BT-Drucksache 16/9587

1. zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/8871- Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit weltweit durchsetzen und der Internetzensur entgegentreten 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/3613- Pressefreiheit als Fundament für die Demokratie

Vom 17. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9587
16. Wahlperiode 17. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(17. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/8871 –

Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit weltweit durchsetzen und der
Internetzensur entgegentreten

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen),
Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/3613 –

Pressefreiheit als Fundament für die Demokratie

A. Problem

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD legen in ihrem Antrag (Bundestags-
drucksache 16/8871) dar, die Achtung der Meinungs- und Pressefreiheit sei zen-
trales Element einer demokratischen gesellschaftlichen Ordnung. In vielen Staa-
ten sei sie jedoch in Gefahr oder gar nicht existent. In diesen Ländern arbeiteten
Journalistinnen und Journalisten mit dem Risiko, ihre Freiheit, ihre körperliche
Unversehrtheit oder sogar ihr Leben zu verlieren. Vor diesem Hintergrund soll
die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf bi- und multilateraler Ebene
für die Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in allen Staaten der Welt ein-
zusetzen und auf die Einhaltung der eingegangenen völkerrechtlichen Verträge,
in denen auch die Meinungs- und Pressefreiheit festgeschrieben ist, zu drängen.

In ihrem Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/3613 erklärt die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Bundestag solle feststellen, dass die Presse-
freiheit fester Bestandteil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen ist und als universelles Menschenrecht weltweit zu achten

sei. Freie Medien unterstützten gute Regierungsführung und seien „Wachhunde
der Gesellschaft“, die frühzeitig Missstände und Fehlentwicklungen aufdecken.
Die Bundesregierung soll mit dem Antrag aufgefordert werden, in der Umset-
zung des Aktionsplans zivile Krisenprävention der Rolle unabhängiger Medien
in Krisensituationen sorgfältig Rechnung zu tragen und besonderes Augenmerk
auf die Förderung lokaler zivilgesellschaftlicher Initiativen für Pressefreiheit zu
legen. Sie soll ferner weiterhin die Arbeit des OSZE-Medienbeauftragten unter-

Drucksache 16/9587 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

stützen und ihn ermutigen, gegen russischen und weißrussischen Widerstand
seine Funktion als Wachhund und Frühwarnmechanismus für Bedrohungen der
Pressefreiheit unvermindert auszufüllen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/8871 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Abwesenheit der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/3613 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP und bei Abwesenheit der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9587

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 16/8871 anzunehmen;

b) den Antrag auf Drucksache 16/3613 abzulehnen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Holger Haibach
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

und SPD darauf, dass in der Mehrzahl der Staaten die Zensur
der Machtsicherung der Regierenden diene. Oppositionelle

zurückgefallen.
und kritische Stimmen, die mehr Demokratie in ihrem Land
fordern oder korruptes Verhalten der Machthabenden thema-
tisieren, sollen unterdrückt und die Verbreitung unliebsamer
Informationen verhindert werden. In der Berufsgruppe der

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a
Drucksache 16/9587 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Holger Haibach, Christoph Strässer, Florian Toncar,
Michael Leutert und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung und Mitberatung
Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 16/8871 wurde in der
157. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. April 2008
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen Aus-
schuss und dem Ausschuss für Kultur und Medien zur Mit-
beratung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 16/3613 wurde in der
70. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. November
2006 dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen
Ausschuss und dem Ausschuss für Kultur und Medien zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD legen in ihrem
Antrag (Bundestagsdrucksache 16/8871) dar, die Achtung
der Meinungs- und Pressefreiheit sei zentrales Element einer
demokratischen gesellschaftlichen Ordnung. In vielen Staa-
ten sei sie jedoch in Gefahr oder gar nicht existent. In diesen
Ländern arbeiteten Journalistinnen und Journalisten mit dem
Risiko, ihre Freiheit, ihre körperliche Unversehrtheit oder
sogar ihr Leben zu verlieren. Dies treffe ebenfalls zu, wenn
Medienvertreter aus Krisen- oder Kriegsregionen berichten.
Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung aufgefor-
dert werden, sich auf bi- und multilateraler Ebene für die
Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in allen Staaten
der Welt einzusetzen und auf die Einhaltung der eingegange-
nen völkerrechtlichen Verträge, in denen auch die Meinungs-
und Pressefreiheit festgeschrieben ist, zu drängen. Bei bi-
und multilateralen Gesprächen soll sie darauf bestehen, dass
das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit ein universelles,
unteilbares Menschenrecht ist, das ohne Einschränkungen
nicht nur für politisch Andersdenkende gelte, sondern auch
für ethnische, religiöse und sexuelle Minderheiten. Im Rah-
men internationaler Organisationen soll die Bundesregie-
rung von den Mitgliedern die strenge Einhaltung der Mei-
nungs- und Pressefreiheit einfordern und sich für die
Einhaltung der Prinzipien der sogenannten Tunis-Verpflich-
tung in den Signatarstaaten einsetzen. Sie soll den OSZE-
Medienbeauftragten in seiner Arbeit unterstützen und sich
für die Freilassung aller Journalisten einsetzen, die im Rah-
men von unfairen und nichtrechtsstaatlichen Kriterien ent-
sprechenden Prozessen zu Haftstrafen verurteilt wurden.

In ihrem Antrag verweisen die Fraktionen der CDU/CSU

Angaben der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ 100
Journalisten oder Medienmitarbeiter getötet und 137 inhaf-
tiert worden. Problematisch sei auch die Entwicklung im In-
ternet. Bereits mehr als ein Drittel der inhaftierten Journalis-
ten sei allein aufgrund von Beiträgen im Internet verurteilt
worden.

In dem Antrag (Bundestagsdrucksache 16/3513) erklärt die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Bundestag sol-
le feststellen, dass die Pressefreiheit fester Bestandteil der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen ist und als universelles Menschenrecht weltweit zu
achten sei. Freie Medien unterstützten gute Regierungs-
führung und seien „Wachhunde der Gesellschaft“, die früh-
zeitig Missstände und Fehlentwicklungen aufdecken. Freie
Medien, so die Fraktion, könnten gesellschaftliche Toleranz
fördern und der Diskriminierung und Marginalisierung von
einzelnen Gruppen entgegenwirken. Die Bundesregierung
soll mit dem Antrag aufgefordert werden, in der Umsetzung
des Aktionsplans zivile Krisenprävention der Rolle unabhän-
giger Medien in Krisensituationen sorgfältig Rechnung zu
tragen und besonderes Augenmerk auf die Förderung lokaler
zivilgesellschaftlicher Initiativen für Pressefreiheit zu legen.
Sie soll ferner weiterhin die Arbeit des OSZE-Medienbeauf-
tragten unterstützen und ihn ermutigen, gegen russischen und
weißrussischen Widerstand seine Funktion als Wachhund
und Frühwarnmechanismus für Bedrohungen der Pressefrei-
heit unvermindert auszufüllen. Bestrebungen der russischen
und weißrussischen OSZE-Delegationen, die zum Ziel haben
die Arbeit des OSZE-Medienbeauftragten auf Projektunter-
stützung und finanzielle Zuwendungen zu reduzieren,
soll sich die Bundesregierung entgegenstellen. Der OSZE-
Medienbeauftragte soll ferner von der Bundesregierung
ermutigt werden, die Initiative des Veronica Guerin Legal
Defence Fund zur Unterstützung bedrohter Journalistinnen
und Journalisten fortzuführen.

In dem Beschlussteil des Antrags verweist die Fraktion auf
die Pressefreiheit als Fundament der Demokratie und auf die
verheerende Bilanz zur Situation der Pressefreiheit weltweit.
Der Zustand der Pressefreiheit weltweit, so der Antrag, sei
besorgniserregend. Derzeit seien mindestens 139 Journalis-
ten wegen ihrer Arbeit in Haft. Doch auch in Europa, so der
Antrag weiter, gebe es immer wieder Defizite in der Presse-
freiheit. In Deutschland hätte die illegale Überwachung von
Journalistinnen und Journalisten durch den Bundesnachrich-
tendienst und die sogenannte Cicero-Affäre zu einer negati-
ven Entwicklung beigetragen. Nicht zuletzt dadurch sei
Deutschland in der jährlich veröffentlichten weltweiten
Rangliste zur Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne
Grenzen von Platz 18 im Jahr 2005 auf Platz 23 im Jahr 2006
Journalisten befänden sich auch besonders häufig gefährdete
und verfolgte Menschenrechtsverteidiger. 2007 seien nach

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Bundestags-
drucksache 16/8871 am 4. Juni 2008 in seiner 65. Sitzung

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat sich mit den Anträgen in seiner 62. Sitzung am 4. Juni
2008 befasst.

im Forderungskatalog eher auf Maßnahmen der OSZE.

Der Inhalt des Antrages der Koalitionsfraktionen sei nicht
grundsätzlich falsch, jedoch fokussiere der Antrag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wesentlich mehr auf die Her-
ausforderungen, die es in Europa und auch in Deutschland
mit der Presse- und Meinungsfreiheit gebe. Der Blick auf
Deutschland fehle im Antrag der Koalitionsfraktionen voll-
ständig. Deshalb sei das Votum Enthaltung.

Berlin, den 4. Juni 2008

Holger Haibach
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9587

beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Bundestags-
drucksache 16/3613 am 4. Juni 2008 in seiner 65. Sitzung
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag
auf Bundestagsdrucksache 16/8871 am 4. Juni 2008 in seiner
58. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annah-
me empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag
auf Bundestagsdrucksache 16/3613 am 4. Juni 2008 in seiner
58. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE

Der Ausschuss empfiehlt ohne Aussprache mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Abwesen-
heit der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, den Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/8871
anzunehmen.

Der Ausschuss empfiehlt ohne Aussprache mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP und bei Abwesenheit der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag
auf Bundestagsdrucksache 16/3613 abzulehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im An-
schluss an die Sitzung mitgeteilt, dass der Vertreter der Frak-
tion wegen der Geschäftsführerrunde nicht anwesend sein
konnte, die Fraktion aber wie folgt abgestimmt hätte:

Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/8871: Stimmenthal-
tung.

Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/3613: Zustimmung.

Die Fraktion hat dies folgendermaßen begründet:

Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe neben
den Aspekten, die sich auch im Antrag der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und SPD wiederfinden, seinen Fokus

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