BT-Drucksache 17/10940

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2012

Vom 8. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10940
17. Wahlperiode 08. 10. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Agnes Alpers, Sevim Dag˘delen,
Petra Pau, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2012

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informa-
tionen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung
wenig Beachtung finden.

So gab es im Jahr 2011 nicht nur gut 45 000 Asylerstanträge und knapp 10 000
Anerkennungen (inklusive subsidiärem Schutz). Es wurden zudem 17 439 Ver-
fahren eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits anerkannter Flücht-
linge noch einmal überprüft wurde. Zwar führte dies nur in knapp 500 Fällen
(5,7 Prozent aller Entscheidungen) zum Widerruf der Anerkennung, zumeist
wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland. Doch Widerrufsverfahren
sind für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flücht-
linge – extrem belastend und für Behörden und Gerichte sehr arbeitsaufwändig.
Die deutsche Widerrufspraxis ist in der Europäischen Union einmalig restriktiv,
kein anderer Mitgliedstaat kennt obligatorische Widerrufsprüfungen nach einer
bestimmten Zeitdauer. Viele Länder verzeichnen überhaupt keine oder nur ver-
einzelte Widerrufe, in Deutschland hingegen war im Zeitraum 2005 bis 2010 die
Zahl der Asylwiderrufe mit 38 500 fast genau so groß wie die Zahl der Asyl-
anerkennungen (41 000).

Auch viele durch das BAMF zunächst abgelehnte Asylsuchende sind verfolgt
oder gefährdet: Etwa 10 Prozent der Klägerinnen und Kläger gegen eine ableh-
nende Behördenentscheidung erhalten einen Schutzstatus durch die Gerichte zu-
gesprochen, bei afghanischen Asylsuchenden ist dieser Anteil etwa dreimal so
hoch.

Bei ca. 20 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2011 war das BAMF der Auffas-
sung, dass ein anderes Land der EU für die Asylprüfung zuständig sei. Das
Land, das dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus
Deutschland zu übernehmen, war ausgerechnet Italien (2 279 Ersuchen), das un-
ter anderem wegen unzureichender Aufnahmebedingungen in der Kritik steht.

Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauert im Durchschnitt ein
knappes halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklusive Ge-
richtsverfahren vergeht ein knappes Jahr. Bei bestimmten Herkunftsländern mit
geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die Verfah-
rensdauer nur halb so lang oder noch kürzer. Dies widerlegt eine verbreitete Vor-
stellung, wonach sich ein Aufenthalt in Deutschland durch lange Verfahren
quasi „erzwingen“ ließe. Die Dauer eines gerichtlichen Überprüfungsverfahrens
beträgt im Durchschnitt unter zehn Monate.

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364 Anhörungen von Asylsuchenden (1,1 Prozent aller Anhörungen) wurden im
Jahr 2011 mittels Videokonferenztechnik durchgeführt. Grund hierfür sind in-
terne Personalprobleme des BAMF. Betroffen sind unter anderem Asylsuchende
aus Afghanistan, dem Irak, dem Kosovo, Syrien und Indien. Nach Einschätzung
des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sind diese Video-
anhörungen ohne rechtliche Grundlage und damit rechtswidrig. Verbände und
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kritisieren, dass mangels persönlicher
Begegnung und durch die technische Distanz keine vertrauensvolle Atmosphäre
entstehen kann. Auch der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich
in seiner Sitzung vom 25. Januar 2012 nahezu einhellig gegen den Einsatz der
Videotechnik ausgesprochen. Dennoch wird an dem umstrittenen Verfahren
festgehalten.

Das so genannte Asylflughafenverfahren mussten im Jahr 2011 819 Personen
durchlaufen, unter ihnen 150 afghanische, 143 iranische und 59 syrische Flücht-
linge sowie 42 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde dabei 60 Asyl-
suchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise
im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich freiwillig oder
zwangsweise ausreisen mussten oder in Deutschland verbleiben konnten, ist un-
geklärt.

36,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2011 waren minder-
jährige Kinder und 4,7 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Die Gesamtschutzquote bei Asylsuchenden unter 18 Jahren betrug 2011 fast
30 Prozent.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des
Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes/der Gen-
fer Flüchtlingskonvention – AufenthG/GFK – und von Abschiebungshinder-
nissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis
des BAMF im dritten Quartal 2012, und wie lautet der Vergleichswert des
vorherigen Quartals 2012 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben
und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der Art der Anerken-
nung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer
Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –,
nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2
AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1
AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren)?

2. Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im dritten
Quartal 2012 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezi-
fischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal
gesondert nach den zehn Herkunftsländern mit den höchsten Gesamtschutz-
quoten angeben)?

3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2012 (bitte auch die
Vergleichswerte des vorherigen Quartals 2012 nennen) eingeleitet (bitte Ge-
samtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele
Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in die-
sen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen
Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?

4. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im dritten Quartal
2012 (bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen Quartals 2012 nennen)
bis zu einer behördlichen Entscheidung, wie lang war die Verfahrensdauer im
bisherigen Jahr 2012 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d.h. inklu-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10940

sive eines Gerichtsverfahrens, bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern und Erst- und Folgeanträgen differenzieren), und wie lang war
die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleite-
ten Minderjährigen?

5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im dritten
Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 eingeleitet (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die
Quote der auf Eurodac-Treffern basierenden angeben)?

a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betrof-
fenen Herkunftsländer, und welches waren die zehn am stärksten ange-
fragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzah-
len angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern und
Malta nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-Verordnung – DublinV –,
humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten Zeit-
räumen?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den
benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Pro-
zentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn,
Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren; bitte auch gesonderte An-
gaben zu unbegleiteten Minderjährigen machen), und wie viele dieser Per-
sonen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung ei-
nes Asylverfahrens, überstellt?

d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchge-
führten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen in den genannten Zeiträu-
men?

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Be-
gründung einer Nichtzuständigkeit nach der DublinV abgelehnt oder ein-
gestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit
inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen
Zahlen angeben)?

6. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen
Quartal 2012 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)
von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsu-
chenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen
von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwi-
schen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation
zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-
Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch wa-
ren die jeweiligen Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d.h. unter 18-Jährige) haben im dritten
Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 einen Asylerstantrag gestellt
(bitte aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern)?

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleitet Minderjährigen im
dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 (bitte nach ver-
schiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

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b) Wie ist die neue Verfahrensweise zur Anwendung des § 58 Absatz 1a
AufenthG (vgl. Entscheiderbrief 4/2012) damit vereinbar, dass nach Ar-
tikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention alle staatlichen Maß-
nahmen sich vorrangig am Kindeswohl orientieren müssen, was jedoch
nicht der Fall ist, wenn schutzbedürftige Kinder zunächst ausreisepflich-
tig werden, eine Abschiebungsandrohung erhalten und dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit für zunächst mindestens 18 Monate nur geduldet
werden, statt ihnen sofort einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus zu ge-
währen, was im Sinne des Kindeswohls wäre (Nachfrage zur insoweit
noch unbeantworteten Frage 9f auf Bundestagsdrucksache 17/10454)?

c) Hält die Bundesregierung das neue Verfahren zur Anwendung des § 58
Absatz 1a AufenthG – unabhängig von der Frage, ob es im diesbezüglich
anhängigen Revisionsverfahren für rechtlich zulässig erachtet wird – für
rechtlich zwingend geboten, oder wäre auch eine Rückkehr zur alten
Verfahrensweise möglich, und wenn Letzteres der Fall ist, warum ge-
schieht dies nicht, da Fachverbände und „Interessenvertreter von UM“
(UM: unbegleitete Minderjährige), auf die auch in dem Entscheiderbrief
04/2012 positiv Bezug genommen wird (S. 4, Fußnote 10), der Auffas-
sung sind, dass das neue Verfahren im Sinne des Kindeswohls abzuleh-
nen ist, weil es für die Betroffenen Nachteile mit sich bringt und belas-
tend ist (bitte begründen)?

8. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d.h. unter 18-Jährige) wurden im
dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 an welchen Grenzen
durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die
Jugendämter übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder
zurückgeschoben (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?

9. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen
Quartal 2012 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben
nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal 2012
bzw. im vorherigen Quartal 2012 an welchen Flughafenstandorten mit
welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbeglei-
teten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2012 (bitte wie auf Bundestagsdruck-
sache 17/4627, Antwort zu Frage 7 darstellen), und welche Angaben zur
Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?

12. Wie viele Asylanhörungen mittels Bild- und Tonübertragung wurden im
dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 unter Beteiligung
welcher Außenstellen anberaumt und wie viele wurden aus welchen Grün-
den abgebrochen (bitte jeweils nach den Staatsangehörigkeiten der Betrof-
fenen differenzieren)?

a) Wie viele Anhörungen gab es in den genannten Zeiträumen insgesamt
(bitte auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten und solchen
differenzieren, bei denen Videoanhörungen stattfanden)?

b) Wie ist es zu erklären, dass es im ersten Quartal 2012 bei 72 Video-
anhörungen keinen Abbruch gab und es auch im Gesamtjahr 2011 kaum
zu Abbrüchen kam, während im zweiten Quartal 2012 von 14 Video-
anhörungen gleich drei abgebrochen werden mussten?

c) Wieso setzt das BAMF überhaupt auf das äußerst umstrittene Mittel
der Videoanhörung, wenn ein „flächendeckender Einsatz“ ohnehin
„nicht beabsichtigt“ ist (Antwort zu Frage 14b auf Bundestagsdruck-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10940

sache 17/10454) und Videoanhörungen nur einen kleinen Bruchteil aller
Anhörungen ausmachen, so dass die Personalprobleme des BAMF hier-
mit nicht einmal im Ansatz gelöst werden können?

13. Wie hoch waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei
Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im
dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012?

14. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bereits in den Jahren 2010 und
2011 die Zahl der Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien, über-
wiegend Roma, jeweils nach dem Sommer drastisch anstieg und sich ver-
vielfachte (vgl. auch die Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache
17/8984), und teilt sie die mehrfach in der Presse geäußerte Vermutung, wo-
nach es den Betroffenen auch darum gehen könnte, den elenden Lebensver-
hältnissen in ihren Herkunftsländern, zumindest über die besonders exis-
tenzbedrohlichen Wintermonaten, zu entgehen (bitte darlegen)?

15. Ist es zutreffend, dass das BAMF den aktuellen Anstieg der Asylsuchenden
aus Serbien und Mazedonien mit dem Urteil des Bundesverfassungs-
gerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz erklärt hat (vgl. taz vom 4. Ok-
tober 2012, „Abschiebung in 48 Stunden“), und wenn ja, wie ist diese Inter-
pretation damit zu vereinbaren, dass es auch in den beiden Vorjahren jeweils
im Herbst zu einer Vervielfachung der Antragszahlen kam, ohne dass es ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben hätte (bitte begründen)?

Berlin, den 8. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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