BT-Drucksache 17/10393

Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus

Vom 24. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10393
17. Wahlperiode 24. 07. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte,
Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus

Im Dezember 2011 hat das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextre-
mismus (GAR) seinen Betrieb aufgenommen. Es soll laut Mitteilung des Bun-
desministeriums des Innern (BMI) vom 16. Dezember 2011, der „Bekämpfung
von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus“ dienen. Im GAR wirken die
Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in einer Polizeilichen und einer
Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle (PIAS bzw. NIAS) an
getrennten Standorten zusammen. Ergänzt wird das GAR durch eine Koordi-
nierte Internetauswertung Rechtsextremismus (KIAR).

Die Fragesteller stehen der im GAR praktizierten institutionalisierten Zusam-
menarbeit von Polizei- und Geheimdiensten grundsätzlich kritisch gegenüber.
Die Trennung polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeiten wird unterlau-
fen, wenn nicht nur anlass- und einzelfallbezogen, etwa bei akuten Gefahren,
sondern anlasslos Erkenntnisse ausgetauscht werden, die auf Grundlage jeweils
unterschiedlicher Kompetenzen gewonnen wurden.

Gleichwohl gilt es, das GAR ein halbes Jahr nach seiner Gründung auf seine
Effektivität im Kampf gegen Nazi-Gewalttäter zu prüfen. So haben die Frage-
steller in der Vergangenheit immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die
Bundesregierung keine Angaben zu Entwicklungen im rechtsextremen Milieu
machen konnte, weil die jeweilige Zuständigkeit nicht bei ihr, sondern bei
den Bundesländern lag. Zwar haben sich diese Kompetenzen durch das GAR
nicht verändert, wohl aber – jedenfalls nach den Vorstellungen des BMI – der
Informationsfluss: Dieser werde „erleichtert, die erforderlichen Bekämpfungs-
maßnahmen werden enger aufeinander abgestimmt“, so die Ankündigung des
BMI.

Wenn dies zutrifft, so die Annahme der Fragesteller, müsste die Bundesregie-
rung in der Lage sein, unter Rückgriff auf die Vertreter von Bundessicherheits-
behörden im GAR relativ kurzfristig Informationen aus allen 16 Bundesländern
zu beschaffen, die bisher nur per umständlicher Abfrage zu erhalten waren.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Mitarbeiter arbeiten derzeit im GAR (bitte nach PIAS und NIAS
sowie nach entsendenden Behörden aufschlüsseln)?

a) Wie viele arbeiten ständig und in welchem Umfang dort, und wie viele
nur zeitweise und in welchem Umfang (bitte ggf. nach den verschiedenen
Behörden aufgliedern)?

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b) Sind die Informationen in der Sitzung des Innenausschusses des Deut-
schen Bundestages vom 23. Mai 2012 so zu verstehen, dass die Beschäf-
tigten des GAR lediglich von ihren normalen Dienststellen aus zeitweise
oder anlassbezogen zum GAR pendeln?

Wenn ja, wie häufig, und wie lange sind die Mitarbeiter durchschnittlich
am GAR (bitte nach Behörden aufgliedern), wenn nein, bitte klarstellen,
was mit dem Hinweis auf Pendeln zwischen Landesbehörden und GAR
gemeint war?

2. Inwiefern handelt es sich bei diesen Mitarbeitern um zusätzliche Angestellte
der jeweiligen Sicherheitsbehörden, bzw. fehlen diese dort bei ihrer bisheri-
gen Tätigkeit?

Wie viele dieser Kräfte haben sich bisher schwerpunktmäßig mit dem
Rechtsextremismus beschäftigt?

3. Welche Überlegungen führten zur Entscheidung, das GAR an den zwei ver-
schiedenen Standorten in Meckenheim und Köln einzurichten?

4. Welche Arbeitsgruppen hat das GAR eingerichtet?

a) Welchen Themen widmen sich diese jeweils?

b) Wie sind sie jeweils zusammengesetzt (bitte Anzahl der Mitarbeiter und
entsendende Behörden nennen)?

c) Welche weiteren Arbeitsgruppen sind derzeit in Planung?

d) Welche Ergebnisse wurden bis jetzt erarbeitet?

5. Welchen praktischen Gewinn für die Bekämpfung des Neofaschismus hat
das GAR bislang erbracht?

a) Hat das GAR nachrichtendienstliche oder polizeiliche Einsätze initiiert
oder unterstützt (bitte soweit möglich Einzelheiten nennen)?

b) Inwiefern hat das GAR bislang messbare Erfolge im Kampf gegen den
Neofaschismus erzielt?

6. Welche neuen Erkenntnisse über Strukturen, Erscheinungsformen, Vernet-
zungen, Ausmaß, Umfang usw. der rechtsextremen Szene sind mittlerweile
über das GAR gewonnen worden, und inwiefern geht damit eine messbare
Verbesserung bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus einher?

7. Wie gestaltet sich die Arbeitsweise des GAR, und nach welchen Kriterien
wird entschieden, welche Themen besprochen und welche Erkenntnisse aus-
getauscht werden?

8. Wer ist jeweils für die Tagesordnung und Vorbereitung der GAR-Plena zu-
ständig?

a) Welche Punkte standen bislang auf den Tagesordnungen?

b) Inwiefern werden auf den GAR-Plena jeweils bestimmte thematische
Schwerpunkte oder Einzelfälle behandelt?

c) Werden im GAR Beschlüsse, Resolutionen, Absichtserklärungen oder
dergleichen getroffen, und wenn ja, welche (verbindlichen oder nicht ver-
bindlichen) Abmachungen gab es bislang?

9. Welche Regelungen gibt es für den Austausch von Informationen, die die
Nachrichtendienste durch ihre originäre Tätigkeit erlangen konnten, mit
polizeilichen Behörden und umgekehrt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10393

10. Inwiefern werden vom GAR, im GAR oder von einzelnen der im GAR
Beschäftigten Dateien mit personengebundenen Daten angelegt?

a) Welche Dateien gibt es bislang?

b) Was ist Zweck dieser Dateien?

c) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden sie angelegt, und welche Rege-
lungen gelten hinsichtlich Speicherberechtigungen, Zugriffsrechten und
Löschfristen?

11. Inwiefern ist der Bundesnachrichtendienst (BND) bislang in das GAR ein-
gebunden worden, was waren die Anlässe, welche Schritte wurden dabei
verabredet?

12. Inwiefern ist das Europäische Polizeiamt (Europol) in das GAR eingebunden
worden, was waren die Anlässe, welche Schritte wurden dabei verabredet?

13. Wird erwogen, auch das Zollkriminalamt in das GAR einzubeziehen, oder
ist dies bereits geschehen, und wenn Letzteres, inwiefern?

14. Nimmt Europol weiterhin an den Sitzungen des GAR teil?

15. Inwiefern hat das GAR in Zusammenarbeit mit Europol vertiefte Erkennt-
nisse über europäische Netzwerke von Rechtsextremisten gewinnen kön-
nen (bitte soweit möglich darstellen)?

16. Welche monatlichen Kosten werden durch das GAR hervorgerufen (bitte
nach den größten Posten aufgliedern), welchen Anteil hieran trägt der
Bund, und auf welche Summe belaufen sich die vom Bund getragenen
Mehrkosten durch das GAR?

17. Worin bestehen Aufgaben und Arbeitsweisen der KIAR?

a) Wer hat die fachliche und juristische Aufsicht über die KIAR?

b) Welche Aufgaben hat die KIAR, und was kann die Bundesregierung
über die Vorgehensweise mitteilen?

c) In welchem Verhältnis steht die KIAR zu jener Arbeitsgruppe beim
GAR, die sich mit Internetauswertung im Rechtsextremismusbereich
beschäftigt?

d) Wie viele Mitarbeiter sind bei der KIAR beschäftigt, und aus welchen
Sicherheitsbehörden oder anderen Institutionen stammen diese jeweils?

e) Welchen Mehrwert bringt die KIAR gegenüber den bislang schon im
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), im Bundeskriminalamt (BKA),
in den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) und den Landeskrimi-
nalämtern (LKÄ) usw. vorhandenen einschlägigen Kompetenzen hin-
sichtlich der Auswertung des Internets?

f) Werden die Kompetenzen einschließlich Mitarbeiter additiv zu den bis-
her in Bund und Ländern vorhandenen Kapazitäten genutzt?

g) Wurden in Bund oder Ländern Mitarbeiter, die sich bisher mit der Inter-
netauswertung des Rechtsextremismus befasst haben, von ihrer Arbeit
abgezogen, um bei der KIAR zu arbeiten, so dass sie jetzt an der frühe-
ren Stelle fehlen, und wenn ja, in welchem Umfang?

h) Welche Kosten werden durch die KIAR verursacht (bitte Vollkosten und
zusätzliche Kosten darstellen und den Anteil des Bundes nach den wich-
tigsten Kostenpunkten untergliedern)?

i) Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen zwischen der KIAR und
dem GAR, und in welcher Form erfolgt der Austausch von Erkenntnis-

sen oder Anregungen?

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j) Wie gestaltet sich die Einbeziehung von Polizei und Verfassungsschutz
in die KIAR konkret (bitte soweit möglich nach Bund- und Landes-
ämtern aufgliedern)?

k) Gehört zur Vorgehensweise der KIAR auch der Einsatz verdeckter Er-
mittlungsmethoden, beispielsweise das Anmelden in rechtsextremen
Netzwerken?

l) Welche messbaren Erfolge im Kampf gegen Rechtsextremismus hat die
KIAR bislang erzielt bzw. zu welchen beigetragen?

18. Hat die Innenministerkonferenz einen Beschluss getroffen, an dessen Umset-
zung das GAR beteiligt ist, im Rahmen waffenrechtlicher Zuverlässigkeits-
prüfungen relevante, gegebenenfalls verwaltungsgerichtlich verwertbare
und länderübergreifende Erkenntnisse von Polizei und Waffenbehörden aus-
zutauschen und so zu verknüpfen, dass offenbar wird, wenn Angehörige
rechtsextremistischer Organisationen und Parteien legal Waffen besitzen
oder erwerben wollen, welche Schritte wurden seither in dieser Hinsicht
unternommen und welche Erkenntnisse gewonnen?

19. Falls noch keine derartigen Schritte unternommen wurden, ist die Bundes-
regierung bereit, im Rahmen des GAR eine Abfrage durchzuführen, inwie-
weit bei den beteiligten Sicherheitsbehörden die Bereitschaft zu einem Vor-
gehen im oben beschriebenen Sinne besteht, und wenn nein, warum nicht?

20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, gegebenenfalls unter Hinzu-
ziehung einer Abfrage des Kenntnisstandes der Länder im GAR, über das
Ausmaß legalen Waffenbesitzes durch Rechtsextremisten?

a) Wie viele Rechtsextremisten besitzen legal Waffen?

b) Wie viele Rechtsextremisten besitzen mehr als eine Schusswaffe?

c) Wie viele Waffen befinden sich legal in Händen von Rechtsextremisten?

d) Wie vielen Rechtextremisten wurden seit November 2011 die Waffen-
berechtigungen entzogen, in wie vielen Fällen wurde dabei die Initiative
im GAR entwickelt?

e) Ist gewährleistet, dass diejenigen Rechtsextremisten, die seit einem ent-
sprechenden Beschluss des Schiedsgerichtes des Verbandes der Reser-
visten der Deutschen Bundeswehr e. V. vom November vergangenen
Jahres aus diesem Verein ausgeschlossen worden sind, auch die Waffen-
berechtigung entzogen wird, so sie eine haben?

Wie viele Rechtsextremisten wurden seither aus dem Verein ausge-
schlossen, wie viele verfügten zum Zeitpunkt des Ausschlusses über
eine Waffenberechtigung, und wie vielen wurde diese mittlerweile ent-
zogen bzw. ein Entzugsverfahren eingeleitet?

21. Welche Schritte werden auf Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregie-
rung auf Länderebene getan, um Rechtsextremisten Waffenscheine zu ent-
ziehen bzw. zu verhindern, dass sie überhaupt welche erhalten?

22. Welche weiteren Vereinbarungen wurden getroffen bzw. sind in Vorberei-
tung, um das Problem des legalen Waffenbesitzes durch Rechtsextremisten
aufzuklären?

23. Welche Kriterien werden zugrunde gelegt, um den Zugang von Rechts-
extremisten zu Waffen zu verhindern (Mitgliedschaft in Parteien, Kame-
radschaften usw.)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10393

24. In welchen zeitlichen Abständen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung
in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bun-
destagsdrucksache 17/9379) wird im GAR eine Überprüfung hinsichtlich
der Zahl unvollstreckter Haftbefehle gegen Rechtsextremisten vorgenom-
men?

a) Wann ist die letzte derartige Überprüfung vorgenommen worden (bitte
Stichtag angeben)?

b) Wie viele unvollstreckte Haftbefehle gegen Rechtsextremisten wurden
dabei ermittelt?

c) Wie viele der bei der Überprüfung am 4. Januar 2012 als unvollstreckt
ermittelten 160 Haftbefehle (die sich ausweislich der Angaben der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8997 bis zum 1. März 2012
auf 114 reduziert hatten) sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch un-
vollstreckt?

d) Falls es seither keine Überprüfung gegeben hat, warum nicht, und wann
wird eine stattfinden?

e) Warum ist eine solche Überprüfung nur zu bestimmten Stichtagen und
nicht jederzeit kurzfristig durch Zusammentragen entsprechender
Kenntnisse der im GAR (PIAS) vertretenen Kriminalämter möglich?

25. Kann die Bundesregierung mit Sicherheit sagen, dass sämtliche der in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestags-
drucksache 17/8997 aufgeführten Delikte der Volksverhetzung und Ver-
wendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Rah-
men des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes PMK erfasst wurden, und
wenn nicht, warum nicht?

26. Ist die Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9379,
Antwort zu den Fragen 1 bis 11, („sofern einzelne Haftbefehle im polizei-
lichen Informationssystem hinterlegt sind“) so zu verstehen, dass nicht alle
Haftbefehle im polizeilichen Informationssystem hinterlegt sind, und wenn
ja, nach welchen Kriterien werden diese in INPOL hinterlegt, und welche
Kriterien gelten speziell für Haftbefehle aufgrund PMK-Delikten?

27. Gehen die Fragesteller recht in der Annahme, dass die Tabelle in der Ant-
wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/9379, Antwort zu den Fragen 1 bis 11 (Auf-
schlüsselung, welche Beschuldigte in elf Fällen als Straf- bzw. Gewalttäter
rechts gespeichert sind) den Stand nach (nicht vor) der polizeilichen Erfas-
sung der behandelten Delikte wiedergibt, und wenn ja, warum sind folgende
Beschuldigte nicht als Straftäter rechts gespeichert, obwohl sie (ausweislich
der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8997) ent-
weder im INPOL-System als rechtsmotivierte Straftäter markiert sind oder
aufgrund einer politisch rechts motivierten Straftat gesucht werden, in je-
dem Fall also als Neonazis bekannt sind?

a) Der Beschuldigte zu der lfd. Nummer 134, der den rechten Arm zum
„Hitlergruß“ erhoben, „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ sowie „Deutsch-
land den Deutschen“ gerufen hatte,

b) der Beschuldigte zu der lfd. Nummer 70, der im Wissen um das Verbot
einer anderen Person ein Hakenkreuz am Hinterkopf einrasiert hatte, da-
mit sich dieser so auf ein Volksfest begebe,

Drucksache 17/10393 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

c) der Beschuldigte zu der lfd. Nummer 94, der Kennzeichen verfassungs-
widriger Organisationen verwendet hatte (bitte angeben, welches Kenn-
zeichen welcher Organisation dies war)?

28. Kann es nach Ansicht der Bundesregierung korrekt sein, das Zeigen des
„Hitlergrußes“ oder das Verwenden anderer Kennzeichen verfassungs-
widriger Organisationen durch Personen, die als Rechtsextremisten be-
kannt sind, nicht als politisch motivierte Kriminalität zu werten und die
jeweiligen Personen nach einem solchen Vorfall nicht als rechtsmotivierte
Straftäter zu speichern, und wenn ja, unter welchen Umständen?

29. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bewertung von Straftaten durch die
Landeskriminalämter im Rahmen des GAR (oder auf anderer Ebene) zu
thematisieren, um die zuständigen LKÄ zu einer Neubewertung anzuregen,
und wenn nein, warum nicht, wenn ja, inwiefern, und mit welchem Ergeb-
nis ist dies bereits erfolgt?

30. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des GAR auch
über die Zuordnung anderer, in den angesprochenen Antworten der Bun-
desregierung auf die Kleinen Anfragen nicht aufgeführten Delikte in den
PMK-Bereich zu beraten?

Berlin, den 24. Juli 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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