BT-Drucksache 17/10924

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9322 - Kleegras-Verwendung in Biogasanlagen stärken

Vom 2. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10924
17. Wahlperiode 02. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9322 –

Kleegras-Verwendung in Biogasanlagen stärken

A. Problem

Nach Auffassung der Antragsteller gerät Biogaserzeugung durch die massiven
Zunahmen des Maisanbaus in vielen Regionen Deutschlands zunehmend in die
Kritik. Da Biogas aber als zeitlich flexibel verfügbarer Energieträger ein wich-
tiger Baustein der Energiewende sei, müssten Fehlentwicklungen wirksam be-
gegnet werden.

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Biomasse-
verordnung dahingehend zu ändern, dass Klee- und Luzernegras generell und
nicht nur als Zwischenfrucht auf Ackerstandorten in die Einsatzstoffvergütungs-
klasse II aufgenommen werden würden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/10924 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/9322 abzulehnen.

Berlin, den 27. Juni 2012

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Sabine Stüber
Berichterstatterin

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

Die Verwendung von Klee- und Luzernegras in Biogasanla- trete, wo es auch eine starke Nutzung von Rindern gebe. Die
gen sei eine nachhaltige Alternative zu Mais und würde
schon beim Anbau zum Klimaschutz beitragen. Der Mais-
anbau habe erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das
Klima. Die Leguminosen würden dagegen aktiv Humus

Kombination aus beidem sei das entscheidende Kriterium,
welches die Probleme verursache.

Die Fraktion der FDP erklärte, diese Debatte habe man
auch während der Novellierung des EEG im vergangenen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10924

Bericht der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth, Dirk Becker, Michael Kauch,
Sabine Stüber und Dorothea Steiner

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/9322 wurde in der 178. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. Mai 2012 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Auffassung der Antragsteller gerät Biogaserzeugung
durch die massiven Zunahmen des Maisanbaus in vielen
Regionen Deutschlands zunehmend in die Kritik. Da Biogas
aber als zeitlich flexibel verfügbarer Energieträger ein wich-
tiger Baustein der Energiewende sei, müsste Fehlentwick-
lungen wirksam begegnet werden.

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert wer-
den, die Biomasseverordnung dahingehend zu ändern, dass
Klee- und Luzernegras generell und nicht nur als Zwischen-
frucht auf Ackerstandorten in die Einsatzstoffvergütungs-
klasse II aufgenommen werden würden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/9322 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat mit 15 Stimmen aus den Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen 16 Stimmen aus den Fraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der CDU/CSU
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/9322 anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat den Antrag auf Drucksache 17/9322 in seiner 77. Sit-
zung am 27. Juni 2012 abschließend beraten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, der
größte Anteil der Biogaserzeugung basiere auf Mais. Der
intensive Maisanbau habe erhebliche Folgen, nicht nur auf
die Pachtpreise. Die konventionelle und insbesondere die
Ökolandwirtschaft würden nahezu unmöglich gemacht wer-
den, wenn in einigen Regionen fast ausschließlich Mais-
anbau für Biogasanlagen erfolge.

Es sei deshalb sinnvoll, den Anteil von Kleegras in Biogas-
anlagen zu erhöhen. Dazu müsse man entsprechende Rah-
menbedingungen schaffen und Anreize setzen. Man schlage
vor, die Biomasseverordnung so zu ändern, dass Klee- und
Luzernegras generell und nicht nur als Zwischenfrucht auf
Ackerstandorten in die Einsatzstoffvergütungsklasse II auf-
genommen werden würden. Der Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe diesem Vor-
schlag bereits zugestimmt.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, man habe eine große
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch-
geführt, die zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten sei. Es sei
nicht sinnvoll, ständig Änderungen am EEG vorzunehmen.
Dadurch würde die Investitionssicherheit gefährdet werden.
Es sei problematisch, wenn man jetzt die Regelungen zur
Biomasse noch einmal verändern wolle, nachdem man sie
gerade umgestellt habe und eine deutliche Vereinfachung der
entsprechenden Fördertatbestände vorgenommen habe.

Der Einsatz von Grassilage werde bereits in der Einsatzstoff-
vergütungsklasse I gefördert, soweit eine Verwendung als
Dauerfrucht vorliege. Wenn Klee- und Luzernegras als Zwi-
schenfrucht verwendet werde, sei auch eine Förderung in der
Einsatzstoffvergütungsklasse II möglich. Diese werde insbe-
sondere deshalb höher vergütet, weil es in diesem Bereich
geringere Nutzungskonkurrenzen gebe als bei den Substra-
ten, die im Rahmen der Einsatzstoffvergütungsklasse I ver-
gütet werden würden. Insgesamt habe man damit eine Struk-
tur geschaffen, die tragfähig sei und für einen gewissen Zeit-
raum gelten sollte. Bisher gebe es wenige Anlagen, die nach
dem novellierten EEG vergütet werden würden. Entspre-
chend der neuen Vergütungsstruktur gebe es Vergütungen
zwischen 20 und 22 ct/kWh. Damit könne man Biogasanla-
gen auch unter Einbeziehung von Luzernegras bzw. Klee-
gras betreiben.

Selbstverständlich gebe es ein Monitoring beim EEG. Der
nächste Monitoringbericht solle bis zum 31. Dezember 2014
vorgelegt werden. Dabei werde man auch die hier angespro-
chenen Punkte im Blick haben.

Die Fraktion der SPD erklärte, der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei berechtigt und richtig.
Man werde ihm zustimmen.

Mit Investitionssicherheit habe die hier vorgeschlagene Än-
derung nichts zu tun. Die Anpassung der Biomasseverord-
nung mache keine neuen Investitionen erforderlich. Sie sei
ein einfacher, formaler Akt. Das Thema Mais müsse man
differenzierter betrachten. Die Aussage, Mais sei an allem
schuld, weil er energetisch genutzt werde, sei falsch. Fest-
zustellen sei, dass insbesondere da der Missbrauch zu Tage
aufbauen und das klimaschädliche Kohlendioxid aus der
Atmosphäre im Boden binden.

Jahr geführt. Es sei das Interesse der Landwirtschaft gewe-
sen, bestimmte Einsatzstoffe besser zu vergüten. Dafür

1 300 Biogasanlagen neu an das Netz gegangen. Man müsse

Berlin, den 27. Juni 2012

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin rin

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

H. Heene
ese
in die Überlegungen einbeziehen, welche Biogassubstrate
dort genutzt werden würden. Bei Klee- und Luzernegras lä-
gen die ökologischen Vorteile gegenüber dem Maisanbau auf
der Hand. Man werde den vorliegenden Antrag deshalb un-
terstützen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/9322 abzulehnen.

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Sabine Stüber
Berichterstatte
Drucksache 17/10924 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

könne man im Detail auch gute Gründe anführen. Aber es
gebe eine übergeordnete Systematik. Isolierte Veränderun-
gen der Einsatzstoffklassen seien nicht zielführend.

Es sei zu früh, um nach wenigen Monaten zu bewerten,
welche strukturellen Veränderungen die Gesetzesänderun-
gen im Bereich der Biomasse im EEG tatsächlich gebracht
hätten. Dies gelte insbesondere für die Frage, ob dem Thema
„Vermaisung“ mit den Maßnahmen, die man getroffen habe,
ausreichend Rechnung getragen worden sei. Man habe
wesentliche Maßnahmen gegen die einseitigen Maismono-
kulturen ergriffen. Deswegen sei es richtig, im Laufe des
Jahres die Auswirkungen näher zu betrachten, anschließend
zu bewerten und gegebenenfalls Nachbesserungen vorzu-
nehmen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, das EEG sei bereits
zweimal kurz hintereinander geändert worden. Es wäre ein
guter Ansatz, Klee- und Luzernegras als Hauptkulturen auf
Ackerstandorten in die Einsatzstoffvergütungsklasse II auf-
zunehmen. Beispielsweise in Brandenburg gebe es Flächen,
auf denen seit sieben Jahren Mais angebaut werde. Dies sei
mit erheblichen Schäden für den Boden verbunden. Es gebe
über 7 000 Biogasanlagen. Davon seien im Jahr 2011 rund
mann

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