BT-Drucksache 16/8804

Klimawandel und internationale Sicherheit

Vom 10. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8804
16. Wahlperiode 10. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Monika Knoche, Dr. Lothar Bisky,
Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger, Michael Leutert, Dr. Hakki Keskin,
Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Klimawandel und internationale Sicherheit

Die Außenkommissarin der EU, Benita Ferrero-Waldner, sowie der General-
sekretär des Rates der Europäischen Union und Hohe Vertreter für die Gemein-
same Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, haben dem Rat der Europä-
ischen Union am 13./14. März 2008 den Bericht Klimawandel und internatio-
nale Sicherheit vorgelegt (KOM 7249/08).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass der Klima-
wandel politische und Sicherheitsrisiken beinhaltet, die europäische Interes-
sen unmittelbar berühren (vgl. KOM 7249/08, S. 3)?

Wenn ja:

a) Welche sicherheitspolitischen Risiken stehen nach Auffassung der Bun-
desregierung dabei im Vordergrund?

b) Um welche europäischen Interessen handelt es sich nach Auffassung der
Bundesregierung?

c) Wodurch werden europäische Interessen nach Auffassung der Bundes-
regierung unmittelbar berührt?

Wenn nein:

d) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 1 zitierten Einschätzung des Berichts?

2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichtes, dass die zu er-
wartenden klimatischen Veränderungen zu Grenzkonflikten und innerstaat-
lichen Spannungen in den im Bericht aufgeführten Regionen führen werden
(vgl. KOM 7249/08, S. 3 bis 9)?

Wenn ja:

a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass in derarti-

gen Fällen das gesamte Spektrum der Gemeinsamen Außen- und Sicher-
heitspolitik (GASP)/Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(ESVP) zum Einsatz erwogen werden sollte (vgl. KOM 7249/08, S. 3)?

Wenn nein:

b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 2 zitierten Einschätzung des Berichts?

Drucksache 16/8804 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass ein zusätz-
liches Konfliktpotential durch den Klimawandel in Zentralasien sich ebenso
wie zunehmende transregionale Herausforderungen direkt oder indirekt auf
die Interessen der Europäischen Union auswirken (vgl. KOM 7249/08, S. 8)?

Wenn ja:

a) In welchem Zusammenhang werden die Interessen der Europäischen
Union nach Auffassung der Bundesregierung durch das Engagement
Russlands, die türkische Regierung zu einer Begrenzung der Durchleitung
von zentralasiatischen Gasvorkommen auf die „Blue-Stream-Trasse“ zu
bewegen, beeinflusst?

Wenn nein:

b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 3 zitierten Einschätzung des Berichts?

4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass die Unfähig-
keit von Regierungen, den Bedürfnissen ihrer gesamten Bevölkerung nach-
zukommen oder bei klimabedingten Notlagen Schutz zu bieten, zu Frustra-
tion, Spannungen zwischen unterschiedlichen ethnischen und religiösen
Gruppen innerhalb von Staaten und zu politischer Radikalisierung führen
kann (vgl. KOM 7249/08, S. 6)?

Wenn ja:

a) Welche sicherheitspolitischen Maßnahmen im Rahmen der GASP/ESVP
hält die Bundesregierung zur Bearbeitung derartiger Probleme sowie aus
ihnen resultierender etwaiger Sicherheitsbedrohungen für angemessen
und zielführend?

Wenn nein:

b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 4 zitierten Einschätzung des Berichts?

5. Welche polizeilichen, militärischen oder anderen Maßnahmen hält die Bun-
desregierung zu der im Bericht empfohlenen Vorbeugung und Entschärfung
des prognostizierten steigenden Migrationsdrucks auf das Gebiet der Euro-
päischen Union für angemessen und zielführend (vgl. KOM 7249/08, S. 5)?

6. Erwartet die Bundesregierung unter gleichbleibenden Umständen der
Grenzsicherung und bei steigendem Migrationsdruck eine Erhöhung der
Opferzahlen ertrinkender Flüchtlinge vor den europäischen Außengrenzen
(vgl. KOM 7249/08, S. 5)?

Wenn ja:

a) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Rahmen der operativen
Zusammenarbeit an den europäischen Außengrenzen, um die in Frage 6
beschriebene Entwicklung abzuwenden?

Wenn nein:

b) Auf welcher Grundlage gelangt die Bundesregierung zu dieser Einschät-
zung?

7. In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Migra-
tionsbewegungen innerhalb Afrikas und Asiens zum Migrationsdruck auf
die europäischen Außengrenzen?

8. Welche Maßnahmen bereitet die Bundesregierung vor, um dem Ersuchen
der Afrikanischen Union nach Unterstützung beim Aufbau regionaler Mig-
rationsmanagement-Systeme zu entsprechen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8804

9. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Verbesserung des
Trinkwasserzugangs in Entwicklungsländern sowie dem Aufbau eines
transnationalen Managements von Wassereinzugsgebieten zur Verringe-
rung des Migrationsdrucks zu?

10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass die Nutzung
der Kernenergie zur Stromerzeugung angesichts eines bereits gefährdeten
Nichtverbreitungsregimes neue Proliferationsbefürchtungen hervorrufen
könnte (vgl. KOM 7249/08, S. 6)?

Wenn ja:

a) Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Stärkung des
Nichtverbreitungsregimes die durch die früheren US-Außenminister
Madelaine Albright sowie Colin Powell unterstützten Vorschläge
führender Persönlichkeiten des politischen Lebens in den USA, Henry
A. Kissinger, George P. Shultz, William J. Perry sowie Sam Nunn, zur
Verwirklichung einer atomwaffenfreien Welt („A World Free of Nuclear
Weapons“, Wall Street Journal, 4. Januar 2007, S. A 15)?

b) Welchen Beitrag zur Gefährdung des Nichtverbreitungsregimes leistet
nach Einschätzung der Bundesregierung die Haltung der US-amerika-
nischen sowie der russischen Regierung gegenüber der durch den Inter-
nationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag im Auftrag der Vereinten
Nationen in einem Rechtsgutachten vom 8. Juli 1996 bestätigten Ver-
pflichtung gemäß Artikel VI des Vertrages über die Nichtverbreitung
von Atomwaffen (im Folgenden: NPT), in redlicher Absicht Verhand-
lungen mit dem Ziel des vollständigen Abbaus von Atomwaffen aufzu-
nehmen?

c) Welchen Beitrag zur Gefährdung des Nichtverbreitungsregimes leistet
nach Einschätzung der Bundesregierung die nukleare Teilhabe ange-
sichts der Einlagerung von atomaren Sprengkörpern durch US-Streit-
kräfte auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland?

d) Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung die in Frage 10c
beschriebene Einlagerung von Atomwaffen mit der Verpflichtung der
Bundesrepublik Deutschland aus Artikel II der NPT sowie dem 2+4-
Vertrag (BGBl. 1990 II, S. 1318 ff), auf jede unmittelbare und mittel-
bare Verfügungsgewalt über Atomwaffen zu verzichten?

e) Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung die in Frage 7
wiedergegebene Einschätzung des Berichtes mit den Festlegungen zur
Fortwirkung des EURATOM-Vertrages in Protokoll 2 des zu ratifizie-
renden Vertrages von Lissabon (Bundestagsdrucksache 16/8300)?

f) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die am
17. März 2008 durch Vertreter Litauens im Rahmen der Ratsarbeits-
gruppe COEST getätigte Aussage eine Zustimmung zum EU-Russland
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von der Billigung längerer
Laufzeiten des AKW Ignalina abhängig zu machen?

Wenn nein:

g) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 10 zitierten Einschätzung des Berichts?

11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichtes, dass ein Ab-
schmelzen der Poleiskappen, neue Wasserwege und internationale Han-
delsrouten in der Arktis eröffne (vgl. KOM 7249/08, S. 9)?

Drucksache 16/8804 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wenn ja:

a) Welche Staaten und Regionen werden davon nach Einschätzung der
Bundesregierung besonders profitieren?

b) Welche Auswirkungen hat dies nach Auffassung der Bundesregierung
auf europäische Handelsinteressen?

Wenn nein:

c) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 11 zitierten Einschätzung des Berichts?

12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichtes, dass die erhöhte
Zugänglichkeit der Kohlenwasserstoffressourcen in der Arktis die geostra-
tegische Dynamik dieser Region sowie die internationale Stabilität und die
europäischen Sicherheitsinteressen beeinträchtigt (vgl. KOM 7249/08,
S. 9)?

Wenn ja:

a) In welcher Form werden nach Auffassung der Bundesregierung die
geostrategische Dynamik der Arktis, die internationale Stabilität sowie
europäische Sicherheitsinteressen durch die erhöhte Zugänglichkeit der
Kohlenwasserstoffressourcen beeinträchtigt?

b) Um welche europäischen Sicherheitsinteressen handelt es sich nach
Auffassung der Bundesregierung hierbei?

Wenn nein:

c) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 12 zitierten Einschätzung des Berichts?

13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichtes, dass sich die
Europäische Union mit der an Breite gewinnenden Diskussion über
Gebietsansprüche und den Zugang zu neuen Handelsrouten seitens ver-
schiedener Länder befassen sollte (vgl. KOM 7249/08, S. 9)?

Wenn ja:

a) Strebt die Bundesregierung eine multilaterale Verwaltung der Arktis-
region und des Zugangs zu neuen Handelsrouten an?

b) Unterstützt die Bundesregierung etwaige Gebietsansprüche bzw. die
Ausübung der Kontrolle über den Zugang zu neuen Handelsrouten
durch die Europäische Union bzw. Mitgliedsländer der Europäischen
Union?

Wenn nein:

c) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 13 zitierten Einschätzung des Berichts?

14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass durch die in
Frage 11 bis 13 beschriebenen Entwicklungen in der Arktis, die Fähigkei-
ten der Europäischen Union ihre Handels- und Ressourceninteressen in der
Region wirksam zu sichern sowie die Beziehungen Europas zu seinen
wichtigsten Partnern beeinträchtigt werden könnten (vgl. KOM 7249/08,
S. 9)?

Wenn ja:

a) Um welche Handels- und Ressourceninteressen in der Arktis handelt es
sich nach Auffassung der Bundesregierung?

b) Wird nach Auffassung der Bundesregierung die Fähigkeit der Siche-

rung von Handels- und Ressourceninteressen auch durch militärische
Kapazitäten beeinflusst?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8804

c) Um welche wichtigsten Partner Europas handelt es sich nach Auffas-
sung der Bundesregierung?

d) Wie könnten nach Auffassung der Bundesregierung in dem in Frage 14
geschilderten Zusammenhang die Beziehungen zu diesen Partnern be-
einträchtigt werden?

Wenn nein:

e) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 14 zitierten Einschätzung des Berichts?

15. Teilt die Bundesregierung die im Bericht formulierte Empfehlung, dass bei
der anstehenden Prüfung der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstra-
tegie (ESS) sowie etwaiger Vorschläge zu ihrer Ergänzung der Sicherheits-
dimension des Klimawandels Rechnung getragen werden sollte (vgl. KOM
7249/08, S. 10)?

Wenn ja:

a) In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung eine besondere Not-
wendigkeit der Überarbeitung bzw. Ergänzung der ESS?

Wenn nein:

b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 15 zitierten Empfehlung des Berichts?

16. Teilt die Bundesregierung die am 31. März 2008 im Unterausschuss
Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments durch die Euro-
päische Kommission formulierte Einschätzung, dass „soziale Unruhen in
einzelnen Staaten, die auch auf die Nachbarländer übergreifen könnten“
eine Überarbeitung der ESS erfordere?

Wenn ja:

a) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Vorbeugung sozialer
Unruhen für erforderlich, welche bislang noch nicht von der ESS abge-
deckt werden?

Wenn nein:

b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Einschätzung?

17. Unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung des Berichts, den Ausbau
der Planungskapazitäten und Fähigkeiten auf Unions- und einzelstaatlicher
Ebene unter Einbeziehung des Bevölkerungsschutzes und Anwendung
ziviler und militärischer Krisenbewältigungs- und Katastrophenschutz-
instrumente, zur Reaktion auf die durch den Klimawandel hervorgerufenen
Sicherheitsrisiken, voranzubringen (vgl. KOM 7249/08, S. 11)?

Wenn ja:

a) Um welche zivilen und insbesondere militärischen Krisenbewältigungs-
und Katastrophenschutzinstrumente handelt es sich hierbei nach Vor-
stellung der Bundesregierung?

b) Schließt die Bundesregierung den Einsatz der EU-Battle-Groups im
Rahmen der militärischen Krisenbewältigungsinstrumente aus?

c) In welcher Höhe werden nach Auffassung der Bundesregierung zusätz-
liche finanzielle Mittel für den Ausbau der in Frage 17 beschriebenen
Kapazitäten erforderlich?

d) Welchen finanziellen Beitrag der Europäischen Union veranschlagt die
Bundesregierung, um die veröffentlichten Dringlichkeitsmaßnahmen
gegen die Folgen des Klimawandels im Rahmen der Nationalen An-

passungsaktionsprogramme (NAPA) der Entwicklungsländer zu finan-
zieren?

Drucksache 16/8804 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

e) Hält die Bundesregierung die bislang im Rahmen der öffentlichen
Haushalte der Europäischen Union mobilisierten Mittel zur Verlang-
samung sowie Bewältigung des Klimawandel für ausreichend?

Wenn nein:

f) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 17 zitierten Empfehlung des Berichts?

18. Teilt die Bundesregierung die am 31. März 2008 im Unterausschuss
Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments durch den Aus-
schussvorsitzenden MdEP Karl von Wogau vorgenommene Einschätzung,
dass es hinsichtlich der veränderten Sicherheitslage durch den Klimawan-
del zu einem Ausbau der EU-Kapazitäten im Krisenmanagement, insbe-
sondere im Bereich der Transportkapazitäten und der satellitengestützten
Aufklärung, kommen müsse?

Wenn ja:

a) Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit, dass die EU
ihre Kapazitäten insbesondere im Bereich des Transportes sowie der
satellitengestützten Aufklärung ausweitet?

b) Sollen die in Frage 18 angesprochenen Kapazitäten nach Auffassung
der Bundesregierung auch militärische Aufgaben unterstützen?

Wenn nein:

c) Wie unterscheidet sich die Auffassung der Bundesregierung von der in
Frage 18 zitierten Einschätzung des Ausschussvorsitzenden des Euro-
päischen Parlaments MdEP Karl von Wogau?

19. Schließt die Bundesregierung den Einsatz der Bundespolizei im Rahmen
der in Antwort zu Frage 17a erläuterten militärischen Krisenbewältigungs-
und Katastrophenschutzinstrumente aus?

Wenn ja:

a) Schließt die Bundesregierung weiterhin eine Beteiligung der Bundes-
polizei an der European Gendarmerie Force (EGF) aus?

b) Wie verträgt sich diese Festlegung nach Auffassung der Bundesregie-
rung mit der Planung von Ausbildungseinsätzen der Bundespolizei im
nationalen Trainingszentrum der französischen Gendarmerie in Saint
Astier (Dordogne)?

20. Plant die Bundesregierung Einfluss auf die im Bericht empfohlene Erstel-
lung regionaler Sicherheitsszenarien zu nehmen (vgl. KOM 7249/08,
S. 11)?

Wenn ja:

a) In welcher Form plant die Bundesregierung die Entwicklung derartiger
Szenarien zu beeinflussen?

b) Welche spezifische Rolle sieht die Bundesregierung für militärische
Verbände der EU-Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung der im Bericht
prognostizierten Konflikte und Spannungen?

Berlin, den 8. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.