BT-Drucksache 16/9648

zu der zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung -16/8869, 16/9274, 16/9449, 16/9641- Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG)

Vom 18. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9648
16. Wahlperiode 18. 06. 2008

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam
Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Max Stadler, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

zu der zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD sowie des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/8869, 16/9274, 16/9449, 16/9641 –

Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten
Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge
(Eigenheimrentengesetz – EigRentG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Wohneigentum ist ein weithin akzeptierter Bestandteil der Altersvorsorge. Die
staatliche Förderung bei der Bildung von Wohneigentum hat daher Tradition,
die Einbeziehung in die Förderung der Riester-Rente ist vor diesem Hinter-
grund sinnvoll.

Wichtig ist, dass die Förderung transparent und für die Bürger verständlich ist.
Diese Voraussetzungen kann der Entwurf des Eigenheimrentengesetzes nicht
erfüllen. Für jeden Förderberechtigten muss ein fiktives Wohnkonto angelegt
und geführt werden. Der Aufwand für Bürger, Finanzverwaltung und die An-
bieter ist immens.

Die große Schwachstelle des Gesetzentwurfs ist die nachgelagerte Besteuerung
zu einem Zeitpunkt, an dem der Steuerpflichtige keinen entsprechenden Geld-
zufluss hat. Die Förderberechtigten sollen nach ihrem Erwerbsleben das in der

Drucksache 16/9648 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Immobilie gebundene steuerlich geförderte Kapital versteuern. Diese Steuerbe-
lastung ist für die Steuerzahler ungewiss, weil sie zu Beginn der Ansparphase
nicht wissen können, wie hoch die Steuersätze und die persönliche Leistungs-
fähigkeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sind. Die nachgela-
gerte Besteuerung berücksichtigt auch nicht, dass es bei dem Eigenheimrenten-
gesetz nach dem Erwerbsleben keinen Liquiditätszufluss im Hinblick auf die
Besteuerung gibt, aus dem die Steuer gezahlt werden könnte.

Ein generelles Kapitalwahlrecht bei der Riester-Rente würde es den Anlegern
ermöglichen, die gesparten Mittel auch zur Tilgung eines Darlehens einzusetzen.

II. Der Deutsche Bundestag beschließt:

1. Der Deutsche Bundestag stimmt dem Entwurf des Eigenheimrentengesetzes
nicht zu.

2. Der Deutsche Bundestag spricht sich grundsätzlich für ein Kapitalwahlrecht
bei der Riester-Rente aus.

3. Von der nachgelagerten Besteuerung im Rahmen des Eigenheimrentengeset-
zes ist abzusehen. Sie soll ersetzt werden durch eine in der Ansparphase
weniger hohe Förderung, die ebenfalls die Bildung von Wohneigentum er-
möglicht, aber auf die Besteuerung nach dem Erwerbsleben verzichtet. Hier-
durch wird außerdem übermäßige Bürokratie abgebaut bzw. verhindert.

Berlin, den 17. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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