BT-Drucksache 17/10612

Havarien auf der Seeschifffahrtsstraße Elbe

Vom 6. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10612
17. Wahlperiode 06. 09. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Cornelia Behm,
Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Havarien auf der Seeschifffahrtsstraße Elbe

Im Jahr 2012 gab es auf der Seeschifffahrtsstraße Elbe wiederholt Havarien mit
großen Containerschiffen und Bulkern, zuletzt im Juli 2012. Dabei verliefen die
Unglücke ohne größere Komplikationen, die Öffentlichkeit wurde jedoch nicht
bzw. unzureichend informiert. Erst im August 2012 waren die Vorfälle Presse-
berichten zu entnehmen, allerdings nicht aufgrund der Initiative der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bzw. des Havariekommandos
(als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer).

Dass es bei den Havarien direkt keine größere Komplikationen gab, war eher
Glück im Unglück. Bei einem Querliegen des Schiffes in der Elbe hätte große
Gefahr für die Umwelt bestanden, aufgrund einer Kollision mit anderen Schif-
fen bzw. eines potenziellen Auseinanderbrechens des Schiffes bei Sinken des
Wasserstands der Elbe durch die Tide.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Havarien sind der Bundesregierung an den vielbefahrenen See-
schifffahrtsstraßen Elbe (Hamburg stromabwärts) und Weser (Bremen
stromabwärts) und Nord-Ostsee-Kanal bekannt, und auf welchem Wege er-
langte sie davon Kenntnis?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Havarie am 12. Juli 2012 mit dem
Containerschiff „MSC Tanzania“, am 23. Juli 2012 mit dem Containerschiff
„London Express“ sowie am 30. Juli 2012 mit dem Containerschiff „Baltic
Stream“, und welche Schlüsse zog sie jeweils daraus?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Havarie (Grundlaufen) des Öltankers
„Katja“ vor der Küste Wilhelmshavens (Minsener Oog) am 14. August
2012?

4. a) Nach welchen Kriterien werden die Störfälle an der Elbe und anderen
Bundeswasserstraßen ausgewertet, und inwieweit ist dies mit der Bewer-

tung von Straßenverkehrsunfällen vergleichbar?

b) Welche Entwicklung der Unfallhäufigkeit ist innerhalb der vergangenen
drei Jahre an der Unterelbe (Hamburg stromabwärts) und weiteren Bun-
deswasserstraßen festzustellen?

Drucksache 17/10612 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
c) Auf welche Art und Weise werden die Havarien auf Bundeswasserstra-
ßen dokumentiert?

d) Falls keine Dokumentation der Unfälle vorgenommen wird, was beab-
sichtigt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

5. a) Welche Vorfälle werden durch die WSV bzw. das Havariekommando
gegenüber der Öffentlichkeit als „bedrohlich“ bzw. „sicherheitsrele-
vant“ eingestuft, und welcher Schaden muss jeweils vorliegen bzw. wel-
che Gefahr muss vor der Einstufung vom jeweiligen havarierten Schiff
ausgehen?

b) Nach welchen Kriterien erfolgt die Einstufung der Vorfälle gemäß der
Frage 4a?

6. Ist es üblich, dass das Automatic Identification System (AIS) bei einer Ha-
varie deaktivert wird, und welche Auswirkungen kann dies haben, insbe-
sondere für die Rückverfolgbarkeit des Unfalls und die Sicherheit der Was-
serstraße?

7. Werden die in aller Regel auch an Bord eines Containerschiffes vorhande-
nen Schweröle und Gefahrgüter (Explosivstoffe, feste und flüssige brenn-
bare Stoffe, Gifte, Säuren andere gefährliche Substanzen) bei der Einstu-
fung (gemäß der Frage 4) berücksichtigt?

8. a) Welche behördlichen Abläufe bei Schiffsunfällen gibt es, und wie stel-
len sich diese insbesondere bei Manövrierunfähigkeit eines Schiffes auf
einer Bundeswasserstraße dar?

b) In welchen Fällen wird die Öffentlichkeit informiert?

9. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang bei den Maschinenschä-
den bezüglich des gestiegenen Kostendrucks der Reeder und den längeren
Wartungsintervallen der Schiffe, und wie begründet sie ihre Antwort?

10. Sieht die Bundesregierung einen reibungslosen Begegnungsverkehr an der
Elbe (Hamburg stromabwärts), auch im Falle von Havarien mit manövrier-
unfähigen Schiffen, für gegeben an, und wie begründet sie ihre Antwort?

11. Aus welchen Gründen wurden und werden die möglichen Folgen derartiger
Havarien im Planfeststellungsverfahren der aktuell geplanten Elbvertie-
fung nicht berücksichtigt?

Inwieweit führt dies zur Berücksichtigung an den aktuell geplanten Fluss-
vertiefungen von Elbe und Weser?

12. Sind nach Kenntnissen der Bundesregierung durch die Havarien (gemäß
den Fragen 1, 2 und 3) Schäden für die Fischereiwirtschaft entstanden, und
wie begründet sie ihre Antwort?

Berlin, den 6. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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