BT-Drucksache 16/9319

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/9040, 16/9079- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes

Vom 28. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9319
16. Wahlperiode 28. 05. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9040, 16/9079 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes

A. Problem

Die Verordnung (EG) Nr. 826/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internatio-
nalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates
über die Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer (ABl. EU
Nr. L 199 S. 23) regelt, dass alle Mitgliedstaaten ab dem Berichtsjahr 2008 an
das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) Daten zu
übermitteln haben, u. a. Daten über internationale Wanderungen und über den
Bevölkerungsstand nach verschiedenen Merkmalen. Diese Daten werden in
Deutschland bei den Meldebehörden zwar erhoben, es fehlt jedoch eine Rechts-
grundlage für die Übermittlung dieser Daten an die statistischen Ämter der
Länder, so dass sie auf der Grundlage des geltenden Rechts nicht an Eurostat
übermittelt werden können. Damit Deutschland die Daten übermitteln kann, ist
eine Anpassung des Bevölkerungsstatistikgesetzes erforderlich. Der vorlie-
gende Gesetzentwurf sieht daher vor, dass bei den Meldebehörden vorhandene
Daten, die für die Übermittlung an Eurostat benötigt werden, an die statisti-
schen Ämter der Länder zu übermitteln sind.

B. Lösung

Das o. g. Ziel wird durch eine Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes er-
reicht. Der Gesetzentwurf sieht die Verwendung bereits vorhandener Daten vor.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

Drucksache 16/9319 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Nach einer mit den statistischen Ämtern der Länder abgestimmten Kostenkal-
kulation des Statistischen Bundesamtes entstehen bei Bund und Ländern für die
Durchführung diese Gesetzes jährliche Kosten in Höhe von insgesamt 106 260
Euro, davon entfallen auf den Bund 20 000 Euro, auf die Länder 86 260 Euro.
Einmalig entstehen Umstellungskosten und Kosten für die Verbundprogram-
mierung bei Bund und Ländern in Höhe von 95 680 Euro, davon entfallen auf
den Bund 43 000 Euro und auf die Länder 52 680 Euro. Die Kosten für den
Bund sind aus den vorhandenen Ansätzen des Kapitels 06 08 (Statistisches
Bundesamt) zu finanzieren. Zusätzliche Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfü-
gung.

E. Sonstige Kosten

Keine

Durch das Gesetz entstehen für die Wirtschaft keine Kosten, da Unternehmen
von dem Gesetz nicht betroffen sind.

F. Bürokratiekosten

Es entstehen keine Informationspflichten für die Wirtschaft und für die Bürge-
rinnen und Bürger.

Es wird eine Informationspflicht für die Verwaltung geändert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9319

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9040 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 28. Mai 2008

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Kristina Köhler (Wiesbaden)
Berichterstatterin

Siegmund Ehrmann
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Drucksache 16/9319 destag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeord und Ehrmann,
Gisela Piltz, Jan Ko

Berlin, den 28. Mai 2008

Kristina Köhler (Wiesba
Berichterstatterin in

Jan Korte
Berichterstatter
– 4 – Deutscher Bun

neten Kristina Köhler (Wiesbaden), Siegm
rte und Silke Stokar von Neuforn

Der Gesetzentwurf auf Bundestagdrucksache 16/9040
wurde in der 160. Sitzung des Deutschen Bundestages am
8. Mai 2008 an den Innenausschuss federführend sowie an
den Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 102. Sitzung am 28. Mai
2008 einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/9040 anzunehmen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/9040 in seiner 68. Sitzung am 28. Mai 2008 abschlie-
ßend beraten und einstimmig empfohlen, ihn anzunehmen.

den) Siegmund Ehrmann
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

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