbank
foederkatalog.de enthält ausschließlich Metadaten und die Datensätze sind nur
schwer für interessierte Bürger und Bürgerinnen nachvollziehbar. Dies gilt es
zu ändern. Sicherzustellen ist die Offenlegung von Informationen zu den Emp-
fängerinnen und Empfängern der Projektförderung, zu deren Umfang und
Dauer, zum Forschungsgegenstand und zu den involvierten Kooperationspart-
nern und -partnerinnen. Bei dem Aufbau entsprechender Informationsportale
sollte darauf geachtet werden, dass mit Open-Access publizierte Veröffentli-
chungen von Forschungsergebnissen und -daten mit dem Datenbankeintrag des
jeweiligen Projektes verknüpft werden. Nur so entsteht ein umfassendes Bild
der Landschaft öffentlich finanzierter Forschungsprojekte.

Neben der Transparenz bei der öffentlichen Projektförderung spielen diverse
Kooperationsbeziehungen zwischen öffentlich finanzierter Forschung und pri-
vaten Akteuren eine zunehmend wichtigere Rolle. In diesem Bereich kann
Transparenz als Leitprinzip die Unabhängigkeit öffentlich finanzierter For-
schung absichern – ohne zugleich produktive Kooperationsbeziehungen zu be-
hindern. Im Regelfall sind Kooperationsbeziehungen im Wissenschaftsbereich
außerordentlich produktiv und wünschenswert, insbesondere zwischen Hoch-
schulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Ko-
operationen spielen eine Rolle im Prozess der Ausdifferenzierung und Profil-
schärfung der Hochschulen, bei der anwendungsorientierten Forschung, bei ge-
meinsamen Forschungsprojekten, der Translation als auch bei strategischen
Partnerschaften wie bei Stiftungsprofessuren. Durch diverse Kooperationsarten
wird der vielseitige Wissens- und Technologietransfer zwischen Forschung,
Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft sowie die Erschließung von Innova-
tionspotenzialen gestärkt. Positive Effekte sind auch bei dualen Studiengängen
und hochschulischen Fort- und Weiterbildungsangeboten, bei Diplomarbeiten
und Dissertationen in Kooperationen mit Unternehmen, als auch bei gemeinsa-
men Nutzungen von Forschungsinfrastrukturen zu verzeichnen; darüber hinaus
bei der gemeinsamen Forschungsbeteiligung, der Auftragsforschung, Beratung

und bei anderen forschungsbezogenen Dienstleistungen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11029

Bei sämtlichen Kooperationen dürfen die grundgesetzliche Freiheit der For-
schung und ihre Glaubwürdigkeit nicht unterlaufen oder entsprechenden Ver-
dachtsmomenten Vorschub geleistet werden. Deshalb kommt es darauf an,
transparent mit möglicherweise bestehenden Interessenkonflikten umzugehen.
Forschungsfreiheit und Unparteilichkeit werden gestärkt, indem mögliche Inte-
ressenkonflikte sichtbar und somit bewertbar gemacht werden. Dies kann nicht
nur dazu führen, vereinzelte Fälle von Fehlverhalten aufzudecken, sondern kann
Forscherinnen und Forscher auch von unberechtigten Verdächtigungen entlas-
ten. Ein transparenter Umgang muss bei der Auftragsforschung ebenso gelten
für Nebentätigkeiten von öffentlich finanzierten, hauptberuflich Forschenden.

Auf mehr Transparenz zu dringen, wo es um Vertrags- und Kooperationsbezie-
hungen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen mit Un-
ternehmen oder anderen Dritten geht, stellt den großen gesamtgesellschaftli-
chen Mehrwert wissenschaftlicher Kooperationen nicht infrage. Die Offenle-
gung bestimmter Informationen ist vielmehr eine Grundvoraussetzung für die
nötige öffentliche Akzeptanz derartiger Kooperationen. Um ihre Wirkung zu
entfalten und zum Grundprinzip im Wissenschaftssystem zu werden, muss sie
für alle Akteure gleichermaßen gelten.

Grundsätzliche, jedoch inhaltlich auf wesentliche Daten beschränkte, gesetzli-
che und untergesetzliche Offenlegungspflichten stellen ein zielführendes In-
strumentarium für die Verankerung von Transparenz als Grundprinzip zur Ver-
fügung. Offenlegungspflichten dürfen dabei Kooperationen nicht grundsätzlich
behindern: Patentrelevante Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
als auch sonstige Rechte der beteiligten Akteure müssen selbstverständlich ge-
wahrt bleiben. Hier bedarf es differenzierter Lösungen, vor allem im anwen-
dungsnahen Bereich.

Mehr Transparenz entbindet jedoch nicht die Betroffenen davon, die durch In-
teressenkonflikte entstehenden Probleme selbst wahrzunehmen und Lösungs-
strategien zu erarbeiten. Beides muss bereits in der akademischen Ausbildung
verankert werden. Diesbezüglich begrüßt der Deutsche Bundestag die Forde-
rung des Deutschen Hochschulverbandes, Studierende vom ersten Semester an
für Loyalitätskonflikte zu sensibilisieren und vor allem Medizinstudierende ge-
zielt auf die Beeinflussungsstrategien Dritter vorzubereiten. Damit Kooperatio-
nen auf selber Augenhöhe stattfinden, müssen darüber hinaus – neben der Sen-
sibilisierung für Interessenkonflikte und Offenlegungspflichten – die Wissen-
schaftsorganisationen dazu aufgerufen werden, über gesetzliche Regelungen
hinaus eigenständig faire und transparente Regeln und Standards für Koopera-
tionsbeziehungen (Codes of Conduct) zu entwickeln. Sie sind die strukturelle
Basis für produktive Kooperationen. Entsprechende Codes of Conduct sind
überall dort von Bedeutung, wo private Geldgeber mit Personen, Hochschulen
und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperieren. Auf dieser
Grundlage können Interessenskonflikte austariert, Fairness im Umgang herge-
stellt und Kooperation auf Augenhöhe sichergestellt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

gemeinsam mit den Bundesländern, Wissenschaftsorganisationen und im Dia-
log mit den Hochschulen Transparenz als umfassendes Grundprinzip im öffent-
lich finanzierten Wissenschaftssystem verbindlich zu verankern und eine ent-
sprechende Umsetzungsstrategie zu entwickeln. Im Rahmen der Strategie soll-
ten insbesondere die folgenden Ziele verfolgt werden:

1. Im Einklang mit dem entsprechenden Vorschlag der Projektgruppe „Bildung
und Forschung“ der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesell-
schaft“ soll die Zuwendung öffentlicher Mittel für Forschungsprojekte gene-

rell an die verpflichtende Bedingung geknüpft werden, seitens der Mittel-

Drucksache 17/11029 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

empfängerinnen und -empfänger in frei zugänglichen, möglichst zentralen
sowie untereinander vernetzten Datenbanken das Forschungsprojekt, die
Ziele und die wesentlichen Resultate, einschließlich der nach dem Open-Ac-
cess-Prinzip veröffentlichten Forschungsergebnisse und -daten, in allge-
meinverständlicher Form darzulegen und über den Umfang und die Dauer
der öffentlichen Förderung sowie die beteiligten Kooperationspartnerinnen
und -partner Auskunft zu geben. Die Ressortforschung ist dabei einzubezie-
hen.

Bei der Bereitstellung entsprechender Informationen sollten offene Stan-
dards, Schnittstellen und Lizenzen verwendet werden, um somit unter ande-
rem den Aufbau von integrierten wissenschaftlichen Informationsinfrastruk-
turen und die Weiterverwendung der Daten zu erleichtern. Unter anderem
werden hierdurch auf die entsprechenden Daten aufbauende Services er-
möglicht.

2. Im Einklang mit der Forderung der Informationsfreiheitsbeauftragten sollen
gemeinsam mit den Ländern gesetzliche Regelungen mit dem Inhalt erarbei-
tet werden, dass wesentliche Informationen zu vertraglichen Kooperationen
zwischen öffentlich finanzierten Einrichtungen und Dritten grundsätzlich im
Internet veröffentlicht werden. Zu den wesentlichen Informationen gehören
die Identität der Drittmittelgeber und -geberinnen (bzw. Kooperationspartner
und -partnerinnen), Forschungsfeld und Laufzeit des Projektes, Förderum-
fang und ob vertraglich festgeschriebene Einfluss- und Verwertungsmög-
lichkeiten der Drittmittelgeber bezüglich der angestrebten Forschungsergeb-
nisse bestehen. Die Pflicht zur Veröffentlichung soll zurücktreten, soweit
und solange die Veröffentlichung gesetzlich geschützte Interessen unverhält-
nismäßig beeinträchtigen würde. Ausnahmen sind transparent zu begründen
und zu kommunizieren.

3. Die verschiedenen zuständigen Wissenschaftsorganisationen sollen dazu
aufgefordert werden, entsprechende verbindliche Handlungsrahmen für Ko-
operationen zu erarbeiten und diese öffentlich zu kommunizieren. Beispiel-
haft sind hier z. B. die Codes of Conduct für Stiftungsprofessuren des Stif-
terverbandes für die Deutsche Wissenschaft e. V. Potenzielle Kooperations-
partner sollen sich zur Einhaltung entsprechender Regeln verpflichten.

4. In Anlehnung an die Forderung des Deutschen Hochschulverbandes sollen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen künftig alle öffentlich und privat
finanzierten Drittmittelprojekte einschließlich der Auftraggeber offenlegen,
zum Beispiel auf der Homepage der Institute. Die Einrichtungen sollten sich
dazu verpflichten, entsprechende Codes of Conduct für ihren Zuständig-
keitsbereich umzusetzen. Ausnahmen sind transparent zu begründen und zu
kommunizieren.

5. Entsprechend dem Singapore Statement on Research Integrity von 2010 sol-
len wissenschaftliche Autorinnen und Autoren bei Publikationen verbindlich
die Finanzierung bzw. Unterstützung der Forschung und möglicherweise be-
stehende Interessenkonflikte offenlegen und diese Informationen zusammen
mit der jeweiligen Publikation veröffentlichen. Darin sollte u. a. zwingend
enthalten sein, ob persönliche oder finanzielle Verbindungen zu Dritten beste-
hen, deren Interessen vom Inhalt des Manuskriptes positiv oder negativ be-
troffen sein könnten. Um dieses Transparenzgebot bei Veröffentlichungen,
wie es z. B. beim „DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT“ oder den Fachzeitschrif-
ten „Nature“ und „Science“ bereits praktiziert wird, zu verallgemeinern, soll
der Austausch mit den wissenschaftlichen Verlagen gesucht werden. Darüber
hinaus sollen die Fachgesellschaften ermuntert werden, fachspezifische
Ethikkodizes entsprechend dem Singapore Statement on Research Integrity

zu entwickeln bzw. vorhandene entsprechend anzupassen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11029

6. Bund und Länder sollen in Kooperation mit den Wissenschaftsorganisatio-
nen einheitliche Regelungen mit dem Ziel erarbeiten, dass anzeigen- und ge-
nehmigungspflichtige Nebentätigkeiten von Hochschulprofessorinnen und
- professoren an öffentlich geförderten Hochschulen veröffentlicht werden.
Entsprechende Regelungen sollen auch für das leitende wissenschaftliche
Personal an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen entwickelt
werden.

7. Die Hochschulrektorenkonferenz soll gebeten werden, allgemeine Standards
für die Nebentätigkeit des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an
öffentlich finanzierten Hochschulen zu entwickeln, u. a. betreffs des Um-
fangs und der Art der Nebentätigkeit sowie in Bezug auf mögliche Interes-
senkonflikte. Für das hauptberuflich tätige wissenschaftliche Personal an
außeruniversitären Forschungseinrichtungen soll Entsprechendes von der
Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen erbeten werden.

Berlin, den 17. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.