Vom 25. Juni 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9759
16. Wahlperiode 25. 06. 2008
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/5052 –
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes
A. Problem
Die angesichts der demografischen Entwicklung schwierige Situation aller Al-
terssicherungssysteme erfordert den systemgerechten Beitrag aller Gruppen zur
Sicherung der Systeme. Dies gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, die in der ge-
setzlichen Rentenversicherung abgesichert sind und durch die wirkungsgleiche
Übertragung von Kürzungen auf die Beamtenversorgung ebenso für Beamtin-
nen und Beamte.
Diesem Ziel dient auch ein weiterer Beitrag der politischen Leitungsebene für
ihr Sicherungssystem.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf sieht Einschnitte in die Versorgung der politischen Leitungs-
ebene des Bundes vor.
Hierzu gehören die
– deutliche Kürzung der Bezugsdauer des Übergangsgeldes,
– Anhebung der Altersgrenze für den Bezugsbeginn des Ruhegehalts,
– Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt,
– Erweiterung der Ruhensregelungen.
Außerdem werden die Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen Deut-
schen Demokratischen Republik, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letz-
ten freien Wahlen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in ihr
Amt kamen, mit einer Mindestabsicherung in das System der Ministerversor-
gung einbezogen.
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Drucksache 16/9759 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
C. Alternativen
Keine
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Durch das Heraufsetzen der Altersgrenze und die Kürzung der möglichen Be-
zugsdauer des Übergangsgeldes sowie die Anhebung der erforderlichen Min-
destamtszeit und die Schaffung neuer Ruhensregelungen ergeben sich Einspa-
rungen bei den Versorgungskosten der politischen Leitungsebene des Bundes.
Dem stehen geringe Mehrausgaben für die Mindestabsicherung der Mitglieder
des Ministerrats der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ab dem
12. April 1990 sowie ihrer Hinterbliebenen gegenüber.
2. Vollzugsaufwand
Zusätzlicher Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand ist nicht zu erwarten.
E. Sonstige Kosten
Zusätzliche Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unter-
nehmen, entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
F. Bürokratiekosten
Die Ressortabstimmung wurde vor dem 1. Dezember 2006 eingeleitet.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9759
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5052 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
In § 21 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 wird jeweils das Wort „sieben“ durch das Wort
„fünf“ ersetzt.
Berlin, den 25. Juni 2008
Der Innenausschuss
Sebastian Edathy
Vorsitzender
Ralf Göbel
Berichterstatter
Siegmund Ehrmann
Berichterstatter
Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Petra Pau
Berichterstatterin
Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin
die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ände-
rungsantrags der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD empfohlen.
Der Haushaltsausschuss wird seinen Bericht gemäß § 96
GO-BT gesondert abgeben.
3. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
72. Sitzung am 25. Juni 2008 abschließend beraten.
Als Ergebnis der Beratungen wurde mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 16/5052 in der Fassung des Än-
16(4)438 vorgenommene Änderung begründet sich im We-
sentlichen wie folgt:
Mit dieser Regelung wird der Ruhegehaltssatz für die Mit-
glieder des Ministerrats der ehemaligen Deutschen Demo-
kratischen Republik, die aufgrund der ersten und gleichzeitig
letzten freien Wahlen in ihr Amt kamen, auf 5 Prozent fest-
gelegt. Damit wird im System der Ministerversorgung eine
Mindestabsicherung gewährleistet, die der besonderen
Rechtsstellung als einzig demokratisch legitimierte Mitglie-
der des Ministerrats und der historischen Bedeutung ihrer
Arbeit entspricht. Daraus ergibt sich ein Ruhegehaltssatz in
Höhe von 5 Prozent des aufgrund mehrerer Abkopplungen
von der allgemeinen Einkommensentwicklung der Beam-
tinnen und Beamten abgesenkten Amtsgehalts und Orts-
zuschlags der Mitglieder der Bundesregierung.
Berlin, den 25. Juni 2008
Ralf Göbel
Berichterstatter
Siegmund Ehrmann
Berichterstatter
Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Petra Pau
Berichterstatterin
Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin
Drucksache 16/9759 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Ralf Göbel, Siegmund Ehrmann, Dr. Max Stadler,
Petra Pau und Silke Stokar von Neuforn
I. Zum Verfahren
1. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5052 wurde in der
124. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. November
2007 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord-
nung und den Haushaltsausschuss ausschließlich gemäß
§ 96 GO-BT zur Mitberatung überwiesen.
2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung hat in seiner 36. Sitzung am 19. Juni 2008
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und in Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.
derungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschuss-
drucksache 16(4)438 anzunehmen.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
auf Ausschussdrucksache 16(4)438 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.
II. Zur Begründung
Zur Begründung des Gesetzentwurfs allgemein wird auf
Drucksache 16/5052 hingewiesen.
Die vom Innenausschuss auf Grundlage des Änderungsan-
trags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache