BT-Drucksache 16/9025

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/8743- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -168653- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Vom 30. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9025
16. Wahlperiode 30. 04. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(13. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/8743 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/8653 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

A. Problem

Die Renten aufgrund von Conterganschadensfällen nach § 13 Abs. 2 des
Conterganstiftungsgesetzes sollen erhöht werden. Während im Gesetzentwurf
der Bundesregierung noch eine lineare Erhöhung um 5 Prozent aufgrund der
Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Nettoeinkommen enthalten
war, sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
angesichts der Folge- und Spätschäden der Betroffenen eine Verdopplung der
Renten vor.

B. Lösung

1. Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/8743

2. Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Druck-
sache 16/8653

C. Alternativen

Keine
D. Kosten

Die Mehrkosten für die Rentenerhöhung betragen im Jahr 2008 rd. 7,533 Mio.
Euro; ab dem Jahr 2009 jährlich rd. 15 Mio. Euro. Die vorgesehene Erhöhung
der Renten zum 1. Juli 2008 führt zur Überschreitung des Haushaltsansatzes
2008 in Höhe von rd. 7,5 Mio. Euro.

Drucksache 16/9025 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8743 unverändert anzunehmen,

2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8653 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 23. April 2008

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Antje Blumenthal
Berichterstatterin

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Elke Reinke
Berichterstatterin

Britta Haßelmann
Berichterstatterin

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner dopplung erhielten die Betroffenen ab dem 1. Juli 2008

83. Sitzung am 23. April 2008 empfohlen, den Gesetz-
entwurf für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 82. Sitzung
am 23. April 2008 im Hinblick auf die einstimmige An-

Rentenzahlungen, die je nach Grad der Behinderung zwi-
schen 242 und 1 090 Euro lägen. Damit werde zumindest
die finanzielle Lebenssituation der Betroffen ein wenig ver-
bessert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9025

Bericht der Abgeordneten Antje Blumenthal, Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
Ina Lenke, Elke Reinke und Britta Haßelmann

I. Überweisung der Vorlagen

Die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 16/8743 und 16/8653
wurden in der 154. Sitzung des Deutschen Bundestages am
10. April 2008 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zur federführenden Beratung, dem Rechtsaus-
schuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales und dem Aus-
schuss für Gesundheit zur Mitberatung sowie dem Haus-
haltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

1. Zu Drucksache 16/8743

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD sieht vor, angesichts der Folge- und Spätschäden
der Betroffenen – verursacht durch die jahrelangen Fehl-
belastungen von Muskulatur und Skelett – die Renten auf-
grund von Conterganschadensfällen nach § 13 Abs. 2 des
Conterganstiftungsgesetzes zu verdoppeln.

2. Zu Drucksache 16/8653

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah noch vor, die
Renten aufgrund von Conterganschadensfällen nach § 13
Abs. 2 des Conterganstiftungsgesetzes mit Rücksicht auf
die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Netto-
einkommen linear ab 1. Juli 2008 um 5 Prozent anzuheben.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

1. Zu Drucksache 16/8743

Der Rechtsausschuss hat in seiner 96. Sitzung am 23. April
2008 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 16/8743 ohne Änderungen empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
83. Sitzung am 23. April 2008 einstimmig die Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/8743 ohne Änderungen
empfohlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 82. Sitzung
am 23. April 2008 einstimmig die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 16/8743 ohne Änderungen emp-
fohlen.

2. Zu Drucksache 16/8653

Der Rechtsausschuss hat in seiner 96. Sitzung am 23. April
2008 empfohlen, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklä-
ren.

Beschlussfassung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Drucksache 16/8653 verzichtet.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 16/8743 in unveränderter Fassung. Außerdem
empfiehlt er einvernehmlich, den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksache 16/8653 für erledigt zu erklären.

2. Inhalt der Ausschussberatungen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlagen in seiner 54. Sitzung am 23. April 2008
beraten. Dabei bestand Einvernehmen, zunächst das Conter-
ganstiftungsgesetz zu ändern, damit die Betroffenen bereits
zum 1. Juli 2008 in den Genuss der höheren Renten kom-
men können. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung der
Betroffenen und zur Aufarbeitung des Conterganskandals
werden in den Anträgen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Drucksache 16/8754 sowie der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/8748
gefordert. Hierzu soll noch eine öffentliche Anhörung
durchgeführt werden.

In den Beratungen betonte die Fraktion der CDU/CSU,
dass der Gesetzgeber mit dem Conterganstiftungsgesetz die
Verantwortung übernommen habe, den Geschädigten dauer-
hafte und wirksame Hilfe zu gewährleisten. Die geschäfts-
führenden Fraktionsvorstände der Koalitionsfraktionen hät-
ten sich im Februar darauf geeinigt, die Conterganrenten ab
dem 1. Juli 2008 zu verdoppeln. Dieser Beschluss werde
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktio-
nen umgesetzt. Er stelle eine deutliche Verbesserung gegen-
über der im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehe-
nen linearen Erhöhung der Rentenzahlungen um 5 Prozent
dar. Die Verdopplung der Renten sei gerechtfertigt, da die
betroffenen Menschen aufgrund der Conterganfolgeschäden
ihre Berufe nicht mehr uneingeschränkt, zum Teil sogar
überhaupt nicht mehr ausüben könnten. Zudem seien die
Contergangeschädigten verstärkt auf außerhäusliche Hilfe
angewiesen, da älter gewordene Familienangehörige die er-
forderliche Unterstützung nicht mehr im bisherigen Umfang
leisten könnten. Diese Spätfolgen der Betroffenen seien bei
der Festlegung der Höhe der Entschädigungszahlungen im
Jahr 1971 so nicht vorhersehbar gewesen. Dem trügen die
Koalitionsfraktionen mit der Neubewertung der Contergan-
renten nunmehr Rechnung. Durch die vorgesehene Ver-
nahme des weitergehenden Gesetzentwurfs der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/8743 auf eine

Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen werde
ferner sichergestellt, dass die auf der Grundlage dieses

Drucksache 16/9025 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Gesetzes gezahlten Leistungen den Betroffenen künftig in
vollem Umfang und ungeschmälert zur Verfügung stünden,
da die bisher geltenden Anrechnungsregelungen auf die aus
der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Renten end-
lich aufgehoben würden.
Die Fraktion der SPD schloss sich den inhaltlichen Aus-
führungen der Fraktion der CDU/CSU an.
Die Fraktion der FDP bemerkte, der Conterganskandal sei
der schwerste Medizinskandal seit Bestehen der Bundes-
republik Deutschland gewesen. Die Fraktion der FDP be-
grüße die von den Koalitionsfraktionen geplante Verdopp-
lung der Conterganrenten und die vorgesehene Anrech-
nungsfreiheit. Positiv zu bewerten sei, dass die Politik mit
Änderungen beim Schadenersatz- und beim Medizinhaf-
tungsrecht sowie mit Verschärfungen bei der Zulassung von
Arzneimitteln deutliche Konsequenzen aus dem Contergan-
skandal gezogen habe. Auch die Teilhabe der betroffenen
Menschen am gesellschaftlichen Leben könne dank des gro-
ßen Einsatzes vieler Eltern insgesamt als weitgehend ge-
glückt betrachtet werden.
Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte ebenfalls den Gesetz-
entwurf der Koalitionsfraktionen. Dank des Drucks der Be-

troffenen und deren Verbände sei es gelungen, eine Besser-
stellung im Vergleich zum unzureichenden Gesetzentwurf
der Bundesregierung zu erreichen. Hinsichtlich einer um-
fassenden gesellschaftlichen Teilhabe und mit Blick auf die
gesundheitlichen Folgeschäden der Betroffenen seien je-
doch weitere Maßnahmen notwendig, die in der geplanten
Anhörung über die vorgelegten Anträge noch genauer zu er-
örtern seien.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte
ebenfalls, dass der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
eine Verdopplung der Conterganrenten ab dem 1. Juli 2008
vorsehe und damit deutlich über die im Gesetzentwurf der
Bundesregierung vorgesehene Anhebung um 5 Prozent im
Rahmen der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der
Nettoeinkommen hinausgehe. Die Erhöhung der Renten-
zahlungen sollte jedoch nur ein erster Schritt sein. Wün-
schenswert wäre es, nach der geplanten Anhörung in einem
zweiten Schritt fraktionsübergreifend Einvernehmen über
weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation
Contergangeschädigter, zum Kreis der Anspruchsberechtig-
ten und zur Notwendigkeit wissenschaftlicher Begleitunter-
suchungen zu erzielen.

Berlin, den 23. April 2008

Antje Blumenthal
Berichterstatterin

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Elke Reinke
Berichterstatterin

Britta Haßelmann
Berichterstatterin

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