BT-Drucksache 16/9793

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/8867- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/9615- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Vom 25. Juni 2008


2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/9615 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Bericht der Abgeordneten Otto Fricke, Roland Claus, Alexander Bonde, Petra Hinz (Essen)
und Dr. Ole Schröder

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
den Kinderzuschlag weiterzuentwickeln und in seiner Wir-
kung zu steigern, um Familien spürbar zu entlasten. Durch
eine deutliche Absenkung der Mindesteinkommensgrenzen
soll insbesondere der Kreis der Berechtigten erheblich aus-
geweitet werden.

Die finanziellen Auswirkungen der inhaltsgleichen Gesetz-
entwürfe unter Berücksichtigung der vom federführenden

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend be-
schlossenen Änderungen stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Für die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags sind auf der
Grundlage des geltenden Wohngeldrechts ab dem Haus-
haltsjahr 2009 folgende Ausgaben zu erwarten:

Bund Länder Gemeinden Zusammen

Mehrausgaben
Kinderzuschlag

+227 +227
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/8867 –
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9793
16. Wahlperiode 25. 06. 2008

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
(Angaben in Mio. Euro)

Mehrausgabe
Wohngeld

+47 +47 +94

Minderausgaben
ALG II

–78 –143 –221

Zusammen +196 +47 –143 +100

Drucksache 16/9793 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Berlin, den 25. Juni 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

Petra Hinz (Essen)
Berichterstatterin

Dr. Ole Schröder
Berichterstatter
Für das letzte Quartal des Jahres 2008 wird ein Viertel der
vorgenannten Mehr- und Minderausgaben entstehen.

Ab 2010 steigen schrittweise die Minderausgaben des Bun-
des beim ALG II (Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft) und die Minderausgaben der Kommunen sin-
ken entsprechend. Ursächlich dafür ist der durch die Wei-
terentwicklung von Kinderzuschlag und Wohngeld ausge-
löste Rückgang der Anzahl an Bedarfsgemeinschaften im
ALG II, welche über die Anpassungsformel im SGB II zu
einem Rückgang der Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft führt. Mehrausgaben der Kommunen sind aus-
geschlossen.

2. Vollzugsaufwand

Für den Kinderzuschlag ist ab dem Jahr 2009 mit einem
Anstieg der Verwaltungskosten um 50 Prozent von etwa
17 Mio. Euro auf voraussichtlich rund 27 Mio. Euro zu
rechnen. Im Jahr 2008 betragen die Verwaltungskosten vor-
aussichtlich 19,5 Mio. Euro.

Sonstige Kosten

Eine Kostenbelastung der Unternehmen und Betriebe ist
nicht feststellbar. Auswirkungen auf Einzelpreise und das
Preisniveau, insbesondere Verbraucherpreisniveau, sind
nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten

Es wird eine Informationspflicht für Unternehmen geändert.
Nach der Gesetzesänderung könnten ab dem Jahr 2009 rund
90 000 Familien einen Anspruch auf den Kinderzuschlag
haben. In schätzungsweise 5 Prozent der Fälle ist über die
üblichen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen hinaus von den
Unternehmen eine Bescheinigung insbesondere über den
Arbeitslohn auszustellen. Die Periodizität der Informations-
pflicht beträgt 2. Die Kosten für die geforderten Beschei-
nigungen belaufen sich auf ca. 15 Euro. Demnach ergeben
sich ab dem Jahr 2009 Bürokratiekosten in Höhe von
135 000 Euro; für das letzte Quartal des Jahres 2008 ergeben
sich Bürokratiekosten in Höhe von 33 750 Euro. Alternativen
existieren nicht. Für Bürgerinnen und Bürger wird der Adres-
satenkreis einer bestehenden Informationspflicht erweitert.

Für die Verwaltung werden keine Informationspflichten ein-
geführt, vereinfacht bzw. abgeschafft.

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgeleg-
ten Beschlussempfehlung.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.