BT-Drucksache 17/10278

Abteilungen, Gremien und Dateien deutscher Sicherheitsbehörden für den Kampf gegen Rechtsextremismus (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8535)

Vom 4. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10278
17. Wahlperiode 04. 07. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Petra Pau, Jens Petermann,
Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Abteilungen, Gremien und Dateien deutscher Sicherheitsbehörden für den Kampf
gegen Rechtsextremismus (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8535)

Die deutschen Sicherheitsbehörden haben bei der Bekämpfung der naziterroris-
tischen Organisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) dramatisch
versagt. V-Leute haben die Terrororganisation mittels Spenden sogar unterstützt.
Das geht unter anderem aus dem Gutachten der sogenannten Schäfer-Kommis-
sion vom 14. Mai 2012 hervor, in dem gleich zwei Spendenvorgänge einer Ver-
bindungsperson belegt werden. So schreibt die Kommission von einer „erfolg-
ten Geldübergabe in Höhe von 2000,- DM an die Quelle, die diesen Betrag an
das TRIO zum Zwecke der Beschaffung gefälschter Pässe weiterleiten sollte“,
und unter dem Datum 22. März 1999 wird ein Bericht der gleichen V-Person
wiedergegeben: „Quelle 2045 berichtet zudem, Wohlleben [Neonazi und Kame-
radschaftsaktivist, die Fragesteller] sei über eine von ihr übergebene Spende in
Höhe von 500.- DM sehr froh gewesen, da das TRIO dringend Geld benötige.“

Die Fragesteller sind daran interessiert, das Ausmaß von Versagen und ggf. Ver-
tuschung seitens der Sicherheitsbehörden auszuloten; eine Maßnahme, dieses
Ziel zu erreichen, war die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom
21. Dezember 2011 (beantwortet auf Bundestagsdrucksache 17/8535). In dieser
haben sie sich danach erkundigt, wie die Bundessicherheitsbehörden den Kampf
gegen den Neofaschismus geführt haben. Sie haben sich insbesondere nach der
Arbeit der inzwischen aufgelösten „Informationsgruppe zur Beobachtung und
Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere fremdenfeind-
licher Gewaltakte“ (IGR) erkundigt.

Die Bundesregierung hat die Antworten auf zahlreiche der formulierten Fragen
abgelehnt – manche Angaben wurden in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt, manche Angaben wurden total verweigert. Die hierfür
erteilte Begründung wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gerecht. So
erklärt die Bundesregierung wiederholt, die Verschriftlichung von Angaben ge-
fährde das „Staatswohl“. Nach Auffassung der Frageseller ist es jedoch genau
umgekehrt.
Die Kenntnis von Gremien, Dateien, Abteilungen, Schwerpunktsetzungen und
Formen der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ist eine unabdingbare
Voraussetzung, um das Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegenüber den Nazi-
terroristen zu untersuchen und ggf. Korrekturen in die Wege zu leiten. Die
lückenlose Aufklärung der Aktivitäten, der Struktur und des Umfeldes der
Nazibande wie auch des Vorgehens der Sicherheitsbehörden gefährdet nicht das
Staatswohl, sondern dient ihm.

Drucksache 17/10278 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Aus Artikel 38 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes folgt nach
ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Frage- und Infor-
mationsrecht der Abgeordneten, dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der
Bundesregierung korrespondiert (BVerfGE 13, 123). Diese Antwortpflicht unter-
liegt zwar gewissen Grenzen, solche sind vorliegend jedoch nicht einschlägig.
Insbesondere wird durch eine öffentliche Antwort der Fragen nicht das Staats-
wohl gefährdet.

Der Begriff des Staatswohls ist angesichts der Bedeutung des parlamentarischen
Fragerechts, restriktiv auszulegen (vgl. Glauben/Brocker, Das Recht der parla-
mentarischen Untersuchungsausschüsse, § 17, Rn. 24). Die Bundesregierung
kann zur Begründung der Staatswohlgefährdung nicht pauschal behaupten,
durch die Beantwortung von parlamentarischen Fragen würden Rückschlüsse
auf die Tätigkeit der Geheimdienste ermöglicht, die deren Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung gefährdeten (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 – 2 BvE
5/06, Rn. 135). Ein umfassendes öffentliches Geheimhaltungsinteresse ist nicht
mit Erwägungen begründbar, die im Ergebnis nur auf den Hinweis hinauslaufen,
dass in dem zu beurteilenden Fall Sicherheitsbehörden tätig geworden seien
(vgl. BVerwG, NJW 1986, Seite 2329 = JZ 1986, Seite 634). Allein der Hinweis
auf die von den Sicherheitsbehörden wahrzunehmenden Aufgaben – mögen
diese auch noch so bedeutsame Anliegen betreffen – vermag eine Geheimhal-
tung nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 – 2 BvR
215/81, Rn. 77). Der Schutz nachrichtendienstlicher Belange besteht nicht um
ihrer selbst willen, sondern wird nur mit Blick auf die künftige Arbeit der
Sicherheitsbehörden gewährt. Bei seit langem abgeschlossenen Vorgängen muss
daher erkennbar sein, dass ihre vollständige Offenlegung auch heute noch Rück-
schlüsse auf die gegenwärtige Arbeitsweise oder die gegenwärtige Aufklärungs-
arbeit des Bundesnachrichtendienstes zulässt (BVerwG, Beschluss vom 10. Ja-
nuar 2012 – 20 F 1.11).

Diesen Anforderungen wird die Antwort der Bundesregierung nicht gerecht. Sie
begründet nicht substantiiert, inwiefern die Beantwortung der Fragen das Staats-
wohl gefährden würde.

Erst recht nicht nachvollziehbar ist, warum einige Antworten sogar so „evident
geheimhaltungsbedürftig“ sein sollen, dass die Abgeordneten sie nicht einmal in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehen dürfen.

Das Staatswohl ist nicht allein der Bundesregierung, sondern dem Deutschen
Bundestag und der Bundesregierung gemeinsam anvertraut (BVerfG Urteil vom
17. Juli 1984 – 2 BvE 11 15/83, BVerfG Beschluss vom 17. Mai 2009 – 2 BvE
3/07) i. d. R. kommt eine Berufung auf das Staatswohl nicht in Betracht, weil
der Deutsche Bundestag wirksam Vorkehrung gegen das Bekanntwerden von
Geheimnissen getroffen hat. Dass auch die Beobachtung von Vorschriften zur
Wahrung von Dienstgeheimnissen deren Bekanntwerden nicht ausschließt, steht
dem nicht entgegen. Diese Tatsache betrifft alle drei Gewalten (BVerfG Urteil
vom 17. Juli 1984 – 2 BvE 11 15/83, vgl. auch BVerfG Beschluss vom 17. Mai
2009 – 2 BvE 3/07, Rn. 165). Die Nichtbeantwortung unter Berufung auf das
Staatswohl ist nur unter ganz besonderen Umständen zulässig. Das Bundesver-
fassungsgericht nennt hier beispielhaft den „Kernbereich exekutiver Eigenver-
antwortung“ und die Weitergabe streng persönlicher Informationen (BVerfG Ur-
teil vom 17. Juli 1984 – 2 BvE 11 15/83).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich beim Bundesamt
für Verfassungsschutz (BfV) sowie beim Militärischen Abschirmdienst
(MAD) in den Jahren seit 1990 schwerpunktmäßig mit der Beobachtung

bzw. Bekämpfung der rechtsextremen Szene bzw. (im Fall des MAD) mit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10278

der Beobachtung bzw. Bekämpfung rechtsextremer „Einzelfälle“ beschäf-
tigt (bitte nach Jahren einzeln angeben)?

b) Welche Organisationseinheiten beim MAD widmeten sich seit 1990
schwerpunktmäßig der „personenbezogenen Einzelfallbearbeitung“ zu
extremistischen Bestrebungen einzelner Angehöriger des Geschäftsberei-
ches des Bundesministeriums der Verteidigung, wann wurden diese Orga-
nisationseinheiten gegründet, und was war ihr jeweiliger Zweck?

c) Welche Finanzmittel standen den Organisationseinheiten des BfV und
MAD jeweils jährlich zur Verfügung (bitte nach Jahren seit 1990 ange-
ben)?

(Die Fragesteller weisen darauf hin, dass sie hiermit keineswegs Einblick in
die geheimen Wirtschaftspläne des BfV oder MAD nehmen, sondern ledig-
lich zwei Zahlen aus diesem erfahren wollen, die Fragesteller weisen zudem
darauf hin, dass die Bundesregierung bei ihrer Antwortverweigerung auf
Bundestagsdrucksache 17/8535 nicht dargelegt hat, inwiefern die Angabe
dieser beiden Zahlen Rückschlüsse auf konkrete Operationen erlaubt.)

2. Ist die angestrebte Koordinierungsgruppe Politisch Motivierte Kriminalität –
rechts (KG PMK – rechts) mittlerweile eingerichtet worden?

Wenn nein, wann wird dies voraussichtlich geschehen?

Wenn ja,

a) wann,

b) wo ist sie angesiedelt,

c) aus welchen Sicherheitsbehörden setzt sie sich zusammen (bitte vollstän-
dig auflisten),

d) wie häufig soll sie zusammenkommen und

e) ist sie bereits zusammengekommen, und was wurde besprochen, und
welche Einzelheiten kann die Bundesregierung zum Inhalt der Bespre-
chungen angeben?

Falls die Bundesregierung die Antworten auf diese Fragen weiterhin für ge-
heimhaltungsbedürftig hält, welche detaillierte Begründung führt sie dafür
an, inwiefern die erbetenen Informationen Rückschlüsse auf die Tätigkeit des
BfV ermöglichen, die aus Sicht der Bundesregierung dessen Arbeitsfähigkeit
und Aufgabenerfüllung gefährden?

3. Welche weiteren gemeinsamen Gremien unter Beteiligung von BfV und
MAD widmeten sich seit 1990 der Beobachtung und Bekämpfung des
Rechtsextremismus?

4. Über welche Dateien verfügen BfV und MAD seit 1990 zur Beobachtung
und Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie der PMK-rechts (falls die
Bundesregierung die Antworten auf diese Frage weiterhin für geheimhal-
tungsbedürftig hält, welche detaillierte Begründung führt sie dafür an, inwie-
fern die Offenlegung der vorhandenen Dateien detaillierte Rückschlüsse über
die Arbeitsschwerpunkte und die Arbeitsweise von BfV und MAD ermög-
lichen würde)?

5. Wer hat jeweils die Themen festgelegt, die bei den Zusammenkünften der
IGR besprochen wurden, wie hat sich das in der Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS auf Bundestagsdrucksache
13/1117 dargestellte Verhältnis von vier regulären Sitzungen von 1995 bis
2007 entwickelt?

Drucksache 17/10278 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Falls die Bundesregierung die Antworten auf diese Frage weiterhin für ge-
heimhaltungsbedürftig hält, welche detaillierte Begründung führt sie dafür
an, inwiefern die Offenlegung der Themen detaillierte Rückschlüsse auf die
Arbeit der Sicherheitsbehörden ermöglichten, die deren künftige Aufgaben-
erfüllung beeinträchtigen könnte?

6. Wann ist die IGR in den Jahren zu ihren regulären Sitzungen 1995 bis 2007
zusammengekommen (bitte sowohl das IGR-Vollplenum mit Bund-/Län-
dervertretern als auch etwaige Vorbesprechungs- oder kleinere, nur aus
Bundesvertretern bestehende Sitzungen berücksichtigen), und was war je-
weils Thema der Besprechungen?

7. Was waren jeweils von 1995 bis 2007 die Anlässe, zu denen die IGR „an-
lassbezogen“ einberufen wurde, und wer hat jeweils die Sitzung veranlasst?

Falls die Bundesregierung die Antworten auf diese Frage weiterhin für ge-
heimhaltungsbedürftig hält, welche detaillierte Begründung führt sie dafür
an, inwiefern eine öffentliche Information über Einberufer, Themen und
Anlässe eines Gremiums, das schon seit vielen Jahren faktisch nicht mehr
existiert, die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der an der IGR be-
teiligten Behörden nachhaltig gefährden könnte?

8. Welche Arbeitsgruppen hat die IGR seit 1995 eingesetzt, und zu welchen
Themen brachten diese Arbeitsgruppen welche Ergebnisse hervor?

Wie oft haben die Arbeitsgruppen getagt (bitte pro Jahr und Thema ange-
ben), und nach welchen Gesichtspunkten wurden sie zusammengesetzt
(Bund, Länder, welche Sicherheitsbehörden oder Ähnliches)?

Falls die Bundesregierung die Antworten auf diese Frage weiterhin für ge-
heimhaltungsbedürftig hält, welche detaillierte Begründung führt sie dafür
an, inwiefern eine Auflistung der Arbeitsgruppen, Themen, Ergebnisse und
Sitzungstermine die heutige Aufgabenerfüllung der damals an der IGR
beteiligten Behörden konterkarieren könnte, und wie verträgt es sich mit
dieser Auffassung der Bundesregierung, dass aber sehr wohl Angaben zur
Tätigkeit der IGR inkl. Arbeitsgruppen, Themen und Sitzungstermine, bis
1995 gemacht worden sind (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Gruppe der PDS auf Bundestagsdrucksache 13/1117, Frage 6
und 8)?

9. Welche regionalen personen- und sachbezogenen Beobachtungs- und Be-
kämpfungsschwerpunkte hat die IGR seit 1995 ausgemacht, und wie haben
sich diese im Laufe der Zeit entwickelt?

Falls die Bundesregierung die Antworten auf diese Frage weiterhin für ge-
heimhaltungsbedürftig hält, welche detaillierte Begründung führt sie dafür
an, inwiefern die Benennung von Beobachtungs- und Bekämpfungsschwer-
punkten die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der ehedem an der
IGR beteiligten Behörden konkret gefährden könnte?

10. Welche Rolle hat bei den IGR-Treffen der sogenannte Thüringer Heimat-
schutz (THS) gespielt, und inwiefern teilten die Sicherheitsbehörden ihre
jeweiligen Erkenntnisse über diese Organisation einander mit?

Falls die Bundesregierung die Antworten auf diese Frage weiterhin für ge-
heimhaltungsbedürftig hält, welche detaillierte Begründung führt sie dafür
an, inwiefern die Beantwortung der Frage, ob es zum THS einen Informa-
tionsaustausch gegeben hat, die Arbeit der Sicherheitsbehörden gefährden
bzw. Rechtsextremisten Anhaltspunkte liefern könnte, wie sie sich einer
Beobachtungstätigkeit entziehen könnten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10278

11. Wann, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis wurde in der IGR
über die Konzeption und mögliche Probleme der V-Leute-Führungstätig-
keit in der rechtsextremistischen Szene gesprochen?

Falls die Bundesregierung die Antworten auf diese Frage weiterhin für ge-
heimhaltungsbedürftig hält, welche detaillierte Begründung führt sie dafür
an, inwiefern eine Beantwortung der Frage, ob es eine Problematisierung
von V-Leute-Einsätzen gegeben hat, geeignet sei, die Arbeit der Sicher-
heitsbehörden zu gefährden bzw. Rechtsextremisten Anhaltspunkte zu lie-
fern, wie sie sich einer Beobachtungstätigkeit entziehen könnten?

12. Fand im Rahmen der IGR ein Informationsaustausch über Platzierung, An-
zahl und Aktivitäten von V-Leuten in der rechten Szene statt?

a) Wurde hierbei auch über V-Leute im THS berichtet?

b) Wurde dabei auch über Kontakte zwischen untergetauchten (Ex-)THS-
Mitgliedern und Personen, die nach heutigem Kenntnisstand zur NSU
gehörten sowie zwischen diesen Zusammenschlüssen und der NPD be-
richtet?

Falls die Bundesregierung die Antworten auf diese Fragen weiterhin für
„evident geheimhaltungsbedürftig“ hält, welche detaillierte Begründung
führt sie dafür an, inwiefern die erbetenen Informationen geeignet seien, die
Arbeit der Sicherheitsbehörden zu gefährden bzw. Rechtsextremisten An-
haltspunkte zu liefern, wie sie sich einer Beobachtungstätigkeit entziehen
könnten?

13. Inwiefern wurden bei den IGR-Treffen konkrete Erkenntnisse über Waffen-
funde (seien es legale oder illegale Waffen) ausgetauscht?

a) Inwiefern wurden Erkenntnisse über Schießübungen ausgetauscht, die
die Rechtsextremisten im In- oder Ausland absolviert hatten, und welche
Erkenntnisse waren dies?

b) Welche Schlussfolgerungen wurden aus den Erkenntnissen über den
Themenkomplex Nazis/Waffen gezogen, und inwiefern wurden diese
umgesetzt?

Falls die Bundesregierung die Antworten auf diese Fragen weiterhin für
„evident geheimhaltungsbedürftig“ hält, welche detaillierte Begründung
führt sie dafür an, inwiefern eine Beantwortung geeignet sei, Rechtsextre-
misten Anhaltspunkte zu liefern, wie sie sich einer Beobachtungstätigkeit
entziehen könnten?

14. Welche Vereinbarungen, Absichtserklärungen, Resolutionen und Ähnliches
hat die IGR seit 1995 getroffen, und inwiefern wurden diese umgesetzt?

Falls die Bundesregierung die Antwort auf diese Frage weiterhin für „evi-
dent geheimhaltungsbedürftig“ hält, welche detaillierte Begründung führt
sie dafür an, inwiefern eine Übersicht über (unverbindliche) Absichtserklä-
rungen einer längst aufgelösten Informationsgruppe geeignet sein könnte,
die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu gefährden?

15. Welche Bedeutung hatten bei den IGR-Treffen Umstrukturierungsprozesse
in der rechten Szene und strategische Überlegungen vor allem des gewalt-
bereiten Teils der rechten Szene, und inwiefern gelangten die beteiligten
Sicherheitsbehörden dadurch zu neuen Erkenntnissen, und inwiefern wirkte
sich dies in der operativen Arbeit praktisch aus?

a) Wann, aus welchem Anlass und mit welchen Ergebnissen wurde in der
IGR über die Entwicklung der rechtsextremistischen Kameradschaften
und die autonomen Nationalisten gesprochen?

Drucksache 17/10278 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Welche Verbotsverfahren gegen gewaltbereite rechtsextremistische Or-
ganisationen wurden wesentlich von der IGR angestoßen oder unter-
stützt?

c) Wann und mit welchen Ergebnissen wurde in der IGR über das geschei-
terte NPD-Verbot und die möglichen Folgen diskutiert?

Falls die Bundesregierung die Antworten auf diese Fragen weiterhin für
„evident geheimhaltungsbedürftig“ hält, welche detaillierte Begründung
führt sie dafür an, dass eine Offenlegung der Relevanz von Umstrukturie-
rungsprozessen in der rechten Szene, Kameradschaften und autonomen
Nationalisten die Arbeitsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gefährden
könnte?

16. Inwiefern wurden auf den Zusammenkünften der IGR Anhaltspunkte über
Vorhandensein von Waffen in neonazistischen Strukturen erörtert (bitte mit
Datum und Erläuterungen über Anzahl der Waffen, Art der Anhaltspunkte
und jeweilige Nazistruktur)?

17. Inwiefern wurde auf den Zusammenkünften der IGR die Gefahr naziterro-
ristischer Strukturen erörtert (bitte mit Datum und Erläuterungen über die
jeweiligen Anhaltspunkte, Einschätzungen und Nazigruppen)?

a) Wie wurde der Begriff des Rechts- oder Naziterrorismus definiert?

b) Welche Unterschiede wurden bei den IGR-Sitzungen hinsichtlich einer
solchen Definition zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden deut-
lich (bitte soweit möglich erläutern)?

Berlin, den 3. Juli 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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