BT-Drucksache 17/100

Für ein wirksames und faires globales Klimaschutzabkommen in Kopenhagen

Vom 1. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/100
17. Wahlperiode 01. 12. 2009

Antrag
der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Marie-Luise Dött, Dr. Christian Ruck,
Holger Haibach, Michael Brand, Klaus Brähmig, Hartwig Fischer (Göttingen),
Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Thomas Gebhart, Josef Göppel, Florian Hahn, Christian
Hirte, Anette Hübinger, Jürgen Klimke, Jens Koeppen, Ingbert Liebing, Dr. Georg
Nüßlein, Dr. Michael Paul, Ulrich Petzold, Klaus Riegert, Johannes Selle, Sabine
Weiss (Wesel I), Dagmar Wöhrl, Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und
der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Michael Kauch, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer,
Angelika Brunkhorst, Dr. Lutz Knopek, Judith Skudelny, Heinz-Peter Haustein,
Helga Daub, Joachim Günther (Plauen), Birgit Homburger und der Fraktion der FDP

Für ein wirksames und faires globales Klimaschutzabkommen in Kopenhagen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Klimaschutz ist weltweit die herausragende umweltpolitische Herausforde-
rung unserer Zeit. Er ist Vorsorge für eine langfristig tragfähige wirtschaftliche
und ökologische Entwicklung und zugleich ein Wettbewerbsmotor für neue
Technologien. Klimaschutz ist auch ein notwendiger Beitrag zur Armutsbe-
kämpfung, da gerade die Entwicklungsländer von den Folgen des Klimawandels
besonders betroffen sind. Auch vor diesem Hintergrund kommt der bevorstehen-
den Weltklimakonferenz in Kopenhagen eine herausragende Bedeutung zu. Es
gilt, ein anspruchsvolles und rechtsverbindliches Klimaschutzabkommen in der
Nachfolge des Kyoto-Protokolls zu entwickeln, das auch die Schwellen- und
Entwicklungsländer mit nachprüfbaren Verpflichtungen einbezieht. Die Ent-
wicklungsländer müssen bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Bewäl-
tigung seiner Folgen angemessen unterstützt werden.

Vordringlichstes Ziel der Beratungen in Kopenhagen ist der kraftvoll und mit
einer Stimme erklärte Wille der internationalen Staatengemeinschaft, sich ver-
bindlich weltweit auf das Ziel festzulegen, die Erderwärmung auf maximal
2 Grad Celsius zu begrenzen. Darauf haben sich sowohl die G8-Staaten als auch
die Staaten des Forums der führenden Wirtschaftsnationen (Major Economies
Forum) auf ihren Treffen in L’Aquila im Juli dieses Jahres verständigt. Um die-
ses Ziel zu erreichen, müssen die globalen Emissionen ihren Zenit spätestens

2020 erreicht haben und bis 2050 um mindestens die Hälfte reduziert werden. In
diesem Zusammenhang gilt es vordringlich, auch ein Finanzierungsmodell für
die Anpassung an den Klimawandel in den ärmsten Ländern und für den Erhalt
der Regenwälder zu entwickeln. Deutschland wird in diesem Zusammenhang
seine Bereitschaft zu einer angemessenen Finanzierung von Technologietrans-
fer-, Waldschutz- und Anpassungsprojekten erklären.

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Eine der günstigsten Methoden, die globalen Emissionen zu verringern, ist die
Vermeidung von Waldrodungen und der Umwandlung von Naturräumen in Ent-
wicklungsländern, die etwa ein Viertel der weltweiten CO2-Emissionen verur-
sachen. Daher muss der Waldschutz verstärkt werden. Der Deutsche Bundestag
begrüßt daher die Absicht der Bundesregierung, projektbezogene Modelle zur
Honorierung vermiedener Abholzung zu unterstützen und an den Zusagen zur
finanziellen Unterstützung des internationalen Waldschutzes festzuhalten. Flan-
kierend müssen über die Unterstützung der ländlichen Entwicklung in den Ent-
wicklungsländern die Produktivität der Landwirtschaft gesteigert, nachhaltige
Agroforstsysteme in den Waldschutz integriert und den Menschen alternative
Einkommensperspektiven aufgezeigt werden. Der Sektor „Ländliche Entwick-
lung“ wird somit zunehmend wichtig.

Was die Aufbringung der internationalen öffentlichen Finanzmittel betrifft, soll
ein zu formulierendes Kopenhagen-Abkommen einen auf anerkannten Grund-
sätzen beruhenden Beitragsschlüssel zur Festlegung der finanziellen Beteiligung
der einzelnen Länder vorsehen. Dabei geht die EU-Kommission bisher davon
aus, dass die beiden maßgeblichen Kriterien die wirtschaftliche Leistungsfähig-
keit – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – und die Höhe der Treibhaus-
gasemissionen sein werden. Je nach Gewichtung dieser beiden Kriterien ergeben
sich unterschiedliche Verteilungen der aufzubringenden Finanzmittel für die be-
teiligten Länder, wobei die finanziellen Verpflichtungen der EU umso höher sein
werden, je stärker das Kriterium BIP gewichtet wird. Seitens der EU-Kommis-
sion wird darauf hingewiesen, dass den Mitgliedstaaten durch den Emissions-
rechtehandel Einnahmen zufließen, die für diese Zwecke verwendet werden
könnten. In diesem Sinne ist es zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung das
Ziel gesetzt hat, gemäß den deutschen Verpflichtungen beim Europäischen Rat
50 Prozent der Erlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate ab 2013
vorrangig für internationale und ergänzend nationale Klimaschutzprojekte zu
nutzen. Die von Deutschland unterstützten internationalen Klimaschutzaktivitä-
ten sollten vorrangig in Entwicklungsländern eingesetzt werden. Dort können
nicht nur die größten Wirkungen für die Reduktion der Emissionen erzielt wer-
den, die eingesetzten Mittel tragen auch dazu bei, das Ziel der Bundesregierung
zu erreichen, bei zum Jahr 2015 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für
die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen.

Der Emissionshandel ist das vorrangige Klimaschutzinstrument. Es soll perspek-
tivisch zu einem globalen Kohlenstoffmarkt ausgebaut werden. Die Europäische
Union arbeitet zudem darauf hin, bis 2015 einen OECD-weiten Markt für Emis-
sionsrechte aufzubauen und diesen bis 2020 auch auf die wirtschaftlich fortge-
schrittenen Entwicklungsländer auszudehnen sowie den internationalen Luft-
und Seeverkehr in den Emissionsrechtehandel mit einzubeziehen. Als Übergang
zu einem umfassenden Emissionsrechtehandel sollen die projektbezogenen Me-
chanismen weiterentwickelt werden, damit einerseits ein Abwandern von Unter-
nehmen in Länder vermieden wird, die sich weniger anspruchsvolle Ziele zur
Emissionssenkung setzen und damit andererseits Klimaschutzinvestitionen in
Entwicklungsländer fließen, wo sie die größte Wirkung erzielen. Wo immer
möglich, sollten marktbasierte Instrumente wie der Clean Development Mecha-
nism (CDM) genutzt werden.

Der Deutsche Bundestag dringt darauf, dass sowohl bei den unmittelbar bevor-
stehenden wie auch bei künftigen Verhandlungen über internationale Klima-
schutzabkommen eine faire Lastenverteilung gewährleistet wird, die vergleich-
bare Wettbewerbsbedingungen schafft und Produktionsverlagerungen in Länder
ohne Klimaschutz verhindert. International ist vereinbart, dass die Industriestaa-
ten ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent reduzieren.
Als Signal für die Verhandlungen wird Deutschland seine Vorreiterrolle beim

Klimaschutz beibehalten. Der Deutsche Bundestag bekräftigt das Ziel, die Treib-
hausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

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II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– alle Bemühungen darauf zu richten, dass auf der Weltklimakonferenz in Ko-
penhagen ein rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen für
die Zeit nach 2012 vereinbart wird, das auf der Grundlage des 4. Sachstands-
berichts des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) geeignet ist,
die Erderwärmung auf 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau zu
begrenzen;

– darauf hinzuarbeiten, dass in Kopenhagen zumindest eine Entscheidung über
die Kernpunkte des künftigen Abkommens getroffen wird. Dazu gehören
konkrete Emissionsminderungen durch Industrie- und Entwicklungsländer,
die Finanzierung des internationalen Klimaschutzes und der Klimaanpassung
sowie die Form und Struktur des neuen Klimaschutzabkommens. Zugleich
sollte das Mandat erteilt werden, notwendige Details im ersten Halbjahr 2010
auszuarbeiten und in einem rechtsverbindlichen Abkommen umzusetzen;

– sich dafür einzusetzen, dass Industrieländer ambitionierte, vergleichbare und
verbindliche Minderungsverpflichtungen übernehmen, um ihre Emissionen
insgesamt bis 2020 um mindestens 25 bis 40 Prozent gegenüber 1990 und bis
2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken;

– sich dafür einzusetzen, dass Schwellen- und Entwicklungsländer sich zu kon-
kreten und nachprüfbaren Minderungsbeiträgen verpflichten, die in der
Summe bis 2020 zu einer Begrenzung der Emissionen um mindestens 15 bis
30 Prozent gegenüber dem gegenwärtig erkennbaren Emissionstrend führen.
Dabei muss festgelegt werden, welchen Beitrag diese Länder aus eigener
Kraft und welchen sie auf der Grundlage internationaler Unterstützung leis-
ten;

– sich dafür einzusetzen, dass ein Mechanismus eingeführt wird, der anhand
vorgegebener Kriterien wie BIP und Emissionen dazu führt, dass Entwick-
lungsländer mit starkem Entwicklungsfortschritt schrittweise an die Beiträge
der Industriestaaten hinsichtlich der Reduktions- und Finanzierungsver-
pflichtungen herangeführt werden;

– sich dafür einzusetzen, im Zuge einer gerechteren Gestaltung der Reduktions-
verpflichtungen weltweit zu einer langfristigen Angleichung der Pro-Kopf-
Emissionen zu kommen, wobei den einzelstaatlichen Gegebenheiten Rech-
nung zu tragen ist. Aus verfügbaren Elementen wie den derzeitigen Bevölke-
rungsvorausschätzungen geht hervor, dass bis 2050 die weltweiten durch-
schnittlichen Treibhausgasemissionen pro Kopf auf ungefähr zwei Tonnen
CO2-Äquivalent gesenkt werden müssen;

– dafür Sorge zu tragen, dass mit einem Post-2012-Klimaschutzabkommen das
Ziel der EU erreicht wird, bis 2020 die Bruttoentwaldung von tropischen Wäl-
dern um mindesten 50 Prozent zu reduzieren und bis 2030 den weltweiten
Verlust an Wäldern zu beenden. Dies erfordert die Einrichtung eines Anreiz-
und Finanzierungssystems unter der Klimarahmenkonvention, das die Ent-
wicklungsländer bei der Umsetzung dieser Ziele unterstützt;

– sich dafür einzusetzen, dass ein Post-2012-Abkommen einen Zusatznutzen
für die Biodiversität enthält und in seinen Mechanismen kompatibel zu denen
des Übereinkommens über die biologische Vielfalt gestaltet wird;

– die Vorreiterrolle der EU beim internationalen Klimaschutz weiter voran-
zutreiben und sich einerseits dafür einzusetzen, dass Industrieländer ihre
Minderungsangebote aufstocken sowie die EU andererseits zu ihrem Angebot
steht, ihre Emissionen im Rahmen eines umfassenden und globalen Ab-
kommens bis 2020 um 30 Prozent gegenüber 1990 zu senken, wenn auch die

anderen Industrieländer vergleichbare Anstrengungen unternehmen;

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– innerhalb der EU und auf der internationalen Ebene darauf hinzuwirken, dass
die umweltpolitische Wirksamkeit des zukünftigen Klimaschutzregimes
nicht durch Regelungen unterminiert wird, welche die Minderungsverpflich-
tungen „verwässern“ würden. Dies betrifft sowohl die Frage der Übertragung
von überschüssigen staatlichen Emissionsrechten aus der ersten Verpflich-
tungsperiode des Kyoto-Protokolls als auch – angesichts noch unzureichen-
der Überprüfungsmöglichkeiten – die Anrechnungsregeln für Emissionen aus
Landnutzung und Landnutzungsveränderung in Industrieländern sowie für
Emissionen aus Wäldern in Entwicklungsländern;

– beim Schutz der tropischen Regenwälder auf projektbezogene Modelle zur
Honorierung vermiedener Abholzung statt zum jetzigen Zeitpunkt auf die un-
mittelbare Einbeziehung in den CDM zu setzen. Dazu sind die Bemühungen
zur Formulierung eines Anreiz- und Finanzierungssystems für das UN-
REDD-Programm (REDD: Reducing Emissions from Deforestation and De-
gradation) zu unterstützen, das auf verlässlichen Erfassungsmethoden basiert,
und zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einbindung von
REDD in den Kohlenstoffmarkt erreicht werden kann. Übergangsweise muss
für die Kapazitäts- und Strategieentwicklung in Entwicklungsländern bis zum
Jahr 2012 Vorsorge getroffen werden;

– die Anstrengungen für den Walderhalt im Sinne des Klimaschutzes stärker
mit den parallelen Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft für
den Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) zu verzahnen, um zusätzliche
Synergieeffekte zu heben. Dabei ist besonders Augenmerk auf den öko-
nomischen Nutzen ökologischer Systeme wie der Wälder für die örtlichen
Bevölkerungen und als Beitrag zur Armutsbekämpfung zu richten und ent-
sprechend politisch zu gewichten;

– CDM und Joint Implementation (JI) aus Gründen des Klimaschutzes und der
Nachhaltigkeit stärker zu unterstützen und zu nutzen. In diesem Zusammen-
hang ist zudem die Höhe der Deckelung der CDM-Maßnahmen auf europäi-
scher Ebene zu überprüfen und die ökologische Integrität des CDM zu erhö-
hen. Hierzu muss insbesondere die Additionalität aller Projekte sichergestellt
sein. Mitnahmeeffekte müssen vermieden werden. Erforderlich sind transpa-
rente und objektive Kriterien für die Validierungen, eine Stärkung der Unab-
hängigkeit der Validierer von den Projektentwicklern und Verfahrensregeln
sowie Regeln, welche die Effizienz und Legitimität des Mechanismus för-
dern;

– das Entstehen neuer und ergänzender Mechanismen zur Qualitätssicherung
projektbasierter Maßnahmen des Klimaschutzes zu unterstützen, um die öko-
logische Glaubwürdigkeit der Mechanismen projektbasierter Klimapolitik
fortlaufend zu verbessern. Wirtschaftlich fortgeschrittene Entwicklungslän-
der sollen aufgrund ihrer wachsenden Emissionen und Wirtschaftskraft neue
Marktmechanismen mit sektorspezifischer Perspektive nutzen. Damit soll der
Weg zu einem globalen Emissionshandel geebnet werden, der auf wirtschafts-
weiten Reduktionszielen aller teilnehmenden Länder basiert;

– in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, inwieweit anspruchsvolle und
seriöse Projekte verifizierter Emissionsminderung (VER) jenseits der eta-
blierten CDM- oder JI-Zertifikate als Möglichkeit genutzt werden können,
um Klimaschutzprojekte auch unabhängig von der Ratifizierung eines neuen
Klimaschutzabkommens voranzubringen;

– weiterhin als Impulsgeber beim internationalen Klimaschutz zu agieren: In-
ternational ist vereinbart, dass die Industriestaaten ihre Treibhausgasemissio-
nen bis 2050 um mindestens 80 Prozent reduzieren. Die Bundesregierung hat
sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020

um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Um sicherzustellen, dass die

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anspruchsvollen deutschen Minderungsziele erreicht werden, soll das bishe-
rige integrierte Energie- und Klimaprogramm im Jahr 2010 überprüft, weiter-
entwickelt und umgesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Indus-
trie keine unangemessenen Wettbewerbsnachteile entstehen und Verbraucher
nicht unzumutbar belastet werden;

– sich dafür einzusetzen, dass die EU bei der Finanzierung des internationalen
Klimaschutzes ihrer Vorreiterrolle gerecht wird. Die EU und Deutschland
müssen einen fairen und angemessenen Anteil an der Finanzierung von Maß-
nahmen zur Emissionsminderung und Anpassung in den Entwicklungsländern
beitragen. An der Aufbringung der öffentlichen Mittel sollten sich alle mit
Ausnahme der am wenigsten entwickelten Länder beteiligen. Dies sollte auf
Basis eines umfassenden globalen Verteilungsschlüssels, der auf der Grund-
lage des Emissionsniveaus und des BIP festgelegt wird, geschehen, wobei ein
großes Gewicht auf die Emissionswerte zu legen ist. Diese Finanzierung muss
für die Entwicklungsländer in verlässlicher und voraussehbarer Weise erfol-
gen, andererseits müssen die Entwicklungsländer dafür nachprüfbare Min-
derungsleistungen erbringen. Die Bundesregierung sollte sich für eine neue
Partnerschaft von Industrie- und Entwicklungsländern in Fragen der Klima-
schutzfinanzierung einsetzen und gemeinsame Projekte mit Entwicklungs-
ländern im Rahmen der Internationalen Klimainitiative durchführen;

– sicherzustellen, dass die Beiträge für die Finanzierung des internationalen
Klimaschutzes und der Anpassungsmaßnahmen auf das Ziel angerechnet
werden, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwick-
lungszusammenarbeit (ODA) zur Verfügung zu stellen;

– dafür Sorge zu tragen, dass die deutsche Entwicklungspolitik die neuen
Herausforderungen des Klimaschutzes und die klassische Aufgaben der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit bedarfsgerecht unterstützt und
strategisch vernetzt;

– in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere die ärms-
ten Entwicklungsländer angemessen bei der Anpassung an den Klimawandel
unterstützt werden;

– die Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel in den Entwicklungs-
ländern voranzutreiben. Als Hauptverursacher des Klimawandels sind die In-
dustrieländer gehalten, die vom Klimawandel besonders betroffenen Staaten
und Regionen bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Der
auf Bali verabschiedete Anpassungsfonds ist nunmehr operationalisiert und
muss schnellstmöglich mit der Förderung konkreter Projekte beginnen; zu-
dem muss der Anpassungsfonds auch in Zukunft finanziell angemessen aus-
gestattet werden;

– die Anpassung an den Klimawandel nicht als isolierte Maßnahme umzuset-
zen, sondern als integralen Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung und da-
mit auch der Entwicklungszusammenarbeit insgesamt aufzufassen;

– bei der Planung von Anpassungsmaßnahmen auch Versicherungslösungen
unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft zu prüfen. Dabei sind insbe-
sondere solche Versicherungsmodelle zu prüfen, die es Bewohnern in Ent-
wicklungsländern ermöglichen, sich gegen klimabedingte Katastrophen zu
versichern;

– darauf hinzuarbeiten, dass dort, wo die Signale des Kohlenstoffmarktes und
nationale Rahmenbedingungen nicht ausreichen, die konkrete Zusammenar-
beit bei der Entwicklung und dem Einsatz moderner Technologien ergänzend
unterstützt wird;
– im Zusammenhang mit der Unterstützung von in Kopenhagen vereinbarten
Maßnahmen für die Finanzierung des internationalen Klimaschutzes und der

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Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ange-
messen Vorsorge zu treffen und auf den Erfahrungen der Entwicklungszusam-
menarbeit bei der Ausarbeitung von Strategien für eine emissionsarme Ent-
wicklung bzw. Plänen für ein emissionsarmes Wachstum (LCDS/LCGP) auf-
zubauen;

– sich für ein Post-2012-Abkommen einzusetzen, das deutliche Impulse für In-
novation und Technologiekooperation enthält. Die Zusammenarbeit mit
Schwellen- und Entwicklungsländern bei der Forschung und Entwicklung
sowie dem Transfer von Technologien zur Treibhausgasreduktion und zur
Anpassung muss verstärkt werden. Im Gegenzug müssen sich die Entwick-
lungsländer zur Wahrung und wirksamen Durchsetzung intellektueller Eigen-
tumsrechte verpflichten;

– bei der Auswahl von Partnerländern in der Klimaschutzzusammenarbeit ins-
besondere die größtmögliche Treibhausgasminderung bei gegebenen finan-
ziellen Mitteln zu Grunde zu legen;

– bei Programmen zur Minderung von Treibhausgasen in Entwicklungsländern
insbesondere durch den Einsatz von erneuerbaren Energien auch einen Bei-
trag zum sicheren Zugang der Bevölkerung zu bezahlbarer moderner Energie
zu leisten. Dabei ist zu beachten, dass dezentrale Stromversorgungssysteme
mit erneuerbaren Energien insbesondere für die Förderung der ländlichen
Entwicklung genutzt werden können;

– darauf hinzuwirken, dass aufbauend auf den wesentlichen Elementen des
Kyoto-Protokolls ein rechtlich verbindliches Abkommen erreicht wird, das
klare Regeln festlegt und mit seinen für alle Staaten geltenden Berichts- und
Überprüfungspflichten sicherstellt, dass die Klimaschutzziele erreicht werden;

– sich in diesem Zusammenhang für ein stringentes System der Messung, Über-
prüfung und Verifizierung von Minderungsverpflichtungen und Minderungs-
beiträgen der Industrie- und Entwicklungsländer und auch von Finanzie-
rungsbeiträgen einzusetzen;

– sich dafür einzusetzen, dass die in Kopenhagen zu vereinbarenden Ziele und
Maßnahmen einer regelmäßigen und verlässlichen Überprüfung auf der
Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse unterliegen. Spätestens 2016
sollte eine umfassende Überprüfung durchgeführt werden. Dabei sollen ins-
besondere die Erkenntnisse des kommenden 5. Sachstandsberichts des wissen-
schaftlichen Klimarates IPCC berücksichtigt werden, der für das Jahr 2014
vorgesehen ist.

Berlin, den 1. Dezember 2009

Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und Fraktion
Birgit Homburger und Fraktion

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