BT-Drucksache 17/10920

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/9697 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank

Vom 2. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10920
17. Wahlperiode 02. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/9697 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Übereinkommens vom 8. April 1959
zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank

A. Problem

Aufgabe der am 8. April 1959 durch Übereinkommen gegründeten Interameri-
kanischen Entwicklungsbank (IDB) als internationale Finanzierungsinstitution
ist die Vergabe von Darlehen an karibische und lateinamerikanische Entwick-
lungsländer sowie die Vergabe von vergünstigten Krediten über den Fonds für
Sondergeschäfte. Mit Vertragsgesetz vom 22. Dezember 1975 hat die Bundes-
republik Deutschland dem Beitritt zu dem Übereinkommen zugestimmt. Mit
ihrer Mitgliedschaft unterstreicht die Bundesrepublik Deutschland ihr Interesse
an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dieser Staaten.

Der Gouverneursrat der IDB, dessen Mitglied die Bundesrepublik Deutschland
seit 1976 ist, hat im Jahr 1995 Änderungen des Gründungsübereinkommens vor-
genommen, mit denen insbesondere die Mehrheitserfordernisse für bestimmte
Entscheidungen der Organe der Bank angepasst werden. Des Weiteren wird das
Direktorium der Bank erweitert. Ferner werden die Vorschriften über Mindest-
grenzen bei der Stimmenzahl bestimmter Staaten oder Staatengruppen gelockert.

B. Lösung

Die vorgesehenen Änderungen des Gründungsübereinkommens werden durch
das vorliegende Gesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
(GG) angenommen. Ferner wird das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung durch dieses Gesetz ermächtigt, Änderungen

des Übereinkommens nach Artikel XII des Übereinkommens, die sich im Rah-
men des Zwecks und der Aufgaben gemäß Artikel 1 des Übereinkommens hal-
ten und nicht Artikel XI Abschnitt 9 des Übereinkommens oder Änderungen be-
treffen, die der Zustimmung des deutschen Gouverneurs nach Artikel XII Buch-
stabe b des Übereinkommens bedürfen, durch Rechtsverordnung ohne Zustim-
mung des Bundesrates in deutsches Recht umzusetzen und in Kraft zu setzen.
Darüber hinaus ist der Deutsche Bundestag rechtzeitig vor jeder geplanten Än-

Drucksache 17/10920 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

derung des Übereinkommens durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu unterrichten.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

Kein Erfüllungsaufwand.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10920

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9697 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 26. September 2012

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Johannes Selle
Berichterstatter

Dr. Barbara Hendricks
Berichterstatterin

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Ute Koczy
Berichterstatterin

Drucksache 17/10920 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Johannes Selle, Dr. Barbara Hendricks,
Joachim Günther (Plauen), Heike Hänsel und Ute Koczy

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/9697 in seiner 184. Sitzung am 14. Juni 2012 be-
raten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an
den Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetz wird eine Reihe von Veränderungen des
Gründungsübereinkommens der Interamerikanischen Ent-
wicklungsbank (IDB) angenommen. Diese betreffen zum
einen die Verfassung der Bank, wonach für bestimmte Ent-
scheidungen der Organe der Bank das Mehrheitserfordernis
von zwei Dritteln auf drei Viertel der Gesamtstimmenzahl
der Mitgliedstaaten erhöht wird. Das gilt für den Fall einer
außerordentlichen Erhöhung der Sonderprovision auf Dar-
lehen, Beteiligungen oder Garantien, für Beschlüsse über die
Geschäfte des Fonds für Sondergeschäfte, für Beschlüsse
über den Ankauf von Fremdwährungen sowie für Entschei-
dungen über die Investition in Schuldverschreibungen.

Darüber hinaus regelt das Gesetz die Erweiterung des Direk-
toriums der Bank. Durch die Neuregelung wird es den Neh-
merländern erlaubt, im Direktorium unter bestimmten Um-
ständen sowohl mit einem Direktor als auch mit einem stell-
vertretenden Direktor repräsentiert zu sein. Bislang war dies
nur Geberländern vorbehalten.

Mit dem geänderten Übereinkommen ist der Gouverneursrat
genau dann verhandlungs- und beschlussfähig, wenn die ab-
solute Mehrheit aller Gouverneure einschließlich einer abso-
luten Mehrheit der Gouverneure der regionalen Mitglieder
auf der Sitzung anwesend ist, die mindestens drei Viertel der
Gesamtstimmenzahl der Mitgliedstaaten vertritt. Vor der Än-
derung lag dieses Quorum bei zwei Dritteln.

Schließlich wird der Mindestanteil der regionalen Entwick-
lungsländer an der Gesamtstimmenzahl von 53,5 auf 50,005
Prozent gesenkt. Ebenso wird die Mindestzahl des größten
Anteilseigners, der Vereinigten Staaten (USA), von 34,5 auf
30 Prozent reduziert. Dies ermöglicht es den nichtregionalen
Mitgliedern, unter anderem der Bundesrepublik Deutsch-
land, ihren Einfluss innerhalb der Bank zu vergrößern.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/9697 in seiner 99. Sitzung am 26. September 2012
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der

CDU/CSU, SPD, FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9697
in seiner 65. Sitzung am 26. September 2012 beraten. Er
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf der Bundesregierung
anzunehmen.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt das Anliegen des
neuen Übereinkommens und verweist auf die zurückliegen-
den Beratungen zu Gesetzentwürfen über regionale Ent-
wicklungsbanken. Der Bundesrat habe bereits zugestimmt.
Dabei müsse man in Rechnung stellen, dass nach den heute
zur Diskussion stehenden Regelungen teilweise schon lange
gearbeitet werde. Darum sei es richtig, solche Änderungen
zukünftig durch Rechtsverordnungen in Kraft zu setzen. Was
für das Parlament von Bedeutung sei, dem werde in den ent-
sprechenden Einschränkungen Rechnung getragen.

Die Fraktion der SPD begrüßt die eingebrachten Änderun-
gen, mit denen neue Gewichtungen von Mitgliedstaaten
vorgenommen und neue Mitgliedschaften ermöglicht wür-
den. Man fordere grundsätzlich mehr Berichte über die Ar-
beit der Entwicklungsbanken und Investitionsgesellschaften.
Es müsse aber vor allem auch darum gehen, die Rechte des
Parlaments umfassend zu sichern. Hier sehe man wie in den
vorangegangenen Gesetzentwürfen zu Entwicklungsbanken
eine zu große verfassungsrechtliche Unbestimmtheit. Des-
wegen werde man sich enthalten.

Die Fraktion der FDP unterstreicht die Argumentation der
Fraktion der CDU/CSU. Im Übrigen sei die vom Ausschuss
geforderte Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber
dem Parlament im Gesetzentwurf enthalten.

Die Fraktion DIE LINKE. schließt sich der Argumentation
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.
Man befürchte darüber hinaus, dass der Einfluss nichtregio-
naler Banken und privater Unternehmen gestärkt würde.
Man setze demgegenüber grundsätzlich auf regionale Pro-
jekte wie beispielsweise die Bank des Südens. Insofern
werde man diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10920

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die in
den letzten Jahren begonnenen organisatorischen Reform-
prozesse hin zu mehr entwicklungspolitischer Wirkung,
Transparenz und Rechenschaftspflicht. Man fordere aber
darüber hinaus verpflichtende Umwelt- und Sozialstandards
sowie die Einhaltung von Menschenrechtskriterien. Nach
wie vor habe man verfassungsrechtliche Bedenken. Es fehle
die Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung und die
verbindliche Zusage einer regelmäßigen Berichterstattung.
Darum lehne man diesen Entwurf ab.

Berlin, den 26. September 2012

Johannes Selle
Berichterstatter

Dr. Barbara Hendricks
Berichterstatterin

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Ute Koczy
Berichterstatterin

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