BT-Drucksache 17/10412

Bundesaufsichtliche Weisungen der Atomaufsicht (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10368)

Vom 30. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10412
17. Wahlperiode 30. 07. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn,
Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner,
Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Britta Haßelmann und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundesaufsichtliche Weisungen der Atomaufsicht
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/10368)

Die Atomaufsicht in Deutschland funktioniert nach dem Prinzip der Bundes-
auftragsverwaltung. Das heißt, die Verwaltungsbehörden der Bundesländer
führen das Atomgesetz des Bundes in dessen Auftrag aus. Dabei kann der
Bund, der die oberste Atomaufsicht in Deutschland ist, diesen ausführenden
Verwaltungsbehörden bundesaufsichtliche Weisungen nach Artikel 85 Absatz 3
des Grundgesetzes erteilen.

Derartige Weisungen werden erteilt, wenn bei der Ausübung der Atomaufsicht
zwischen Bund und betreffendem Bundesland unterschiedliche Auffassungen
bestehen. Sie sind bindend.

Nachdem die Bundesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/10368 offensichtlich annahm, diese bezöge sich nur
auf die aktuelle Legislaturperiode (was sie nicht tat), sei hier explizit angege-
ben, dass die hier vorliegende Kleine Anfrage auf sämtliche in Frage kommen-
den Weisungen der Vergangenheit abzielt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Welche bundesaufsichtlichen Weisungen der Bundesatomaufsicht an Ver-
waltungsbehörden der Länder gab es in den vergangenen Legislaturperioden,
und wann (bitte mit wesentlichen Eckdaten, wie z. B. angewiesene Behörde,
Datum, Anlass bzw. Kurzbeschreibung, betroffene/r Anlage/Transport etc. auf-
listen)?

Berlin, den 30. Juli 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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