BT-Drucksache 16/959

zu der Verordnung der Bundesregierung -16/574, 16/612 Nr. 2.2- Erste Verordnung zur Änderung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft)

Vom 15. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/959
16. Wahlperiode 15. 03. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 16/574, 16/612 Nr. 2.2 –

Erste Verordnung zur Änderung der Zweiundzwanzigsten Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft)

A. Problem

Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG des Euro-
päischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen,
Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasser-
stoffe in der Luft (ABl. EU Nr. L 23 S. 3) in deutsches Recht. Sie ist auf Grund
des § 48b Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dem Deut-
schen Bundestag zuzuleiten und kann gemäß § 48b Satz 3 BImSchG durch
Beschluss des Deutschen Bundestages geändert oder abgelehnt werden.

B. Lösung

Zustimmung zu der Verordnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/959 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung – Drucksache 16/574 – zuzustimmen.

Berlin, den 15. März 2006

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Stellvertretende Vorsitzende

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

der Bundesregierung – Drucksache 16/574 – zuzustimmen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trug vor, in
IV.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-

der Umsetzung der 4. Tochterrichtlinie werde ein ambitio-
niertes Paket von Richtlinien zur Luftqualität komplettiert.
Die Begrenzung der Emissionen gesundheitsgefährdender
Stoffe sowie die Informations- und Berichtspflichten gegen-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/959

Bericht der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Detlef Müller (Chemnitz),
Michael Kauch, Lutz Heilmann und Sylvia Kotting-Uhl

I.

Die Verordnung der Bundesregierung – Drucksache
16/574 – wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages mit Drucksache 16/612 Nr. 2.2 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie den
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über-
wiesen.

II.

Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/
107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber,
Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
in der Luft (ABl. EU Nr. L 23 S. 3) in deutsches Recht. Sie
zielt darauf ab, eine Beeinträchtigung der menschlichen Ge-
sundheit und der Umwelt durch Schwermetalle sowie poly-
zyklische aromatische Kohlenwasserstoffe zu vermeiden
oder zu verringern. Hierzu werden für Arsen, Kadmium,
Nickel und Benzo(a)pyren (Marker für polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe) bestimmte Zielwerte für
die maximale Immissionskonzentration festgelegt. Darüber
hinaus werden die Bundesländer u. a. verpflichtet, alle er-
forderlichen und ohne unverhältnismäßige Kosten durch-
führbaren Maßnahmen zur Verhinderung einer Überschrei-
tung dieser Zielwerte zu ergreifen. Ferner wird eine um-
fassende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die aktuelle
Luftbelastung, über deren Bewertung im Hinblick auf die
Zielwerte sowie über die zur Vermeidung einer Überschrei-
tung der Zielwerte ergriffenen Maßnahmen vorgeschrieben.

Die Verordnung ist auf Grund des § 48b Satz 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dem Deutschen Bun-
destag zuzuleiten; sie kann gemäß § 48b Satz 3 BImSchG
durch Beschluss des Deutschen Bundestages geändert oder
abgelehnt werden.

III.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, der Verordnung der Bun-
desregierung – Drucksache 16/574 – zuzustimmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, der Verordnung

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, sie stimme der
Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der
Luft aus drei Gründen zu: Sie halte die Zielrichtung der Ver-
meidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswir-
kungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesund-
heit und die Umwelt für wichtig. Ferner sei eine Anglei-
chung des Schutzniveaus in der EU überfällig. Schließlich
werde mit der Verordnung die Richtlinie 2004/107/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember
2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und poly-
zyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft eins
zu eins in nationales Recht umgesetzt.

Die Fraktion der SPD begrüßte die Verpflichtung der Län-
der, alle erforderlichen und ohne unverhältnismäßige Kos-
ten durchführbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die fest-
gelegten Zielwerte ab dem in der Verordnung genannten
Zeitpunkt nicht mehr zu überschreiten und die Luftqualität,
dort wo sie gut sei, möglichst gut zu erhalten. Hervorzu-
heben sei des Weiteren die Festlegung einer umfassenden
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die aktuelle Luft-
belastung. In leicht zugänglicher Form müssten die zu-
ständigen Behörden aktuelle Informationen, insbesondere
über die Immissionskonzentrationen von Arsen, Kadmium,
Quecksilber, Nickel und Benzo(a)pyren, zur Verfügung
stellen. Obwohl keine Immissionsgrenzwerte sondern ledig-
lich Zielwerte festgelegt würden, stelle dies einen Fort-
schritt dar, da die Richtlinie ursprünglich nicht einmal Ziel-
werte habe beinhalten sollen.

Die Fraktion der FDP führte aus, sie begrüße ebenfalls die
Umsetzung der Richtlinie. Sie basiere auf einer realistischen
Grundlage und stelle einen Fortschritt im Hinblick auf die
Luftreinhaltung dar. Dafür, dass die Bundesregierung die
EU-Richtlinie eins zu eins mit der Verordnung umgesetzt
habe, habe sie die Unterstützung der FDP.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, der Gesundheits-
schutz der Menschen werde durch die fristgerechte Um-
setzung der EU-Richtlinie verbessert. Entgegen den anderen
Fraktionen sehe sie in der klassischen Eins-zu-eins-Umset-
zung keinen Wert an sich. Aus Zielwerten seien keine ver-
bindlich einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte entwickelt
worden, die Zielwerte dürften erst nach dem 31. Dezember
2012 nicht mehr überschritten werden. Sanktionen bei
Nichteinhaltung seien in der Verordnung überhaupt nicht
geregelt worden. Daraus ergebe sich erheblicher Nachbesse-
rungsbedarf. Bei der Zahl der notwendigen Messstellen
habe der Kostengesichtspunkt einseitig im Vorderung ge-
standen. Die Verordnung erwecke den Eindruck, dass der
Gesundheitsschutz der Menschen unter einem Finanzie-
rungsvorbehalt stehe.
sicherheit hat die Verordnung der Bundesregierung – Druck-
sache 16/574 – in seiner Sitzung am 15. März 2006 beraten.

über der Öffentlichkeit seien sehr zu begrüßen. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiere indes die Strategie,

Drucksache 16/959 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Grenzwerte durch Zielwerte zu ersetzen. Die Verordnung
bleibe hinter den Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie zurück.
In der 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sei
in einem Entschließungsantrag zum Vorschlag der 4. Toch-
terrichtlinie der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN der damalige EU-Kommissionsvorschlag, der auf
die Festlegung von Zielwerten verzichtet habe, als unzu-
reichend kritisiert worden. Es sei vor allem dem Engagement
der ehemaligen Bundesregierung zu verdanken, dass auf
europäischer Ebene Verbesserungen erzielt worden seien.
Die Regelung von Zielwerten sei ein Schritt in die richtige
Richtung.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, der Verordnung der Bundesregie-
rung – Drucksache 16/574 – zuzustimmen.

Berlin, den 15. März 2006

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.