BT-Drucksache 16/9341

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/9059- Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 - BBVAnpG 2008/2009) b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/1033- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Vom 28. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9341
16. Wahlperiode 28. 05. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/9059 –

Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und
Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 – BBVAnpG 2008/2009)

2. zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 16/1033 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

A. Problem

Nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes und § 70 des Beamtenversorgungs-
gesetzes sind die Bezüge der Beamten und Richter des Bundes sowie der Solda-
ten und der Versorgungsempfänger des Bundes regelmäßig an die Entwicklung
der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Die
Bezüge sind zuletzt am 1. August 2004 linear um 1 Prozent (Versorgungsemp-
fänger um 0,46 Prozent) angehoben worden. Seit den Jahren 2004 und 2006 leis-
ten die Bezügeempfänger des Bundes wichtige Beiträge zur notwendigen Kon-
solidierung des Bundeshaushalts, etwa durch die Streichung des Urlaubsgeldes
und die Kürzungen der jährlichen Sonderzahlung. Letzteres allein hat bei den
Aktiven in der letzten Stufe eine Reduzierung der Jahresgehälter um 2,5 Prozent
bewirkt.

B. Lösung

Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9059 werden die Dienst- und Ver-
sorgungsbezüge für die Beamten und Richter des Bundes, die Soldaten sowie

die Versorgungsempfänger des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen
wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Tarif-
abschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom
31. März 2008 angepasst.

Drucksache 16/9341 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

1. Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2008 und 2009
in drei Schritten:

● Erhöhung der Grundgehaltssätze um einen Sockelbetrag in Höhe von
50 Euro ab 1. Januar 2008,

● auf dieser Grundlage zusätzlich lineare Erhöhung um 3,1 Prozent eben-
falls ab 1. Januar 2008 und

● weitere lineare Erhöhung um 2,8 Prozent ab 1. Januar 2009.

Durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme sowohl des Sockelbetrages
wie auch der beiden prozentualen linearen Erhöhungen für die Jahre 2008
und 2009 werden die Dienstbezüge mit gleicher Wirkung wie im Tarifbereich
erhöht.

Die Anpassung der Versorgungsbezüge erfolgt unter Anwendung der mit
dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 eingeführten schrittweisen Ab-
flachung des Versorgungsniveaus. Damit ist der sog. Riester-Faktor aus der
gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich in der Versorgung nach-
vollzogen worden. Die vorgesehenen drei Versorgungsanpassungen werden
dementsprechend um insgesamt 1,62 Prozentpunkte vermindert. Anders als
im Rentenrecht wird die Anwendung dieses Faktors in den Jahren 2008 und
2009 nicht ausgesetzt. Die Hälfte der dadurch verminderten Versorgungs-
anpassungen wird der seit 1998 bestehenden Versorgungsrücklage zugeführt.

2. Für die Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen erfolgt ergänzend
eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro im Januar 2009. Für Versorgungs-
empfänger gilt dies im Rahmen der jeweiligen Ruhegehalts- und Anteils-
sätze.

3. Inhalts- und zeitgleiche Übernahme der Tarifvereinbarung zum Tarifgebiet
Ost:

a) Anhebung der Bezüge nach der Zweiten Besoldungs-Übergangsverord-
nung für die Bezügeempfänger der Besoldungsgruppen A 10 und höher
zum 1. April 2008 auf das Westniveau. Für Bezügeempfänger der Besol-
dungsgruppen A 2 bis A 9 ist die Angleichung bereits zum 1. Januar 2008
erfolgt.

b) Anhebung der Anwärterbezüge auf das Westniveau entsprechend den Be-
zügeempfängern der Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 zum 1. Januar 2008.

4. Wirkungsgleiche Erhöhung der Anwärterbezüge entsprechend dem Tarif-
abschluss unter Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede zwischen
den tariflichen Ausbildungsentgelten und den beamtenrechtlichen Anwärter-
bezügen durch

● Erhöhung des Anwärtergrundbetrages um einen Sockelbetrag in Höhe von
20 Euro ab 1. Januar 2008 und

● Übernahme der linearen Erhöhungen wie für die Empfänger von Dienst-
bezügen.

Zu Nummer 1

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/9059 in
geänderter Fassung

Zu Nummer 2
Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
16/1033

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9341

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Für den Bereich des Bundes (ohne Post und Bahn) ergeben sich folgende finan-
zielle Mehrbelastungen:

Haushaltsjahr 2008 795 Mio. Euro

Haushaltsjahr 2009 1 359 Mio. Euro

Haushaltsjahr 2010 ff. 1 256 Mio. Euro p. a.

(berechnet: wie 2009 ohne Einmalzahlung)

Der Versorgungsrücklage des Bundes werden dabei durch die weiteren drei
Abflachungsschritte bis zum Jahresende 2009 zusätzlich rund 64 Mio. Euro zu-
geführt. Unabhängig davon sind aufgrund der Besoldungs- und Versorgungs-
anpassungsgesetze 1999 und 2000 weitere Zuführungen zu leisten. Die seiner-
zeit vorgenommenen Verminderungen von insgesamt 0,6 Prozentpunkten
wirken fort.

Die im Haushaltsjahr 2008 anfallenden Mehrausgaben können nach derzeitiger
Einschätzung – auch unter Einbeziehung der finanziellen Mehrbelastungen aus
dem Tarifabschluss für das laufende Jahr – unter Berücksichtigung der im Haus-
haltsplan 2008 im Einzelplan 60 etatisierten Personalverstärkungsmittel und ge-
gebenen Deckungsmöglichkeiten aus den zur Verfügung stehenden Haushalts-
ansätzen erwirtschaftet werden.

Die finanziellen Mehrbelastungen für das Haushaltsjahr 2009 und die folgenden
Haushaltsjahre werden im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2009
und der Fortschreibung des Finanzplans 2008 bis 2012 zu berücksichtigen sein.

2. Vollzugsaufwand

Neuer Vollzugsaufwand entsteht nicht.

3. Sonstige Kosten

Die vorgesehenen Einkommensanhebungen werden keine wesentlichen Ände-
rungen von Angebots- und Nachfragestrukturen zur Folge haben. Auswir-
kungen auf Einzelpreise und Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucher-
preisniveau, sind nicht zu erwarten.

Zusätzliche Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unter-
nehmen, entstehen nicht.

Durch das Gesetz werden keine Informationspflichten für die Wirtschaft neu
eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Drucksache 16/9341 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache16/9059 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Artikel 5 wird wie folgt gefasst:

‚Artikel 5

Änderung des Gesetzes
über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag

der Mitglieder der Bundesregierung
und der Parlamentarischen Staatssekretäre

in den Jahren 1992 bis 1994

Das Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag
der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staats-
sekretäre in den Jahren 1992 bis 1994 vom 26. März 1993 (BGBl. I
S. 390), zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 6 des Gesetzes vom 24. Fe-
bruar 1997 (BGBl. I S. 322), wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden die Wörter „in den Jahren 1992 bis 1994“ ge-
strichen.

b) § 1 wird wie folgt geändert:

aa) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

bb) Es wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) Die Amtsbezüge der Mitglieder der Bundesregierung und
der Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes sowie die
laufenden Versorgungsbezüge aus einem dieser Amtsverhältnisse
nehmen an den Anpassungen auf Grund des Gesetzes über die
Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/
2009 vom … [einfügen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes]
nicht teil.“ ‘

2. Artikel 13 wird aufgehoben.

3. Der bisherige Artikel 14 wird Artikel 13.

4. Im bisherigen Artikel 15, der Artikel 14 wird, wird in Absatz 2 die Angabe
„ , 13 und 14“ durch die Angabe „und 13“ ersetzt;

2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1033 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 28. Mai 2008

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Ralf Göbel
Berichterstatter

Siegmund Ehrmann
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Petra Pau
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

und SPD auf Drucksachen 16/9059 und 16/1033 in seiner
68. Sitzung am 28. Mai 2008 abschließend beraten. Als

Ergebnis der Beratungen wurde empfohlen, den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/9059 in der Fassung des Ände-
rungsantrags der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 16(4)423 mit den Stimmen

II. Zur Begründung

1. Zur Begründung allgemein wird auf Drucksache 16/9059
hingewiesen. Die auf Grundlage des Änderungsantrags
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9341

Bericht der Abgeordneten Ralf Göbel, Siegmund Ehrmann, Dr. Max Stadler,
Petra Pau und Silke Stokar von Neuforn

I. Zum Verfahren

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Drucksache 16/9059 sowie der Gesetzentwurf des
Bundesrates auf Drucksache 16/1033 wurden in der
161. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Mai 2008 an
den Innenausschuss federführend überwiesen. Der Gesetz-
entwurf auf Drucksache 16/9059 wurde überdies an den
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord-
nung, den Verteidigungsausschuss und den Haushaltsaus-
schuss zur Mitberatung sowie an letzteren zusätzlich gemäß
§ 96 GO-BT und der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1033
an den Haushaltsausschuss und den Verteidigungsausschuss
zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Drucksache 16/9059

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung hat in seiner 33. Sitzung am 8. Mai 2008
den Gesetzentwurf in der ursprünglichen Fassung auf
Drucksache 16/9059 beraten und einstimmig die Annahme
der Artikel 1 bis 12 und 14 bis 15 empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 80. Sitzung am
28. Mai 2008 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs
in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und SPD empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 69. Sitzung am
28. Mai 2008 einvernehmlich empfohlen, den Gesetzent-
wurf in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD anzunehmen.

Den Bericht gemäß § 96 GO-BT gibt der Haushaltsaus-
schuss gesondert ab.

Zu Drucksache 16/1033

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 80. Sitzung am
28. Mai 2008 einstimmig die Ablehnung des Gesetzentwurfs
empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 69. Sitzung am
28. Mai 2008 einvernehmlich empfohlen, den Gesetzent-
wurf für erledigt zu erklären.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe der CDU/CSU

Zuvor wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(4)423
ebenfalls einstimmig angenommen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Ausschuss-
drucksache 16(4)422 wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP hat einschließ-
lich Begründung folgenden Wortlaut:

1. Artikel 13 wird gestrichen.

2. Die Nummerierung der nachfolgenden Artikel wird ent-
sprechend geändert.

Begründung
Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst- und Versorgungs-
bezüge mit Wirkung für die Beamten und Richter des Bundes,
Soldaten sowie die Versorgungsempfänger des Bundes an
die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finan-
ziellen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Tarifab-
schlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes
des Bundes vom 31. März 2008 angepasst. Dies ist aus-
drücklich zu begrüßen. Die Anpassung entspricht guter
Übung. Sie ist überdies vor dem Hintergrund der Beiträge,
die die Bezügeempfänger des Bundes in den vergangenen
Jahren zur Konsolidierung des Bundeshaushalts geleistet
haben, etwa durch die Streichung des Urlaubsgeldes, die Er-
höhung der Wochenarbeitszeit und durch die Kürzungen der
jährlichen Sonderzahlung, dringend geboten.

Völlig inakzeptabel ist es indes, in diesem Regelungszusam-
menhang eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
und -versorgung vorzusehen. Der Ausschuss lehnt dies strikt
ab. Er geht insoweit einen anderen Weg und empfiehlt, die
Abgeordnetenentschädigung zukünftig auf der Grundlage
des Gesetzentwurfs der FDP-Bundestagsfraktion vom 6. Mai
2008 für ein Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes auf BT-Drucksache 16/9054 sowie er-
gänzend des Gesetzentwurfs der FDP-Bundestagsfraktion
vom 6. Mai 2008 zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 48
Abs. 3) auf BT-Drucksache 16/9055 mit der Maßgabe zu re-
geln, dass eine vom Bundespräsidenten zu berufende, unab-
hängige Sachverständigenkommission die angemessene Hö-
he der Abgeordnetenentschädigung ermittelt und festsetzt.

Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf des Bundesrates
auf Bundestagsdrucksache 16/1033 einvernehmlich für erle-
digt erklärt.
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anzunehmen.

Ausschussdrucksache 16(4)423 vom Innenausschuss
vorgenommenen Änderungen begründen sich wie folgt:

fung des Amtsgehalts in Höhe von 12/3 von B 11 für die
Bundeskanzlerin oder für den Bundeskanzler und 11/3 für
Bundesministerinnen und Bundesminister ist allerdings
bereits in der Vergangenheit mehrfach abgewichen wor-
den durch die Regelungen des Gesetzes über die Nichtan-
passung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder
der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staats-
sekretäre in den Jahren 1992 bis 1994 und durch das Ge-
setz zum Ausschluss von Dienst-, Amts- und Versor-
gungsbezügen von den Einkommensanpassungen 2003/
2004 (Anpassungsausschlussgesetz) sowie durch den
vollständigen Verzicht auf eine jährliche Sonderzahlung
(sog. Weihnachtsgeld) mit der Änderung des Bundesson-
derzahlungsgesetzes im Haushaltsbegleitgesetz 2006.

Entgegen der allgemeinen Gehaltsentwicklung verzich-
ten die Mitglieder der Bundesregierung und Parlamenta-
rischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre erneut auf allgemeine lineare Anpassun-
gen. Daher wird in das Nichtanpassungsgesetz eine wei-
tere Abkopplung von den Beamtenbezügen aufgenom-
men. Hierdurch wird sich künftig der Abstand zur
allgemeinen Einkommensentwicklung der Beamtinnen
und Beamten auf rund 21 Prozent erhöhen. Die Regelung
erfasst auch die Versorgungsempfänger aus einem derar-
tigen Amtsverhältnis.

Zu Nummer 2

Streichung der Änderungen des Abgeordnetengesetzes.

Zu den Nummern 3 und 4

Folgeänderungen zu Nummer 2.

2. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonen, dass
mit dem Gesetzentwurf eine wirkungs-, zeit- und inhalts-
gleiche Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen
Dienst auf die Beamtinnen und Beamten gelungen sei.
Dies sei ein gutes Signal. Mit dem eigenen Änderungs-
antrag wolle man zum einen den Beschluss des Bundes-
kabinetts nachvollziehen, Mitglieder der Bundesregie-

fehlungen letztlich doch vom Parlament verabschiedet
werden müssten und es zu denselben Debatten kommen
werde wie bisher. Die Bundesratsinitiative schließlich
habe sich erledigt, da die dort behandelten Fragen nach
der Föderalismusreform nicht mehr in der Zuständigkeit
des Bundes lägen.

Die Fraktion der FDP begrüßt die Übertragung des Ta-
rifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten. Man
könne dem vollumfänglich zustimmen. Mit dem ur-
sprünglichen Plan einer Diätenerhöhung habe die Koali-
tion dem Ansehen der Politik keinen Gefallen getan.
Wenn die Koalitionsfraktionen der Kritik aus der Öffent-
lichkeit nunmehr mit ihrem Änderungsantrag Rechnung
trage, so finde das natürlich die Unterstützung der Frak-
tion der FDP. Sie verweise insoweit allerdings auf ihren
eigenen Änderungsantrag, der nochmals die Notwendig-
keit der Einführung eines Kommissionsmodells für Diä-
tenerhöhungen deutlich mache.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, der Änderungsantrag
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD, mit
dem auf die Diätenerhöhung verzichtet werde, ermög-
liche es ihr, dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung
vorbehaltlos zuzustimmen. Es sei begrüßenswert, dass es
damit zu einer 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses auf
die Beamtinnen und Beamten komme. Negativ sei ledig-
lich zu bewerten, dass keine Angleichung der längeren
Arbeitszeiten der Beamtinnen und Beamten an die der
Angestellten habe erreicht werden können.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt der
Übernahme der Tarifregelungen für die Beamtinnen und
Beamten nachdrücklich zu. Man freue sich auch, dass die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD davon
Abstand genommen hätten, mit dem Gesetzentwurf eine
Diätenerhöhung zu verbinden. Die Abgeordneten dürften
sich in dieser wichtigen Frage nicht hinter den Beamtin-
nen und Beamten verstecken. Die ursprünglichen Pläne
der Koalition hätten aber insgesamt dem Bild der Politik
in der Öffentlichkeit geschadet.

Berlin, den 28. Mai 2008

Ralf Göbel
Berichterstatter

Siegmund Ehrmann
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin
Drucksache 16/9341 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu Nummer 1 (Änderung des Nichtanpassungsgesetzes)

Die Amtsbezüge der Mitglieder der Bundesregierung und
der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parla-
mentarischen Staatssekretäre knüpfen grundsätzlich an
die Bezüge der Beamten der Besoldungsgruppe B 11 an,
da diese an der Spitze der Exekutive stehen. Die Bezah-
lung muss der Leistung und Verantwortung des Amtes
entsprechen.

Von der im Bundesministergesetz festgelegten Anknüp-

rung und Parlamentarische Staatssekretäre an der
Besoldungsanpassung nicht teilnehmen zu lassen. Zum
anderen ziehe man mit der Streichung der geplanten Än-
derung des Abgeordnetengesetzes die Konsequenzen aus
einer intensiven öffentlichen Debatte. Dem Änderungs-
antrag der Fraktion der FDP könne man nicht zustimmen,
da er in der Begründung auf das verfassungsrechtlich
nicht unbedenkliche Modell einer unabhängigen Kom-
mission abstelle, die Empfehlungen für Diätenerhöhun-
gen ausspreche. Dies führe nicht weiter, da diese Emp-

x

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