BT-Drucksache 17/10434

Herkunft und Transporte von Kernbrennstoffen und ihrem Ausgangsmaterial

Vom 8. August 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10434
17. Wahlperiode 08. 08. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Ute Koczy, Harald Ebner, Hans-Josef Fell,
Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg),
Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herkunft und Transporte von Kernbrennstoffen und ihrem Ausgangsmaterial

In der öffentlichen Debatte um das Für und Wider der Atomkraftnutzung spielt
ein wesentlicher Aspekt hierzulande oft nur eine nachgeordnete Rolle: die
schwerwiegenden ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Folgen, die
mit dem Abbau von Uran bzw. Kernbrennstoffen verbunden sind. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung bereits im vergange-
nen Jahr mit ihrer Kleinen Anfrage „Herkunft des Urans in deutschen Atom-
kraftwerken“ (Bundestagsdrucksache 17/5858) befragt. Aufgrund der Entwick-
lungen seit dem Inkrafttreten der letzten Atomgesetznovelle am 6. August 2011
haben sich neue Erkenntnisse und Fragekomplexe zur Herkunft und zu den
Transporten von Kernbrennstoffen und ihrem Ausgangsmaterial ergeben.

Die Herkunftsrückverfolgung des Urans zum Förderungs- bzw. Abbauland
(nicht nur „Herkunftsland“, wie es die Bundesregierung verwendet, vgl. etwa die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037) ist aufgrund mangelnder
Transparenz und Auskunftsbereitschaft der Bundesregierung öffentlich nicht
möglich. Bei der Versorgungsagentur Euratom in Luxemburg liegen zwar die
privatwirtschaftlichen Lieferverträge vor, diese werden jedoch vertraulich be-
handelt. Es ist allerdings nicht klar, inwiefern die Bundesregierung Zugriff auf,
ggf. auch vertrauliche, Informationen der Versorgungsagentur hat. Darüber
hinaus ist nicht klar, welche Erkenntnisse der Bundesregierung durch Informa-
tionen aus den deutschen Botschaften oder den Durchführungsorganisationen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in den jeweiligen Abbau-
ländern vorliegen. Gleiches gilt für Informationen, die im Rahmen der Aktivitä-
ten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) gesammelt
werden.

Auch der Transport von Kernbrennstoffen aus dem Herkunftsland nach Deutsch-
land ist nicht vollständig offengelegt. Auf der Webseite des Bundesamts für
Strahlenschutz (BfS) werden zwar informative Übersichten über aktuelle Trans-
portgenehmigungen veröffentlicht, diese decken aber nur einen Teil der für

Deutschland relevanten Transporte ab. Die zuständige Behörde für die Erteilung
von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen und die Entgegennahme der Anzeigen
nach zollamtlicher Bearbeitung (Nicht-EU-Staaten) bzw. direkt (bei Verbrin-
gung innerhalb der EU) ist laut § 22 des Atomgesetzes „Zuständigkeit für grenz-
überschreitende Verbringungen und deren Überwachung“ das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Überwachung von grenzüber-

Drucksache 17/10434 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

schreitenden Verbringungen obliegt dem Bundesministerium der Finanzen oder
den von ihm bestimmten Zolldienststellen.

Diese Anfrage bezieht sich auf grenzüberschreitende Verbringungen von radio-
aktiven Stoffen im Zusammenhang mit § 4 des Atomgesetzes bzw. den §§ 16
bis 22 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die bereits Kernbrennstoffe
sind oder der Herstellung von Kernbrennstoffen dienen. Im Folgenden wird da-
für der Begriff „Kernbrenn- und Ausgangsstoffe“ verwendet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Uranmarktes kurz-,
mittel- und langfristig in Bezug auf Produktion, Bedarf, Preise und Abbau-
gebiete/Herkunftsländer für Deutschland nach dem Inkrafttreten der letzten
Atomgesetznovelle am 6. August 2011?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Verknappung der Uran-
vorräte die künftige Rolle der Atomkraft in der weltweiten Energiever-
sorgung?

Zu den Erkenntnissen deutscher Behörden

3. Von welchen Behörden bekommt das Statistische Bundesamt welche Infor-
mationen über die Mengen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, die nach
Deutschland importiert und von Deutschland exportiert werden?

In welcher Form und Genauigkeit bekommt es sie jeweils, und welche Infor-
mationsaspekte/-kategorien werden dabei übermittelt?

4. Liegen im BfS noch die Daten der Transportgenehmigungen vor, die weiter
zurückreichen als die auf der BfS-Webseite in der aktuellen Tabelle „Aktuell
genehmigte Transporte für Kernbrennstoffe und Großquellen“ bzw. „Gültige
Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 16 und 18
StrlSchV“ veröffentlichten (in dieser Onlinetabelle reichen die Daten bezüg-
lich des Antragsdatums aktuell bis 2010 zurück)?

Falls ja, bis zu welchem Jahr reichen die im BfS noch vorliegenden Daten
der Transporte zurück?

Falls nein, warum nicht?

5. Welche Genehmigungen, Bescheinigungen etc. von Behörden aus dem
jeweiligen Lieferland werden im Zuge der grenzüberschreitenden Verbrin-
gung von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen dabei welchen Bundesbehörden
übermittelt?

6. Wer sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die für die Ausfuhr-
genehmigung und die für die Transportgenehmigung zuständigen ausländi-
schen Behörden (bitte konkrete Nennung des amtlichen Namens der jeweiligen
Behörde, differenziert nach Ländern)?

Insbesondere, wer sind diese Behörden für die Länder Frankreich, Belgien,
Niederlande, Großbritannien, Schweden, Spanien, USA, Kanada, Russland,
Brasilien, China, Schweiz?

7. Bis zu welchem Jahr zurückliegend liegen im BAFA heute noch welche
Daten bezüglich der grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn-
und Ausgangsstoffen vor (bitte vollständige Angabe aller Arten dieser Daten,
wie z. B. Beschreibung der Stoffe, Menge, Behälter, Absender, Absenderort,
Empfänger, Bestimmungsort, Transportdatum, Lieferunternehmen/Antrag-
steller usw. und, falls möglich, differenziert nach Einfuhrgenehmigung, Aus-

fuhrgenehmigung, Anzeige etc.)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10434

8. Welche Daten liegen dem BAFA jeweils zur Zeit der Genehmigung bzw.
Bearbeitung/Anzeige vor (bitte vollständige Angabe aller Arten dieser
Daten)?

9. Bis zu welchem Jahr zurückliegend liegen beim Zoll heute noch welche
Daten bezüglich der grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn-
und Ausgangsstoffen vor (bitte vollständige Angabe aller Arten dieser
Daten, wie beispielsweise Beschreibung der Stoffe, Menge, Behälter, Ab-
sender, Absenderort, Empfänger, Bestimmungsort, Transportdatum, Liefer-
unternehmen/Antragsteller usw.)?

10. Welche Daten liegen dem Zoll jeweils zu der Zeit der Genehmigung bzw.
Bearbeitung vor (bitte vollständige Angabe aller Arten dieser Daten)?

11. Werden

a) beim BAFA,

b) beim BfS und/oder

c) beim Zoll

Datenbanken und/oder digitale Übersichten im Zusammenhang mit der
grenzüberschreitenden Verbringung von (u. a.) Kernbrenn- und Ausgangs-
stoffen geführt?

Falls ja, jeweils seit wann und in welcher Ausführlichkeit?

12. Von welchen Behörden wird das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit (BMU) jährlich in welcher Form und in
welcher Ausführlichkeit über die grenzüberschreitende Verbringung von
Kernbrenn- und Ausgangsstoffen informiert?

13. Welche grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Aus-
gangsstoffen gab es vom Jahr 2000 bis zum Ende des Jahres 2011 (bitte für
jedes Jahr tabellarische Übersichten mit transportgenauer Beschreibung der
Stoffe, Menge, Behälter, Absender, Absenderort, Empfänger, Bestim-
mungsort, Transportdatum, Lieferunternehmen/Antragsteller usw.)?

14. Für welche Jahre wäre es der Bundesregierung aufgrund der ihr heute noch
vorliegenden Informationen möglich, die vorangegangene Frage transport-
genau zu beantworten (für den Fall, dass sie dies nicht gemacht hat)?

15. Welche deutschen Atomkraftwerke haben seit dem Jahr 2000 Brenn-
elemente von der AREVA NP GmbH bezogen?

16. Welche deutschen Atomkraftwerke haben seit dem Jahr 2010 Brenn-
elemente von der AREVA NP GmbH bezogen?

Zur Euratom-Versorgungsagentur in Luxemburg

17. Inwiefern informiert die Euratom-Versorgungsagentur in Luxemburg die
Bundesregierung (vertraulich) über die der Versorgungsagentur vor-
liegenden Informationen aufgrund der ihr angezeigten privaten Liefer-
verträge (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037
zu Frage 21)?

18. Inwiefern hat die Bundesregierung die Möglichkeit, vertraulich Informatio-
nen von der Versorgungsagentur zu erhalten, falls die Bundesregierung dies
wünscht (bitte vollständige Angabe aller Möglichkeiten)?

Welche sind dabei die rechtlichen Grundlagen?

Drucksache 17/10434 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

19. Verfügt die Bundesregierung über vertrauliche Informationen im Zu-
sammenhang mit privaten Lieferverträgen zu Kernbrenn- und Ausgangs-
stoffen?

Zu den Erkenntnissen und der Arbeit der BGR

20. In welchen Ländern ist die BGR mit Projekten oder anderweitiger Zu-
sammenarbeit, z. B. Beratung, zum Thema Uran in welcher Form und in
welchem Umfang tätig?

21. Welche Projekte bzw. Beratungen führt die BGR in Namibia (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037) durch,
und welche Laufzeit hatten bzw. haben sie?

22. Wie und auf wessen Wunsch hin kamen sie zustande?

23. Welche Erkenntnisse hat die BGR dabei wann, wodurch und von wem
gewonnen; insbesondere welche schriftlichen Erkenntnisse?

24. Welche schriftlichen Ergebnisse und Berichte hat die BGR dabei produ-
ziert, und für wen?

25. Worin genau bestehen die Projekte bzw. Beratungen der BGR in der Demo-
kratischen Republik Kongo (DR Kongo), und welche Laufzeit haben sie?

26. Wie und auf wessen Wunsch hin kamen sie zustande?

27. Welche Erkenntnisse hat die BGR dabei wann, wodurch und von wem
gewonnen; insbesondere welche schriftlichen Erkenntnisse?

28. Welche schriftlichen Ergebnisse und Berichte hat die BGR dabei produ-
ziert, und für wen?

29. Was sind die konkreten Maßnahmen und wie ist der Umsetzungsstand des
BGR-Projekts in der DR Kongo „Einführung und Umsetzung eines Zerti-
fizierungssystems für mineralische Rohstoffe“?

30. Welche Erkenntnisse liegen in welcher Form vor, und an wen wurden und
werden sie übermittelt?

Zu Erkenntnissen deutscher Botschaften und den Durchführungsorganisationen
der deutschen EZ in den Abbauländern

31. Welche Erkenntnisse zum Thema Uran und Uranabbau hat die Bundes-
regierung aufgrund von Informationen durch die deutschen Auslands-
vertretungen, durch die Durchführungsorganisationen der deutschen Ent-
wicklungszusammenarbeit vor Ort oder durch sonstige Kontakte z. B. zu
Firmen/Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen oder anderweitigen
Organisationen der Zivilgesellschaft in den Uranabbauländern

a) Republik Niger

b) Namibia

c) Kasachstan

d) Usbekistan

e) USA

f) Kanada

g) Russland

h) Australien
i) Ukraine

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10434

j) China

k) Malawi

l) Südafrika

m) Indien

n) Tschechische Republik

o) Brasilien

p) Rumänien

q) Pakistan

r) Tansania

s) Mongolei

jeweils?

32. Welche Gespräche oder anderweitigen Kontakte hat oder hatte die Bundes-
regierung, die deutschen Botschaften oder die Durchführungsorganisatio-
nen der deutschen EZ mit den Regierungen in

a) der Republik Niger

b) Namibia

c) Kasachstan

d) Usbekistan

e) den USA

f) Kanada

g) Russland

h) Australien

i) der Ukraine

j) China

k) Malawi

l) Südafrika

m) Indien

n) der Tschechischen Republik

o) Brasilien

p) Rumänien

q) Pakistan

r) Tansania

s) der Mongolei

zum Thema Uranabbau im Allgemeinen und zu den schädlichen Aus-
wirkungen des Abbaus auf Mensch und Umwelt?

33. Welche der dort erworbenen Erkenntnisse zu Problemen im Zusammen-
hang mit dem Uranabbau wurden zu den Akten gegeben (mit der Bitte um
genaue Angabe des Verfassers, des Datums, der Aktennummer etc.)?

34. Welche der dort erworbenen Erkenntnisse zu Problemen im Zusammen-
hang mit dem Uranabbau wurden in welcher Form nach Berlin übermittelt

(mit der Bitte um genaue Angabe des Verfassers, des Datums, der Akten-
nummer etc.)?

Drucksache 17/10434 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

35. Welche Erkenntnisse zu Problemen im Zusammenhang mit dem Uranabbau
wurden oder werden noch von den deutschen Auslandsvertretungen jeweils
in

a) der Republik Niger

b) Namibia

c) Kasachstan

d) Usbekistan

e) den USA

f) Kanada

g) Russland

h) Australien

i) der Ukraine

j) China

k) Malawi

l) Südafrika

m) Indien

n) der Tschechischen Republik

o) Brasilien

p) Rumänien

q) Pakistan

r) Tansania

s) der Mongolei

vor Ort direkt nachgeprüft?

36. Welche Konsequenzen für den Import von Uran zieht die Bundesregierung
aus den Erkenntnissen, die sie durch ihre Botschaften, die Durchführungs-
organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vor Ort oder
sonstige Kontakte wie z. B. zu Firmen/Unternehmen, Nichtregierungsorga-
nisationen oder anderweitigen Organisationen der Zivilgesellschaft in den
Uranabbauländern erhält?

Weitere Fragen

37. Welche sind konkret die jeweiligen „strengen Umweltschutzvorschriften“,
auf die sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037
zu Frage 6 bezieht?

38. Aufgrund welcher Informationen ist sich die Bundesregierung sicher,
dass die von ihr in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037 zu Frage 6
genannten „strengen Umweltschutzvorschriften“ für einen umweltverträg-
lichen Bergbau mit möglichst geringfügigen Folgen eingehalten werden?

39. Wie kann sich die Bundesregierung sicher sein, dass ein umweltverträg-
licher Bergbau mit möglichst geringfügigen Folgen in der Praxis „gewähr-
leistet“ wird, wie von ihr in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037

zu Frage 6 behauptet wurde?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10434

40. Wie kann sich die Bundesregierung sicher sein, dass in allen Bergbau
betreibenden Ländern eine strenge Umweltverträglichkeitsprüfung beim
Betrieb und vor allem bei der Eröffnung neuer Uranlagerstätten durch-
geführt wird, wie von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdruck-
sache 17/6310 zu Frage 11 angegeben wurde?

41. Welche sind konkret die „der Bundesregierung vorliegenden Informatio-
nen“, auf die sie sich in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6310 bezieht,
und woher stammen sie?

42. Was versteht die Bundesregierung unter der Einschränkung „weitgehend“,
auf die sie sich in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037 zu Frage 6
bezieht?

43. Was wäre eine Definition von festgelegten Regeln oder Mindeststandards
(ökologisch, sozial, menschen-, arbeitsrechtlich), die laut der Bundesregie-
rung einzuhalten sind, um eine Gefährdung und Schädigung von Mensch
und Natur durch den Uranabbau zu vermeiden?

44. In welchem Ausmaß oder Umfang setzt sich die Bundesregierung in konkret
welchem internationalen Rahmen dafür ein, dass beim Uranabbau Umwelt-,
Sozial- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden?

45. Unterstützt die Bundesregierung die Prozesse, Ergebnisse und das Monito-
ring der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) in den EITI-
Ländern, in denen Uran gefördert wird?

46. Welche Informationen erhält die Bundesregierung zu den Monitoringpro-
zessen der EITI, und beurteilt sie diese als ausreichend, um das Prinzip der
Transparenz und Partizipation beim Abbau von Rohstoffen und Boden-
schätzen, gerade im Hinblick auf uranfördernde Länder, zu verbessern?

Berlin, den 8. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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