BT-Drucksache 16/8944

Einschränkungen des Übungsbetriebes der Luftwaffe

Vom 23. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8944
16. Wahlperiode 23. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Elke Hoff, Jan Mücke, Birgit Homburger, Christian Ahrendt,
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick
Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz
Lanfermann, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt
Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer
Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Einschränkungen des Übungsbetriebes der Luftwaffe

Der Ausbildungsstand der Pilotinnen und Piloten der Bundeswehr wird durch
die kontinuierliche Reduzierung der Flugstunden zunehmend schlechter.
Grundlage für die Flugstundenforderungen der Luftwaffe ist die Zahl der Be-
satzungen und der zu erreichende Ausbildungsstand. Der Ausbildungsstand
wird über das Tactical Training Programm (TCTP) definiert. Bereits in der Ver-
gangenheit standen in aller Regel weniger Flugstunden zur Verfügung als es die
Aufrechterhaltung des NATO-Standards erfordert. 2008 sollen die Flugstunden
weiter gekürzt werden. In manchen Verbänden reichen die zur Verfügung
gestellten Stunden rechnerisch gerade aus, um den Scheinerhalt aller dort zu-
geteilten Besatzungen der Luftfahrzeugbesatzungsgruppe A sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang fällt auf, dass in machen Verbänden rechnerisch
keine Flugstunden für die Luftfahrzeugbesatzungsgruppen B und C verbleiben.
Von der Verpflichtung zur Inübunghaltung hängen Zulagen und Statusrecht der
Soldatinnen und Soldaten ab. Regelmäßiges Training ist notwendig, um die
Flugsicherheit zu gewährleisten.

Der Übungsbetrieb auf den Flugplätzen wird auch dadurch erschwert, dass
Flugplätze aufgrund der Auswirkungen der europäischen Dienstleistungsricht-
linie auf den Dienstbetrieb der Flugplatz-Feuerwehren der Bundeswehr tag-
weise geschlossen werden müssen. Gemäß der genannten Richtlinie wird Be-

reitschaftszeit wie aktive Arbeitszeit behandelt und eine festgelegte Arbeitszeit
darf auch für Angehörige der Bundeswehr-Feuerwehr nicht überschritten wer-
den. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge der Bundeswehr-Feuerwehren auf-
grund ihres fortgeschrittenen Alters sehr störanfällig. Daher kommt es immer
wieder vor, dass kein Flugbetrieb stattfinden kann, weil die Bundeswehr-Feuer-
wehr aufgrund des Ausfalls von Fahrzeugen nicht einsatzbereit ist. Neue Fahr-
zeuge sollen erst in einigen Jahren zulaufen.

Drucksache 16/8944 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie stellt sich die Verteilung der Jahresflugstunden pro Verband in den
Jahren 2005 bis 2008 dar?

2. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Flugstundenzahl pro Be-
satzungsmitglied in den einzelnen Jetverbänden (aufgeschlüsselt nach Pilot
und Waffensystemoffizier, nur Luftfahrzeugbesatzungsgruppe A, Combat
Ready, Limited Combat Ready, Non Combat Ready und Jahren 2005
bis 2008)?

3. Welche Mittel stehen im Bundeshaushalt für den Jetflugbetrieb im Jahr
2008 zur Verfügung?

4. Wie viel kostet eine Flugstunde (aufgeschlüsselt nach Waffensystem und
Angabe der berücksichtigten Kostenfaktoren)?

5. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Luftfahrzeugbesatzungsgruppen A
und B, deren Dienstposten nicht in einem fliegendem Verband ist, befinden
sich derzeit in den Einsatzgeschwadern in Masar-e-Sharif und Termez oder
sind für das Jahr 2008 für diese Einsätze vorgesehen?

6. Wie soll die Inübunghaltung der Luftfahrzeugbesatzungsgruppen B I und
B II sowie C zukünftig sichergestellt werden (Flugstundenumfang, Zu-
lagengewährung, Statusrecht)?

7. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Auswirkungen der EU-
Dienstleistungsrichtlinie auf den Flugbetrieb der Bundeswehr den Not-
wendigkeiten anzupassen?

8. Welche Dienststelle bzw. welches Referat des BMVg ist für die notwendi-
gen Anpassungen zuständig?

9. Seit wann sind die Auswirkungen auf den Flugbetrieb der Bundeswehr in
Folge der EU-Dienstleistungsrichtlinie bekannt?

10. Welche Maßnahmen haben andere EU-Mitglieder ergriffen, um notwendige
Anpassungen auf den militärischen Flugbetrieb infolge der EU-Dienst-
leistungsrichtlinie vorzunehmen?

11. An wie vielen Tagen musste der Flugbetrieb der Verbände im Jahr 2007
ruhen (aufgeschlüsselt nach Verbänden und Ursache)?

12. An wie vielen Tagen wird der Flugbetrieb in 2008 voraussichtlich ruhen
(aufgeschlüsselt nach Verbänden und Ursache)?

Berlin, den 23. April 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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