BT-Drucksache 16/9108

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/8744- Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2008

Vom 7. Mai 2008


Bericht der Abgeordneten Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch, Alexander Bonde,
Waltraud Lehn und Hans-Joachim Fuchtel

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, in den Jahren 2008
und 2009 die in diesen beiden Jahren wirksam werdenden
Stufen zur Berücksichtigung der Veränderung des Alters-
vorsorgeanteils zeitweise auszusetzen, um auch die Rentne-
rinnen und Rentner angemessen am Wirtschaftsaufschwung
zu beteiligen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die in diesem Gesetzentwurf festgelegte Rentenanpassung
zum 1. Juli 2008 beträgt 1,1 Prozent. Davon entfallen
0,64 Prozentpunkte auf das Verschieben des bei der Ren-
tenanpassung 2008 zu berücksichtigenden Altersvorsor-
geanteils. Aufgrund der Verschiebung des bei der Rentenan-
passung 2009 zu berücksichtigenden Altersvorsorgeanteils
wird die Rentenanpassung zum 1. Juli 2009 um 0,63 Pro-

sätzliche Ausgaben des Bundes werden durch die Erhöhung
des Regelsatzes in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
und für Länder und Kommunen im Bereich des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) (u. a. Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung) verursacht, der eben-
falls durch die höhere Rentenanpassung bedingt ist. Bei der
gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflege-
versicherung steigen die Beitragseinnahmen aufgrund der
höheren Rentenanpassungen dagegen an.

Infolge der höheren Rentenanpassungen in den Jahren 2008
und 2009 wird die sich ansonsten rechnerisch ergebende
Beitragssatzabsenkung im Jahr 2011 verschoben. Der hö-
here Beitragssatz im Jahr 2011 zieht höhere Beitragszahlun-
gen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen
Pflegeversicherung und der Arbeitsförderung an die gesetz-
liche Rentenversicherung nach sich. Ebenso ergeben sich
vergleichsweise höhere Leistungen des Bundes an die allge-
meine Rentenversicherung über den allgemeinen Bundeszu-
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9108
16. Wahlperiode 07. 05. 2008

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/8744 –

Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2008
zentpunkte höher ausfallen. Die Berücksichtigung des Al-
tersvorsorgeanteils in den Jahren 2012 und 2013 führt zu
ausgleichenden Dämpfungen der Rentenanpassungen.

Höhere Rentenanpassungen führen zu höheren Ausgaben in
der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung
der Landwirte und der gesetzlichen Unfallversicherung, die
auch mit Mehrausgaben des Bundes verbunden sind. Zu-

schuss und die Beiträge des Bundes für Kindererziehungs-
zeiten.

Die mit dem Entwurf des Gesetzes zur Rentenanpassung
2008 verbundenen Mehrausgaben werden bis einschließlich
2010 im Einzelplan 11 erwirtschaftet, für das Jahr 2011 im
Einzelplan 11 (globale Minderausgaben von 1 Mrd. Euro)
und im Gesamthaushalt.

Drucksache 16/9108 destag – 16. Wahlperiode

10 2011

allgemeine Rentenversicheru 28 3 056

knappschaftliche Rentenvers 09 110

Alterssicherung der Landwir 37 37

gesetzliche Unfallversicherun 77 78

Zusatz- und Sonderversorgun 48 48

Soziales Entschädigungsrech 20 18

im Bereich SGB II 83 336
im Bereich SGB III 0 0 0 96

im Bereich SGB XII 19 49 61 61

gesetzliche Krankenversicherung – 94 – 287 – 392 – 353

soziale Pflegeversicherung – 13 – 38 – 52 – 19

Insgesamt 776 2 310 3 119 3 469

2008 2009 2010 2011

Leistungen des
Bundes 127 362 474 1 899

darunter

allgemeine Rentenversicherung – 2 – 2 1 1 464

knappschaftliche Rentenversicherung 27 82 109 20

gesetzliche Unfallversicherung 1 2 3 3

Alterssicherung der Landwirte 9 27 37 37

Zusatz- und Sonderversorgungssysteme 5 15 21 21

Soziales Entschädigungsrecht 5 15 20 18

im Bereich SGB II 82 223 283 336

Leistungen der Länder und Kommunen 25 69 88 88

darunter

Zusatz- und Sonderversorgungssysteme 7 20 27 27

Leistungen im Bereich SGB XII 19 49 61 61

Differenzen in der Summenbildung aufgrund von Rundungen

Langfristig ergeben sich aufgrund der Verschiebung des zu
berücksichtigenden Altersvorsorgeanteils keine unmittelba-
ren finanziellen Belastungen, weil der Anstieg des Alters-
vorsorgeanteils nur zeitlich verzögert wird, nicht aber unter-
bleibt. Der aktuelle Rentenwert fällt in der Übergangszeit
zwar höher aus, ab dem Jahr 2013 kommt die Dämpfungs-
wirkung des Altersvorsorgeanteils in der Rentenanpassungs-
formel jedoch vollständig zum Tragen. Die sich nach bishe-
rigem Recht rechnerisch ergebende Betragssatzabsenkung
im Jahr 2011 unterbleibt. Der Beitragssatz sinkt erst im Jahr
2012 zunächst auf 19,5 Prozent und erreicht im Jahr 2013
mit 19,1 Prozent die Höhe, die sich auch nach bisherigem
Recht ergeben hätte. Die Rückwirkungen der unterschied-
lichen Beitragssatzentwicklung auf die Rentenanpassung
führen allerdings dazu, dass die langfristige Entwicklung des
Beitragssatzes und des aktuellen Rentenwerts nicht exakt
– 2 – Deutscher Bun

Finanzielle Auswirkungen des Verschiebens des
Altersvorsorgeanteils im Mittelfristzeitraum – zusätzliche

Ausgaben (+) und Einnahmen (–) in Mio. Euro

2008 2009 20

ng 709 2 147 2 9

icherung 27 82 1

te 9 27

g 19 57

gssysteme 12 35

t 5 15

82 223 2
derjenigen entspricht, die sich ohne diesen Gesetzentwurf er-
geben würde.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9108

1 mit einer Rentenanpassung von 0,46 Prozent zum 1. Juli 2008

Langfristige Auswirkungen auf die allgemeine Rentenversicherung

ohne Maßnahme1 mit Maßnahme

Beitragssatz Nachhaltigkeits-
rücklage

aktueller
Rentenwert

Beitragssatz Nachhaltigkeits-
rücklage

aktueller
Rentenwert

in Prozent
in Monats-
ausgaben

in Euro
am 1. Juli in Prozent

in Monats-
ausgaben

in Euro
am 1. Juli

2008 19,9 0,88 26,39 19,9 0,83 26,56

2009 19,9 1,12 26,76 19,9 0,92 27,10

2010 19,9 1,45 27,03 19,9 1,05 27,38

2011 19,3 1,52 27,10 19,9 1,35 27,45

2012 19,1 1,56 27,49 19,5 1,52 27,64

2013 19,1 1,52 28,11 19,1 1,50 27,94

2014 19,1 1,37 28,75 19,1 1,40 28,73

2015 19,1 1,14 29,34 19,1 1,15 29,31

2016 19,1 0,82 30,01 19,1 0,83 29,98

2017 19,1 0,41 30,72 19,1 0,43 30,69

2018 19,6 0,25 31,48 19,6 0,26 31,45

2019 19,9 0,21 32,07 19,9 0,23 32,04

2020 20,0 0,21 32,78 20,0 0,22 32,75

2025 21,0 0,25 36,90 20,9 0,23 36,82

2030 21,9 0,25 41,32 21,8 0,21 41,29

Langfristige Auswirkungen auf die allgemeine Rentenversicherung – Fortsetzung

Veränderung durch Maßnahme

Beitragssatz Nachhaltigkeits-
rücklage

aktueller Ren-
tenwert

Ausgaben allg.
RV

Bundes-
mittel

in Prozent
in Monats-
ausgaben

in Euro
am 1. Juli in Mrd. Euro in Mrd. Euro

2008 0,0 – 0,05 0,17 0,7 0,0

2009 0,0 – 0,20 0,34 2,1 0,0

2010 0,0 – 0,40 0,35 2,9 0,0

2011 0,6 – 0,17 0,35 3,1 1,5

2012 0,4 – 0,04 0,15 2,2 1,0

2013 0,0 – 0,02 – 0,17 0,1 0,2

2014 0,0 0,03 – 0,02 – 0,6 0,0

2015 0,0 0,01 – 0,03 0,1 0,1

2016 0,0 0,01 – 0,03 0,0 0,1

2017 0,0 0,02 – 0,03 0,1 0,1

2018 0,0 0,01 – 0,03 0,1 0,1

2019 0,0 0,02 – 0,03 0,1 0,1

2020 0,0 0,01 – 0,03 0,1 0,1

2025 – 0,1 – 0,02 – 0,08 – 0,3 – 0,3
2030 – 0,1 – 0,04 – 0,03 – 0,3 – 0,4

zierte Erstattungen für überführte Ansprüche aus Zusatz-
und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR.

Von den genannten Mehraufwendungen werden im Jahr
2008 rund 72 Mio. Euro und in den Jahren 2009 bis 2011
jährlich rund 143 Mio. Euro vom Bund getragen. Von den
neuen Ländern werden für die Mehraufwendungen der
überführten Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungs-
systemen im Jahr 2008 rund 12 Mio. Euro und in den Jahren
2009 bis 2011 jährlich rund 24 Mio. Euro erstattet.

2. Vollzugsaufwand

Durch diesen Gesetzentwurf entstehen geringe Mehrkosten
in nicht messbarem Umfang.

Nachfrageverhaltens nicht aus.

Bürokratiekosten

Es werden keine Informationspflichten neu eingeführt, ge-
ändert oder aufgehoben.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschluss-
empfehlung.

Berlin, den 7. Mai 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter
Drucksache 16/9108 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Unmittelbare finanzielle Auswirkungen der Rentenanpas-
sung zum 1. Juli 2008

Aufgrund der Rentenanpassung zum 1. Juli 2008 um
1,1 Prozent ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversi-
cherung, der Alterssicherung der Landwirte und der Unfall-
versicherung Mehraufwendungen von insgesamt rund
1 336 Mio. Euro im Jahr 2008. Davon entfallen rund
1 267 Mio. Euro auf die gesetzliche Rentenversicherung,
rund 16 Mio. Euro auf die Alterssicherung der Landwirte,
rund 33 Mio. Euro auf die gesetzliche Unfallversicherung
und rund 20 Mio. Euro auf steuerfinanzierte Erstattungen
für überführte Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversor-
gungssystemen der ehemaligen DDR.

In den Jahren 2009 bis 2011 ergeben sich ausschließlich aus
der Rentenanpassung zum 1. Juli 2008 pro Jahr Mehrauf-
wendungen von insgesamt rund 2 672 Mio. Euro. Davon
entfallen rund 2 535 Mio. Euro auf die gesetzliche Renten-
versicherung, rund 31 Mio. Euro auf die Alterssicherung
der Landwirte, rund 65 Mio. Euro auf die gesetzliche Un-
fallversicherung und rund 40 Mio. Euro auf steuerfinan-

Sonstige Kosten

Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs bewirken keine Ver-
änderung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenver-
sicherung bis zum Jahr 2010. Für die Wirtschaft, insbeson-
dere auch für mittelständische Unternehmen, entstehen in
diesem Zeitraum daher keine Mehrkosten. Aufgrund der
Maßnahmen ist im Jahr 2011 eine Absenkung des Beitrags-
satzes von 19,9 Prozent auf 19,3 Prozent nicht möglich. Im
Jahr 2012 sinkt der Beitragssatz statt auf 19,1 Prozent nun
auf 19,5 Prozent. Die Beitragszahlung der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer liegt damit im Jahr 2011 um jeweils rund
2,5 Mrd. Euro und im Jahr 2012 um jeweils rund
1,7 Mrd. Euro höher.

Durch die Maßnahmen wird das verfügbare Einkommen der
Rentnerhaushalte und der Haushalte mit Grundsicherungs-
bezug erhöht. Dem stehen relativ höhere Beitragsleistungen
der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den Jahren 2011 und
2012 gegenüber. Nennenswerte Auswirkungen auf das
Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind
insgesamt nicht zu erwarten. Dies schließt mittelbare Ein-
zelpreisänderung aufgrund möglicher Veränderungen des

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