BT-Drucksache 16/9861

Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Besteuerung im Hospitality-Bereich

Vom 25. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9861
16. Wahlperiode 25. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Detlef Parr, Joachim Günther (Plauen), Miriam Gruß,
Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster,
Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Besteuerung im Hospitality-Bereich

Bei Sportveranstaltungen kommt es im Hospitality-Bereich, d. h. bei der Ver-
mietung von Logen und Business Plätzen an Unternehmen zu Hemmnissen, die
Organisation, Finanzierung und Existenz von Veranstaltungen gefährden. Im
Zusammenhang mit dem Erlass „Ertragssteuerliche Behandlung von Aufwen-
dungen für VIP-Logen in Sportstätten“ (so der aktuell gültige Verwaltungs-
erlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 22. August 2005) er-
fahren Unternehmen, die in mehreren Sportstätten Logen oder Plätze gemietet
haben, unterschiedliche, teilweise sich widersprechende steuerliche Behandlun-
gen, je nachdem, welches Finanzamt unter welcher obersten Steuerbehörde in
welchem Bundesland zuständig ist.

Es herrscht bei der Einladung von Gästen aus Wirtschaft und Politik im VIP-
bzw. Hospitality-Bereich von Veranstaltungen auf Seiten der Veranstalter und
der sponsernden Unternehmen hohe Rechtsunsicherheit.

Die im internationalen Vergleich niedrigen Eintrittspreise für Sportveranstal-
tungen in Deutschland können von den Veranstaltern nur angeboten werden,
weil eine Quersubventionierung von Tickets mit niedrigen Preisen durch Ein-
nahmen aus dem Hospitality-Bereich stattfindet. Die aktuelle Steuerpraxis ge-
fährdet dieses Vorgehen und kann dazu führen, dass für viele Fans, die in der

Regel für die Atmosphäre einer Sportveranstaltung sorgen, der Besuch solcher
Veranstaltungen nicht mehr bezahlbar sein wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die widersprüchliche Rechtslage
zwischen einer steuerlichen Absetzbarkeit von Werbungskosten für die

Drucksache 16/9861 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Buchung von Logen und Plätze in VIP-Bereichen von Sportveranstaltungen
einerseits und deren strafrechtlicher Verfolgung in der Praxis andererseits?

2. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten einer bundeseinheitlichen Steuer-
gesetzgebung der ertragssteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für
VIP-Logen und -Sitze in Sportstätten, die über den BMF Erlass vom
22. August 2005 hinausgehen?

3. Gedenkt die Bundesregierung diese Möglichkeiten zu nutzen und in diesem
Bereich tätig zu werden, und wenn ja, wie?

4. Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewusst, dass eine Quersubven-
tionierung zugunsten günstiger, bezahlbarer Tickets stattfindet, und dass
diese durch eine zunehmende Verschärfung der Steuerpraxis gefährdet ist?

Berlin, den 25. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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