BT-Drucksache 16/9298

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner, Marcus Weinberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Ulla Burchardt, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/8380- Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen verbessern - Weiterbildung und Qualifizierung ausbauen und stärken 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/7527- Der beruflichen Weiterbildung den notwendigen Stellenwert einräumen

Vom 27. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9298 (neu)
16. Wahlperiode 27. 05. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner,
Marcus Weinberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Ulla Burchardt,
Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 16/8380 –

Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen verbessern –
Weiterbildung und Qualifizierung ausbauen und stärken

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Volker Schneider (Saar-
brücken), Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7527 –

Der beruflichen Weiterbildung den notwendigen Stellenwert einräumen

A. Problem

Zu Nummer 1

Deutschland ist eine Wissensgesellschaft. Die Voraussetzungen von Wettbe-
werbsfähigkeit und Innovationskraft des Landes und seiner Wirtschaft liegen in
Bildung und lebenslangem Lernen. Die permanente Erweiterung von Wissen
und Kompetenzen wirkt sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit, die Auf-
stiegs- und die Einkommenschancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mern aus. Trotz dieser Erkenntnis stagniert die Weiterbildungsbeteiligung. Ins-
besondere die berufliche Weiterbildung muss ausgebaut werden. Um dies zu
gewährleisten, ist ein Finanzierungsmix erforderlich, der die öffentlichen Haus-
halte, Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligt.
Zu Nummer 2

Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Arbeitsmarkt-
politik. Angesichts rascher Veränderungen in der Arbeitswelt, der Alterung der
Gesellschaft, eines drohenden Fachkräftemangels und hoher Erwerbslosigkeit
insbesondere Geringqualifizierter und älterer Menschen ist eine bessere und
breitere berufliche Weiterbildung dringend notwendig.

Drucksache 16/9298 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Nummer 1

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Weiterbildung
umfassend zu stärken. Insbesondere sollen ein nationales Weiterbildungsziel
gesetzt und gemeinsame Strategien von Bund, Ländern und Bildungseinrich-
tungen für eine deutliche Anhebung der Weiterbildungsbeteiligung der Erwerbs-
bevölkerung verfolgt werden. Dabei sollen besonders Geringqualifizierte und
Ältere einbezogen werden. Die Bundesregierung soll auf die Bundesagentur für
Arbeit einwirken, ihre Mittel verstärkt für die berufliche Weiterbildung einzu-
setzen; Unternehmen sollen angehalten werden, ihre Weiterbildungsaktivitäten
auszubauen.

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/8380 in geänderter Fassung mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Nummer 2

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, mit einem Bündel ge-
eigneter Maßnahmen die berufliche Weiterbildung von Erwerbslosen und die
betriebliche berufliche Weiterbildung zu verbessern. Die Vergabe von Arbeits-
marktdienstleistungen soll an der Einhaltung sozialpolitischer, tariflicher und
qualitätsorientierter Standards ausgerichtet werden. Die Qualität der Weiter-
bildungsmaßnahmen und der Arbeitsbedingungen des Weiterbildungspersonals
ist mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7527 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/8380;

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/7527.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9298 (neu)

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/8380 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

1. Unter I wird auf Seite 2 am Ende des Absatzes 1 nach den Wörtern „zu
fördern.“ folgender Satz angefügt:

„Dabei sollte für Menschen mit Behinderung immer eine barrierefreie und
niedrigschwellige Gestaltung des Zugangs zu Weiterbildungen angestrebt
werden.“

2. Unter III wird auf Seite 4 zwischen dem neunten und dem zehnten An-
strich folgender Text eingefügt:

„– für Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur Förderung der Bar-
rierefreiheit im Zugang zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu er-
greifen;“;

2. den Antrag auf Drucksache 16/7527 abzulehnen.

Berlin, den 7. Mai 2008

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Uwe Schummer
Berichterstatter

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Volker Schneider (Saarbrücken)
Berichterstatter

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

50 Prozent der Gebühr an die Teilnehmer von Weiter-
bildungskursen. Tarifliche und betriebliche Zeitguthaben, Weiterbildung nicht der notwendige Stellenwert eingeräumt,
die zur Qualifizierung eingesetzt werden können, müssen
weiter abgesichert und Maßnahmen der Weiterbildung, die
von der Bundesagentur für Arbeit veranlasst werden, verbes-
sert werden. Neben den vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen

wie die sinkenden Weiterbildungsmaßnahmen der Bundes-
agentur für Arbeit unter anhaltendem Spardruck und der be-
triebswirtschaftlichen Ausrichtung ihrer Maßnahmen zeig-
ten.
Drucksache 16/9298 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Uwe Schummer, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Patrick Meinhardt, Volker Schneider (Saarbrücken) und Priska Hinz (Herborn)

I. Überweisung

Zu Nummer 1

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/8380 in seiner 148. Sitzung am 6. März 2008 beraten und
an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den
Ausschuss für Tourismus, den Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union sowie den Haushaltsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.

Zu Nummer 2

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/7527 in seiner 148. Sitzung am 6. März 2008 beraten und
an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung und zur
Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie sowie den Ausschuss für Arbeit und Soziales über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Nummer 1

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD erklären, dass
Deutschland als Wissensgesellschaft vom hohen Qualifika-
tionsniveau und der Kreativität der Menschen lebe. Ange-
sichts des technologischen und gesellschaftlichen Wandels
müssen Wissen und Kompetenzen permanent erweitert und
an die ständig wachsenden Anforderungen angepasst wer-
den. Arbeitnehmer, die dies leisten, verbessern ihre Beschäf-
tigungsfähigkeit, ihre Aufstiegs- und Einkommenschancen
und letztendlich auch ihre Alterssicherung. Bildung und
lebenslanges Lernen seien von entscheidender Bedeutung
und die Voraussetzung, dass Deutschland seine Wett-
bewerbsfähigkeit und Innovationskraft behalte.

Trotz dieser Erkenntnis stagniere nach Ansicht der Antrag-
steller die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland und
besonders sozial und beruflich benachteiligte Bevölkerungs-
gruppen sowie ältere Arbeitnehmer beteiligten sich unter-
durchschnittlich an Weiterbildungsmaßnahmen.

Die Finanzierung der Weiterbildung solle gemeinsam durch
die öffentlichen Haushalte, Arbeitgeber aber auch die
Arbeitnehmer erfolgen. Die geplante Weiterbildungsprämie
ermögliche beispielsweise einen Zuschuss von bis zu

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher
auf, die Weiterbildung als tragenden Teil des Bildungs-
systems zu etablieren und ein nationales Weiterbildungsziel
zu setzen. Die Weiterbildungsquote der Erwerbsbevölkerung
müsse sowohl in den formalisierten als auch den informellen
Lernformen deutlich angehoben werden. Die Bundesregie-
rung solle prüfen, ob Weiterbildung mittels bundeseinheit-
licher Rahmenbedingungen systematisch gefördert werden
könne. Den Ländern und den weiteren Verantwortlichen soll
eine Weiterbildungsallianz angeboten werden, um durch ge-
meinsame Strategien sowie regionale und lokale Vernetzung
eine stärkere Förderung zu bewirken. Die erfolgreichen
Ansätze regionaler Bildungsnetzwerke, wie sie im Rahmen
der Initiativen „Lernen vor Ort“ oder „Lernende Regionen –
Förderung von Netzwerken“ enthalten sind, müssten fort-
geführt werden.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD fordern darüber
hinaus, die Weiterbildungsforschung zu stärken und der Wei-
terbildung in einem der nächsten nationalen Bildungsberich-
te einen Schwerpunkt einzuräumen.

Ein weiterer Schwerpunkt solle die Förderung von Projekten
für Geringqualifizierte und Benachteiligte sein. Die Grund-
bildung Erwachsener müsse durch den Ausbau der kommu-
nalen Träger der Weiterbildung, wie etwa der Volkshoch-
schulen, gestärkt werden.

Von Seiten der Antragsteller wird die Notwendigkeit betont,
dass die Bundesagentur für Arbeit die zur Verfügung stehen-
den Mittel stärker für Weiterbildungsmaßnahmen einsetzt
und insbesondere die Förderung der Berechtigten nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in dieser Hinsicht
erhöht. Auf die Unternehmen der privaten Wirtschaft und die
öffentlichen Arbeitgeber soll eingewirkt werden, ihre Wei-
terbildungsaktivitäten zu erhöhen.

Daneben wird gefordert, die berufliche Aus- und Fortbil-
dung besser miteinander zu verknüpfen. Die Anschluss-
fähigkeit der Ausbildungsordnungen an Fortbildung und Zu-
satzqualifikation und die Durchlässigkeit von beruflicher
und hochschulischer Bildung müssten erhöht werden.

Zu Nummer 2

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass Weiterbildung ein
wichtiger Bestandteil einer umfassenden Arbeitsmarktpoli-
tik sei. Angesichts rascher Veränderungen in der Arbeits-
welt, der Alterung der Gesellschaft, eines drohenden Fach-
kräftemangels und hoher Erwerbslosigkeit insbesondere
Geringqualifizierter und älterer Menschen sei eine bessere
und breitere berufliche Weiterbildung dringend notwendig.
Nach Auffassung der Antragsteller wird der beruflichen
müsse das Bewusstsein der Bevölkerung für lebenslanges
Lernen geschärft werden.

Allein durch Weiterbildung könne Erwerbslosigkeit jedoch
nicht beseitigt werden. Daher sei eine Strategie zu verfolgen,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9298 (neu)

die eine Steigerung der Nachfrage nach Arbeit, öffentlich
finanzierter Beschäftigung, Arbeitszeitverkürzung, Über-
stundenabbau und Maßnahmen zur Eindämmung prekärer
Beschäftigungsverhältnisse umfasse.

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung aufgefor-
dert:

1. Zügig Maßnahmen für eine bessere berufliche Weiterbil-
dung für Erwerbslose ohne Berufsabschluss und mit be-
ruflichen Abschlüssen, die nicht oder nicht mehr nach-
gefragt würden, zu ergreifen. Erwerbslose und auch
Nichtleistungsbezieher sollten nach Ansicht der Fraktion
DIE LINKE. einen Rechtsanspruch auf berufliche Wei-
terbildung haben; für die Finanzierung sollen kurzfristig
Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit genutzt wer-
den.

2. Die betriebliche berufliche Weiterbildung zu verbessern
und diese zusammen mit der Weiterbildung von Erwerbs-
losen bundeseinheitlich zu regeln. Die Antragsteller for-
dern, verbindliche jährliche Weiterbildungszeiten festzu-
schreiben, Branchenfonds zur Finanzierung einzurichten,
präventive Qualifizierungsmaßnahmen für von Erwerbs-
losigkeit Bedrohte und prekär Beschäftigte vorzusehen
und regionale Beiräte zur Betreuung der Maßnahmen
einzusetzen.

3. Die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen auf die
Einhaltung sozialpolitischer, tariflicher und qualitativer
Standards auszurichten.

4. Die Qualität der Weiterbildung und des Weiterbildungs-
personals herzustellen und verbindliche Mindeststan-
dards und Kontrollverfahren, angemessene Entlohnung
des Personals und den Ausbau der Weiterbildungsbera-
tung anzustreben.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Nummer 1

Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
16/8380 anzunehmen.

Zu Nummer 2

Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 16/7527 ab-
zulehnen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlagen in seiner 59. Sitzung
am 7. Mai 2008 beraten und empfiehlt:

Zu Nummer 1

SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Von Seiten der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurde
folgender Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache
16(18)351 in die Ausschussberatung eingebracht:

,1. Unter I wird auf Seite 2 am Ende des Absatzes 1 nach den
Wörtern „zu fördern.“ folgender Satz angefügt:

„Dabei sollte für Menschen mit Behinderung immer eine
barrierefreie und niedrigschwellige Gestaltung des Zu-
gangs zu Weiterbildungen angestrebt werden.“

2. Unter III wird auf Seite 3 zwischen dem neunten und
zehnten Anstrich folgender Text eingefügt:

„– für Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur För-
derung der Barrierefreiheit im Zugang zu Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen zu ergreifen;“.‘

Der Ausschuss nimmt den Änderungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(18)351
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7527 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird die Wichtig-
keit des lebenslangen Lernens betont. Die Bildungspolitik
sei, wie die Vergangenheit gezeigt habe, der Schlüssel zur
Lösung sozialer Fragen. Von Seiten der Wirtschaft sei be-
kannt, dass 18,5 Mrd. Euro verloren gingen, weil qualifizier-
ter Nachwuchs fehle. Bildung sei daher eine permanente
Aufgabe – für alle Parteien. Es gelte daher, eine Allianz zu
schmieden. Das Antragsziel sei, eine Weiterbildungsquote
bei der formalisierten Weiterbildung von 50 Prozent und
beim informellen Lernen von 80 Prozent bis zum Jahr 2015
zu erreichen.

Das Modell des Finanzierungsmixes sehe vor, die Förderung
durch die Arbeitsagentur zu unterstützen. Es werde einen
Direktzuschuss für gering verdienende Arbeitnehmer von
154 Euro geben. Bei höheren Einkommen gebe es einen
steuerlichen Pauschbetrag von 920 Euro. Dies entspreche
dem Modell der Bildungsschecks aus Nordrhein-Westfalen.
Bund und Länder müssten hierbei an einem Strang ziehen.

Generell wolle man eine Bildungsallianz, bei der Bund, Län-
der und Sozialpartner ihre abgestimmten Strategien ent-
wickeln und klare Zielabsprachen vereinbaren. Die größte
Wirkung komme dem Vermögensbildungsgesetz und der
Weiterbildungsprämie zu. Auch die Zinsen, der Eigenanteil
der Arbeitnehmer und der Anteil der Arbeitgeber hätten bei
der Finanzierung eine wichtige Bedeutung. Die Einkom-
mensgrenzen würden im Rahmen der Verbesserung der
Mitarbeiterbeteiligung für Ledige auf 20 000 Euro und für
Verheiratete auf 40 000 Euro Jahresverdienst angehoben.
Annahme des Antrags auf Drucksache 16/8380 in geänderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und

Mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer würden dann in den
Genuss der Weiterbildungsprämie kommen können.

Drucksache 16/9298 (neu) – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Von Seiten der Fraktion der SPD wird geäußert, dass man
Kritik erwarte. Diese werde beinhalten, dass das Modell zu
gemischt und zu „bunt“ sei. Dies treffe auf bildungspoli-
tische Maßnahmen aber immer zu, da die Materie so kom-
plex sei. Man versuche an verschiedenen Stellen etwas vor-
anzubringen.

Mit der vorgeschlagenen Prämie werde ein Gerechtigkeits-
erfolg erzielt. Diejenigen, die bisher nicht in den Genuss der
Steuererleichterungen kamen, würden nun mit einbezogen.
Die Prämie sei allerdings nur der Anfang, da es möglicher-
weise nur bis zu 50 000 Begünstigte geben werde. Es bestün-
de in Zukunft die Möglichkeit, dass drei verschiedene Ele-
mente der Weiterbildung zusammenwachsen könnten. Das
erste und weiteste bestehe im Rahmen des SGB III. Hieraus
gehe das größte Potential der solidarischen Finanzierung von
Weiterbildung hervor. Das zweite Element bestehe im Rah-
men der öffentlichen Weiterbildungsgesetze. Das dritte
schließlich sei die Weiterbildungsprämie.

In der SPD habe man langfristig die Perspektive, dass man
eine Arbeitsversicherung einrichten könne. Bei dieser sollen
auf der Grundlage von sozialversicherungspflichtiger wie
gesetzlicher Finanzierung Rechtsansprüche auf Weiter-
bildung erwachsen. Weder ein Weiterbildungsförderungs-
gesetz noch die genannte Arbeitsversicherung könnten aber
in dieser Koalition ohne weiteres realisiert werden.

Sofern die Weiterbildungsallianz im Kanzleramt angesiedelt
werde, sei man damit einverstanden. Dabei müssten aber
Vertreter aus der Wirtschaft, aus dem Sozialbereich sowie
die Arbeitnehmervertreter beteiligt werden.

Mit Bezug auf die Qualifizierungsinitiative sei zu sagen,
dass hier viel konkretere Vorgaben gemacht werden müssten.
Es sei erfreulich, dass es nun so etwas wie das Meister-
BAföG geben werde.

An die Adresse der CDU sei zu sagen, dass man unbedingt
eine einheitliche Linie einhalten müsse. Man könne es nicht
hinnehmen, dass auf der einen Seite die berufliche Weiter-
bildung derart gestärkt werde aber auf der anderen Seite der
Spielraum für diejenigen, die von Arbeitslosigkeit bedroht
seien, eingeschränkt werde.

Von Seiten der Fraktion der FDP wird hervorgehoben, dass
lebenslanges Lernen in Deutschland nicht als selbstverständ-
lich gelte. Im OECD-Bericht liege Deutschland mit
12 Prozent unter dem Durchschnitt. Dies sei ein deutliches
Gefahrensignal, welches eine Handlungsaufforderung in
sich trage. Die Teilnahmequote habe deutlich abgenommen.
Es stelle sich daher die Frage, wie und auf welche Weise man
die Personen erreichen könne. Die Prämie bringe nur quan-
titative Fortschritte. Ob sie auch einen wirklichen Qualitäts-
schub bewirke, sei fraglich. Von dem erfolgreichen Vorbild
der Weiterbildungsschecks in Nordrhein-Westfalen sei man
weit entfernt. Wichtig sei es, konkret zu definieren, wen man
erreichen wolle. Für die kleinen und mittleren Unternehmen
sei die Weiterbildungsprämie nicht der richtige Ansatz.
Richte man hierbei den Blick auf den OECD-Bericht, so
werde klar, dass man ein massives Problem bei der Weiter-
bildung älterer Arbeitnehmer habe. Personen mit einem
Schulabschluss unterhalb der Sekundarstufe II würden eine
Weiterbildungsquote von nur 3 Prozent aufweisen. Die Wei-

planten Maßnahmen bekannt mache. Der Informationsgrad
der Betroffenen sei viel zu niedrig.

An die Bundesregierung richte man die Frage, wie die Wei-
terbildung bei der Bundesagentur für Arbeit funktioniere.
Die Weiterbildungsmaßnahmen seien im Jahr 2006 von
72 000 auf 26 000 Begünstigte herabgesenkt worden. Dies
stehe im Widerspruch zu der Tatsache, dass 47 Prozent der
Teilnehmer solcher Maßnahmen dadurch wieder einen Ar-
beitsplatz finden würden. Die Bildungsforschung im Bereich
lebenslanges Lernen sei enorm wichtig und werde unter-
stützt. Insgesamt vermisse man aber den roten Faden bei den
verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen.

Von Seiten der Fraktion DIE LINKE. wird ebenfalls ein-
gewandt, dass dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD der rote Faden fehle. Einzelne Projekte würden an-
einandergereiht. Insbesondere die vierte Säule des Bildungs-
systems sei unterrepräsentiert. Es liege ein Sammelsurium
und kein Konzept vor. Zu den Weiterbildungsmaßnahmen
der Bundesagentur sei zu sagen, dass die durchschnittliche
Zahl der Neueintritte in die Bildungsmaßnahmen zu niedrig
sei, obwohl sie wieder ansteige. Jedoch dürfe man diese Zah-
len überhaupt nicht als Maßstab heranziehen. Dies wüssten
die Koalitionsfraktionen offenbar nicht. Lediglich die Zahl
des Durchschnitts der Teilnehmer in einem Jahr sei aussage-
kräftig. Ziehe man diese Zahl heran, werde deutlich, dass die
Teilnehmerzahl in den letzten Jahren auf einem niedrigen
Niveau verharren würde. Man könne also nicht auf die Neu-
eintritte abstellen. Man freue sich jedoch, dass man über-
haupt auf diesen Punkt aufmerksam geworden sei.

Falsch sei hingegen die Auffassung, die von Seiten der Frak-
tion der CDU/CSU geäußert worden sei, dass die Höchst-
einkommensgrenzen erweitert würden. Die im Fünften Ver-
mögensbildungsgesetz vorgesehenen Erhöhungen würden
nur für das so genannte Beteiligungssparen erfolgen. In der
Koalitionsarbeitsgruppe sei man der Auffassung gewesen,
dass es keinen Änderungsbedarf der Einkommensgrenzen
gebe. Auch einen Rechtsanspruch auf die Bildungsprämie
werde es nicht geben. Dies sei äußerst kritikwürdig.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
wird angemerkt, dass die Koalitionsfraktionen etwas okku-
piert hätten, was eigentlich Idee der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gewesen sei. Denn der Antrag zum Europäi-
schen Qualifikationsrahmen mit dem Ziel der Vergleich-
barkeit von Bildung im europäischen Bildungsraum stamme
ursprünglich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Feld der
Weiterbildung sehr komplex und uneinheitlich sei und man
daher verschiedene Ansätze bräuchte. Jedoch sei es auch
wichtig, Schwerpunkte zu setzen und diese finanziell zu
verdeutlichen.

Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei das Bil-
dungssparen wichtig. Jedoch halte man hier andere Maßnah-
men als die Bildungsprämie für geeigneter, weil die Prämie
keinen ausreichenden Anreiz für Geringverdiener gebe.
Neben dem Bildungssparen sei es besonders wichtig, das
Meister-BAföG zu einem Erwachsenen-BAföG weiterzu-
entwickeln. Die von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
vorgeschlagenen Maßnahmen reichten nicht aus. Vor allem
die Bildungsberatung müsse einen Schwerpunkt bilden. Man
terbildungsprämie bringe nicht die notwendige Trendwende.
Man brauche unbedingt auch eine Kampagne, die die ge-

könne beispielsweise Beratungsangebote an Verbraucher-
zentralen ins Auge fassen. Bei der vorgeschlagenen Hotline

dies finanziert werden solle. Die Länder würden ohne finan-
zielle Anreize durch den Bund kaum ein Interesse daran
haben. Allgemein sei die Finanzierung undurchsichtig, so
dass man keine Kontrollmöglichkeiten habe.

Von Seiten der Bundesregierung wird zu dem Thema der
branchenspezifischen Lösungsmöglichkeiten erklärt, dass
diese gerade Thema der Weiterbildungsallianz seien. Es
wäre höchst erfreulich, wenn man hierbei zu Erfolgen käme.

Hinsichtlich der Abflachung der Weiterbildungsbeteiligung
in der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts sei zu sagen, dass man
die Trendwende geschafft habe und nun zu einer Be-
schleunigung kommen müsse. Hierzu bedarf es einer
Gemeinschaftsanstrengung dreier Beteiligter: Es bedürfe der
Beiträge der Unternehmen, der Teilnehmer an Weiter-
bildungsmaßnahmen selbst und der öffentlichen Hand. Der
letzte Punkt sei neu. Mit dem Vermögensbildungsgesetz
werde zum ersten Mal Weiterbildung als förderungswürdige
Aktivität qualifiziert.

Bezüglich der Defizite bei der Weiterbildung älterer Arbeit-
nehmer sei es ein Vorteil, dass man diese nicht mehr in den

Der angesprochene Informationsstand sei kein Problem.
Mache man bestimmte Maßnahmen zu früh öffentlich, so
verknüpfe sich damit die Erwartungshaltung, man könne
unmittelbar Leistungen abrufen. Beim Meister-BAföG gebe
es bereits jetzt Anfragen, obwohl das Gesetz erst nächstes
Jahr in Kraft treten werde.

Die Veränderung der Zahlen der Weiterbildungsbeteiligung
bei der Bundesagentur resultiere aus einer Verlagerung der
Strategien. Man versuche, präventiv tätig zu sein, so dass
insbesondere junge Menschen überhaupt nicht auf Weiter-
bildungsmaßnahmen angewiesen seien.

Im Zusammenhang mit dem Mitarbeiterbeteiligungskonzept
werde man in Zukunft eine differenziertere Lösung der Ein-
kommensgrenzen haben. Diese würden im Rahmen des Ver-
mögensbildungsgesetzes ansteigen. Bei der Bildungsprämie
werde man sich an dem höheren Betrag orientieren. Für die
verschiedenen Förderkörbe des Vermögensbildungsgesetzes
werde es in Zukunft verschiedene Einkommensgrenzen
geben.

Berlin, den 7. Mai 2008

Uwe Schummer
Berichterstatter

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Volker Schneider (Saarbrücken)
Berichterstatter

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/9298 (neu)

sei fraglich, welchem Zweck sie diene. Es bedürfe einer
Beratung über vorhandene Kompetenzen, die Möglichkeiten
diese auszubauen und darüber, welche Marktlücken be-
stünden. Gefordert sei also eine individuelle Beratung und
keine Hotline.

Auch die kleinen und mittleren Unternehmen müssten bera-
ten werden, da sie unterdurchschnittlich zur Weiterbildung
beitragen würden. Sie bräuchten Anreize, sich stärker für die
Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu engagieren. Es sei
außerdem zu bemängeln, dass die Instrumentarien der Wei-
terbildung bei der Bundesagentur für Arbeit noch nicht
ausgefeilt genug seien. Vor allem die Geringqualifizierten
würden nicht hinreichend davon profitieren. Es sei verwun-
derlich, dass die Bundesagentur für Arbeit in der Initiative
der Bundesregierung keine Rolle spiele.

An die Adresse der Bundesregierung werde gefragt, was es
mit dem Projekt „Lernen vor Ort“ auf sich habe. Bei der Öff-
nung der Hochschulen für Berufstätige frage man sich, wie

Vorruhestand schicke. Auch in der Wirtschaft sei das
Verständnis gewachsen, Weiterbildung so zu nutzen, dass
Arbeitnehmer aus der Arbeitstätigkeit heraus das Renten-
alter erreichen könnten.

Es sei richtig, dass das gesamte Konzept sehr heterogen
gestaltet sei. Dies liege an der Vielzahl der Bereiche, auf die
man bei der Weiterbildung einzugehen habe. Das Weiter-
bildungsgeschehen reiche vom bloßen Mithalten in Anbe-
tracht des technologischen Wandels bis hin zum möglichen
beruflichen Aufstieg. Dies sei ein sehr breites Spektrum.
Auch die Maßnahmen könnten daher nur sehr breit gefasst
sein.

Im internationalen Vergleich sei die Weiterbildungsquote in
Deutschland unterdurchschnittlich. Der Grund sei aber auch,
dass viele Länder nur eine sehr rudimentäre Grundaus-
bildung hätten. Dadurch würden viel mehr Maßnahmen als
Weiterbildung qualifiziert als dies in Deutschland mit seiner
guten Grundausbildung der Fall sei.

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