BT-Drucksache 17/10922

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/9699 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 19. November 1984 zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft

Vom 2. Oktober 2012


amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) als internationale Finanzierungs-
institution ist die Vergabe von Krediten zu Marktkonditionen an kleinere und
mittlere Unternehmen in lateinamerikanischen und karibischen Entwicklungs-
ländern. Institutionell ist die IIC mit der Interamerikanischen Entwicklungsbank
(IDB) verbunden.

Mit Vertragsgesetz vom 10. Juli 1986 hat die Bundesrepublik Deutschland dem
Beitritt zu dem Übereinkommen zugestimmt. Die Bundesrepublik Deutschland
vollzieht durch ihre Mitgliedschaft in der IIC einen wichtigen Teil ihrer multila-
teralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Lateinamerika und der Karibik.
Mit ihrer Mitgliedschaft unterstreicht sie ihr Interesse an der wirtschaftlichen
und sozialen Entwicklung der lateinamerikanischen und karibischen Staaten.

Der Gouverneursrat der IIC, deren Mitglied die Bundesrepublik Deutschland
seit 1986 ist, hat in den Jahren 1995, 2001 und 2002 Änderungen des Grün-
dungsübereinkommens vorgenommen, mit denen insbesondere die IIC für Staa-
ten geöffnet wurde, die nicht Mitglieder der IIC sind. Darüber hinaus wurde die
Kreditfähigkeit der IIC verbessert sowie die Ungleichbehandlung bestimmter
Unternehmen als Empfänger von Investitionen abgeschafft.

B. Lösung

Die vorgesehenen Änderungen des Gründungsübereinkommens werden durch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10922
17. Wahlperiode 02. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/9699 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Übereinkommens vom 19. November 1984
zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft

A. Problem

Aufgabe der am 19. November 1984 durch Übereinkommen gegründeten Inter-
das vorliegende Gesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
(GG) angenommen. Ferner wird der Bundesminister für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung durch dieses Gesetz ermächtigt, Änderungen des
Übereinkommens nach Artikel VIII des Übereinkommens, die sich im Rahmen
des Zwecks und der Aufgaben gemäß Artikel 1 Abschnitt 1 und 2 des Überein-
kommens halten und nicht Artikel VII Abschnitt 9 des Übereinkommens oder
Änderungen betreffen, die der Zustimmung des deutschen Gouverneurs nach

Drucksache 17/10922 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Artikel VIII Abschnitt 1 Buchstabe b des Übereinkommens bedürfen, durch
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in deutsches Recht um-
zusetzen und in Kraft zu setzen. Darüber hinaus ist der Deutsche Bundestag
rechtzeitig vor jeder geplanten Änderung des Übereinkommens durch das Bun-
desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu
unterrichten.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

Kein Erfüllungsaufwand.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10922

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9699 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 26. September 2012

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Johannes Selle
Berichterstatter

Dr. Barbara Hendricks
Berichterstatterin

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Ute Koczy
Berichterstatterin

Drucksache 17/10922 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Johannes Selle, Dr. Barbara Hendricks,
Joachim Günther (Plauen), Heike Hänsel und Ute Koczy

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/9699 in seiner 184. Sitzung am 14. Juni 2012 be-

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und

raten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an
den Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetz werden eine Reihe von Veränderungen des
Gründungsübereinkommens der Interamerikanischen Inves-
titionsgesellschaft (IIC) angenommen.

Sie betreffen zum einen die Mitgliedschaft, demzufolge auch
solche Staaten der IIC beitreten dürfen, die nicht Mitglieder
der IDB sind. Damit wird der Kreis der potenziellen Mit-
gliedsländer erweitert.

Darüber hinaus darf die IIC zukünftig Kredite in dreifacher
Höhe ihres gezeichneten Kapitals aufnehmen; das gilt auch
für die Gewährung von Garantien. Bisher durfte die IIC nur
Kredite aufnehmen und Sicherheiten stellen, wenn der aus-
stehende Gesamtbetrag der Kredite oder Garantien das ge-
zeichnete Kapital der Bank nicht überstieg. Mit dieser Ände-
rung wird die Kreditfähigkeit der IIC deutlich verbessert.

Ferner muss jede Kapitalerhöhung um bis zu 2 000 Anteile
mit drei Viertel der Stimmen des Gouverneursrats beschlos-
sen werden. Bisher waren zwei Drittel nötig. Damit ist das in
der Praxis wenig relevante vereinfachte Verfahren abge-
schafft.

Schließlich kann die IIC heute in alle Unternehmen investie-
ren, die ihren Sitz in regionalen Entwicklungsländern haben.
Bisher war die Nationalität der Kapitalgeber der Unterneh-
men ausschlaggebend. Diese mussten aus lateinamerikani-
schen Ländern kommen. Mit der Änderung werden entwick-
lungsrelevante Unternehmen nichtregionaler Herkunft nicht
mehr benachteiligt.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/9699 in seiner 99. Sitzung am 26. September 2012 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD, und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme.

Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/
9699 in seiner 65. Sitzung am 26. September 2012 beraten.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf der Bundesregierung
anzunehmen.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt das Anliegen des
neuen Übereinkommens und verweist auf die zurückliegen-
den Beratungen zu Gesetzentwürfen über regionale Ent-
wicklungsbanken. Der Bundesrat habe bereits zugestimmt.
Dabei müsse man in Rechnung stellen, dass nach den heute
zur Diskussion stehenden Regelungen teilweise schon
lange gearbeitet werde. Darum sei es richtig, solche Ände-
rungen zukünftig durch Rechtsverordnungen in Kraft zu
setzen. Was für das Parlament von Bedeutung sei, dem
werde in den entsprechenden Einschränkungen Rechnung
getragen.

Die Fraktion der SPD begrüßt die eingebrachten Änderun-
gen, mit denen neue Gewichtungen von Mitgliedstaaten vor-
genommen und neue Mitgliedschaften ermöglicht würden.
Man fordere grundsätzlich mehr Berichte über die Arbeit der
Entwicklungsbanken und Investitionsgesellschaften. Es
müsse aber vor allem auch darum gehen, die Rechte des Par-
laments umfassend zu sichern. Hier sehe man wie in den vo-
rangegangenen Gesetzentwürfen zu Entwicklungsbanken
eine zu große verfassungsrechtliche Unbestimmtheit. Des-
wegen werde man sich enthalten.

Die Fraktion der FDP unterstreicht die Argumentation der
Fraktion der CDU/CSU. Im Übrigen sei die vom Ausschuss
geforderte Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber
dem Parlament im Gesetzentwurf enthalten.

Die Fraktion DIE LINKE. schließt sich der Argumentation
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.
Man befürchte darüber hinaus, dass der Einfluss nichtregio-
naler Banken und privater Unternehmen gestärkt würde.
Man setze demgegenüber grundsätzlich auf regionale Pro-
jekte wie beispielsweise die Bank des Südens. Insofern
werde man diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10922

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die in
den letzten Jahren begonnenen organisatorischen Reform-
prozesse, hin zu mehr entwicklungspolitischer Wirkung,
Transparenz und Rechenschaftspflicht. Man fordere aber
darüber hinaus verpflichtende Umwelt- und Sozialstandards
sowie die Einhaltung von Menschenrechtskriterien. Nach
wie vor habe man verfassungsrechtliche Bedenken. Es fehle
die Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung und die
verbindliche Zusage einer regelmäßigen Berichterstattung.
Darum lehne man diesen Entwurf ab.

Berlin, den 26. September 2012

Johannes Selle
Berichterstatter

Dr. Barbara Hendricks
Berichterstatterin

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Ute Koczy
Berichterstatterin

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