BT-Drucksache 17/10827

V-Leute und verdeckte Ermittler in Fußball-Fanszenen

Vom 26. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10827
17. Wahlperiode 26. 09. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Ulla Jelpke, Stefan Liebich,
Thomas Lutze, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte,
Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

V-Leute und verdeckte Ermittler in Fußball-Fanszenen

Am 14. August 2012 berichtete „SPIEGEL ONLINE“, dass die Polizei in der
Fußball-Fanszene vermehrt auf den Einsatz von V-Leuten setzt. Dadurch werde
das Verhältnis zwischen Anhängern und Ordnungshütern weiter belastet, es
herrsche eine Atmosphäre des Misstrauens (SPIEGEL ONLINE vom 14. Au-
gust 2012). Philipp Markhardt, der Sprecher des Bündnisses Pro Fans, glaubt an
ganz gezielte Aktionen der Polizei: „Wir sind überzeugt davon, dass es bundes-
weit etliche Versuche gab und gibt, über V-Männer an Informationen aus der
Fanszene zu kommen“ (ebd.). Laut Philipp Markhardt sei der Schritt zu den
V-Leuten „ein endgültiger Vertrauensbruch“, der zudem sehr teuer sei und des-
sen „Wirkungskraft hingegen eher bescheiden“ ausfalle.

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte bezweifelt in ihrer Stellungnahme zum Re-
legationsspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin „inwieweit
die stetigen Repressionen, denen Fußballanhänger sich ausgesetzt sehen, ein wirk-
sames Mittel gegen Fehlverhalten von Fans darstellen.“ (www.fananwaelte.de,
14. September 2012) Sie weist außerdem darauf hin, dass „zahlreiche Beispiele
aus der Vergangenheit belegen, dass vielmehr ein ehrlicher Dialog mit den Fan-
szenen zu einer Beilegung von Konflikten geführt hat“ (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Einsatz von V-Leuten in Fußball-
Fanszenen, und wenn ja, seit wann?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob über den Einsatz von V-Leuten hinaus
andere verdeckte Ermittlungsmethoden in der Fußball-Fanszene angewendet
werden, und wenn ja, welche?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von V-Leu-
ten, Informanten und verdeckten Ermittlern in der Fußball-Fanszene, und
kann sie den Bericht des „SPIEGEL“ insoweit bestätigen, dass in letzter Zeit
eine Ausweitung des Einsatzes vorgenommen wurde?
4. Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, aufgrund welcher Erkenntnisse
dieses Vorgehen von welchem Gremium/welcher Behörde beschlossen oder
angeordnet wurde?

5. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass nachrichtendienstliche Ermitt-
lungsmethoden innerhalb von Fußball-Fanszenen geeignet sind, Straftaten zu
verhindern oder aufzuklären?
Wenn ja, auf welche Erkenntnisse, Studien oder Berichte stützt sie sich dabei?

Drucksache 17/10827 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. Hält die Bundesregierung nachrichtendienstliche Ermittlungsmethoden,
wie den Einsatz von V-Leuten oder verdeckten Ermittlern, innerhalb von
Fußball-Fanszenen für ein verhältnismäßiges Mittel (bitte begründen)?

7. Setzten bzw. setzen Bundeskriminalamt, Bundespolizei oder andere Sicher-
heitsbehörden des Bundes verdeckte Ermittler, V-Leute oder Informanten in
Fußball-Fanszenen ein, und wenn ja,
a) wo, in welchem Rahmen und mit welchem Einsatzziel,
b) wer entscheidet genau auf Bundesebene über diesen Einsatz,
c) welche Erkenntnisse und Informationen erhoffen sich die Sicherheitsbe-

hörden davon?

8. Waren der Einsatz von V-Leuten, Informanten oder verdeckten Ermittlern
oder von diesen erhobene Informationen Bestandteil von Verabredungen
oder Beratungen der Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK)
und ihrer Arbeitskreise?

9. Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den
Einsatz von V-Leuten in der Fußball-Fanszene aufgeklärt (bitte nach Da-
tum, Straftatbestand, Anzahl der Straftäter, Art der Ermittlungsmethode,
Fußballverein, Liga und Fanvereinigung aufschlüsseln)?

10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob V-Leute, verdeckte Ermittler oder
Informanten im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Fanszenen selbst illegale
Handlungen ausgeführt haben?

11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass V-Leute oder verdeckte Er-
mittler als Agents Provocateurs tätig waren bzw. sind?

12. Welche Abteilungen oder Ressorts welcher Sicherheitsbehörden befassen
sich auf Bundesebene mit Ermittlungen im Bereich Kriminalität im Umfeld
von Fußballspielen?

13. Auf welche Art und Weise und in welchen Gremien oder Einrichtungen
arbeiten Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder im Bereich
Kriminalität im Umfeld von Fußballspielen zusammen (bitte auflisten)?

14. Welche Formen des Informationsaustauschs existieren zwischen Sicher-
heitsbehörden des Bundes und der Länder, und werden auch anhand von
V- Leuten, Informanten oder verdeckten Ermittlern erhobene Informationen
über diese Wege weitergegeben?

15. Existiert eine bundes- und/oder länderübergreifende Zusammenarbeit, In-
formation und Koordination von Einsätzen und Ermittlungen im Bereich
der Kriminalität im Umfeld von Fußballereignissen, und wenn ja, welche
Informationen hat die Bundesregierung im Rahmen dieser Zusammenarbeit
über Einsätze von V-Leuten, verdeckten Ermittlern und Informanten?

16. Werden über die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) Informa-
tionen von V-Leuten, verdeckten Ermittlern oder Informanten erhoben oder
weitergegeben?

17. In welche polizeilichen Datenbanken und Dateien gehen nach Kenntnis der
Bundesregierung Informationen aus den Berichten von V-Leuten und ver-
deckten Ermittlern ein (bitte aufschlüsseln)?

18. Wurden und werden aufgrund von Informationen der in den Fankurven
eingesetzten V-Leute Fußballfans in der Datei „Gewalttäter Sport“ des Bun-
deskriminalamtes (BKA) erfasst?
Wenn ja, in welchem Umfang geschah dies bislang?
19. Wird die Tätigkeit als Informant bzw. als V-Person, in einem Personenein-
trag in der Datei „Gewalttäter Sport“ vermerkt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10827

20. Wie viele der derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfassten Personen
sind oder waren als V-Leute oder Informanten aktiv?

21. Werden V-Leute und verdeckte Ermittler, die szenetypische Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten begehen und daraufhin polizeilich erfasst werden, in
der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert?
a) Wenn ja, welcher Art waren die szenetypischen Delikte (bitte in Ord-

nungswidrigkeiten im Sinne des Sprengstoffgesetzes, sonstige Ordnungs-
widrigkeiten, Körperverletzungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Beleidigungen, sonstige Straftaten aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, auf welche Art und Weise wird sichergestellt, dass kein Ein-
trag in die Datei „Gewalttäter Sport“ erfolgt?

22. Wie viele Polizeibeamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst?

23. Werden die Bundesligavereine (1. und 2. Liga), der Deutsche Fußball-Bund
(DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) nach Kenntnis der Bundes-
regierung über den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern infor-
miert?
Wenn ja, in welcher Form geschieht dies?
Wenn nein, warum nicht?

24. Welche Vergünstigungen oder Entschädigungen erhalten nach Kenntnis der
Bundesregierung V-Leute für ihre Dienste bei der Fanüberwachung?

25. Werden V-Leute und verdeckte Ermittler nach Kenntnis der Bundesregie-
rung auch bei internationalen Fußballspielen (Champions-League, Europa-
League, Länderspiele) eingesetzt?
Wenn ja,
a) geschieht dies nach Kenntnis der Bundesregierung auch im Ausland und

auf welcher Rechtsgrundlage,
b) auf welche Weise werden Einsätze von deutschen V-Leuten und ver-

deckten Ermittlern im Ausland sowie von ausländischen V-Leuten und
verdeckten Ermittlern in der Bundesrepublik Deutschland mit den zu-
ständigen ausländischen Behörden koordiniert,

c) wie viele Einsätze von V-Leuten und verdeckten Ermittlern haben nach
Kenntnis der Bundesregierung bei Spielen im Ausland seit Anfang 2010
stattgefunden,

d) wie viele Einsätze von V-Leuten und verdeckten Ermittlern anderer
Staaten haben seit Anfang 2010 bei Spielen in der Bundesrepublik
Deutschland stattgefunden, bzw. wie viele Kontakte hat das Bundes-
kriminalamt zwischen ausländischen Dienststellen und den zuständigen
Landesbehörden vermittelt (bitte nach Datum, Ort und Einsatzzweck
aufschlüsseln)?

26. Ist der Bundesregierung bekannt, ob V-Leute, Informanten und verdeckte
Ermittler auch in der Dritten Liga und darunter eingesetzt werden?
Wenn ja,
a) in welchen Ligen und Vereinen geschieht dies und
b) auf welcher Gefahrenanalyse basierend?

27. Welche Bundesbehörden haben im Rahmen des Bundesligarelegations-
spiels Fortuna Düsseldorf gegen Hertha BSC am 15. Mai 2012 und des
DFB-Pokalspiels Borussia Dortmund gegen SG Dynamo Dresden e. V. am
25. Oktober 2011 V-Leute oder verdeckte Ermittler in den Fankurven ein-

gesetzt, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Einsatz so-
wie gewonnene Informationen von V-Leuten aus den Ländern vor?

Drucksache 17/10827 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
28. Schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit von repressiven Maßnahmen
und nachrichtendienstlichen Mitteln gegenüber der Fußball-Fanszene bei
der Bekämpfung rechts- und ordnungswidriger Handlungen höher ein, als
den Dialog mit organisierten Fußballfans?
a) Wenn ja, befürwortet die Bundesregierung eine Ausweitung repressiver

Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum finden Treffen wie der vom Bundesminister des Innern

Dr. Hans-Peter Friedrich einberufene „Runde Tisch gegen Gewalt“ am
14. November 2012 oder der Sicherheitsgipfel des DFB am 17. Juli
2012, auf dem die Bundesligavereine gemeinsam mit dem Bundesminis-
ter des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich ein härteres Vorgehen gegen Ge-
walt und Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Sprengstoffgesetzes im
Fußball beschlossen haben, bestenfalls unter Mitwirkung der Koordina-
tionsstelle Fanprojekte, aber ohne Vertreter organisierter Fußballfans
statt?

Berlin, den 26. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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