BT-Drucksache 17/10817

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksache 17/10571, 17/10707 Nr. 2.2 - Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung - MaPrV)

Vom 16. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10817
17. Wahlperiode 16. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10571, 17/10707 Nr. 2.2 –

Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie
und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung – MaPrV)

A. Problem

Sowohl die Reduzierung der Profilservicekosten der Übertragungsnetzbetreiber
als auch die Lerneffekte aus der Direktvermarktung der Anlagenbetreiber recht-
fertigen eine zusätzliche Absenkung der Managementprämie ab dem Jahr 2013.
Damit sollen Mitnahmeeffekte vermieden und Kostenvorteile an die Stromend-
kunden weitergegeben werden. Die Rechtsverordnung zielt auf die Anpassung
der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsener-
gie ab.

B. Lösung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurde im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/10817 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/10571 zuzustimmen.

Berlin, den 26. September 2012

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

barkeit der Anlage gekoppelt, sodass hiervon ein Impuls
ausgehe, dass sich die Anlagen entsprechend der Nachfra-

stritten nicht einmal die Akteure der Szene. Im Endeffekt
habe man durch diese Form der Direktvermarktung keine
gesituation ausrichten könnten. Die Kürzung der Manage-
mentprämie sei beschränkt auf Wind- und PV-Anlagen. Die
Erforderlichkeit der Zustimmung des Deutschen Bundesta-
ges sei vom Parlament durchgesetzt worden. Unter Bezug-

wesentliche Verbesserung der Markt- und Systemintegra-
tion, es gebe keine deutlich spürbar bessere bedarfsgerechte
Einspeisung. Investitionen in Speichertechnologien erfolg-
ten nicht. Darüber hinaus seien auch keine neuen Vermark-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10817

Bericht der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth, Dirk Becker, Michael Kauch,
Ralph Lenkert und Hans-Josef Fell

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/10571 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Drucksache 17/10707 Nr. 2.2) am
14. September 2012 zur alleinigen Beratung an den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Sowohl die Reduzierung der Profilservicekosten der Über-
tragungsnetzbetreiber als auch die Lerneffekte aus der
Direktvermarktung der Anlagenbetreiber rechtfertigen eine
zusätzliche Absenkung der Managementprämie ab dem Jahr
2013. Damit sollen Mitnahmeeffekte vermieden und Kos-
tenvorteile an die Stromendkunden weitergegeben werden.
Die Rechtsverordnung zielt auf die Anpassung der Manage-
mentprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strah-
lungsenergie ab.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung auf Drucksache 17/10571 in seiner
78. Sitzung am 26. September 2012 abschließend beraten.
Die Fraktion der SPD brachte einen Entschließungsantrag
auf Ausschussdrucksache 17(16)546 ein.

Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, die Management-
prämie sei zum 1. Januar 2012 eingeführt worden. Dieses
Instrument sei ausgesprochen gut angenommen worden und
ein wesentliches Modul zur Integration der erneuerbaren
Energien bei Stromerzeugung auf dem Strommarkt. Die
Problematik müsse mehr und mehr in den Blick genommen
werden. Bei 25 Prozent erneuerbarem Strom in den Netzen
komme es nicht mehr darauf an, dass jede erzeugte Kilo-
wattstunde eine „gute“ Kilowattstunde sei. Vielmehr sei
darauf zu achten, dass sich tatsächlich Käufer bzw. Kunden
für das Produkt fänden, das produziert werde. Nicht nach-
vollziehbar sei die Passage in dem Entschließungsantrag der
Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)546, wo-
nach Investitionen in Speichertechnologien und insbeson-
dere die Prognostik nicht von diesem neuen Instrument pro-
fitiert hätten. In Gesprächen mit den Marktteilnehmern habe
sich das Gegenteil herausgestellt. Dieses Instrument sei ein
erfolgreiches. Dennoch habe man feststellen müssen, dass
es Mitnahmeeffekte gebe. Deshalb erfolge eine Absenkung
ab dem Jahr 2013 um 0,25 bis 0,35 Cent. Die Höhe der Ab-
senkung der Managementprämie werde an die Fernsteuer-

sätzlich das Erneuerbare-Energien-Gestz (EEG) weiterent-
wickele, weil erneuerbarer Strom inzwischen einen großen
Anteil auf dem Markt habe. Als Reaktion hierauf sei das
Grünstromprivileg ungeeignet, denn es habe sich erwiesen,
dass gerade der Strom, der relativ einfach im Netz unterzu-
bringen sei aus Wasserkraft und Biomasse dieses Grün-
stromprivileg in Anspruch genommen habe, nicht aber vola-
tiler Strom. Letzterer sei die große Herausforderung, die ge-
meinsam angegangen werden müsse.

Die Fraktion der FDP betonte, es sei erfreulich, dass sich
der Vermittlungsausschuss im Rahmen des Pakets zur
Reform der Photovoltaikvergütung auf die Verordnung ge-
einigt habe. Es sei vor allem deshalb richtig, weil sich ge-
zeigt habe, dass die Kosten für die Marktprämie deutlich
höher lägen, als von den zuständigen Bundesministerien im
Gesetzgebungsverfahren prognostiziert worden sei. Das
zeige erneut die begrenzte Prognosefähigkeit der öffent-
lichen Institutionen in Bezug auf die EEG-Instrumente. Die
Fraktion der FDP sei der Auffassung, dass es richtig sei, die
Managementprämie entsprechend für Wind und Photo-
voltaik abzusenken. Die Marktprämie sei ein durchaus rich-
tiger Einstieg ins Marktdenken. Es gelte, sich einen Kunden
zu suchen, der den angebotenen Strom haben wolle, dann
könne man auch stärker von erzielbaren höheren Preisen
profitieren. Für die Markt- und Netzintegration erneuerbarer
Energien sei dieses Instrument auf Dauer aber nicht geeig-
net, weil es einen Mindestpreis setze und die Börsenent-
wicklung nach unten abfedere. Das heiße, man könne nach
oben profitieren und habe nach unten kein Risiko. Die
Marktprämie sei ein erster Schritt. Die Fraktion der FDP
plädiere dafür, die Marktprämie durch ein Marktzuschlags-
modell zu ersetzen. Es gebe dann einen festen Zuschlag auf
den Börsenpreis und nicht einen vollständigen „Kosten-
airbag“ nach unten, der letztendlich die in Rede stehenden
Zusatzkosten mit verursache. Es sei der Mühe wert, gemein-
sam zu schauen, wie man die Direktvermarktung reformie-
ren könne. Die einfache Antwort des Grünstromprivilegs
greife zu kurz, denn das Grünstromprivileg sei immer damit
verbunden, dass die EEG-Umlage auf immer weniger
Schultern laste. Deshalb müsse man über andere Modelle
nachdenken.

Die Fraktion der SPD hob hervor, ein gemeinsames Ange-
hen bedeute zunächst, der Verordnung zuzustimmen, weil
dies so im Vermittlungsausschuss vereinbart worden sei.
Trotzdem habe man mit dem Instrument der Management-
prämie Probleme. Diese werde nicht so funktionieren, wie
dargestellt. Die Nachjustierung sei gerade wegen enormer
Mitnahmeeffekte erforderlich. Diese Mitnahmeeffekte be-
nahme auf den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD
sei es wichtig, miteinander zu überlegen, wie man grund-

tungswege entstanden. Es erfolge viel mehr eine Vermark-
tung im bisherigen System. Man müsse sich in der Tat Ge-

Klagelied über die Kosten des Erneuerbaren-Energien-Ge-
setz angestimmt werde, solle in Zukunft aber nach den Kos-
ten, die tatsächlich durch den Zubau von Anlagen der erneu-
erbaren Energien und zwischen den Kosten, die durch die
missratene Managementprämie entstünden und zwar durch
die Fehlkalkulation der Umlage für das Jahr 2012 in das
Jahr 2013 und den Merit-Order-Effekt sowie die ausgewei-
teten Befreiungstatbestände differenziert werden.

Die Fraktion DIE LINKE. erinnerte daran, bei der über-
stürzten Änderung der EEG-Novelle im Jahr 2011 sei die
Managementprämie eingeführt worden. Die Fraktion DIE
LINKE. habe sie damals abgelehnt als falsches Instrument.
Sie lehne sie heute weiterhin als solches ab ebenso wie die
Marktprämie. Entscheidend für die Integration erneuerbarer
Energien sei nicht der theoretische Absatz an einen Strom-
kunden, der in den Zeiten, in denen der erneuerbare Strom
nicht zur Verfügung stehe, wieder aus dem normalen Netz
den Strom beziehe oder von anderen Herstellern, sondern
entscheidend sei, wenn eine solche Vereinbarung getroffen
werde, dass der Verbrauch der Erzeugung folge, also, dass
entsprechend dem nicht bereitgestellten EEG-Strom auch
keine Last mehr am Netz anliege. Das sei hier nicht enthal-
ten. Trotzdem sei es ein Schritt in die richtige Richtung, un-
nötige Zusatzkosten, die nur zur Mitnahmeeffekten führten,
zu verringern. Unabhängig hiervon sei festzustellen, dass ein
Gesamtkonzept zur Integration erneuerbarer Energien und
zur umgestalteten Energiewirtschaft nach wie vor fehle. Die
Fraktion DIE LINKE. könne dagegen ein Gesamtkonzept
vorweisen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, die
geführte Debatte sei sehr gefährlich für den weiteren Aus-
bau der erneuerbaren Energien. Die Diskussion, die EEG-

tergrund von Eigenstrombefreiungen von Kohlekraftwer-
ken, vor sinkender Merit-Order, ein großer Erfolg für die
Stromkunden durch die erneuerbaren Energien. Es gebe
aber keine Maßnahmen der Bundesregierung, diesen positi-
ven Effekt für die gemeinsamen Stromkunden auch wirk-
sam werden zu lassen. Die Marktprämie sei von der Bun-
desregierung falsch eingeschätzt worden. Diese habe die
Höhe der Marktprämie für das Jahr 2012 mit 200 Mio. Euro
als Belastung für die EEG-Umlage angegeben. Inzwischen
seien es wohl schon 600 Mio. Euro. Mithin handele es sich
um ein Fehlinstrument. Insofern zeige es sich, dass es gut
sei, einen ersten Schritt zur Korrektur dieser Fehlentwick-
lung zu machen. Im Vermittlungsausschuss sei dies vor
allem durch die rot-grünen Länder eingebracht worden. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehe hinter dem
Ziel, die erneuerbaren Energien außerhalb des EEG stärker
zu fördern. Das Grünstromprivileg sei in diesem Zusam-
menhang das bessere Instrument.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, der Verordnung auf Drucksache
17/10571 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Entschließungsantrag der Frak-
tion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)546 abzuleh-
nen.

Berlin, den 26. September 2012

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter
Drucksache 17/10817 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

danken machen, wie man das in Zukunft regele. Aber dieses
Instrument sei das falsche. Das kritisierte Grünstromprivi-
leg wäre zumindest für den Übergang ein besseres Instru-
ment geblieben, hätte man es so belassen wie es gewesen
sei. Im Endeffekt seien die Ziele, die beschworen worden
seien, nicht erreicht worden, aber die Kosten seien gestie-
gen. Selbst der Bundesverband Erneuerbarer Energien e. V.
begrüße zunächst die Absenkung, weil sie in die richtige
Richtung gehe, aber er mache auch in einer Presseerklärung
deutlich, dass er es in dieser Form für das falsche Instru-
ment halte. Die Fraktion der SPD greife den Appell gerne
auf, in Zukunft über eine neue Strategie der Direktvermark-
tung übereinzukommen. Wenn aber öffentlich immer das

Umlage steige zu stark und deswegen sei der Ausbau zu
bremsen sei eine stark verengte. Eine differenzierte Betrach-
tung tue not. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP diffe-
renzierten nicht, was die einzelnen Posten seien, die die
EEG-Umlage nach oben treibe. Der Zubau Erneuerbarer-
Energien-Anlagen sei der geringste Posten in dieser Steige-
rung. Gemeinsam müssten die preistreibenden Elemente he-
rausgearbeitet und reduziert werden. Die weitere Befreiung
vieler Industriezweige müsse auf den Prüfstand. Die Befrei-
ung der energieintensiven Betriebe sei zwar von Rot-Grün
ausgegangen, nicht aber deren uferlose Ausweitung. Frag-
lich sei, ob diese die energieintensive Industrie im interna-
tionalen Wettbewerb wirksam schütze. Dies vor dem Hin-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10817

Drucksache 17/10817 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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