Vom 23. April 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8923
16. Wahlperiode 23. 04. 2008
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6543 –
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung
anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Bartholomäus Kalb, Dr. Frank Schmidt,
Dr. Claudia Winterstein und Anna Lührmann
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, das Wohngeld-
gesetz fortzuentwickeln und im Vollzug zu vereinfachen.
Darüber hinaus sollen durch Integrierung der Formulie-
rungshilfe in den Gesetzentwurf die Wohngeldleistungen
verbessert werden, um den seit der letzten Wohngeldnovelle
im Jahr 2001 gestiegenen Mieten und Heizkosten Rechnung
zu tragen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs ein-
schließlich der durch die Formulierungshilfe vorgesehenen
Wohngeldverbesserungen – ohne die bereits beschlossenen
Artikel 4 und 5 – auf die öffentlichen Haushalte stellen sich
wie folgt dar:
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Insgesamt ergeben sich aus der bereits im Regierungsent-
wurf vorgesehenen Vereinfachung der Miethöchstbetrags-
tabelle und den nunmehr vorgesehenen Leistungsverbesse-
rungen unter Einbeziehung der Wohngeldmehrausgaben,
die sich aufgrund der Leistungsverbesserungen im Wohn-
geld im Zusammenwirken mit der Weiterentwicklung des
Kinderzuschlags ergeben, folgende Kosten:
(Angaben in Mio. Euro)
Von den Gesamtausgaben für Bund und Länder in Höhe von
520 Mio. Euro entfallen rd. 160 Mio. Euro auf bereits im
Regierungsentwurf enthaltene Änderungen, insbesondere
auf die Vereinfachung der Miethöchstbetragstabelle (Weg-
fall der Differenzierung nach Baualtersklassen). Diese Kos-
ten werden im Regierungsentwurf mit 120 Mio. Euro ange-
geben, weil zum Zeitpunkt des Kabinettbeschlusses der
Kinderzuschlag noch in der bisherigen Fassung galt.
Bund Länder Insgesamt
Mehrausgaben 260 260 520
davon für Personen, die aus
dem Arbeitslosengeld II
in das Wohngeld wechseln
77,5 77,5 155
davon aufgrund des
Zusammenwirkens von
Wohngeldvereinfachung
und Kinderzuschlag
46 46 92
Drucksache 16/8923 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Die dem Bund entstehenden Mehrausgaben sowie ein
Mehrbedarf an Planstellen/Stellen werden innerhalb des je-
weiligen Einzelplans und innerhalb der jeweils geltenden
Finanzplanansätze eingespart, aber nicht zu Lasten der ver-
anschlagten Infrastrukturinvestitionen.
2. Vollzugsaufwand
Es ist mit Minderausgaben durch das Entfallen von Voll-
zugsaufwand zu rechnen. Eine Bezifferung ist nicht möglich.
Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
Kosten für die Wirtschaft entstehen nicht. Auswirkungen
auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbeson-
dere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Bürokratiekosten
Für Unternehmen werden zwei neue Informationspflichten
eingeführt und zwei Informationspflichten vereinfacht. Die
zu erwartenden Kosten sind nicht bezifferbar.
Für Bürgerinnen und Bürger wird jeweils eine Informa-
tionspflicht eingeführt, vereinfacht und abgeschafft. Die zu
erwartenden Kosten sind nicht bezifferbar.
Für die Verwaltung wird eine neue Informationspflicht ein-
geführt. Die zu erwartenden Kosten sind nicht bezifferbar.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushalts-
lage des Bundes vereinbar.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Berlin, den 23. April 2008
Der Haushaltsausschuss
Otto Fricke
Vorsitzender
Roland Claus
Berichterstatter
Bartholomäus Kalb
Berichterstatter
Dr. Frank Schmidt
Berichterstatter
Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin
Anna Lührmann
Berichterstatterin