BT-Drucksache 16/974

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/643- Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung 16/753- Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Vom 15. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/974
16. Wahlperiode 15. 03. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/643 –

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum
und Beschäftigung

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/753 –

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und
Beschäftigung

A. Problem

Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft ist seit rund zehn Jahren durch eine
spürbare Wachstumsschwäche gekennzeichnet, in deren Folge ein deutlicher
Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu verzeichnen ist. Ein
anziehendes Wirtschaftswachstum kann Beschäftigungschancen eröffnen sowie
Möglichkeiten für die weitere Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und
der Sozialversicherungen schaffen. Hierzu ist die Verbesserung der Rahmenbe-
dingungen für Wachstum und Beschäftigung erforderlich, indem Investitionen
der Unternehmen gefördert und die private Konsumnachfrage belebt werden.
Zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung sollen steuerliche Liquiditäts-
vorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und der private
Haushalt als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich gefördert
werden. Ferner kann über die steuerliche Berücksichtigung erwerbsbedingter
Kinderbetreuungskosten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert
werden.
B. Lösung

Zu a)

Im Rahmen eines finanz- und steuerpolitischen Gesamtkonzepts zur nachhalti-
gen Begrenzung der öffentlichen Verschuldung und zur Förderung der wirt-
schaftlichen Rahmenbedingungen wird mit dem Gesetzentwurf angestrebt, die
Bedingungen für Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlage-

Drucksache 16/974 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

vermögens sowie zur Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung von
Binnenschiffen zu verbessern. Ferner ist vorgesehen, erwerbsbedingte Kinder-
betreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich zu
berücksichtigen sowie die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleis-
tungen um Handwerkerleistungen und Betreuungsleistungen für eine pflegebe-
dürftige Person zu erweitern. Darüber hinaus soll die umsatzsteuerliche Grenze
bei der Ist-Versteuerung für die alten Bundesländer verdoppelt und die derzeiti-
ge Regelung für die neuen Bundesländer über das Jahr 2006 hinaus fortgeführt
werden.

Der Finanzausschuss empfiehlt darüber hinaus, in den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/643 für den Bereich des Sonderausgabenabzugs von Kinder-
betreuungskosten klarstellende Regelungen zur Art der begünstigten Aufwen-
dungen, zu den formalen Voraussetzungen sowie zur Verteilung bei getrennter
Veranlagung aufzunehmen.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu b)

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/753 empfiehlt der
Finanzausschuss, für erledigt zu erklären.

Einvernehmliche Annahme

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Für die Haushalte der Gebietskörperschaften ergeben sich in den Kassenjahren
2006 bis 2010 die nachfolgenden Auswirkungen:

Gebietskörperschaft
Steuermindereinnahmen in Mio. Euro in den Kassenjahren

2006 2007 2008 2009 2010

Bund – 1 232 – 2 180 – 2 426 – 1 802 – 588

Länder – 1 149 – 2 081 – 2 342 – 1 716 – 518

Gemeinden – 429 – 1 394 – 1 727 – 1 167 – 194

Insgesamt – 2 810 – 5 655 – 6 495 – 4 685 – 1 300

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/974

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf – Drucksache 16/643 – mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 7 Buchstabe b wird Nummer 5 wie folgt gefasst:

„5. zwei Drittel der Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung
eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne
des § 32 Abs. 1, welches das dritte Lebensjahr vollendet, das sechste
Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat, höchstens 4 000 Euro je
Kind, sofern die Beiträge nicht nach Nummer 8 zu berücksichtigen
sind. Satz 1 gilt nicht für Aufwendungen für Unterricht, die Vermitt-
lung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeit-
betätigungen. Ist das zu betreuende Kind nicht nach § 1 Abs. 1 oder
Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, ist der in Satz 1
genannte Betrag zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohn-
sitzstaat des Kindes notwendig und angemessen ist. Voraussetzung für
den Abzug nach Satz 1 ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendun-
gen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des
Erbringers der Leistung nachweist.“

2. Nummer 10 wird wie folgt gefasst:

,10. § 26a Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 und außergewöhn-
liche Belastungen (§§ 33 bis 33b) werden in Höhe des bei einer Zu-
sammenveranlagung in Betracht kommenden Betrags bei beiden
Veranlagungen jeweils zur Hälfte abgezogen, wenn die Ehegatten
nicht gemeinsam eine andere Aufteilung beantragen.“ ‘

b) den Gesetzentwurf – Drucksache 16/753 – für erledigt zu erklären.

Berlin, den 15. März 2006

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Olav Gutting
Berichterstatter

Ortwin Runde
Berichterstatter

Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Kerstin Andreae
Berichterstatterin

Veräußerung von Binnenschiffen zu nennen. Hierdurch soll
die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt im

§ 35a Abs. 2 EStG neben den Kosten für typische haus-
haltsnahe Tätigkeiten wie z. B. die Reinigung der Woh-
europäischen Vergleich gewährleistet werden, indem eine
Verjüngung der deutschen Binnenschifffahrts-Flotte dadurch
unterstützt wird, dass die bei der Veräußerung eines Binnen-
schiffes aufgedeckten stillen Reserven auf erworbene Bin-

nung und die Betreuung von Kindern und alten Menschen
auch Aufwendungen für kleinere Ausbesserungsarbeiten
und Schönheitsreparaturen an der Wohnung begünstige.
Durch die Einführung der Steuerermäßigung für Hand-
Drucksache 16/974 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Olav Gutting, Ortwin Runde, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Barbara Höll und Kerstin Andreae

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner
19. Sitzung am 16. Februar 2006 dem Finanzausschuss fe-
derführend sowie dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales, dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Gesundheit, dem
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 7. Sitzung am
15. Februar 2006 vorbehaltlich der Überweisung durch das
Plenum des Deutschen Bundestages im Rahmen einer
Selbstbefassung erstmalig beraten und die Durchführung ei-
ner öffentlichen Anhörung beschlossen. Die Anhörung hat
am 8. März 2006 stattgefunden. Der Finanzausschuss hat die
Beratungen über den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am
15. März 2006 abgeschlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

a) Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen –
Drucksache 16/643

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD ist Teil eines finanz- und steuerpolitischen Gesamt-
konzepts zur nachhaltigen Begrenzung der öffentlichen Ver-
schuldung und zur Förderung der wirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen. Mit der Vorlage ist beabsichtigt, insbesondere
positive Impulse für mehr Investitionen und Beschäftigung
zu geben. Zur Stärkung der Wachstumskräfte in konjunk-
turschwachen Zeiten sind eine gezielte Wiederbelebung der
Investitionstätigkeit und die steuerliche Gewährung von Li-
quiditätsvorteilen für kleinere und mittelständische Unter-
nehmen erforderlich. Zur Förderung von Wachstum und Be-
schäftigung soll darüber hinaus der private Haushalt als Feld
für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich gefördert
werden. Zugleich wird durch die steuerliche Berücksichti-
gung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten die Verein-
barkeit von Familie und Beruf verbessert. Danach ist vorge-
sehen, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für Kinder
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Höhe von zwei
Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind
wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berück-
sichtigen. Eine entsprechende Regelung gilt, wenn nur ein
Elternteil erwerbstätig und der andere Elternteil behindert,
dauerhaft krank oder in Ausbildung ist. Zur beabsichtigten
Förderung der Wirtschaft ist in dem Gesetzentwurf zum
einen vorgesehen, die Übertragung stiller Reserven bei der

bung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens auf höchstens 30 v. H. verbessert
werden, um auf diese Weise einen schnell wirkenden Anreiz
für eine Verstärkung der Investitionstätigkeit zu geben. Fer-
ner werden Anbieter handwerklicher Tätigkeiten und Dienst-
leister in besonderem Maße von der Ausdehnung der Ermä-
ßigung der tariflichen Einkommensteuer nach § 35a des
Einkommensteuergesetzes (EStG) auf Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen sowie Betreuungsleistungen
für pflegebedürftige Personen profitieren. Der Gesetzent-
wurf sieht schließlich zur Förderung kleiner und mittlerer
Unternehmen vor, die umsatzsteuerliche Grenze bei der Be-
steuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung)
in den alten Bundesländern von 125 000 auf 250 000 Euro
anzuheben und die derzeitige Regelung zur Ist-Versteuerung
für die neuen Bundesländer über das Jahr 2006 hinaus bis
Ende 2009 zu verlängern.

b) Gesetzentwurf der Bundesregierung –
Drucksache 16/753

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung entspricht mit Aus-
nahme von Artikel 1 Nr. 2 dem Gesetzentwurf der Koali-
tionsfraktionen auf Drucksache 16/643. Abweichend sieht
der Regierungsentwurf zur steuerlichen Berücksichtigung
erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten vor, Aufwendun-
gen für Kinder bis sechs Jahre bis zu einem Betrag von 4 000
Euro je Kind, soweit die Aufwendungen 1 000 Euro je Kind
übersteigen, wie Betriebsausgaben und Werbungskosten zu
berücksichtigen. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren
können entsprechende Aufwendungen ab dem ersten Euro
bis zu 4 000 Euro abgezogen werden.

III. Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar
2006 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksache 16/753 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundge-
setzes Stellung genommen:

– Der Bundesrat weist zu Artikel 1 (Einkommensteuer-
gesetz) darauf hin, dass die Fraktionen der CDU/CSU
und SPD auf Grundlage der politischen Einigung vom
31. Januar 2006 angekündigt haben, einen Gesetzentwurf
in den Deutschen Bundestag einzubringen, der zu den
Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreu-
ungskosten eine Neufassung enthält. Der Bundesrat sieht
insofern von einer Stellungnahme im vorliegenden Ver-
fahren ab.

– Der Bundesrat weist zu Artikel 1 Nr. 9 darauf hin, dass
nenschiffe übertragen werden können. Zum anderen sollen
die Abschreibungsbedingungen durch eine befristete Anhe-

werkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen beständen künftig für klei-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/974

nere Handwerkerleistungen zwei Steuerermäßigungstat-
bestände. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, in Satz 1
nach den Wörtern „haushaltsnahen Dienstleistungen,“ die
Wörter „die nicht Dienstleistungen nach Satz 2 sind und“
einzufügen. Ferner regt der Bundesrat an, § 35a Abs. 2
Satz 5 EStG zu streichen, um die kumulative Inanspruch-
nahme der Steuerermäßigungen durch Aufsplittung der
Auftragsvergabe auszuschließen und Abgrenzungspro-
bleme zu vermeiden.

– Der Bundesrat bittet um Prüfung im weiteren Gesetzge-
bungsverfahren, Artikel 1 Nr. 9 (§ 35a Abs. 2 Satz 1,
zweiter Halbsatz EStG) dahin gehend deutlicher zu fas-
sen, dass sich die Ausdehnung der Steuerermäßigung für
Betreuungsleistungen an pflegebedürftige Personen auch
bei Einbeziehung der Aufwendungen für sonstige haus-
haltsnahe Dienstleistungen auf einen Höchstbetrag von
insgesamt 1 200 Euro beschränke.

IV. Anhörung
Der Finanzausschuss hat am 8. März 2006 zu dem Gesetz-
entwurf eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Folgende
Einzelsachverständige, Verbände und Institutionen hatten
Gelegenheit zur Stellungnahme:
– Aktionsgemeinschaft wirtschaftlicher Mittelstand
– Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer
– Bundessteuerberaterkammer
– Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt
– Bundesverband der Deutschen Industrie
– Bundesverband der Lohnsteuerhilfe-Vereine
– Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels
– Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
– Bundesverband Möbelspedition
– Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
– Deutsche Steuer-Gewerkschaft
– Deutscher Familienverband
– Deutscher Gewerkschaftsbund
– Deutscher Industrie- und Handelskammertag
– Deutscher Juristinnenbund
– Deutscher Steuerberaterverband
– Familienbund der Katholiken
– Hauptverband des Deutschen Einzelhandels
– Prof. Dr. Rudolf Hickel
– Privatdozent Dr. Gustav Horn
– Prof. Dr. Lorenz Jarass
– Prof. Dr. Karl-Georg Loritz
– Präsidium des Bundes der Steuerzahler
– Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
– ver.di
– Verband alleinerziehender Mütter und Väter
– Zentraler Kreditausschuss
– Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
– Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatungen
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Beratung ein-

V. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 8. Sitzung am
15. März 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in
der geänderten Fassung anzunehmen.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 11. Sitzung
am 15. März 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/643 anzunehmen. Den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/753 empfiehlt der Haushaltsaus-
schuss für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf am 15. März 2006 in seiner 8. Sitzung bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen in der geänder-
ten Fassung.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 16/643 in
seiner 12. Sitzung am 15. März 2006 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
die Annahme der geänderten Fassung.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage in
seiner 14. Sitzung am 15. März 2006 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Koa-
litionsfraktionen in der geänderten Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 8. Sitzung am 15. März 2006 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzent-
wurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in der geänder-
ten Fassung anzunehmen. Zum Gesetzentwurf der Bundes-
regierung – Drucksache 16/753 – empfiehlt der Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, diesen für erledigt
zu erklären.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage in seiner
12. Sitzung am 15. März 2006 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/643
in der geänderten Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
in seiner 10. Sitzung am 15. März 2006 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, die Vorlage der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD in der geänderten Fassung anzunehmen. Den
schließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen
ist der Öffentlichkeit zugänglich.

Gesetzentwurf auf Drucksache 16/753 empfiehlt der Aus-
schuss für erledigt zu erklären.

Drucksache 16/974 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

VI. Ausschussempfehlung

A. Allgemeiner Teil
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in
der vom Ausschuss geänderten Fassung anzunehmen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wiesen im Verlauf
der Ausschusserörterungen darauf hin, vor dem Hintergrund
der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte und fort-
dauernden Wachstumsschwäche der Wirtschaft ergreife der
Gesetzentwurf gezielt Maßnahmen zur Stärkung der Wachs-
tumskräfte. Die Koalitionsfraktionen betonten, in der derzei-
tigen konjunkturellen Situation sei es sinnvoll, zusätzliche
Wachstumsimpulse zur Stabilisierung der Wirtschaft in den
Jahren 2006 und 2007 anzustoßen. Der Schwerpunkt des Ge-
setzentwurfs sei daher auf die Belebung der Investitionstä-
tigkeit in Deutschland gerichtet. Neben den Maßnahmen zur
energetischen Gebäudesanierung trage die zur Erörterung
stehende Vorlage den größten Teil zu den für die kommen-
den vier Jahre mit einem Gesamtvolumen von 25 Mrd. Euro
vorgesehenen Maßnahmen zur Konjunkturbelebung bei. Ins-
besondere der befristeten Verbesserung der Abschreibungs-
bedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter komme im
Hinblick auf die zu erwartenden Vorzieheffekte bei Unter-
nehmensinvestitionen erhebliche Bedeutung zu. Damit
werde bis zum Inkrafttreten der für das Jahr 2008 angestreb-
ten grundlegenden Unternehmensteuerreform die Liquidität
der Wirtschaft verbessert. Der steuerinduzierte Liquiditäts-
vorteil für die Unternehmen werde zusätzlich zu einer er-
höhten Investitionstätigkeit namentlich im hochpreisigen
Technologiebereich führen. Als längerfristig wirkende Maß-
nahmen kämen die Erweiterung der steuerlichen Absetzbar-
keit für haushaltsnahe Dienstleistungen um Handwerkerleis-
tungen und die Betreuung pflegebedürftiger Personen hinzu.
Schließlich werde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
durch die veränderte Berücksichtigung erwerbsbedingter
Kinderbetreuungskosten verbessert, die ausgehend von
einem zur Verfügung stehenden Finanzrahmen von 460 Mio.
Euro ein Maximum an Betreuungskosten für Familien steu-
erwirksam machten. Eine Verschlechterung zur bisherigen
Abzugsmöglichkeit nach § 33c EStG für Alleinerziehende
trete nicht ein. Besondere Beachtung verdiene ferner die Tat-
sache, dass die Abzugsfähigkeit von Kindergartenbeiträgen
sichergestellt sei.

Die Fraktion der FDP wies darauf hin, dass die grundsätzliche
Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu begrüßen
sei und die Rahmenbedingungen für zusätzliches Wachstum
und Beschäftigung verbessert werden müssten. Indes finde
die angegebene Zielsetzung keine Entsprechung im Inhalt der
Vorlage. Der Gesetzentwurf sei weder Ausdruck einer klaren
steuer- und wirtschaftspolitischen Konzeption, noch werde
der Tatsache Rechnung getragen, dass die Struktur der öffent-
lichen Haushalte vorrangig durch Einsparungen, Subven-
tionsabbau und die Überprüfung von Leistungsgesetzen zu
sanieren sei. Die Fraktion der FDP verwies auf den von ihr
vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der direkten Steuern
auf Drucksache 16/679. Mit dem zur Beratung stehenden Ent-
wurf der Koalitionsfraktionen werde in lediglich kleinen

schen Steuerrechts einer Lösung näher zu bringen. Die
Fraktion der FDP hob hervor, dass insbesondere mit der an-
gekündigten Anhebung der Mehrwertsteuer und der Versi-
cherungsteuer für das Jahr 2007 bereits erhebliche Steuerer-
höhungen auf den parlamentarischen Weg gebracht worden
seien, die die Wirkung des vorliegenden Gesetzentwurfs be-
einträchtigten und nachteilig auf Wachstum und Beschäfti-
gung wirkten. Im Einzelnen führte die Fraktion der FDP aus,
dass die beabsichtigte Verbesserung der Abzugsfähigkeit von
Kinderbetreuungskosten im Grundsatz zu begrüßen sei. Die
Fraktion der FDP wies darauf hin, im Bereich der Familien-
förderung würden nach Auskunft der Bundesregierung Fa-
milienleistungen in einem Umfang von jährlich rd. 100 Mrd.
Euro aufgebracht. Die vorgesehene Regelung sei vor diesem
Hintergrund mit einem Volumen von jährlich 460 Mio. Euro
nicht Ausdruck eines schlüssigen Gesamtkonzepts. Die Frak-
tion der FDP sehe in ihrem Steuerkonzept einen Abzug von
bis zu 1 000 Euro im Monat vom Gesamtbetrag der Einkünfte
für Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungs-
verhältnisse sowie für Pflege- und Betreuungskosten vor.
Dieses sei eine gute und sachgerechte Regelung. Mit der Ver-
änderung der Abschreibungsbedingungen für einen auf zwei
Jahre begrenzten Zeitraum werde lediglich auf den Rechts-
stand des Jahres 2000 zurückgegangen. Die Fraktion der FDP
sprach sich insbesondere gegen die vorgesehene Befristung
der Regelung aus. Die Fraktion der FDP befürwortete grund-
sätzlich die Ausdehnung der Ist-Versteuerung bei der Um-
satzsteuer, sah indes die Höhe der Umsatzgrenzen als unzu-
reichend an. Im Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung
des Umsatzsteuerbetrugs sei vielmehr zu erwägen, gänzlich
auf die Ist-Versteuerung überzugehen.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, mit dem Gesetz-
entwurf werde die Politik der lediglich kleinen Schritte
fortgeführt. Zwar führe die von den Koalitionsfraktionen
vorgeschlagene Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinder-
betreuungskosten grundsätzlich zu einer Verbesserung ge-
genüber der jetzigen Regelung. Die vorgesehene Abzugs-
möglichkeit sei indes auf zwei Drittel der Aufwendungen
begrenzt. In Verbindung mit dem auf 4 000 Euro festgeleg-
ten Höchstbetrag ergebe sich eine sozial unausgewogene
Regelung. Zudem sei zu beanstanden, dass die Erörterung
über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Betreuungskosten
mit Schwerpunkt auf die Erwerbstätigkeit geführt worden
sei. Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. seien das
Wohl und die Entwicklung des Kindes in den Vordergrund zu
rücken. Vor diesem Hintergrund sei der vorgesehene Finanz-
rahmen von 460 Mio. Euro als unzureichend anzusehen. Zur
Verbesserung der Abschreibungsbedingungen merkte die
Fraktion DIE LINKE. an, dass die Befristung der Regelung
nicht Ausdruck einer stetigen Wirtschafts- und Finanzpolitik
sei. Zudem werde deren Wirkung durch die zum 1. Januar
2007 angekündigte Erhöhung der Mehrwertsteuer durch-
kreuzt, so dass die dauerhafte Stärkung der Wachstumskräfte
nicht eintreten werde. Dies gelte gleichfalls für die Förde-
rung haushaltsnaher Dienstleistungen, die in ihrer Wirkung
durch die Anhebung der Mehrwertsteuer aufgehoben werde.
Auch die Verminderung der Schwarzarbeit sei durch die von
den Koalitionsfraktionen vorgesehene Regelung nicht er-
reichbar. Insgesamt sei anstelle der vorgesehenen Maßnah-
men zur Erzielung eines höheren Wirtschaftswachstums der
Schritten versucht, Investitionen auszulösen und Wachstum
anzukurbeln, ohne die grundlegenden Probleme des deut-

Bündelung in einem abgestimmten Gesamtprogramm der
Vorzug zu geben.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/974

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an,
dass sich die Beratungen des Gesetzentwurfs in einem en-
gen Zeitrahmen vollzogen hätten, der den Abschluss der
Ausschussberatungen innerhalb eines Monats nach Ein-
bringung der Vorlage vorgegeben habe. Inhaltlich werde
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Inten-
tion des Gesetzentwurfs grundsätzlich geteilt. Die im Ein-
zelnen vorgelegten Regelungen seien jedoch nicht ausrei-
chend zielgenau und führten zu einer erheblichen
Verkomplizierung des Steuerrechts, namentlich im Bereich
der Kinderbetreuungskosten. Zudem sei fraglich, ob die
durch Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen beab-
sichtigte Beschäftigungswirkung eintrete, da durch die für
das Jahr 2007 angekündigte Mehrwertsteuererhöhung die
einkommensteuerliche Begünstigung durchkreuzt werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortete
die vorgeschlagenen Verbesserungen der Abschreibungsbe-
dingungen und der Reinvestitionsrücklage für die Binnen-
schifffahrt. Bezüglich der degressiven Abschreibung seien
jedoch die Befristung der Maßnahme zu kritisieren und die
Frage zu stellen, welche Maßnahmen im Falle eines Schei-
terns der für das Jahr 2008 geplanten Unternehmensteuer-
reform zu ergreifen seien.

Breiten Raum nahm in den Ausschusserörterungen die
steuerliche Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinder-
betreuungskosten ein. Die Fraktion der FDP begrüßte im
Grundsatz die weitergehende Abzugsmöglichkeit für Kin-
derbetreuungskosten und sprach sich dafür aus, private
Haushalte verstärkt als Arbeitgeber anzuerkennen. Die
Fraktion der FDP schränkte ein, dass mit den im Gesetz-
entwurf vorgesehenen Bestimmungen eine kleinteilige Re-
gelung entstanden sei, die zur Überregulierung führe und das
Steuerrecht weiter verkompliziere. Die Fraktion der FDP er-
innerte an das von ihr entworfene Konzept, sozialversiche-
rungspflichtige Arbeitsplätze innerhalb des privaten Haus-
halts dadurch zu schaffen, dass nachgewiesene Kosten von
12 000 Euro steuerlich zu berücksichtigen seien. Eine sol-
chermaßen entworfene Regelung sei einfach und gerecht.

Die Fraktion DIE LINKE. brachte einen Änderungsantrag in
die Ausschussberatungen ein, in dem beanstandet wurde,
dass die Neuregelung der Lebens- und Berufswirklichkeit
zahlreicher Familien nicht Rechnung trage, obwohl die Kin-
derbetreuung durch Dritte als Voraussetzung für die Er-
werbstätigkeit bzw. die Vorbereitung auf Erwerbstätigkeit
oder anderweitiges Engagement der Eltern anzusehen sei.
Die Betreuungskosten minderten die steuerliche Leistungs-
fähigkeit der Eltern. Zudem sei in zahlreichen Bundeslän-
dern und Gemeinden die Höhe der Elternbeiträge im Kinder-
garten ausschließlich von der Betreuungszeit abhängig und
nicht von der Höhe des elterlichen Einkommens. Insbeson-
dere in diesen Fällen würden durch die von den Koalitions-
fraktionen vorgesehene Regelung die geringerverdienenden
Eltern, gemessen an ihrem Einkommen, überproportional
durch Betreuungskosten belastet. Die Fraktion DIE LINKE.
beantragte die Ausweitung der Abzugsfähigkeit auf 50 v. H.
der Kinderbetreuungskosten, höchstens 2 100 Euro jährlich
je Kind, als Steuerabzugsbetrag. Im Ergebnis werde Famili-
en unabhängig von der Höhe des Einkommens damit die
Hälfte der Kinderbetreuungskosten erstattet.

derbetreuungsplätzen im Vordergrund zu stehen und zugleich
steuerpolitische Veränderungen den Kriterien der Steuerver-
einfachung, Verständlichkeit und Handhabbarkeit Rechnung
zu tragen hätten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beantragte eine Regelung, nach der die steuerliche Berück-
sichtigung der Kinderbetreuungskosten künftig einheitlich
wie die steuerliche Berücksichtigung von haushaltsnahen
Dienstleistungen als Abzug von der Steuerschuld ausgestaltet
werden solle. Die abzugsfähige Höhe der tatsächlich nachge-
wiesenen Betreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung
des zehnten Lebensjahrs sei so zu regeln, dass einheitlich
40 v. H. der Aufwendungen, höchstens 1 200 Euro, von der
Steuerschuld abgezogen würden. Der Abzug von der Steuer-
schuld habe den Vorzug, dass die Höhe des steuerlichen Vor-
teils nicht mehr von der Höhe des Einkommens, sondern vom
Umfang der in Anspruch genommenen Kinderbetreuungs-
kosten abhänge. Auf diese Weise werde ein Zugewinn an Ge-
rechtigkeit und Zielgenauigkeit erreicht. Ferner erspare der
Gesetzgeber eine Reihe von Regelungen, in denen nach je-
weiliger Erwerbs- oder Lebenssituation der Eltern sowie nach
Art der Kinderbetreuung unterschieden werde.

Die Koalitionsfraktionen bezogen sich im Zusammenhang
mit der Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten auf
das Ergebnis der vom Ausschuss durchgeführten öffentli-
chen Anhörung und stellen auf dem Gebiet des Sonderaus-
gabenabzugs für Kinderbetreuungskosten verschiedene An-
träge. Die Koalitionsfraktionen verdeutlichten, dass der Son-
derausgabenabzug für Betreuungsaufwendungen bei Drei-
bis Sechsjährigen – wie in den anderen Altersgruppen, für
die ein Abzug wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten
vorgesehen sei – sich nicht auf Unterricht (z. B. Schulgeld,
Nachhilfe-, Fremdsprachenunterricht), die Vermittlung be-
sonderer Fähigkeiten (z. B. Musikunterricht, Computerkur-
se) oder für sportliche und andere Freizeitbetätigungen (z. B.
Mitgliedschaft in Sportvereinen oder anderen Vereinen, Ten-
nis-, Reitunterricht usw.) beziehe. Ferner stellten die Koali-
tionsfraktionen klar, dass die Ausweitung der steuerlichen
Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten die unter-
schiedlichen Formen der Betreuungsangebote gleichstelle
und Anreize gebe, legale Beschäftigungsverhältnisse in Pri-
vathaushalten zu schaffen. Um Missbrauch vorzubeugen
und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit würden eine Rech-
nung und als zusätzlicher Nachweis der Zahlung ein Konto-
beleg gefordert. Darüber hinaus brachten die Koalitionsfrak-
tionen den Änderungsantrag ein, der eine Verteilungsrege-
lung für Kinderbetreuungskosten bei getrennt veranlagten
Ehegatten zum Gegenstand hat und eine grundsätzlich hälf-
tige Zurechnung vorsieht.

Weitergehende Änderungen bei der steuerlichen Berücksich-
tigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten wiesen
die Koalitionsfraktionen indes zurück und trugen vor, dass
innerhalb des feststehenden Finanzrahmens die vollständige
Berücksichtigung der Aufwendungen ab dem ersten Euro
nicht finanzierbar sei, wenn nicht eine erhöhte staatliche
Kreditfinanzierung und damit die Belastung späterer Gene-
rationen in Kauf genommen werden solle. Es sei auch nicht
gerechtfertigt, die vorgesehene Regelung als sozial unausge-
wogen zu bezeichnen. Vielmehr sei der Abzugsmechanis-
mus nach Auffassung der Koalitionsfraktionen sozial ge-
recht, da alle Haushalte mit Kindern gleichermaßen von dem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass
der Ausbau eines qualitativ hochwertigen Angebots an Kin-

Selbstbehalt in Höhe eines Drittels der Aufwendungen be-
troffen seien. Die Abzugsfähigkeit von Kindergartenbeiträ-

Drucksache 16/974 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gen sei sichergestellt. Zudem betonten die Koalitionsfraktio-
nen, dass mit der nunmehr vorgesehenen Neuregelung
erstmals gesetzlich die steuerliche Abziehbarkeit erwerbs-
bedingter Kinderbetreuungskosten verankert werde. Dies sei
als weitgehende Neuerung und als beachtlicher Schritt zu
einer verbesserten Vereinbarkeit von Arbeit und Familie an-
zusehen, der mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht vollzogen
werde. Zudem sei über den vorgesehenen Sonderausgaben-
abzug sichergestellt, dass in die vielfältigen Familienent-
würfe nicht dirigistisch eingegriffen werde. Die Koalitions-
fraktionen sahen sich vor diesem Hintergrund nicht in der
Lage, den Änderungsanträgen der anderen Fraktionen zuzu-
stimmen. Der Ausschuss lehnt den Antrag der Fraktion DIE
LINKE. sowie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ab. Der
Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit der Mehrheit der
antragstellenden Fraktionen gegen die Stimmen der Fraktio-
nen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
angenommen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte im Verlauf
der Ausschussberatungen dar, dass die erweiterte Absetzbar-
keit von Handwerkerleistungen im Grundsatz zu begrüßen
sei. Die Kriterien für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit
der Leistungen seien jedoch nicht hinreichend genau be-
stimmt. Insbesondere gehe aus der Gesetzesbegründung her-
vor, dass alle handwerklichen Tätigkeiten begünstigt werden
sollen, während die im Gesetzestext enthaltene Formulie-
rung „Handwerkerleistungen“ zu Abgrenzungsproblemen
gegenüber den über die Handwerksrolle definierten Betrie-
ben führe. Mit einem Änderungsantrag strebte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, mögliche Abgrenzungs-
schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten dadurch zu ver-
meiden, dass nach dem Wortlaut des geänderten § 35a
Abs. 2 EStG die Inanspruchnahme des Steuerabzugs nicht
nur auf Handwerkerleistungen, sondern auf handwerkliche
und andere gewerbliche Tätigkeiten bezogen werden solle.
Die Fraktion der FDP befürwortete den Antrag und sprach
sich für eine entsprechende gesetzliche Klarstellung aus. Die
Koalitionsfraktionen räumten ein, dass die im Gesetzentwurf
vorgesehene Formulierung auslegungsfähig sei. Anderer-
seits solle eine zu starke Ausdehnung der begünstigten
Leistungen vermieden werden. Die Koalitionsfraktionen
äußerten die Befürchtung, dass die Aufnahme einer ent-
sprechenden Regelung in den Gesetzestext eine öffnende
Wirkung entfalten könnte, und sprachen sich für eine
Klarstellung in dem vom Ausschuss vorzulegenden Bericht
aus. Die Koalitionsfraktionen stellten insoweit fest, dass mit
der Formulierung Handwerkerleistungen in § 35a Abs. 2
EStG keine Einschränkung auf handwerklich geschützte
Tätigkeiten verbunden ist. Das beauftragte Unternehmen
müsse also nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein.
Der diesbezügliche Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen,
der Fraktionen FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der antragstellenden Fraktion abgelehnt.

Darüber hinaus sprach die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in den Ausschussberatungen die Abzugsfähigkeit
privater Steuerberatungskosten an. Sie wies darauf hin, von
den Koalitionsfraktionen sei bei der Beratung des Gesetz-

im ersten Halbjahr 2006 im Zusammenhang mit Kinderbe-
treuungskosten entstehende Steuerberatungskosten wieder
abziehbar sein sollten. Eine entsprechende Regelung sei in
der zur Beratung stehenden Vorlage nicht enthalten. Zudem
sei es zumindest als widersprüchlich zu beurteilen, wenn
zum einen die Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskos-
ten zum Ende des Jahres 2005 aufgehoben werde, nunmehr
jedoch die Absicht verfolgt werde, den privaten Haushalt als
Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln,
ohne die Beratung über die damit einhergehenden steuerli-
chen Pflichten abzugsfähig zu machen. Da die Steuerbera-
tungskosten im gewerblichen Bereich weiterhin steuerlich
voll abzugsfähig seien, entstehe eine Ungleichbehandlung
besonders bei kleinen Einkommen und bei Familien. Die
Fraktion der FDP sprach sich gleichfalls für die Abzugs-
fähigkeit von Steuerberatungskosten aus. Die seinerzeit aus
fiskalischen Gründen vorgenommene Streichung der Ab-
ziehbarkeit sei rückgängig zu machen. Die Koalitionsfrak-
tionen erläuterten, Steuerberatungskosten seien künftig auch
insoweit abzugsfähig, als sie auf die Geltendmachung von
Kinderbetreuungskosten entfielen, da nach dem zur Erörte-
rung stehenden Gesetzentwurf entsprechende Aufwendun-
gen wie Betriebsausgaben oder wie Werbungskosten ab-
zugsfähig gemacht würden. Vor diesem Hintergrund ergäbe
sich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit der
Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. sowie der antragstellenden
Fraktion abgelehnt.

B. Einzelbegründung

Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen des Gesetz-
entwurfs werden im Einzelnen wie folgt begründet:

Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz)

Zu Nummer 7 Buchstabe b (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

Eine Betreuung und Förderung von Kindern im Alter von
drei bis sechs Jahren – insbesondere in Kindergärten und
Kindertageseinrichtungen – ist unabhängig von der Berufs-
tätigkeit der Eltern sozial- und bildungspolitisch erwünscht.
Deshalb können Kinderbetreuungskosten für diese Kinder
bei allen Eltern grundsätzlich steuerlich berücksichtigt wer-
den. Dies gilt aber nicht bei Aufwendungen für Unterricht
(z. B. Schulgeld, Nachhilfe-, Fremdsprachenunterricht), die
Vermittlung besonderer Fähigkeiten (z. B. Musikunterricht,
Computerkurse) oder für sportliche und andere Freizeitbetä-
tigungen (z. B. Mitgliedschaft in Sportvereinen oder anderen
Vereinen, Tennis-, Reitunterricht usw.). Dementsprechende
Aufwendungen können deshalb nicht als Sonderausgaben
berücksichtigt werden.

Die Ausweitung der steuerlichen Berücksichtigung von Kin-
derbetreuungskosten stellt die unterschiedlichen Formen der
Betreuungsangebote gleich und soll darüber hinaus Anreize
geben, um legale Beschäftigungsverhältnisse in Privathaus-
halten zu schaffen. Um Missbrauch vorzubeugen und zur
Bekämpfung von Schwarzarbeit in diesem Bereich werden
eine Rechnung und als zusätzlicher Nachweis der Zahlung
ein Kontobeleg gefordert. Als Rechnung in diesem Sinne gilt
entwurfs zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm
– Drucksachen 16/105, 16/255 – angekündigt worden, dass

zum Beispiel auch der Bescheid über die Höhe der zu
zahlenden Kindergartengebühren.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/974

Zu Nummer 10 (§ 26a Abs. 2 Satz 1)

Kinderbetreuungskosten können grundsätzlich bei dem
Elternteil berücksichtigt werden, der sie geleistet hat. Bei
Ehegatten, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommen-
steuer veranlagt werden, kommt es für den Abzug von Son-
derausgaben nicht darauf an, welcher der Ehegatten sie ge-
leistet hat. In den Fällen, in denen die Ehegatten die
getrennte Veranlagung nach § 26a EStG beantragen, muss
eine Zuordnung der Kinderbetreuungskosten erfolgen. Aus
Vereinfachungsgründen werden die entsprechenden Auf-
wendungen den Ehegatten jeweils zur Hälfte zugerechnet.
Auf gemeinsamen Antrag ist auch eine anderweitige Auftei-
lung möglich.

Berlin, den 15. März 2006

Olav Gutting
Berichterstatter

Ortwin Runde
Berichterstatter

Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Kerstin Andreae
Berichterstatterin

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