BT-Drucksache 17/10178

Monitoring der Energiewende

Vom 27. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10178
17. Wahlperiode 27. 06. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Doris Barnett, Klaus Barthel,
Martin Dörmann, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine),
Ute Kumpf, Manfred Nink, Thomas Oppermann, Wolfgang Tiefensee,
Andrea Wicklein, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Monitoring der Energiewende

Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung von CDU/CSU
und SPD ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) mit 29 Einzel-
maßnahmen beschlossen. Im November 2009 hat sich die darauf folgende
Bundesregierung verpflichtet, ein Energiekonzept für Deutschland vorzulegen.
Seither wurden zwar viele Prozesse angestoßen, aber ein schlüssiges Gesamt-
konzept für die Umsetzung der Energiewende fehlt noch immer.

Eineinhalb Jahre später, im Juni 2011, wurden die Eckpunkte für ein energie-
politisches Konzept beschlossen. Die Bundesregierung hat außerdem einen
Prozess zum Monitoring des Maßnahmenprogramms „Der Weg zur Energie der
Zukunft – sicher, bezahlbar und umweltfreundlich“ beschlossen. Der Prozess
soll von einer unabhängigen Monitoring-Kommission, bestehend aus vier
renommierten Energieexperten, begleitet werden.

Ein Monitoring sollte einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Energiewende
leisten. Nur wenn Größen wie Preisentwicklung, Rohstoffversorgung, Beschäf-
tigungseffekte und Stabilität ausreichend erfasst werden, können mögliche Fehl-
entwicklungen frühzeitig erkannt und abgewendet werden.

Ein gutes Monitoring schafft außerdem die nötige Transparenz, um die Zustim-
mung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende zu
erreichen. Es gibt auch der Industrie und dem Handwerk die Möglichkeit, die
aktuellen Entwicklungen nachzuvollziehen und trägt zur Planungssicherheit bei.

Der im Juni dieses Jahres von der Bundesregierung initiierte Monitoring-Pro-
zess, zusammen mit der Bundesnetzagentur, einem Expertengremium und unter
Einbeziehung von Unternehmen und Verbänden sowie Bürgerinnen und Bür-
gern das vorliegende Indikatoren-Set zu diskutieren, beginnt zu spät, um dem
Anspruch des zeitnahen Nachjustierens bereits auf den Weg gebrachter Maßnah-
men gerecht zu werden. Es ist außerdem unklar, wie bis Ende des Jahres, wenn
der erste Bericht vorliegen soll, die Erfassung und Auswertung der relevanten
Daten ex post erfolgen soll.
Auch aus Industrie und Verbraucherverbänden wird das unzureichende Monito-
ring wiederholt kritisiert. Teilen der deutschen Wirtschaft reichen die Pläne der
Bundesregierung nicht aus, so dass sie sogar ein eigenes Monitoring initiieren.

Drucksache 17/10178 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Instrumente

1. Welche Instrumente hat die Bundesregierung, um ein geeignetes Monito-
ring der Energiewende durchzuführen?

2. In welcher Form und mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob die von der
Bundesregierung vorgelegten Indikatoren den von ihr definierten Anfor-
derungen im Hinblick auf Zielbezug, Transparenz, Belastbarkeit, Verfüg-
barkeit und Aktualität entsprechen?

3. In welchem Maße sind die von der Bundesregierung vorgelegten Indikato-
ren geeignet, die soziale Dimension der Energiewende messbar zu machen?

4. In welchem Maße sind die von der Bundesregierung vorgelegten Indika-
toren geeignet, die Auswirkungen auf die energiepolitischen Zielsetzungen
zu beschreiben?

5. Wie geeignet ist das Monitoring als Frühwarnsystem für mögliche Fehlent-
wicklungen und Zielabweichungen?

Muss das Monitoring dahingehend um eine Vorausschau ergänzt werden?

6. Wie werden Folgen des Energiewirtschaftsumbaus in Deutschland für an-
dere europäische Länder berücksichtigt und (monetär) bewertet (z. B. Span-
nungsschwankungen des Stromnetzes in Tschechien oder billiger Solar-
und Windstrom in Frankreich und den Niederlanden)?

7. Wie bewertet die Bundesregierung das Monitoring und die Verfügbarkeit
der Daten in folgenden Bereichen:

a) Spannungsqualität im Stromnetz,

b) Unfallsicherheit im Energiesektor,

c) Materialverbrauch der Energieversorgung,

d) Flächeninanspruchnahme des Energiesystems,

e) Messung und Abbildung nicht internalisierter externer Effekte,

f) preissenkende Effekte der erneuerbaren Energien?

8. Wie erfolgt das Monitoring der Verteilernetze?

9. Welche objektiven Qualitätskriterien gelten für das Monitoring selbst?

Gibt es eine Qualitätsberichterstattung?

Gibt es Qualitätssicherungsmaßnahmen?

10. Wann wird die Bundesregierung ein umfassendes Monitoring zur Wirksam-
keit der im Rahmen des IEKP beschlossenen Maßnahmen und deren real
erzielten CO2-Einsparungen vorlegen?

Datenerfassung

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit der mit Energie-
statistik befassten statistischen Behörden?

Wie hat sich die Leistungsfähigkeit der Behörden durch die Maßnahmen
zum Bürokratieabbau verändert?

12. Stehen alle Daten zur Verfügung?

Was tut die Bundesregierung, um die fehlenden Daten zu ermitteln?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10178

13. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Energiestatistikgesetz so anzupas-
sen, dass die amtliche Statistik die erforderlichen Daten vollständig, zeitnah
und mit hoher Qualität zur Verfügung stellen kann?

Welche Maßnahmen im Einzelnen sind dabei aus Sicht der Bundesregie-
rung erforderlich?

14. Wie kann das Energiestatistikgesetz flexibler ausgestaltet werden, um künf-
tig den sich ständig weiter ändernden Bedarf an Daten und Fakten abzubil-
den?

15. Wie kann das Monitoring Möglichkeiten entwickeln, um die Datenlage in
den Verbrauchssektoren „Haushalte“ oder „Gewerbe, Handel, Dienstleis-
tungen“ auch hinsichtlich Fragen der Energieverwendung zu verbessern,
um Erkenntnisse über Möglichkeiten der rationalen Energienutzung oder
Einsparpotenziale zu erhalten?

16. Wie wird versucht, Effizienzfortschritte bei Energieeinsparmaßnahmen im
privaten Bereich, bei den öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und
im tertiären Sektor zu erfassen und statistisch abzubilden?

17. In welcher Weise erfolgt ein Monitoring der Kostenentwicklung für Unter-
nehmen und Haushalte?

Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung?

18. Wie versucht die Bundesregierung, die Beschäftigungseffekte zu messen,
die von der Energiewende ausgehen?

Welche Daten werden dazu erhoben?

Reicht die Datenbasis, um qualifizierte Aussagen zu den Beschäftigungs-
effekten treffen zu können?

19. Wie werden die Daten der realen CO2-Einsparungen infolge der Maßnah-
menumsetzung des IEKP ermittelt?

20. Wie werden die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Energiewende ermit-
telt?

Beteiligte Institutionen

21. Wie wird die Zusammenarbeit der an dem Monitoring beteiligten Institu-
tionen organisiert?

22. Inwieweit ist geplant, die institutionellen Voraussetzungen für die deutsche
Energiestatistik zu verbessern?

23. Welche Rolle spielt die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkom-
mission?

Wie arbeitet sie?

24. Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte von Mit-
gliedern der Expertenkommission, soweit diese Aufträge ähnlichen Inhalts
von Wirtschaftsverbänden erhalten haben?

25. Wie behandelt die Bundesregierung unterschiedliche und widersprüchliche
Erkenntnisse der verschiedenen am Monitoring beteiligten Institutionen?

26. Wie sollen Daten von wirtschaftsnahen Organisationen für das Monitoring
genutzt werden?

27. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der lokalen und regionalen
Energiekonzepte ein Monitoring auf regionaler Ebene?

Drucksache 17/10178 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Kosten

28. Mit welchen personellen und finanziellen Mitteln werden die für die Bereit-
stellung der Daten verantwortlichen Stellen ausgestattet?

29. Reichen diese Mittel aus, um die Datenbasis für das Monitoring in Hinblick
auf Qualität und Zeitnähe zu sichern?

30. Wie hoch werden die Kosten des Monitorings veranschlagt?

Berlin, den 27. Juni 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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