BT-Drucksache 16/9463

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/9369- zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung -16/9287- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9463
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Dr. Karl
Addicks, Uwe Barth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9369 –

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksache 16/9287 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A Problem

Die Bundesregierung hat die Unabhängigkeit der Republik Kosovo als Staat am
21. Februar 2008 anerkannt. Momentan sind zwei internationale Missionen im
Kosovo stationiert: Die KFOR (Kosovo Force), deren Mandat 2006 vom Bun-
destag verlängert wurde und UNMIK (United Nations Interim Administration
Mission in Kosovo). Mit dem neuen Status eines unabhängigen Staates Kosovo
kommen neue rechtliche Fragen zum Status der UNMIK auf. Da diese auf der
Grundlage der UN-Sicherheitsresolution 1244 die Verantwortung für ein Koso-
vo als Teil der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien),
übertragen bekam, ist nun der Status der UNMIK nicht mehr auf die neue Si-
tuation mit einem souveränen Staat Kosovo angepasst. Die Republik Kosovo hat
der Umsetzung des Ahtisaari-Planes zugestimmt, welcher den Schutz der serbi-
schen Minderheiten und die Übertragung von Verantwortung für diese vorsieht.

Die Europäische Union möchte die Umsetzung dieses Planes mit Hilfe der Eu-
ropäischen Rechtsstaatsmission EULEX erreichen. Jedoch sind Status und Auf-
gabenbereiche von EULEX noch nicht klar von den Vereinten Nationen defi-
niert worden.

Die Antragsteller sehen die Präsenz der KFOR als notwendig an, heben jedoch
noch offene Fragen der EULEX hervor (Zeitraum der Mission sowie Befugnisse
und Legitimation). Laut Antragsteller ist es nötig, einen einheitlichen Abschluss

Drucksache 16/9463 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

in den Kosovo-Statusverhandlungen zu erreichen, sowie den Status des Kosovo
im Sicherheitsrat festzustellen. Die Antragsteller vertreten den Standpunkt, dass
eine europäische Perspektive von Seiten der EU auch der Republik Kosovo an-
geboten werden muss. Ebenfalls wird betont, dass sich die Bedenken der Türkei
zu einer strategischen EU-NATO-Zusammenarbeit als nicht optimal für die
Sicherheit der EU-Einsatzkräfte und EULEX auswirken können. Die Antrag-
steller erfragen daher eine schnelle Klärung dieser Angelegenheit von der Bun-
desregierung. Von Seiten der Antragsteller wird zum Ausdruck gebracht, dass
ein bisheriger serbischer Boykott an einer institutionellen Teilnahme eine
flächendeckende Implementierung des Ahtisaari-Planes erschwert hat. Die
Bundesregierung wird daher nach einer Erläuterung gefragt, wie eine Imple-
mentierung unter diesen Umständen zu erreichen sei.

Die Bundesregierung soll über den Weg der Vereinten Nationen eine Klärung
des völkerrechtlichen Status der EULEX veranlassen und eine vollständige ter-
ritoriale Abdeckung im Kosovo zivil sowie militärisch für die internationale Ge-
meinschaft ermöglichen. Des Weiteren erfragen die Antragsteller von der Bun-
desregierung ein Konzept zur Abgrenzung und Definition der Aufgabenbereiche
von KFOR, UNMIK und EULEX. Auch wird die Bundesregierung ermutigt,
eine Koordinierung von EU-Mission EULEX und der NATO-Mission KFOR
voranzutreiben und türkische Einwände gegen solch eine Koordinierung zu
beschwichtigen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9463

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/9369 abzulehnen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Dr. Karl-Theodor Freiherr
zu Guttenberg
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 16/9463 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Uta Zapf,
Dr. Werner Hoyer, Monika Knoche und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Entschließungsantrag auf
Drucksache 16/9369 in seiner 163. Sitzung am 29. Mai
2008 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Rechtsausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Verteidi-
gungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner
104. Sitzung am 4. Juni 2008 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
einer Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der FDP und gegen die Stimmen der übrigen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Haushaltsausschuss hat den Entschließungsantrag in
seiner 70. Sitzung am 4. Juni 2008 beraten und empfiehlt mit

Der Verteidigungsausschuss hat den Entschließungsantrag
in seiner 81. Sitzung am 4. Juni 2008 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Entschließungsantrag in seiner 61. Sitzung am 4. Juni
2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Abwesenheit der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Entschließungsantrag in seiner 65. Sit-
zung am 4. Juni 2008 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. ge-
gen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Entschließungsantrag
in seiner 65. Sitzung am 4. Juni 2008 beraten und empfiehlt
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 4. Juni 2008

Dr. Karl-Theodor Freiherr
zu Guttenberg
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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