BT-Drucksache 16/9461

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/9287- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9461
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/9287 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem

Die Bundesregierung stellt fest, dass zum Status des Kosovo nach seiner Unab-
hängigkeitserklärung vom 17. Februar 2008 sowie der völkerrechtlichen Aner-
kennung durch die Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar 2008 bisher
keine einvernehmliche Lösung erreicht wurde.

Die Regierung von Kosovo wünscht die fortgesetzte Präsenz von KFOR auf
Grundlage der geltenden Sicherheitsresolution 1244 (1999). In einer Erklärung
des NATO-Rates zur Unabhängigkeit des Kosovo vom 18. Februar 2008 wurde
die Fortsetzung des Engagements der internationalen Allianz zugesagt. Das Ko-
sovo hat sich seinerseits zur vollständigen Umsetzung des Ahtisaari-Plans ver-
pflichtet und hält die internationale Truppenpräsenz zur Aufrechterhaltung eines
sicheren und stabilen Umfelds für dringend erforderlich.

Mit dem vorliegenden Antrag beantragt die Bundesregierung die Zustimmung
des Deutschen Bundestages zu der von ihr am 27. Mai 2008 beschlossenen Fort-
setzung der deutschen Beteiligung an KFOR. Die von ihr am 13. Mai 2007 be-
schlossenen Regelungen, denen der Deutsche Bundestag am 21. Juni 2007 zu-
gestimmt hat, sollen unverändert fortgelten.

Die deutsche Beteiligung an KFOR soll der Schaffung und Aufrechterhaltung
eines sicheren Umfeldes für alle Bewohner des Kosovo sowie der Unterstützung

zum Aufbau demokratischer Strukturen und selbsttragender Sicherheitsstruktu-
ren dienen. Die deutschen Kräfte könnten solange eingesetzt werden, wie ein
VN-Mandat sowie ein Beschluss des NATO-Rates und die konstitutive Zustim-
mung des Deutschen Bundestages vorlägen.

Die Bundesregierung erläutert, dass eine Einsatzverlängerung für zwölf Monate
Zusatzausgaben in Höhe von 158 Mio. Euro verursacht. Diese verteilen sich zu
etwa gleichen Teilen auf die Haushaltsjahre 2008 und 2009. Die Mittel sind im

Drucksache 16/9461 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Einzelplan des Bundesministeriums für Verteidigung im Bundeshaushalt 2008
sowie im Finanzplan für 2009 veranschlagt.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages (GO-BT) in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stel-
lung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9461

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/9287 anzunehmen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Dr. Karl-Theodor
Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 16/9461 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Uta Zapf,
Dr. Werner Hoyer, Monika Knoche und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/9287 in seiner 163. Sitzung am 29. Mai 2008 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 104. Sitzung
am 4. Juni 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und
einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
81. Sitzung am 4. Juni 2008 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 61. Sitzung am 4. Juni 2008 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Abwesenheit der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 65. Sitzung am 4. Juni
2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 65. Sit-
zung am 4. Juni 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 4. Juni 2008

Dr. Karl-Theodor
Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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