BT-Drucksache 17/10476

Ausbau der Mini-Kraft-Wärme-Kopplung aktiv fördern statt behindern

Vom 13. August 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10476
17. Wahlperiode 13. 08. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Cornelia Behm,
Harald Ebner, Britta Haßelmann, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausbau der Mini-Kraft-Wärme-Kopplung aktiv fördern statt behindern

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Erzeugung und Nutzung
von Strom und Wärme. Neben der Groß-KWK in Industriebetrieben und Groß-
kraftwerken können auch die dezentralen Mini-KWK-Anlagen in Ein- und
Mehrfamilienhäusern im Hinblick auf die Herausforderungen der Energiewende
eine entscheidende Funktion im Stromsystem der Zukunft einnehmen. In Kom-
bination mit ausreichend dimensionierten Wärmespeichern und intelligenter
Vernetzung sind diese flexiblen und hocheffizienten Anlagen eine ideale Ergän-
zung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, da sie schnell und flexibel
steuerbar sind. In den kommenden Jahren müssen Millionen veralteter und in-
effizienter Heizungsanlagen ausgetauscht werden. Statt nur Wärme zu erzeugen,
sollte, wo immer möglich und sinnvoll, der Keller zum Kraftwerk gemacht wer-
den. Hier können Mini-KWK-Anlagen eine entscheidende Rolle spielen.

Im Jahr 2009 wurde das Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anla-
gen eingesetzt, welches Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kWel (Kilowatt
elektrische Leistung) förderte. In den Folgejahren wurde das Programm jedoch
gekürzt und schließlich ausgesetzt. Aufgrund des positiven Beitrags zur Ener-
giewende und des öffentlichen Drucks wurde das Programm am 1. April 2012
mit modifizierten Förderbedingungen jedoch wieder aufgelegt. Danach werden
zum Beispiel nur noch Anlagen bis zu einer Größe von 20 kWel gefördert. Die
neuen und strengeren Förderrichtlinien sind einerseits zu begrüßen, da tatsäch-
lich nur Technologien gefördert werden sollten, die dem neuesten Stand der
Technik entsprechen. Andererseits dürfen diese Kriterien jedoch nicht so hohe
Anforderungen stellen bzw. vom Anlagenbetreibern solch hohe Extrainvesti-
tionen verlangen, dass eine Inanspruchnahme des Programms sich für den
Betreiber nicht mehr rechnet. Das Programm würde damit wirkungslos. Genau
dieser Effekt droht jedoch nun durch die grundsätzlichen Forderungen eines
hydraulischen Abgleichs sowie des Einsatzes hocheffizienter Pumpen, auch
wenn keine Veränderung an der Heizungs- und Pumpenanlage vorgenommen
werden.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Von welchen Mittelbindungen geht die Bundesregierung für das Impulspro-
gramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen für das Jahr 2012 aus?

2. Von welchen Mittelbindungen geht die Bundesregierung für das Impulspro-
gramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen für das Jahr 2013 aus?

Drucksache 17/10476 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Welche Position vertritt die Bundesregierung bzgl. der Überführung des
Impulsprogramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen in das Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz vor dem Hintergrund der haushaltsabhängigen
bisherigen Mittelbindung über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
und den in der Vergangenheit dadurch resultierenden unstetigen Förder-
bedingungen (Haushaltssperre, Aussetzung, …)?

4. Wie viele Anträge auf Förderung wurden seit der Wiedereinführung des Im-
pulsprogramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen zum 1. April 2012
bis zum 1. Juli 2012 gestellt, und welche Entwicklung ist bezüglich der
monatlichen Eingänge festzustellen?

5. Wie viele Anträge wurden positiv und wie viele negativ beschieden?

6. Wie viele der positiv beschiedenen Anträge wurden bereits ausgezahlt?

7. Wie teilt sich die Anzahl der positiven Bescheide bezüglich der in den
Förderrichtlinien differenzierten Leistungsklassen auf (unter 3 kWel, 3 bis
10 kWel, 11 bis 20 kWel)?

8. Mit welchen Begründungen wurden Anträge abgelehnt?

9. Wie hoch ist die gesamte Fördersumme der bisher bewilligten Anträge
(Mittelreservierungen), und um wie viele Kilowatt elektrische Leistung
handelt es sich dabei?

10. Wie hat der Nachweis der verschiedenen Effizienzkriterien (ausreichend
großer Wärmespeicher, Durchführung des hydraulischen Abgleichs, Ein-
satz einer hocheffizienten Umwälzpumpe der Effizienzklasse A) zu erfol-
gen?

11. Wie viele der bisher gestellten Anträge wurden abgelehnt, da der Antrag-
steller keinen hydraulischen Abgleich für das Heizungssystem nachweisen
konnte, und wie geht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) in diesen Fällen vor?

12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der Durch-
führung eines hydraulischen Abgleichs des Heizungssystems, und wie be-
wertet sie diese Kosten im Verhältnis zu der Fördersumme pro Anlage?

13. Welche Effizienzgewinne bewirkt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Durchführung eines hydraulischen Abgleichs des Heizungssystems, bzw.
welche Verluste sind zu befürchten, wenn ein solcher hydraulischer Ab-
gleichs des Heizungssystems nicht durchgeführt wird?

14. Sieht die Bundesregierung bei der Verpflichtung zur Durchführung eines
hydraulischen Abgleichs des Heizungssystems Änderungsbedarf an den
„Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel“ vom 17. Ja-
nuar 2012, und wenn nein, warum nicht?

15. Welche Unterschiede gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für den in
KWK-Anlagen bis zu einer Größe von 2 MWel erzeugten Strom im Hin-
blick auf Heranziehung zu Steuern, Abgaben und Umlagen, je nachdem, ob
die Anlagen der Eigenstromerzeugung dienen oder von Contractoren be-
trieben werden?

16. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um hierbei vorhandene Benach-
teiligungen für Contractoren gegenüber der Eigenstromerzeugung zu besei-
tigen, angesichts der allgemein unbestrittenen Tatsache, dass Contractor-
modelle den Ausbau der KWK erheblich befördern können und vor dem
Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept 2010
angekündigt hat, die Möglichkeiten des Energie-Contracting zu erweitern,

damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Potenziale effi-
zient realisiert werden können?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10476

17. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der in dem Entwurf
für ein „ENTSO-E Network Code for Requirements for Grid Connection
applicable to all Generators“ formulierten Anforderungen zur Regelbarkeit
von Stromerzeugungsanlagen auf Mini-KWK-Anlagen, welche diese An-
forderungen teilweise nicht erfüllen können (zum Beispiel Stirling-Moto-
ren), und welche Konsequenzen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung
ein Inkrafttreten des „ENTSO-E Network Code for Requirements for Grid
Connection applicable to all Generators“ in der vorliegenden Fassung auf
diese Mini-KWK-Anlagen?

Berlin, den 13. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.