BT-Drucksache 17/10847

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/10043 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juli 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Bermuda über den Auskunftsaustausch in Steuersachen b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/10044 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Oktober 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Montserrat über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Vom 26. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10847
17. Wahlperiode 26. 09. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/10043 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 3. Juli 2009
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Bermuda
über den Auskunftsaustausch in Steuersachen

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/10044 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 28. Oktober 2011
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Montserrat
über die Unterstützung in Steuer- und Strafsachen
durch Informationsaustauch

A. Problem

Grenzüberschreitende Sachverhalte haben aufgrund fortschreitender Internatio-
nalisierung deutlich an Bedeutung gewonnen. Wird zu solchen Vorgängen eine
Sachverhaltsaufklärung notwendig, können die ausländischen Beteiligten sowie
andere Personen und Institutionen im Ausland jedoch nur im Wege zwischen-
staatlicher Amts- und Rechtshilfe herangezogen werden.
B. Lösung

Zur Verbesserung der Möglichkeiten der zwischenstaatlichen Amts- und Rechts-
hilfe schließt die Bundesregierung völkerrechtliche Abkommen mit den Staaten,
die den Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung (OECD) zu Transparenz und effektiven Informationsaustausch für Be-
steuerungszwecke vollumfänglich anerkennen und sich bereit erklärt haben, ihn
in Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten umzusetzen.

Drucksache 17/10847 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die beiden vorliegenden Abkommen enthalten alle Kernelemente des OECD-
Standards, wie er sich aus dem Musterabkommen für den Auskunftsaustausch
(2002) ergibt.

Mit den beiden vorliegenden Vertragsgesetzen sollen die Abkommen die für die
Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft erlan-
gen.

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/10043 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/10044 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Mithilfe des durch die Abkommen ermöglichten Informationsaustausches wer-
den künftige Steuerausfälle verhindert.

E. Erfüllungsaufwand

Grundsätzlich wird durch die Abkommen kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand
begründet.

Die durch die Abkommen für die Verwaltung entsprechenden Kosten lassen sich
nicht beziffern, werden betragsmäßig jedoch nicht ins Gewicht fallen.

F. Weitere Kosten

Die Wirtschaft ist durch die Gesetze nicht unmittelbar betroffen. Unternehmen,
insbesondere mittelständische Unternehmen, entstehen durch diese Gesetze
keine direkten und auch keine indirekten Kosten.

Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau und insbesondere das Verbrau-
cherpreisniveau sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10847

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10043 unverändert anzunehmen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10044 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 26. September 2012

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Antje Tillmann
Berichterstatterin

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

Der Finanzausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner men gegen im ersten Staat ansässige Firmen, Personen oder

99. Sitzung am 26. September 2012 erstmalig und abschlie-
ßend beraten.

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen

Staatsangehörige durchführt.

Die Bundesregierung wies darauf hin, dass sich beide Ge-
setzentwürfe in die Bemühungen der Bundesregierung ein-
Drucksache 17/10847 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Antje Tillmann und Lothar Binding (Heidelberg)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 17/10043 und 17/10044 in seiner 187. Sitzung am
28. Juni 2012 beraten und dem Finanzausschuss zur
Federführung sowie dem Rechtsausschuss zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Das am 3. Juli 2009 mit der Regierung von Bermuda unter-
zeichnete Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steu-
ersachen (Buchstabe a) und das am 28. Oktober 2011 mit der
Regierung von Montserrat unterzeichnete Abkommen über
die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch
Informationsaustausch (Buchstabe b) dient der Verbesserung
der Möglichkeiten zwischenstaatlicher Amts- und Rechts-
hilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der je-
weils anderen Vertragspartei. Die Abkommen basieren auf
dem von Bermuda und Montserrat anerkannten OECD-Stan-
dard zu Transparenz und Informationsaustausch, zu dem sich
Bermuda am 15. Mai 2000 und Montserrat am 27. Februar
2002 gegenüber der OECD bereit erklärt haben. Sie ver-
pflichten Deutschland wie Bermuda und Montserrat, sich auf
Ersuchen gegenseitig bei der Sachverhaltsaufklärung für Be-
steuerungszwecke zu unterstützen. Die Abkommen enthalten
alle Kernelemente des OECD-Standards, wie es sich aus dem
Musterabkommen für den Auskunftsaustausch (2002) ergibt.

Mit den beiden vorliegen Vertragsgesetzen wird die für die
Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden
Körperschaft angestrebt.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/10043 in seiner 92. Sitzung am 26. September 2012
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/10044 in seiner 92. Sitzung am 26. September 2012
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die unveränderte
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/10043 zu
empfehlen.

Des Weiteren hat der Finanzausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, die unveränderte Annahme des Ge-
setzentwurfs auf Drucksache 17/10044 zu empfehlen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP be-
grüßten den Abschluss beider Abkommen, da sie den
OECD-Standard hinsichtlich der Transparenz und des effek-
tiven Informationsaustausches für Besteuerungszwecke er-
füllten und sich beide Staaten verpflichtet hätten, alle für
Besteuerungs- und Strafverfahren erforderlichen Informa-
tionen zu erteilen.

Die Fraktion der SPD signalisierte Zustimmung zu den
beiden Gesetzentwürfen, warf aber zum einen die Frage auf,
warum sich diese Staaten nach so vielen Jahren auf den Ab-
schluss eines solchen Abkommens einließen, und zum ande-
ren, ob die Verwaltungen beider Staaten überhaupt in der
Lage seien, diesen Informationsaustausch sicherzustellen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN problema-
tisierte die Tatsache, dass das Abkommen mit Bermuda be-
reits im Jahre 2009 abgeschlossen worden sei, aber erst jetzt
ratifiziert werde. Des Weiteren kritisierte sie, dass die Bun-
desregierung bei den Verhandlungen mit der Regierung von
Bermuda nicht über die Kernelemente des OECD-Standards,
wie er sich aus dem Musterabkommen für den Auskunftsaus-
tausch aus dem Jahre 2002 ergebe, hinausgegangen sei, in
dem zumindest Gruppenanfragen zugelassen worden waren.

Die Fraktion DIE LINKE. sah den Abschluss des Abkom-
mens mit der Regierung Bermudas als einen Fortschritt ge-
genüber der abkommenslosen Zeit an und wies darauf hin,
dass das Abkommen einige, für ihre Fraktion nicht verständ-
liche Regelungen enthalte. So sehe der Artikel 5 Absatz 5d
vor, dass dieses Abkommen keine Verpflichtung der Ver-
tragsparteien zur Einholung oder Erteilung von Auskünften
im Besitz oder in der Verfügungsmacht einer anderen Person
als dem Steuerpflichtigen begründe, die den Steuerpflichti-
gen nicht unmittelbar betreffen. Es stelle sich deshalb die
Frage, ob aufgrund dieser Regelung Auskünfte über Begüns-
tigte von spezifischen Treuhandgesellschaften, wie z. B. Off-
shore Truts, verweigert werden könnten. Die Bundesregie-
rung machte aber deutlich, dass diese Regelung im Vergleich
zu anderen Abkommen keine Besonderheit darstelle.

Ferner problematisierte die Fraktion DIE LINKE. den
Zeitpunkt, zu dem in der durch Briefwechsel ergänzten
Vereinbarung festgelegt wurde, dass ein Staat das Abkom-
men aussetzen kann, wenn der andere Staat aufgrund schäd-
licher Steuerpraktiken des ersten Staates einseitige Maßnah-
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion

reihten, den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem
Informationsaustausch im Verhältnis zu allen Finanzzentren

Nachdem im Rahmen der G20 Überlegungen angestellt

Berlin, den 26. September

Antje Tillmann
Berichterstatterin

L
B
wurden, Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, um Staaten und
Gebiete dazu zu bringen, mit den OECD-Mitgliedstaaten
wie auch den G20-Staaten zusammenzuarbeiten, sei Ber-
muda einer der ersten Staaten gewesen, der auf Deutschland
zugekommen sei und seine Kooperationsbereitschaft erklärt
habe. Da zu diesem Zeitpunkt nicht klar gewesen sei, wie ge-
gebenenfalls die Abwehrmaßnahmen aussehen würden, habe
Bermuda Wert auf die Erklärung zu den schädlichen Steuer-
praktiken gelegt, was zu verstehen sei. Das Abkommen habe
dadurch auch einige Besonderheiten, die das Verfahren der
vertragsförmlichen Prüfung etwas verzögert hätten.

Darüber hinaus gelte es zu bedenken, dass Bermuda über
eine der höchst entwickelten Finanzindustrien überhaupt
verfüge. Bermuda sei der drittgrößte Standort für Versiche-
rungsgesellschaften. Wenn ein solches Land bereit sei, ein
solches Abkommen abzuschließen, zeige dies, dass der
Druck gewirkt habe.

2012

othar Binding (Heidelberg)
erichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10847

zu implementieren und dadurch zur Beseitigung von Verzer-
rungen im weltweiten Finanzsystem beizutragen, nämlich
die mangelnde Transparenz und das Fehlen eines wirksamen
Auskunftsaustauschs in Steuersachen. Die Bundesregierung
habe sich darüber hinaus, im Rahmen des G20-Prozesses da-
für eingesetzt, dass es seit Frühjahr 2009 zu einer beschleu-
nigten Umsetzung des OECD-Standards zum Informations-
austausch für Besteuerungszwecke gekommen sei. Dieser
Standard solle jetzt durch Abkommen wie den beiden vorlie-
genden im Verhältnis zu allen Finanzzentren der Welt umge-
setzt werden.

Für die Umsetzung dieses OECD-Standards und dessen
Überprüfung sei bei der OECD ein Global Forum für
Transparenz und Informationsaustausch eingerichtet wor-
den. Dieses Forum überprüfe, ob diese Staaten diese
Standards in der Praxis umsetzten. Aktuell werde im Rah-
men der Aktualisierung des OECD-Kommentars diskutiert,
inwieweit Gruppenanfragen in den weltweiten Standard
einbezogen werden sollen.

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