BT-Drucksache 16/8790

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/455- Für eine zügige Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/360- Für eine unverzügliche Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen

Vom 10. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8790
16. Wahlperiode 10. 04. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(17. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/455 –

Für eine zügige Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls
zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck
(Bremen), Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/360 –

Für eine unverzügliche Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls
zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen

A. Problem

Die Fraktion der FDP fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung zur zügigen
Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention
der Vereinten Nationen (VN) auf. Sie will zudem erreichen, dass der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordert, nach der erfolgten Unterzeichnung
und Ratifizierung des Zusatzprotokolls die Ausgestaltung der darin beschriebe-
nen Mechanismen auf Bundesebene voranzutreiben und daran auf Landesebene
konstruktiv mitzuwirken. Bestehende unabhängige Kontrollinstitutionen wie
Nichtregierungsorganisationen (NGO), Berufsverbände, Anstaltsbeiräte und
Patientenfürsprecher sollen dem Antrag zufolge dabei einbezogen werden. Auf
internationaler Ebene soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass mög-

lichst viele Staaten das Zusatzprotokoll bald unterzeichnen, ratifizieren und im-
plementieren.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag ebenfalls
unverzügliche Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls und erklärt,
das Folterverbot gelte sowohl nach dem Völkerrecht als auch nach dem deut-
schen Verfassungsrecht ohne Einschränkung und Ausnahme. Die Fraktion will
ferner erreichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert,

Drucksache 16/8790 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

in der internationalen Gemeinschaft und gegenüber den EU-Partnern das ab-
solute Folterverbot als völkerrechtliche Verpflichtung mit Nachdruck zu vertre-
ten. Sie soll sich zudem für die Ratifizierung der Anti-Folter-Konvention der
Vereinten Nationen durch möglichst viele Staaten einsetzen und bei den Ver-
tragsstaaten auf die strikte Einhaltung dringen. Im In- und Ausland sei deutlich
zu machen, dass das absolute Folterverbot auch im Kampf gegen den interna-
tionalen Terrorismus gelte.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/455 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/360 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8790

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 16/455 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 16/360 abzulehnen.

Berlin, den 12. März 2008

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Holger Haibach
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

gelte.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem
Antrag zudem, dass die Bundesregierung international klar
vertritt, dass im Kampf gegen den Terrorismus keine Infor-
mationen durch Verhörmethoden beschafft werden dürfen,

Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 16/360 am
31. Januar 2007 in seiner 30. Sitzung beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
Drucksache 16/8790 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Holger Haibach, Christoph Strässer, Florian Toncar,
Michael Leutert und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung und Mitberatung

Die Anträge auf Drucksache 16/455 und auf Drucksache
16/360 wurden in der 25. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 16. März 2006 dem Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung sowie
dem Auswärtigen Ausschuss, dem Innenausschuss, dem
Rechtsausschuss und dem Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Die Fraktion der FDP fordert in ihrem Antrag die Bundes-
regierung zur zügigen Zeichnung und Ratifizierung des Zu-
satzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der VN auf. Sie
will zudem erreichen, dass der Deutsche Bundestag die Bun-
desregierung auffordert, nach der erfolgten Unterzeichnung
und Ratifizierung des Zusatzprotokolls die Ausgestaltung der
darin beschriebenen Mechanismen auf Bundesebene voran-
zutreiben und daran auf Landesebene konstruktiv mitzu-
wirken. Bestehende unabhängige Kontrollinstitutionen wie
Nichtregierungsorganisationen, Berufsverbände, Anstalts-
beiräte und Patientenfürsprecher sollen dabei einbezogen
werden. Auf internationaler Ebene soll die Bundesregierung
sich dafür einsetzen, dass möglichst viele Staaten das Zusatz-
protokoll bald unterzeichnen, ratifizieren und implementie-
ren.

Eine weitere Forderung der Fraktion der FDP zielt darauf ab,
dass die Bundesregierung die betroffenen Stellen umfassend
über Inhalt, Sinn und Zweck sowie die genauen Abläufe des
Zusatzprotokolls aufklärt, um der ungerechtfertigten Annah-
me, damit würde eine unnötige Behinderung, Kontrolle oder
Bürokratisierung der Arbeit eintreten, entgegenzuwirken.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in
ihrem Antrag ebenfalls unverzügliche Zeichnung und Ratifi-
zierung des Zusatzprotokolls. Sie erklärt, das Folterverbot
gelte sowohl nach dem Völkerrecht als auch nach dem deut-
schen Verfassungsrecht ohne Einschränkung und Ausnah-
me. Die Fraktion will ferner erreichen, dass der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordert, in der internatio-
nalen Gemeinschaft und gegenüber den EU-Partnern das
absolute Folterverbot als völkerrechtliche Verpflichtung mit
Nachdruck zu vertreten. Sie soll sich zudem für die Ratifi-
zierung der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen
durch möglichst viele Staaten einsetzen und bei den Ver-
tragsstaaten auf die strikte Einhaltung dringen. Im In- und
Ausland sei deutlich zu machen, dass das absolute Folterver-
bot auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a (Drucksache 16/455)

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/455 am 31. Januar 2007 in seiner 34. Sitzung beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 16/455
am 31. Januar 2007 in seiner 29. Sitzung beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 16/455
am 31. Januar 2007 in seiner 45. Sitzung beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 16/455 am
31. Januar 2007 in seiner 30. Sitzung beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe b (Drucksache 16/360)

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/360 am 31. Januar 2007 in seiner 34. Sitzung beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP die Ablehnung empfohlen.

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 16/360
am 31. Januar 2007 in seiner 29. Sitzung beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
die Ablehnung empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 16/360
am 31. Januar 2007 in seiner 45. Sitzung beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung empfohlen.
die gegen die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Natio-
nen verstoßen.

DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
die Ablehnung empfohlen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8790

IV. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Vorlagen in seiner 55. Sitzung am 12. März 2008 bera-
ten.

Zu Beginn der Beratung wies die Fraktion der FDP darauf
hin, dass Teile ihres Antrags auf Drucksache 16/455 inzwi-
schen überholt seien, so dass Abschnitt I komplett und Ab-
schnitt II Nr. 1 und 2 für erledigt erklärt werden können und
nicht mehr abgestimmt werden müssten. In diesem Teil war
die Bundesregierung aufgefordert worden, das Einverneh-
men der Bundesländer herzustellen mit dem Ziel einer zügi-
gen Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls
zum VN-Übereinkommen gegen Folter und andere grau-
same, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder
Strafe vom 10. Dezember 1984. Dies hat die Bundesregie-
rung inzwischen getan.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies aus
demselben Grund darauf hin, dass man mit Ausschussdruck-
sache 16(17)86 einen Änderungsantrag eingereicht habe, um
den vorliegenden Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/360
zu aktualisieren.

Die Fraktion der SPD legte dar, es gebe den Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Umsetzung von OPCAT und zur
Einrichtung des nationalen Präventionsmechanismus. Der
Gesetzentwurf mache den Antrag der Fraktion der FDP auf
Drucksache 16/455 obsolet. Die zwischen Bund und Län-
dern gefundene Lösung sei ein Fortschritt, den man aus-
drücklich begrüße. Allerdings gebe es eine Menge berechtig-
ter Kritik an der Ausstattung des Mechanismus. Alleine im
Bereich des Polizeigewahrsams müssten ca. 1 000 Einrich-
tungen untersucht werden. Daher könne man nachvollzie-
hen, dass dies mit vier ehrenamtlichen Beobachtern nicht
funktioniere. Man wisse aber auch, dass es das Föderalis-
musproblem gebe und die Länder mitwirken müssten. Die
finanziellen Beiträge der einzelnen Bundesländer zur Ein-
richtung des Mechanismus seien äußerst knapp bemessen,
selbst in Hinblick auf die sehr belasteten Haushalte. Einem
Bundesland stünden beispielsweise jährlich 6 000 Euro für
die Ausstattung dieses Mechanismus zur Verfügung, dies
falle nicht wirklich ins Gewicht.

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/360 erklärte die Fraktion der SPD, dass
vieles, was dort an Nachbesserungen gefordert worden sei,
von ihr unterstützt werden könne. Dennoch werde man aber
auch diesen Antrag ablehnen, da die Fraktion der SPD wolle,
dass der Mechanismus mit seiner Arbeit beginnen könne.
Man wisse auch, dass die derzeitige Ausstattung nur etwas
wie eine Art Türöffner sein könne, um die Diskussion in
Gang zu halten. Man wolle aber erreichen, dass mit der
Arbeit begonnen werde und man auf der Grundlage der
Erkenntnisse in einem nächsten Schritt eine bessere Ausstat-
tung des Präventionsmechanismus erreiche. In der nächsten
Sitzungswoche werde die 1. Lesung des Gesetzentwurfs
sein. Aus diesem Grund werde die Fraktion der SPD die bei-
den Anträge ablehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU argumentierte, die Ratifizie-
rung sei im September 2006 gewesen und insofern seien die
Anträge erledigt. Man könne darüber diskutieren, wie ein
Präventionsmechanismus aussehen solle. Es gebe einen Prä-

ren Unterfütterung dieses Mechanismus bedürfe. Sie werde
die beiden Anträge aus denselben inhaltlichen Gründen wie
die Fraktion der SPD ablehnen, aber auch, da sie der Grund-
lage durch zeitlichen Verzug entbehrten.

Die Fraktion der FDP erklärte, dass ihr Antrag auf Druck-
sache 16/455 zweifelsohne eine Sache sei, die eine gewisse
Historie habe. Ein Teil dieser Historie sei bisher jedoch noch
nicht genannt worden, nämlich die Tatsache, dass der Antrag
in ähnlicher Form in der 15. Wahlperiode bereits eingebracht
und mit den Stimmen der damaligen Koalitionsfraktionen ab-
gelehnt worden sei. Ein Teil dieser damaligen Koalitionsfrak-
tionen habe sich das nun anders überlegt, was man an dem
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von 2006
auf Drucksache 16/360 sehen könne. Die Fraktion der CDU/
CSU habe damals zugestimmt, heute werde sie den Antrag
jedoch ablehnen. Da die Ratifizierung inzwischen erfolgt sei,
sei der Antrag von 2006 in dieser Form nicht mehr aktuell. Er
sei jedoch in dem Punkt der internen Umsetzung noch nicht
erledigt. Diese Umsetzung sei nicht im Sinne der meisten Ab-
geordneten im Ausschuss vorgenommen worden. Daher sei
es weiterhin berechtigt, darauf in Form einer Resolution hin-
zuweisen. Der Antrag der Fraktion der FDP enthalte Vor-
schläge, die ihre Aktualität behalten hätten. Hier sei auf die
Anbindung von Nichtregierungsorganisationen, Berufsver-
bänden und anderen Einrichtungen der Zivilgesellschaft hin-
zuweisen. Der Antrag fordere die Bundesregierung auch dazu
auf, auf internationaler Ebene weiterhin dafür zu streiten, dass
das Zusatzprotokoll möglichst breit unterzeichnet, ratifiziert
und umgesetzt werde. Diese Forderung habe ebenfalls nichts
an Aktualität verloren. Über diese Teile des Antrags könne
deshalb abgestimmt werden.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, sie sehe nicht, dass
die Anträge für erledigt erklärt werden können. Insbesondere
was den Punkt betreffe, dass darauf hingewirkt werden solle,
dass man sich auch international, im Bezug auf den Kampf
gegen den Terrorismus, für ein absolutes Folterverbot einset-
zen solle. Im Bundestag gebe es einen Untersuchungsaus-
schuss dazu, der klären solle, inwieweit deutsche Dienste in
einen möglichen Verstoß gegen das Folterverbot im Rahmen
der Terrorismusbekämpfung involviert seien. Es gebe Indi-
zien dafür, dass es doch einige Verstöße gegeben habe und aus
diesem Grund werde man beiden Anträgen zustimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass sie in der letzten Wahlperiode einen eigenen Antrag
vorgelegt habe, der sich nicht wesentlich von dem unter-
schied, was im Januar 2006 vorgeschlagen worden sei. Man
habe seinerzeit Schwierigkeiten mit dem Bundesrat in Bezug
auf die Frage nach dem nationalen Mechanismus gehabt. Es
treffe zu, dass die Version vom Januar 2006 nicht mehr ak-
tuell sei. Deshalb habe man einen Änderungsantrag er-
arbeitet, der auf Ausschussdrucksache 16(17)86 vorliege.
Dieser Änderungsantrag habe alle Punkte, die überholt
seien, aktualisiert. Man sehe – genau wie die Fraktion der
SPD – dass es wichtig sei, das Protokoll zu ratifizieren, an
dem Mechanismus zu arbeiten und diesen Mechanismus von
einem blamablen Zustand in einen akzeptablen Zustand zu
überführen. Das sei Sinn und Zweck des Änderungsantrags.
Daher müssten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD dem
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustim-
ventionsmechanismus und im Laufe von dessen Tätigkeit
werde sich von selbst herausstellen, ob es nicht einer stärke-

men. Dem Antrag der Fraktion der FDP werde man auch zu-
stimmen.

Drucksache 16/8790 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte zu-
dem, das Problem sei nicht, dass man sich große Sorgen
machen müsse, dass in Deutschland gefoltert werde. Dieser
Mechanismus und das Instrumentarium hätten aber eine
Vorbildfunktion und wenn sich die Bundesregierung solche
Instrumentarien leiste, die sie nicht ernsthaft kontrollieren
könne, und andere Staaten diesem Vorbild nacheiferten, die
regelmäßige Probleme mit der Folter haben, dann sei dies
eine Blamage für die Bundesrepublik Deutschland.

Aus den Reihen der Fraktion der SPD wurde der Fraktion
DIE LINKE. entgegengehalten, sie habe zu ihrem Abstim-
mungsverhalten darauf hingewiesen, dass es den Unter-
suchungsausschuss gebe, der Indizien zutage gebracht haben
solle, nach denen es Verwicklungen deutscher Stellen in Ver-
stöße gegen das Folterverbot gegeben haben soll. Dies müs-
se entschieden zurückgewiesen werden.

Die Fraktion DIE LINKE. erwiderte, man könne sich seine
eigene Meinung bilden und diese auch kundtun.

Die Bundesregierung hatte zuvor dargelegt, dass der natio-
nale Präventionsmechanismus kein idealer Zustand sei. Man
habe von der NGO, die dies beaufsichtige, erfahren, dass sie
noch keine ideale Umsetzung gefunden hätte. Es sei aber
technisch nicht nur in einem föderalen Staat, sondern auch in
einem zentralistischen Staat schwierig, einen solchen Me-
chanismus aufzustellen. Man bitte daher um Vertrauen, dass
die Bundesregierung und die Landesregierungen versuchten,
etwas Arbeitsfähiges zu schaffen.

Als Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss empfohlen, mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag der Fraktion der
FDP auf Drucksache 16/455 abzulehnen.

Der Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(17)86
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lautet:

Änderungsantrag

des Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen

zur der Beratung des Antrags der Abgeordneten der Ab-
geordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen),
Dr. Uschi Eid, Alexander Bonde, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
Monika Lazar, Jerzy Montag, Winfried Nachtwei, Claudia
Roth (Augsburg), Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steen-
block, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele,
Jürgen Tritttin, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 16/360

Für eine unverzügliche Zeichnung und Ratifizierung des
Zusatzprotokolls zur VN-Anti-Folter-Konvention

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

1. Nr. I. Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Auch angesichts
der Vorwürfe über Vernehmungen möglicherweise ge-
folterter Personen im Ausland durch Mitarbeiter des
Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungs-

bekräftigen. Auch deshalb kommt der baldigen vorbe-
haltlosen Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur VN-Anti-
Folter-Konvention durch die Bundesrepublik Deutsch-
land eine herausragende Bedeutung zu.“

2. Nr. II. 1. wird wie folgt gefasst: „gemeinsam mit den Län-
dern nach der Ratifizierung an einem Ausbau des bisher
beschlossenen Präventionsmechanismus zu arbeiten, der
eine effektive Umsetzung aller im Zusatzprotokoll vor-
gesehenen Regelungen zum nationalen Präventionsme-
chanismus gewährleistet;“

3. Nr. II. 2. wird wie folgt gefasst: „in der internationalen
Gemeinschaft und gegenüber den EU-Partnern das abso-
lute Folterverbot als völkerrechtliche Verpflichtung mit
Nachdruck zu vertreten;“

4. Nr. II. 3. wird wie folgt gefasst: „sich für die Ratifizierung
der VN-Anti-Folter-Konvention durch möglichst viele
Staaten einzusetzen und bei den Vertragsstaaten auf die
strikte Einhaltung zu dringen;“

5. Nr. II. 4. wird wie folgt gefasst: „im In- und Ausland deut-
lich zu machen, dass das absolute Folterverbot auch im
Kampf gegen den internationalen Terrorismus gilt;“

6. Nr. II. 5. wird wie folgt gefasst: „international klar zu ver-
treten, dass im Kampf gegen den Terrorismus keine Infor-
mationen durch Verhörmethoden beschafft werden dürfen,
die gegen die VN-Anti-Folter-Konvention verstoßen;“

7. Absatz 1 der Begründung wird wie folgt geändert:

a. Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Deutsche Bundes-
tag begrüßt, dass die Bundesrepublik Deutschland
das Zusatzprotokoll zur VN-Anti-Folter-Konvention
unterzeichnet hat und die Ratifizierung kurz bevor
steht.“

b. In Satz 2 werden die Worte „Dies liegt“ durch die
Worte „Dass dies erst so spät erfolgt, lag“ ersetzt.

8. Die Sätze 2 bis 7 in Absatz 4 der Begründung werden ge-
strichen.

9. Absatz 5 der Begründung wird wie folgt geändert:

a. In Satz 1 werden nach dem Komma die Worte „auch
nach der erfolgten Ratifizierung“ eingefügt und die
Worte „Einigung mit den Ländern zur schnellstmög-
lichen Zeichnung und Ratifizierung“ durch die Worte
„effektive Umsetzung“ ersetzt.

b. Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Die bis-
her beschlossene Struktur eines nationalen Präven-
tionsmechanismus wird allerdings nicht in der Lage
sein, die Vorgaben des Zusatzprotokolls zu erfüllen.“

c. In Satz 3 werden die Worte „die baldige Zeichnung
und Ratifizierung des Zusatzprotokolls“ durch die
Worte „„Einrichtung eines effektiven, personell wie
finanziell ausreichend ausgestatteten nationalen Prä-
ventionsmechanismus“ ersetzt.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
schutz und des Bundesnachrichtendienstes zeigt sich die
Dringlichkeit, die absolute Geltung des Folterverbotes zu

tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/8790

Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/360 empfiehlt der Ausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abzu-
lehnen.

Berlin, den 12. März 2008

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Holger Haibach
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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