BT-Drucksache 17/10921

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/9698 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank

Vom 2. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10921
17. Wahlperiode 02. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/9698 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Übereinkommens vom 18. Oktober 1969
zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank

A. Problem

Aufgabe der am 18. Oktober 1969 durch Übereinkommen gegründeten Kari-
bischen Entwicklungsbank (CDB) als internationale Finanzierungsinstitution ist
die Vergabe von Darlehen an karibische Entwicklungsländer sowie die Vergabe
von vergünstigten Krediten und Zuschüssen über den Entwicklungsfonds. Mit
Vertragsgesetz vom 20. März 1989 hat die Bundesrepublik Deutschland dem
Beitritt zu dem Übereinkommen zugestimmt. Mit ihrer Mitgliedschaft unter-
streicht die Bundesrepublik Deutschland ihr Interesse an der wirtschaftlichen
und sozialen Entwicklung der karibischen Staaten. Dieses entwicklungspoliti-
sche Interesse an der CDB ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass
sich Deutschland aus der bilateralen Zusammenarbeit mit einzelnen karibischen
Staaten in den letzten Jahren zugunsten seines Engagements in der CDB weitge-
hend zurückgezogen hat.

Der Gouverneursrat der CDB hat im Jahr 2007 Änderungen des Gründungsüber-
einkommens vorgenommen, mit denen das Direktorium der Bank erweitert und
die Mitgliedschaft über Staaten und Hoheitsgebiete hinaus auf Institutionen aus-
geweitet wurde.

B. Lösung

Die vorgesehenen Änderungen des Gründungsübereinkommens werden durch
das vorliegende Gesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes

(GG) angenommen. Ferner wird der Bundesminister für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung durch dieses Gesetz ermächtigt, Änderungen des
Übereinkommens nach Artikel 58 des Übereinkommens, die sich im Rahmen
des Zwecks gemäß Artikel 1 und der Aufgaben gemäß Artikel 2 des Überein-
kommens halten und nicht Artikel 55 des Übereinkommens oder Änderungen
betreffen, die der Zustimmung des deutschen Gouverneurs nach Artikel 58 Ab-
satz 2 des Übereinkommens bedürfen, durch Rechtsverordnung ohne Zustim-

Drucksache 17/10921 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

mung des Bundesrates in deutsches Recht umzusetzen und in Kraft zu setzen.
Darüber hinaus ist der Deutsche Bundestag rechtzeitig vor jeder geplanten Än-
derung des Übereinkommens durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu unterrichten.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

Kein Erfüllungsaufwand.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10921

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9698 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 26. September 2012

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Johannes Selle
Berichterstatter

Dr. Barbara Hendricks
Berichterstatterin

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Ute Koczy
Berichterstatterin

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Ute Koczy
Berichterstatterin
arbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an
den Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetz werden eine Reihe von Veränderungen des
Gründungsübereinkommens der Karibischen Entwicklungs-
bank (CDB) angenommen, die darauf abzielen, die Entwick-
lungsbank durch eine Ausweitung der Mitgliedschaft und
damit auch der Kapitalbasis zu stärken.

Sie betreffen zum einen das Direktorium der Bank, welches
um zwei Sitze erweitert wird. Damit soll neuen Mitgliedern
eine Vertretung in diesem Gremium ermöglicht werden.

Zum anderen wird die Mitgliedschaft in der CDB über Staa-
ten und Hoheitsgebiete hinaus auf Institutionen ausgeweitet.
Damit soll der Europäischen Investitionsbank (EIB), die In-
teresse an einer Mitgliedschaft bekundet hatte, sowie ande-
ren multilateralen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen
eine Mitgliedschaft in der Bank ermöglicht werden.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/9698 in seiner 99. Sitzung am 26. September 2012 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/
9698 in seiner 65. Sitzung am 26. September 2012 beraten.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf der Bundesregierung
anzunehmen.

zur Diskussion stehenden Regelungen teilweise schon lange
gearbeitet werde. Darum sei es richtig, solche Änderungen
zukünftig durch Rechtsverordnungen in Kraft zu setzen. Was
für das Parlament von Bedeutung sei, dem werde in den ent-
sprechenden Einschränkungen Rechnung getragen.

Die Fraktion der SPD begrüßt die eingebrachten Änderun-
gen, mit denen neue Gewichtungen von Mitgliedstaaten
vorgenommen und neue Mitgliedschaften ermöglicht wür-
den. Man fordere grundsätzlich mehr Berichte über die
Arbeit der Entwicklungsbanken und Investitionsgesellschaf-
ten. Es müsse aber vor allem auch darum gehen, die Rechte
des Parlaments umfassend zu sichern. Hier sehe man wie in
den vorangegangenen Gesetzentwürfen zu Entwicklungs-
banken eine zu große verfassungsrechtliche Unbestimmt-
heit. Deswegen werde man sich enthalten.

Die Fraktion der FDP unterstreicht die Argumentation der
Fraktion der CDU/CSU. Im Übrigen sei die vom Ausschuss
geforderte Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber
dem Parlament im Gesetzentwurf enthalten.

Die Fraktion DIE LINKE. schließt sich der Argumentation
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.
Man befürchte darüber hinaus, dass der Einfluss nicht-
regionaler Banken und privater Unternehmen gestärkt
würde. Man setze demgegenüber grundsätzlich auf regionale
Projekte wie beispielsweise die Bank des Südens. Insofern
werde man diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die in
den letzten Jahren begonnenen organisatorischen Reform-
prozesse, hin zu mehr entwicklungspolitischer Wirkung,
Transparenz und Rechenschaftspflicht. Man fordere aber
darüber hinaus verpflichtende Umwelt- und Sozialstandards
sowie die Einhaltung von Menschenrechtskriterien. Nach
wie vor habe man verfassungsrechtliche Bedenken. Es fehle
die Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung und die
verbindliche Zusage einer regelmäßigen Berichterstattung.
Darum lehne man diesen Entwurf ab.

Berlin, den 26. September 2012

Johannes Selle
Berichterstatter

Dr. Barbara Hendricks
Berichterstatterin

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter
Drucksache 17/10921 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Johannes Selle, Dr. Barbara Hendricks,
Joachim Günther (Plauen), Heike Hänsel und Ute Koczy

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/9698 in seiner 184. Sitzung am 14. Juni 2012 be-
raten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-

Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt das Anliegen des
neuen Übereinkommens und verweist auf die zurückliegen-
den Beratungen zu Gesetzentwürfen über regionale Ent-
wicklungsbanken. Der Bundesrat habe bereits zugestimmt.
Dabei müsse man in Rechnung stellen, dass nach den heute

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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