BT-Drucksache 17/110

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/38- Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 1. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/110
17. Wahlperiode 01. 12. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/38 –

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der
Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die
USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des
Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und
1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

A. Problem

Im Anschluss an die terroristischen Angriffe auf die USA im September 2001 hat
der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit den Resolutionen 1368 (2001) und
1373 (2001) die internationale Gemeinschaft zum Kampf gegen den internatio-
nalen Terrorismus aufgerufen. Er hat seitdem wiederholt, zuletzt mit der Reso-
lution 1890 (2009) vom 8. Oktober 2009, seine Unterstützung für die interna-
tionalen Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus im Einklang mit der
Charta der Vereinten Nationen bekräftigt.

Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus bleibt für die internationale
Gemeinschaft eine der zentralen Herausforderungen. Wenn sie auch nicht in
erster Linie eine militärische, sondern eine umfassende politische Aufgabe ist, so
erfordert die aktuelle Bedrohungslage jedoch weiterhin ebenso die lage-
abhängige Bereitstellung ausgewählter militärischer Kapazitäten im Rahmen der
Operation Enduring Freedom (OEF) und der Operation Active Endeavour
(OAE), die angemessene militärische Beiträge zur Bekämpfung des internatio-
nalen Terrorismus darstellen.

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich auf Grundlage des Artikels 51 der
Charta der Vereinten Nationen und der Resolutionen 1368 (2001) und 1373
(2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen an beiden Operationen mit

bewaffneten Streitkräften bis zu einer Obergrenze von 700 Soldatinnen und
Soldaten, die zur See am Horn von Afrika (OEF) und im Mittelmeer (OAE)
eingesetzt werden. Der laufende Einsatz der deutschen Streitkräfte ist auf
13 Monate befristet und würde dementsprechend am 15. Dezember 2009 enden.

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Einsatz um ein Jahr bis zum 15. De-
zember 2010 zu verlängern und beantragt dazu die Zustimmung des Deutschen
Bundestages. Die Regelungen und Zusagen im letzten Antrag der Bundesregie-

Drucksache 17/110 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rung vom 29. Oktober 2008 (Drucksache 16/10720), dem der Deutsche Bundes-
tag am 13. November 2008 zugestimmt hat, sollen fortgelten.

Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung zugesichert, den Deutschen
Bundestag regelmäßig über Einsätze auf der Grundlage dieses Mandats zu unter-
richten sowie die weitere Notwendigkeit der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an beiden Operationen zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag
entsprechend zu berichten. Sie wird insbesondere spätestens bis zum Sommer
2010 die Notwendigkeit einer weiteren deutschen Beteiligung an der Operation
Enduring Freedom am Horn von Afrika und ggf. eine Überführung der bisher im
Rahmen dieser Operation eingesetzten Kräfte in eine gemeinschaftliche Mission
zur Pirateriebekämpfung überprüfen und den Deutschen Bundestag über das Er-
gebnis unterrichten; die Beteiligung an der Operation Active Endeavour bleibt
hiervon unberührt.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Abgeordnete Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU) gibt zu Protokoll, dass er
sich nicht an der Abstimmung beteiligt.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT zu den Kosten in einem
gesonderten Bericht Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/110

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/38 anzunehmen.

Berlin, den 1. Dezember 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 4. Sit-
zung am 1. Dezember 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 27. November 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 27. No-
vember 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der

Protokollnotiz der Bundesregierung zum Antrag der Bundes-
regierung auf Drucksache 17/38:

Die Bundesregierung wird spätestens bis zum Sommer 2010
die Notwendigkeit der weiteren deutschen Beteiligung an
Operation Enduring Freedom am Horn von Afrika und ggf.
eine Überführung der bisher im Rahmen von OEF am Horn
von Afrika eingesetzten Kräfte in eine gemeinschaftliche
Mission zur Pirateriebekämpfung überprüfen. Die Beteili-
gung an Operation Active Endeavour bleibt hiervon unbe-
rührt. Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag
umgehend über das Ergebnis dieser Evaluierung unterrich-
ten.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT zu den
Kosten in einem gesonderten Bericht Stellung.

Berlin, den 1. Dezember 2009

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 17/110 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Stefan Liebich und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/38 in seiner 7. Sitzung am 26. November 2009 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss und zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am
27. November 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen

Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sit-
zung am 27. November 2009 beraten und empfiehlt in seiner
3. Sitzung am 1. Dezember 2009 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

Der Abgeordnete Dr. Peter Gauweiler gibt zu Protokoll, dass
er sich nicht an der Abstimmung beteiligt.

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