BT-Drucksache 17/10375

Baustellenmanagement während der Bauarbeiten am Projekt Stuttgart 21

Vom 20. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10375
17. Wahlperiode 20. 07. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Fritz Kuhn, Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter,
Stephan Kühn, Harald Ebner, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ingrid Hönlinger,
Ulrich Schneider, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius,
Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff,
Dorothea Steiner, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Baustellenmanagement während der Bauarbeiten am Projekt Stuttgart 21

Im Zuge der Bauarbeiten am Projekt Stuttgart 21 ist davon auszugehen, dass
vor allem im Zentrum der Stadt Stuttgart über viele Jahre hinweg sowohl die
öffentliche als auch die individuelle Mobilität beeinträchtigt werden.

Bei den geplanten Baumaßnahmen für Stuttgart 21 – einer der größten Infra-
strukturmaßnahmen der Republik mitten im Zentrum von Stuttgart – wird es
für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren von
entscheidender Bedeutung sein, dass ein professionelles Baustellenmanage-
ment die Belastungen für Mensch und Umwelt so gering wie möglich hält.

Die Stuttgarterinnen und Stuttgarter haben einen Anspruch auf transparente
Unterrichtung über die Baumaßnahmen und auf die frühzeitige Bekanntgabe
anstehender Bauphasen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welchen Termin der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs können sich die
Stuttgarterinnen und Stuttgarter einstellen?

2. Wie wird ausgeschlossen, dass sich die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 we-
gen Verzögerungen in Planung und Bau der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm
nicht ebenfalls verzögert?

3. Wie wird die in dem sogenannten Schlichterspruch vom 30. November 2011
geforderte „leistungsfähige“ Anbindung der Gäubahn umgesetzt?

4. Ist hierfür ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich?

5. Welche Kosten veranschlagt die Deutsche Bahn AG (DB AG) zur Um-
setzung dieser Maßnahmen?

6. Wie wirkt sich diese Maßnahme und gegebenenfalls das dazu erforderliche

Planfeststellungsverfahren auf die Bauzeit aus?

7. Mit welchen Einschränkungen im Eisenbahnverkehr der DB AG ist während
der einzelnen Bauphasen von Stuttgart 21 zu rechnen?

8. Welche Fahrzeitverlängerungen werden dabei auf den einzelnen Strecken
verursacht?

Drucksache 17/10375 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

9. Wird der bisherige oberirdische Eisenbahnverkehr am Hauptbahnhof Stutt-
gart uneingeschränkt fortgesetzt werden, bis die neu zu errichtenden unter-
irdischen Anlagen vollständig fertiggestellt sind?

10. Wenn nicht, welche Kapazitätsminderung erfährt der Stuttgarter Haupt-
bahnhof, und welche Ausdünnung des Bahnverkehrs geht damit einher?

11. Welche Regional- und Fernbahnlinien werden hiervon in welchen Phasen
in welchem Ausmaß betroffen sein?

12. Welche Straßen, Rad- und Fußwege werden voraussichtlich für welchen
Zeitraum gesperrt bzw. besonders beeinträchtigt werden?

13. Welche Alternativrouten sind dafür während der Sperrungen bzw. Beein-
trächtigung vorgesehen?

14. Mit welchen Fahrzeitverlängerungen im Autoverkehr muss in der Stadt
Stuttgart aufgrund von Bauarbeiten am Projekt Stuttgart 21 während der
einzelnen Bauphasen in Spitzenstundenbelastung gerechnet werden?

15. Wie wird Vorsorge dafür getragen, dass der Auto- und insbesondere auch
der Schwerlastverkehr sich nicht Schleichwege durch Wohngebiete suchen?

16. An welchen Baustellen, in welchem Ausmaß und in welchen Phasen wird
der Abtransport des Aushubs über öffentliche Straßen erfolgen?

17. In welchem Ausmaß werden die regulären Straßen durch Baufahrzeuge zu-
sätzlich belastet werden?

18. Wie lange müssen gehbehinderte Menschen einen um 300 Meter verlän-
gerten Umweg zu den Gleisen erdulden?

19. Welche weiteren Einschränkungen ergeben sich während der verschiede-
nen Bauphasen auf die Barrierefreiheit?

20. Welches Ausmaß an (Fein-)Staubentwicklung auf der Baustelle muss ein-
geplant werden, und welche Gegenmaßnahmen werden ergriffen?

21. Führt das Eisenbahn-Bundesamt die Überwachung der auf der Baustelle
Stuttgart 21 eingesetzten Baumaschinen und Baufahrzeuge mit Dieselruß-
filtern entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bzw.
dem Vergleich zwischen dem Eisenbahn-Bundesamt und der Deutschen
Umwelthilfe e. V. aus dem Dezember 2010 durch?

22. Wie wirkt sich die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes für ein neuer-
liches Planfeststellungsverfahren für das Grundwassermanagement auf den
Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Grundwassermanagements aus?

23. Wie wirkt sich die Ausweitung des Grundwassermanagements und das da-
mit verbundene neuerliche Planfeststellungsverfahren auf den Zeitpunkt
des Baubeginns des Tiefbahnhoftrogs aus?

24. Macht die deutliche Erhöhung der abzupumpenden Grundwassermenge
und damit die größere Wasserabsenkung bzw. die veränderten Fließverhält-
nisse im Untergrund eine Ausweitung des in der bisherigen Baugeneh-
migung festgelegten Planungsgebiets erforderlich?

25. Wie wird die zugesagte Öffentlichkeitsbeteiligung beim neuerlichen Plan-
feststellungsverfahren umgesetzt?

26. Welche voraussichtlichen Mehrkosten sind mit der Ausweitung des Grund-
wassermanagements verbunden?

27. Welche Mehrkosten entstehen dem Projekt Stuttgart 21 durch den verzö-
gerten Baubeginn infolge fehlender Genehmigung beim Grundwasser-

management?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10375

28. Welche Mehrkosten hiervon resultieren aus Vertragsstrafen mit bauausfüh-
renden Unternehmen?

29. Ist davon auszugehen, dass mit der bisher genehmigten „halben“ Anlage
nicht mit dem Abpumpen und Reinigen des Grundwassers begonnen wird?

30. Wie wird sichergestellt, dass während des Baus von Stuttgart 21 chemische
Altlasten das Grund- und Mineralwasser nicht verunreinigen, und wie wird
sichergestellt, dass diese chemischen Altlasten korrekt entsorgt werden?

31. Wie werden die Belange Dritter durch eventuelle wasserwirtschaftliche
Beeinträchtigungen, wie z. B. durch Auslösung geotechnisch bedingter
Baugrundprobleme und nachteiligen Auswirkungen auf die Vegetation,
geschützt?

32. Welche Maßnahmen werden gegen Lärmbelastungen ergriffen?

33. Lag oder liegt beim Eisenbahn-Bundesamt ein Antrag zur Stilllegung des
bestehenden Stuttgarter Hauptbahnhofes oder der Gleisanlagen gemäß § 11
des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vor?

Wenn ja, wie ist der Bearbeitungsstand?

34. Wie weit ist der Vergabeprozess für die einzelnen Bauabschnitte fortge-
schritten, und welche Aufträge mit welchen Volumina wurden an welche
Unternehmen vergeben?

35. Wie werden die Stuttgarterinnen und Stuttgarter fortlaufend über die Bau-
maßnahmen und den sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen umfas-
send und rechtzeitig informiert?

Berlin, den 20. Juli 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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