BT-Drucksache 17/10165

a) zu dem Gesetzentwurf der Bunderegierung - Drucksachen 17/7316, 17/7368 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8156 - Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels korrekt ratifizieren - Deutsches Recht wirksam anpassen

Vom 27. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10165
17. Wahlperiode 27. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/7316, 17/7368 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom
16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Marlene Rupprecht
(Tuchenbach), Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8156 –

Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels
korrekt ratifizieren – Deutsches Recht wirksam anpassen

A. Problem

Zu Buchstabe a

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach
Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des am
17. November 2005 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten
Übereinkommens des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Men-
schenhandels geschaffen werden.

Mit dem Zusatzprotokoll vom 15. November 2000 zur Verhütung, Bekämpfung
und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinder-
handels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüber-
schreitende organisierte Kriminalität (VN-Zusatzprotokoll Menschenhandel)
gelang es, die völkerrechtlichen Vorgaben für die strafrechtliche Verfolgung
des Menschenhandels neu zu bestimmen und an die aktuellen Erscheinungsfor-
men anzupassen. Für eine effektive Bekämpfung des Menschenhandels haben

sich sowohl nationale als auch länderübergreifende Strategien als notwendig er-
wiesen. Neben einer Angleichung der Straftatbestände und einer effizienten
Strafverfolgung auch über die Grenzen hinweg ist ein guter Opfer- und Zeugen-
schutz unerlässlich. Vor diesem Hintergrund wurde das Übereinkommen des
Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels von September 2003 bis
Mai 2005 verhandelt und ist schließlich am 1. Februar 2008 völkerrechtlich in
Kraft getreten.

Drucksache 17/10165 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ziel dieses Übereinkommens ist es, die z. T. unverbindlichen Bestimmungen
des VN-Zusatzprotokolls Menschenhandel – insbesondere im Bereich des
Opfer- und Zeugenschutzes – verbindlicher zu gestalten, die Verbesserung der
Zusammenarbeit der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens des Europarats
im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels zu befördern und die Um-
setzung dieses Übereinkommens durch die Vertragsstaaten mit Hilfe eines
unabhängigen Überwachungsmechanismus zu gewährleisten.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion der SPD geht in ihrem Antrag davon aus, dass der grenzüber-
schreitende Menschenhandel mittlerweile zu den am stärksten globalisierten
kriminellen Märkten gehöre und für die Täter und Täterinnen ein äußerst lukra-
tives Geschäft sei. Daher bedürfe es international abgestimmter und koordinier-
ter Maßnahmen zur Bekämpfung. Neben der strafrechtlichen Ahndung rückten
bei der Bekämpfung des Menschenhandels Prävention, Opferschutz, die Zu-
sammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Gruppen sowie die Überprüfung der
Maßnahmen zunehmend in den Blickpunkt. Den Opfern sollten Versorgungs-
leistungen in medizinischer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht sowie Zugang
zu Bildung und Arbeit, Übersetzungsdienste und Entschädigungsleistungen ge-
währt werden. Das Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel dürfe
nicht von deren Aussagebereitschaft abhängig gemacht werden. Die Definition
des Straftatbestandes Menschenhandel in § 233 des Strafgesetzbuchs (StGB)
müsse entsprechend dem Übereinkommen breiter gefasst werden. Schließlich
solle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Fachberatungsstellen, die Op-
fer von Menschenhandel unterstützten, ein Zeugnisverweigerungsrecht einge-
räumt werden.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 17/7316, 17/7368 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8156 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10165

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/7316, 17/7368 unverändert anzu-
nehmen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/8156 abzulehnen.

Berlin, den 27. Juni 2012

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Elisabeth Winkelmeier-Becker
Berichterstatterin

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Monika Lazar
Berichterstatterin

der Europarat eine multilaterale Organisation mit regio-
nalem Charakter sei, die sowohl Herkunfts- als auch Transit-

sache 17/8156 fest, dass Menschenhandel verschiedene For-
men wie Zwangsprostitution, illegaler Organhandel oder
sowie Zielländer des Menschenhandels umfasse, eigne sich
dieses Gremium in besonderer Weise zur Bekämpfung des
Menschenhandels im regionalen Rahmen. Für eine effektive
Bekämpfung des Menschenhandels seien sowohl nationale

Zwangsarbeit annehme und immer auf die Ausbeutung von
Menschen abziele, wobei es häufig auch zu einer Verletzung
von Kinderrechten komme. Eine wirksame Bekämpfung
des Menschenhandels könne nur international abgestimmt
Drucksache 17/10165 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker, Marlene Rupprecht
(Tuchenbach), Nicole Bracht-Bendt, Jörn Wunderlich und Monika Lazar

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/7316, 17/7368
wurde in der 133. Sitzung des Deutschen Bundestages am
20. Oktober 2011 dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur federführenden Beratung sowie dem
Innenausschuss, dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/8156 wurde in der
149. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Dezember
2011 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur federführenden Beratung sowie dem Auswärti-
gen Ausschuss, dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss
und dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

In der dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem
Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur
Bekämpfung des Menschenhandels (Bundestagsdrucksache
17/7316) beigefügten Denkschrift wird festgestellt, dass das
erste Abkommen hierzu das „Internationale Abkommen
vom 18. Mai 1904 über Verwaltungsmaßregeln zur Gewäh-
rung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel“
(RGBl. 1905 S. 695, 705, 708) gewesen sei. Mit dem
Zusatzprotokoll vom 15. November 2000 zur Verhütung,
Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbe-
sondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkom-
men der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität (BGBl. 2005 II S. 954, 956, 995;
im Folgenden: VN-Zusatzprotokoll Menschenhandel) sei es
gelungen, die völkerrechtlichen Vorgaben für die strafrecht-
liche Verfolgung des Menschenhandels neu zu bestimmen
und an die aktuellen Erscheinungsformen anzupassen.

Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des
Menschenhandels wurde von September 2003 bis Mai 2005
verhandelt und ist am 1. Februar 2008 völkerrechtlich in
Kraft getreten. Nach den Ausführungen in der Denkschrift
verbessert es die Voraussetzungen zur Bekämpfung des
Menschenhandels im europäischen Raum. Menschenhandel
sei ein weltweites grenzüberschreitendes Verbrechen, seine
Ausprägungen seien aber in erster Linie regionaler Natur. Da

Strafverfolgung auch über die Grenzen hinweg sei ein guter
Opfer- und Zeugenschutz unerlässlich. Diesen Anforderun-
gen werde das Übereinkommen des Europarats gegen den
Menschenhandel in besonderer Weise gerecht, da es die
Voraussetzungen für nachhaltige Maßnahmen der einzelnen
Vertragsstaaten und für eine engere europäische Zusammen-
arbeit auf Basis der Begriffsbestimmung und Weiterentwick-
lung der Pflichten der Vertragsstaaten, die im VN-Zusatz-
protokoll Menschenhandel festgelegt worden seien, schaffe.

Ziel des Übereinkommens des Europarats sei es, die z. T. un-
verbindlichen Bestimmungen des VN-Zusatzprotokolls
Menschenhandel – insbesondere im Bereich des Opfer- und
Zeugenschutzes – verbindlicher zu gestalten, die Verbesse-
rung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten dieses Über-
einkommens des Europarats im Bereich der Bekämpfung
des Menschenhandels zu befördern und die Umsetzung die-
ses Übereinkommens durch die Vertragsstaaten mit Hilfe
eines unabhängigen Überwachungsmechanismus zu ge-
währleisten.

Das Übereinkommen des Europarats baue auf dem VN-Zu-
satzprotokoll Menschenhandel auf und spezifiziere dieses
für den europäischen Rahmen. Die Begriffsbestimmungen
des VN-Zusatzprotokolls Menschenhandel seien vollständig
übernommen worden und um die im VN-Zusatzprotokoll
Menschenhandel fehlende Begriffsbestimmung des Opfers
ergänzt worden. Im Vergleich mit dem VN-Zusatzprotokoll
Menschenhandel seien im Übereinkommen des Europarats
die Rechte der Opfer von Menschenhandel verbindlicher
und detaillierter geregelt.

Bundesregierung und Bundesrat weisen darauf hin, dass die
Regelungen dieses Übereinkommens, bereits heute umfas-
send im nationalen deutschen Recht verwirklicht seien, so
dass bei Ratifizierung keine Änderungen des deutschen
Rechts, insbesondere des Strafrechts und Aufenthaltsrechts,
erforderlich seien. Das Übereinkommen enthalte keine Er-
mächtigungsgrundlage zum Eingriff gegen einzelne Bürge-
rinnen und Bürger. Darüber hinaus teilt die Bundesregierung
in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates
mit, sie prüfe zurzeit, inwieweit die „Richtlinie 2011/36/EU
des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates
vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Men-
schenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Erset-
zung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates“, die
bis zum 6. April 2013 in nationales Recht umgesetzt sein
müsse, gesetzgeberischen Handlungsbedarf auslöse.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion der SPD stellt in ihrem Antrag auf Druck-
als auch länderübergreifende Strategien notwendig. Neben
einer Angleichung der Straftatbestände und einer effizienten

und koordiniert erfolgreich sein. Die Bekämpfung und Ver-
meidung von Menschenhandel erfordere einen ganzheit-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10165

lichen und integrierten Ansatz. Neben der strafrechtlichen
Ahndung rückten bei der Bekämpfung des Menschenhan-
dels Prävention, Opferschutz, die Zusammenarbeit mit zi-
vilgesellschaftlichen Gruppen sowie die Überprüfung der
Maßnahmen u. a. durch Berichtspflichten zunehmend in
den Fokus. Das Übereinkommen sei bereits von 34 Staaten
des Europarats ratifiziert worden, jedoch noch nicht von
Deutschland. Es sei kritikwürdig, dass der Gesetzentwurf
keinen Bedarf zur Umsetzung der im Übereinkommen fest-
gelegten Regelungen vorsehe. Das geltende Recht erfülle
nicht dessen zwingende Vorgaben. Nach dem Antrag soll
die Bundesregierung aufgefordert werden,

– den vorliegenden Gesetzentwurf nachzubessern, um die
verbindlichen Vorgaben des Übereinkommens des Euro-
parats korrekt zu ratifizieren;

– mehrere Änderungen des deutschen Rechts auf den Weg
zu bringen;

– ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Fachberatungsstellen, die Opfer von
Menschenhandel unterstützten, im deutschen Recht fest-
zuschreiben.

Folgende Änderungen des deutschen Rechts werden für not-
wendig gehalten:

a) Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a und b des Übereinkom-
mens bestimmten, dass dem Opfer ein verlängerbarer
Aufenthaltstitel erteilt werde, wenn die zuständige Be-
hörde entweder der Auffassung sei, dass der Aufenthalt
des Opfers aufgrund seiner persönlichen Situation
(Buchstabe a) oder für die Zusammenarbeit mit den zu-
ständigen Behörden bei den Ermittlungen oder beim
Strafverfahren erforderlich sei (Buchstabe b). Betroffe-
nen aus Nicht-EU-Ländern werde bisher ein Aufenthalt
in Deutschland jedoch nach § 25 Absatz 4a Nummer 3
des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nur in Bezug auf
Buchstabe b gewährt, weshalb eine entsprechende Ände-
rung notwendig sei.

b) Den Opfern müsse nach Artikel 12 des Übereinkommens
besonderer Schutz geboten werden, insbesondere Be-
treuung, medizinische Versorgung, finanzielle Unterstüt-
zung, Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt, Dolmet-
scherdienste, kostenloser rechtlicher Beistand und Ent-
schädigung sowie die Möglichkeit, ihren ausstehenden
Lohn einzufordern. Ein erneuter Zugriff der Täter und
Täterinnen müsse verhindert werden (Artikel 28 Ab-
satz 1 des Übereinkommens). Minderjährige und Frauen
sollten besondere Schutz- und Betreuungsprogramme er-
halten. Nach Artikel 12 Absatz 6 des Übereinkommens
müssten außerdem diejenigen Maßnahmen getroffen
werden, die sicherstellten, dass die einem Opfer ge-
währte Unterstützung nicht von dessen Bereitschaft, als
Zeuge oder Zeugin aufzutreten, abhängig gemacht
werde.

c) Artikel 4 Buchstabe a des Übereinkommens bestimme,
dass alle Maßnahmen, die dem Menschenhandel dienten
und ihn vorbereiteten, unter Strafe stünden. Artikel 4
Buchstabe b lege außerdem fest, dass die Einwilligung

d) Die Strafbarkeit bei Delikten, die die Opfer während
ihrer Abhängigkeitsbeziehung hätten ausführen müssen
und unter Zwang oder Nötigung im Rahmen der Tätig-
keit als Betroffene oder Betroffener verübt worden seien,
müsse laut Artikel 26 des Übereinkommens abgeschafft
werden.

e) Anstrengungen zur öffentlichen Sensibilisierung, wie
Informationskampagnen oder Schulungsprogramme,
müssten verstärkt werden. So verlange es das Überein-
kommen in den Artikeln 5, 10 und 29. Die Behörden und
zuständigen Stellen müssten zur effektiven Unterstüt-
zung von Opfern mit ausreichenden Ressourcen aus-
gestattet werden.

f) Genügende Ressourcen benötigten auch die zuständigen
Nichtregierungsorganisationen, die nach Artikel 36 des
Übereinkommens als Teil der Zivilgesellschaft strategi-
sche Partnerschaften mit den staatlichen Stellen auf-
bauen sollen.

g) Nach Artikel 29 Absatz 4 des Übereinkommens sollten
nationale Berichterstatterinnen und Berichterstatter oder
andere Mechanismen für die Überwachung der inner-
staatlichen Umsetzung eingesetzt werden. Darüber hin-
aus sei die Arbeit der Expertengruppe für die Bekämp-
fung des Menschenhandels (GRETA) für die Kontrolle
der Umsetzung des Übereinkommens und die fortlau-
fende Evaluierung der getroffenen Maßnahmen in den
Vertragsstaaten intensiv zu nutzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss und der Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben
jeweils in ihren Sitzungen am 27. Juni 2012 mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Annahme des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 17/7316 empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Auswärtige Ausschuss, der Innenausschuss, der
Rechtsausschuss und der Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe haben jeweils in ihren Sitzungen am
27. Juni 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/8156 empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Annahme
des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/7316.
eines Opfers unerheblich sei. Diesen Vorgaben entspre-
che § 233 StGB nicht, weshalb dieser zu ändern sei.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE

Drucksache 17/10165 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/8156.

2. Inhalt der Ausschussberatung

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat zu den Vorlagen in seiner 61. Sitzung am 19. März 2012
ein öffentliches Fachgespräch durchgeführt, zu deren Vor-
bereitung den Sachverständigen folgender Fragenkatalog
übermittelt worden war:

„Fragenkatalog für das öffentliche Fachgespräch zum Ge-
setzentwurf zur Umsetzung der Europaratskonvention zur
Bekämpfung des Menschenhandels (Drucksache. 17/7316,
17/7368) und zum Antrag auf Drucksache 17/8156

1.) Sehen Sie (rechtlich zwingenden) bundesgesetzlichen
Änderungsbedarf zur Umsetzung des Übereinkommens des
Europarates vom 15. Mai 2005 zur Bekämpfung des Men-
schenhandels (SEV 197), insbesondere

a. im Bereich des Aufenthaltsrechts?

b. im Bereich der Versorgung und Alimentierung von Op-
fern des Menschenhandels?

c. im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts?

d. im Bereich der Durchsetzung von Lohn- und Entschädi-
gungsforderungen?

Falls ja, wo sehen Sie den Nachbesserungsbedarf am drin-
gendsten?

2.) Artikel 29 Abs. 4 SEV 197 gibt den Mitgliedstaaten auf,
die Ernennung eines nationalen Berichterstatters bzw. einer
nationalen Berichterstatterin oder ähnlicher Mechanismen
für den Bereich Menschenhandel zu erwägen. Darüber hin-
aus verpflichtet Abs. 2 des gleichen Artikels die Vertrags-
parteien zur Koordinierung aller politischen Maßnahmen
gegen den Menschenhandel.

a. Was wären Ihrer Meinung nach geeignete Strukturen
oder Maßnahmen, um die Gesamtkoordinierung der
Maßnahmen gegen den Menschenhandel auf Bundes-
ebene weiterzuentwickeln?

b. Halten Sie die Einrichtung einer nationalen Berichter-
statterstelle für Deutschland für empfehlenswert, und
welche Struktur würden Sie hierfür vorschlagen?

3.) Wie beurteilen Sie die Entwicklung der Unterstützungs-
strukturen für Opfer des Menschenhandels zur sexuellen
Ausbeutung/zur Arbeitsausbeutung in Deutschland? Wie
haben sich die im Kontext der Bekämpfung des Menschen-
handels zur sexuellen Ausbeutung entwickelten Koopera-
tionsformen zwischen Polizei und Unterstützungseinrich-
tungen in Deutschland bewährt?

4.) Der Begründungstext der Konvention führt aus, dass das
Kindeswohl entscheidend für die Erteilung einer Aufent-
haltserlaubnis sein muss (Art. 14 des Übereinkommens).
Wie wird dieser Forderung im deutschen Aufenthaltsrecht
Rechnung getragen und ergibt sich aus Ihrer Sicht Ände-
rungsbedarf?

5.) Art. 14 Abs. 1 Buchstabe a) und b) des Übereinkommens
bestimmen, dass dem Opfer ein verlängerbarer Aufenthalts-

ner persönlichen Situation (a)) oder für die Zusammenarbeit
mit den zuständigen Behörden bei den Ermittlungen oder
beim Strafverfahren erforderlich ist (b)). Betroffenen aus
Nicht-EU-Ländern wird bisher ein Aufenthalt in Deutsch-
land jedoch nach § 25 Abs. 4a Nr. 3 AufenthG nur in Bezug
auf Ziff. b) gewährt. Sehen Sie hier zwingenden Änderungs-
bedarf?

6.) Welche Erfahrungen ergeben sich aus dem „Italienischen
Modell“ eines vorläufigen Aufenthaltstitels für ZeugInnen,
die Opfer von Menschenhandel sind? Wie würden Sie bei
Geltung einer entsprechenden Regelung in Deutschland die
Gefahr einer missbräuchlichen Berufung auf diese Rege-
lung einschätzen?

7.) Welche Kenntnisse haben Sie darüber, dass es keine bun-
deseinheitliche Praxis zur finanziellen Unterstützung der
Betroffenen von Menschenhandel aus den Mitgliedstaaten
der EU gibt und welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

8.) Sehen Sie unabhängig von der jetzt anstehenden Umset-
zung der Konvention weiteren Handlungsbedarf zur effekti-
veren Bekämpfung des Menschenhandels und Stärkung der
Opferrechte?

9.) Welche gesetzlichen Maßnahmen können im Rahmen
des Ratifizierungsverfahrens dazu dienen, die Geschäftsmo-
delle der Täter im Bereich sexuelle Ausbeutung/Menschen-
handel einzudämmen? Wie beurteilen Sie in diesem Zusam-
menhang Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung bei Tätern
sowie die Einführung der sogenannten Freierbestrafung und
Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Formen von Pros-
titutionsstätten?

10.) Wie beurteilen Sie die letzten gesetzlichen Änderungen
zum Thema Menschenhandel im Rahmen der Umsetzung
des zweiten Richtlinienumsetzungsgesetzes? Wurde Ihrer
Meinung nach alles richtlinienkonform umgesetzt oder gibt
es aus Ihrer Sicht noch Lücken?

11.) Welche Maßnahmen sollten im Bereich der EU-Ein-
reise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie der Bestimmun-
gen zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis in der EU ergriffen
werden, um Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsaus-
beutung besser bekämpfen zu können?

12.) Welche konkreten Maßnahmen sollten bei der Überprü-
fung und Kontrolle von Arbeitsstätten vorgenommen wer-
den, um Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeu-
tung besser bekämpfen zu können?

13.) Sehen Sie Möglichkeiten, Unternehmen, die Aufträge
an Subunternehmer erteilen, die wiederum Menschen be-
schäftigen, die durch Menschenhandel zu unwürdigen Ar-
beiten gezwungen werden, zum Schadenersatz an die Opfer
zu verpflichten? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen
würden Sie hier vorschlagen?“

In dem öffentlichen Fachgespräch wurden folgende Sach-
verständige gehört:

Schwester Dr. Lea Ackermann (SOLWODI Deutschland
e. V. – Solidarität mit Frauen in Not, Boppard-Hirzenach),

Regina Kalthegener (Rechtsanwältin, Berlin),
titel erteilt wird, wenn die zuständige Behörde entweder der
Auffassung ist, dass der Aufenthalt des Opfers aufgrund sei-

Heike Rabe (Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.,
Berlin),

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10165

Özlem Dünder-Özdogan (Volljuristin, Zentrale Koordinie-
rungs- und Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel,
Hannover),

Prof. Dr. Joachim Renzikowski (Universität Halle, Lehr-
stuhl für Strafrecht, Rechtsphilosophie/Rechtstheorie),

Jae-Soon Joo-Schauen (Arbeitsgemeinschaft gegen interna-
tionale sexuelle und rassistische Ausbeutung – agisra e. V.,
Köln) und

Naile Tanis (KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis ge-
gen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationspro-
zess e. V., Berlin).

Wegen des Ergebnisses des öffentlichen Fachgesprächs
wird auf das Wortprotokoll der Sitzung vom 19. März 2012
verwiesen.

Der Ausschuss hat die Vorlagen sodann in seiner
71. Sitzung am 27. Juni 2012 abschließend beraten.

Dem Ausschuss lag bei der Beratung eine Stellungnahme
des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
vor, die dieser in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2011 be-
schlossen hat (Ausschussdrucksache 17(13)132b). Darin
bittet der Beirat, in den Ausschussberatungen bei der Bun-
desregierung nachzufragen, welche konkreten Auswirkun-
gen auf die in der Managementregel 10 und im Indikator 15
formulierten Ziele der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
durch das vorgesehene Gesetz zu erwarten seien. Die Ma-
nagementregel 10 bezieht sich auf die internationalen Rah-
menbedingungen, die u. a. gemeinsam so zu gestalten seien,
dass die Menschen in allen Ländern ein menschenwürdiges
Leben nach ihren eigenen Vorstellungen und im Einklang
mit ihrer regionalen Umwelt führen und an den wirtschaft-
lichen Entwicklungen teilhaben könnten. Nach dem Indika-
tor 15 zum Bereich Kriminalität soll die persönliche Sicher-
heit weiter erhöht werden.

Im Rahmen der Ausschussberatung wies die Fraktion der
CDU/CSU auf eine aktuelle Meldung aus den USA hin,
wonach dort ca. 80 Zuhälter, die Kinderprostitution organi-
siert hätten, festgenommen worden seien. Dieses Beispiel
zeige, dass das Phänomen des Menschenhandels auch in
zivilisierten Gesellschaften ein ungeahntes Ausmaß haben
könne.

Die Europaratskonvention zur Verhütung des Menschen-
handels könne aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU im jet-
zigen Stadium und in der vorliegenden Fassung ratifiziert
werden. Sie sei in den Jahren 2002 bis 2005 verhandelt und
von Deutschland in einem frühen Stadium mitgezeichnet
worden. Bedauerlicherweise befinde man sich mit der Rati-
fizierung im Vergleich zu anderen Staaten im zeitlichen Ver-
zug. Das Abkommen führe in seinem gesamten Geltungsbe-
reich zu deutlichen Vorteilen gegenüber dem Status quo.
Beispielsweise beinhalte es einen effektiven Kontrollme-
chanismus. Es gebe eine Expertengruppe, die überprüfe,
wie die verschiedenen Maßnahmen und Mechanismen in
den einzelnen Staaten umgesetzt würden. Zudem liege ein
Schwerpunkt auf dem Schutz der Opfer zur Wahrung ihrer
Menschenrechte.

Der Antrag der Fraktion der SPD behandle hinsichtlich des
rechtlichen Status in Deutschland einige Punkte, die man

schieden werden zwischen dem, was zwingend notwendig
sei, um den Rechtsstatus zu erfüllen, und zwischen dem,
was zusätzlich helfen würde, um dem Problem des Men-
schenhandels zu begegnen. Die Diskussion habe ergeben,
dass es keinen zwingenden Nachbesserungsbedarf gebe.
Der Rechtsstatus sei erreicht worden, nachdem im Herbst
des vergangenen Jahres die Bedenkfrist für die Opfer, ob sie
kooperieren wollten, auf mindestens drei Monate erweitert
worden sei.

Das öffentliche Fachgespräch im Ausschuss habe gezeigt,
dass das Aufenthaltsrecht und das Prostitutionsrecht noch
einmal in den Blick genommen werden sollten. Einige Än-
derungen des Prostitutionsgesetzes hätten sich gerade im
vorliegenden Zusammenhang offenbar negativ ausgewirkt.
Zu verschiedenen Punkten gebe es Meinungsverschieden-
heiten, die nicht unbedingt zwischen den Fraktionen, son-
dern teilweise auch zwischen den Fachpolitikern verschie-
dener Ausschüsse ausgetragen würden. Man befinde sich in
einem Gesprächsprozess, der bislang nicht zu einem Ergeb-
nis geführt habe. In diesem Zielkonflikt habe man sich dafür
entschieden, nunmehr die Konvention zu ratifizieren und so
auch international ein Signal zu setzen und gleichzeitig die
Gespräche über mögliche weitere Maßnahmen fortzusetzen.
Bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie werde es
ebenfalls um die noch offenen Punkte gehen.

Die Fraktion der SPD bedauerte einerseits, dass wichtige
Rechtsänderungen immer noch nicht zustande gekommen
seien. Andererseits freue man sich, dass das Europarats-
übereinkommen noch vor der Sommerpause ratifiziert
werde. Bei der kürzlich durchgeführten Delegationssitzung
des Europarats sei der deutschen Delegation eine Rüge des
Ministerrats übermittelt worden, weil Deutschland immer
noch nicht ratifiziert habe.

Das öffentliche Fachgespräch habe gezeigt, dass noch an
einigen „Stellschrauben gedreht“ werden müsse. Im Antrag
der Fraktion der SPD sei der notwendige Änderungsbedarf
im deutschen Recht aufgeführt. Es sei ein schwieriger Pro-
zess, sich mit den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern
aus den Bereichen Justiz und Inneres zu verständigen. Bis-
lang gebe es im deutschen Recht nur dann ein Aufenthalts-
recht, wenn ein Opfer bereit sei, auszusagen. Die Opfer be-
kämen auch nicht die notwendige Unterstützung, um tat-
sächlich in Deutschland bleiben zu können. Hier gehe es
u. a. um finanzielle Unterstützung und um den Zugang zu
medizinischer Versorgung. Es sei auch unbefriedigend,
wenn Opfer, die in Haushalten von Diplomaten ausgenutzt
worden seien, keine Möglichkeit hätten, dagegen gerichtlich
vorzugehen. Es seien Schutz- und Betreuungsprogramme
notwendig. Schließlich dürfe die Strafbarkeit in § 233 StGB
(Menschenhandel) nicht davon abhängig gemacht werden,
ob das Opfer einwillige.

Für die Opfer von Menschenhandel und Kinderhandel be-
dürfe es einer Begleitung durch das sog. GRETA-Verfahren,
bei dem die Expertengruppe für die Bekämpfung des Men-
schenhandels die Umsetzung des Übereinkommens kontrol-
liere, und durch die Monitoring-Gruppe. Geklärt werden
müsse, wer die nationale Berichterstattung für die Konven-
tion übernehme. Es sei hilfreich, wenn eine bestimmte Per-
son im federführenden Ressort als Ansprechpartner zur Ver-
anlässlich der Ratifizierung der Konvention aufgreifen und
gegebenenfalls ändern sollte. Es müsse allerdings unter-

fügung stehe. Es gehe darum, die Konvention mit Leben zu
erfüllen und umzusetzen.

Drucksache 17/10165 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
von Zeugen im Strafverfahren die bessere Lösung sei. Den
Opfern müssten besonderer Schutz, umfassende Beratung
und finanzielle Hilfen zugebilligt werden. In diesem Zu-
sammenhang werde auf die Notwendigkeit einer Änderung
des Asylbewerberleistungsgesetzes hingewiesen. Besonders
wichtig sei es, ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbei-

in der Sache voranzukommen.

Vor diesem Hintergrund werde die Ratifizierung des Über-
einkommens unterstützt, obwohl noch weiterer Handlungs-
bedarf bestehe. Dem Antrag der Fraktion der SPD werde
man ebenfalls zustimmen.

Berlin, den 27. Juni 2012

Elisabeth Winkelmeier-Becker
Berichterstatterin

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Monika Lazar
Berichterstatterin
Die Fraktion der FDP schloss sich den Ausführungen der
Fraktion der CDU/CSU und auch der Fraktion der SPD an
und weist darauf hin, dass sich die Bundesregierung in den
Verhandlungen zu dem Abkommen intensiv für Verbesse-
rungen bei der Bekämpfung des Menschenhandels einge-
setzt habe. Deutschland habe die Konvention im November
2005 gezeichnet. Mittlerweile seien 36 der 47 Mitgliedstaa-
ten des Europarats dem Übereinkommen beigetreten. Die
Fraktion begrüße die vorgesehene Verabschiedung des Ge-
setzes, mit der das Beitrittsverfahren nunmehr zügig abge-
schlossen werde.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, es treffe nicht zu,
dass alle opferschützenden Maßnahmen bereits in inner-
staatliches Recht umgesetzt worden seien. Insoweit werde
auf das öffentliche Fachgespräch verwiesen, das diese Ein-
schätzung bestätigt habe. Es sei allerdings positiv zu bewer-
ten, dass das Europaratsübereinkommen nunmehr ratifiziert
werde. Deshalb werde man dem Gesetzentwurf im Ergebnis
zustimmen.

Der Antrag der Fraktion der SPD spreche einige wichtige
Punkte, beispielsweise die Frage des Aufenthaltstitels, an.
Ein solcher sollte nach Auffassung der Fraktion DIE
LINKE. unabhängig von der Mitwirkung des Opfers im
Strafverfahren erteilt werden. Das öffentliche Fachgespräch
habe gezeigt, dass dies im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit

terinnen und Mitarbeiter von Opferberatungsstellen gesetz-
lich zu verankern.

Bereits im Jahr 2010 habe die Fraktion DIE LINKE. eine
Initiative eingebracht, die wesentlich weiter gehe und um-
fangreicher sei als der Antrag der Fraktion der SPD. Gleich-
wohl werde man diesem Antrag in der jetzigen Situation zu-
stimmen, um noch weitere Fortschritte im Sinne der Opfer
des Menschenhandels zu ermöglichen. Es gebe auch Sig-
nale vom Vorsitzenden des Rechtsausschusses, dass mit In-
nenpolitikern weiterhin über weitere Maßnahmen gespro-
chen werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die
Ratifizierung des Europaratsübereinkommens und wies
gleichzeitig darauf hin, dass der derzeitige rechtliche Status
in Deutschland nicht ausreiche. Dies gelte insbesondere im
Aufenthalts- und im Bleiberecht. Beim öffentlichen Fachge-
spräch seien sich alle Sachverständigen einig gewesen, dass
hier nachgebessert werden müsse. Deshalb sollte im Sinne
der Betroffenen weiterhin Druck ausgeübt werden. Den be-
troffenen Frauen könne dadurch geholfen werden, dass man
ihnen einen Aufenthaltstitel einräume. Es sei nicht zielfüh-
rend, in diesem Zusammenhang immer wieder auf eine
mögliche Änderung des Prostitutionsgesetzes zu verweisen.
Da man sich in der Zielsetzung einig sei, den betroffenen
Frauen zu helfen, gehe es nunmehr darum, die Diskussion
um den richtigen Regelungsort zu beenden und stattdessen

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