BT-Drucksache 16/9347

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/9059- Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 - BBVAnpG 2008/2009)

Vom 28. Mai 2008


Bericht der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Roland Claus, Alexander Bonde,
Bettina Hagedorn und Dr. Michael Luther

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Dienst- und
Versorgungsbezüge für die Beamten und Richter des Bun-
des, Soldaten sowie die Versorgungsempfänger des Bundes
an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und
finanziellen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Tarif-
abschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen
Dienstes des Bundes vom 31. März 2008 anzupassen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Innenausschuss
beschlossenen Änderungen stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

*) Entsprechend § 14 a Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fas-

Kosten

Haushalts-
jahr 2008

1.1 Sockelbetrag Besoldungsempfänger 195 Mio. €

Kosten

Haushalts-
jahr 2009

1.1 Sockelbetrag Besoldungsempfänger 195 Mio. €

1.2 Sockelbetrag Versorgungsempfänger 85 Mio. €

1.3 Einmalzahlung Besoldungsempfänger 71 Mio. €

1.4 Einmalzahlung Versorgungsempfänger 32 Mio. €

1.5 Besoldungsanpassung 637 Mio. €

1.6 Versorgungsanpassung 284 Mio. €

1.7 Bemessungssatz Ost 15 Mio. €

1.8 Versorgungsrücklage*) 40 Mio. €

Kosten 2009 1 359 Mio. €
-versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 – BBVAnpG 2008/2009)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9347
16. Wahlperiode 28. 05. 2008

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/9059 –

Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und
Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesoldungs- und
sung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020).

Der Versorgungsrücklage des Bundes werden dabei durch
die weiteren drei Abflachungsschritte bis zum Jahresende
2009 zusätzlich rund 64 Mio. Euro zugeführt. Unabhängig
davon sind aufgrund der Besoldungs- und Versorgungs-
anpassungsgesetze 1999 und 2000 weitere Zuführungen zu
leisten. Die seinerzeit vorgenommenen Verminderungen
von insgesamt 0,6 Prozentpunkten wirken fort.

1.2 Sockelbetrag Versorgungsempfänger 85 Mio. €

1.3 Besoldungsanpassung 330 Mio. €

1.4 Versorgungsanpassung 149 Mio. €

1.5 Bemessungssatz Ost 12 Mio. €

1.6 Versorgungsrücklage*) 24 Mio. €

Kosten 2008 795 Mio. €

Drucksache 16/9347 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Berlin, den 28. Mai 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

J
B

Alexander Bonde
Berichterstatter

B
B
veau, sind nicht zu erwarten.

Zusätzliche Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für mit-
telständische Unternehmen, entstehen nicht.

Durch den Gesetzentwurf werden keine Informationspflich-
ten für die Wirtschaft neu eingeführt, geändert oder aufge-
hoben.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

ürgen Koppelin
erichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

ettina Hagedorn
erichterstatterin

Dr. Michael Luther
Berichterstatter
Die im Haushaltsjahr 2008 anfallenden Mehrausgaben kön-
nen nach derzeitiger Einschätzung – auch unter Einbezie-
hung der finanziellen Mehrbelastungen aus dem Tarifab-
schluss für das laufende Jahr – unter Berücksichtigung der
im Haushaltsplan 2008 im Einzelplan 60 etatisierten Perso-
nalverstärkungsmittel und gegebenen Deckungsmöglichkei-
ten aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsansätzen er-
wirtschaftet werden.

Die finanziellen Mehrbelastungen für das Haushaltsjahr
2009 und die folgenden Haushaltsjahre werden im Rahmen
der Aufstellung des Bundeshaushalts 2009 und der Fort-
schreibung des Finanzplans 2008 bis 2012 zu berücksichti-
gen sein.

2. Vollzugaufwand

Neuer Vollzugsaufwand entsteht nicht.

3. Sonstige Kosten

Die vorgesehenen Einkommensanhebungen werden keine
wesentlichen Änderungen von Angebots- und Nachfrage-
strukturen zur Folge haben. Auswirkungen auf Einzelpreise
und Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisni-

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.