BT-Drucksache 16/8775

Qualität des Deutschunterrichtes an deutschen Auslandsschulen und Partnerschulen sicherstellen - Kompetenzen zwischen Auslandsschulen und Goethe-Instituten eindeutig zuweisen

Vom 9. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8775
16. Wahlperiode 09. 04. 2008

Antrag
der Abgeordneten Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Jens Ackermann, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul
K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich
L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn),
Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann
Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph
Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Qualität des Deutschunterrichtes an deutschen Auslandsschulen und
Partnerschulen sicherstellen – Kompetenzen zwischen Auslandsschulen und
Goethe-Instituten eindeutig zuweisen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Deutsche Auslandsschulen sind, neben den Goethe-Instituten (GI), eines der
wesentlichen „Aushängeschilder“ Deutschlands. Sie tragen maßgeblich zur Ver-
mittlung eines positiven Deutschlandbildes bei und leisten einen erheblichen
Beitrag bei der Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse. Dadurch ebnen sie auch
den Weg in das System der deutschen Bildung. Doch das Goethe-Institut und der
Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) warnen davor, dass das In-
teresse am Erlernen der deutschen Sprache weltweit immer weiter abnimmt, was
wiederum dramatische Folgewirkungen hinsichtlich der Anwerbung aus-
ländischer Studierender und Nachwuchswissenschaftler habe. Denn viele der
nach Deutschland kommenden Studenten haben häufig die deutsche Sprache an
einer deutschen Auslandsschule oder dem Goethe-Institut gelernt.

Bei den deutschen Schulen im Ausland handelt es sich um Vereine, Stiftungen
oder Gesellschaften in privater Trägerschaft, die eine Förderung durch den
deutschen Staat erhalten. Neben den staatlichen Zuwendungen finanzieren sich

die Auslandsschulen über Elternbeiträge und Spenden. Sie sind in hohem Maße
auf dieses private Engagement angewiesen. Diese Notwendigkeit stellt sich aber
auch als Vorteil dar: die Elternschaft ist in der Regel sehr gut eingebunden und
auch die Sponsoring-Aktivitäten führen zur Integration des schulischen Um-
feldes in die Gestaltung der Bildungsarbeit.

Drucksache 16/8775 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Derzeit betreut die Zentralstelle für das Auslandswesen (ZfA) im Bundesver-
waltungsamt 117 deutsche Auslandsschulen weltweit. An diesen Schulen lernen
wiederum 75 000 Schülerinnen und Schüler Deutsch. Darüber hinaus existieren
nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes weitere 428 von der Bundesrepu-
blik Deutschland geförderte schulische Einrichtungen sowie deutsche Abteilun-
gen an ausländischen staatlichen Schulen.

Zu Beginn des Jahres 2008 hat das Auswärtige Amt die Initiative „Schulen:
Partner der Zukunft“ vorgestellt. Diese in ihrem Hauptanliegen zu begrüßende
Initiative zielt in erster Linie auf den weiteren Auf- und Ausbau einer angemes-
senen bildungspolitischen Präsenz in den Wachstumsregionen (Asien, Golf-
region, Mittel- und Osteuropa). Ziel ist es, ein weltumspannendes Netz von
1 000 Partnerschulen aufzubauen, das sich aus den oben erwähnten Auslands-
schulen und Schulen im nationalen Bildungssystem mit gutem Deutschunter-
richt zusammensetzt. Um diese Ziele zu erreichen wird auch das Goethe-Institut
mit 19 Mio. Euro verstärkt in diese Initiative eingebunden. Diese 19 Mio. Euro
der insgesamt für die Initiative bereitgestellten 45 Mio. Euro sind im Haushalt
des GI angesiedelt. Die mit diesen Mitteln durchzuführenden Maßnahmen sind
allerdings nur sehr vage beschrieben, so dass Zweifel an der Komplementarität
der Aktivitäten der Auslandsschulen und der Goethe-Institute bestehen. Als Pro-
blem muss angesehen werden, dass bisher keine einheitliche Verwaltung für die
sich als Partner bewerbenden Schulen vorhanden ist. Außerdem ist es fraglich,
ob der Aufbau eines Systems, das vornehmlich auf „Deutsch-Sprecher“ als
„Deutsch-Vermittler“ vertraut und nicht auf ausgebildete Lehrer setzt, die hohen
Standards im deutschen Auslandsschulwesen erfüllt.

Deutsche Auslandschulen haben im Gegensatz zu den Goethe-Instituten eine
über Jahre erworbene Erfahrung im Bereich des Schulwesens und daher muss
sichergestellt sein, dass dieses Potential ausgenutzt wird und es nicht durch eine
erwachsende Konkurrenz zwischen kooperierenden Institutionen zu einem
Zweiklassensystem im deutschen Auslandsschulwesen kommt.

Insgesamt kann man davon ausgehen, dass die deutschen Auslandsschulen bis-
her hohe pädagogische Standards erfüllen. Alleine die hohe Abiturientenquote
und das Niveau des Notendurchschnitts der Abiturprüfungen (obwohl die Mehr-
zahl der Abiturienten nicht deutsche Muttersprachler sind) weisen darauf hin,
dass die erbrachte Leistung der deutschen Auslandschulen überdurchschnittlich
ist.

Allerdings müssten Qualität und Leistung der deutschen Auslandsschulen auf
Dauer abgesichert werden. Die neuen Partnerschulen sollten ein Zulassungs-
verfahren, das deutsche Bildungsstandards berücksichtigt sowie den lokalen
Bildungssystemen Rechnung trägt, durchlaufen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● sicherzustellen, dass Goethe-Institut und Auslandsschulen im Zuge der Ini-
tiative „Schulen: Partner der Zukunft“ eindeutige Zuständigkeiten zugewie-
sen bekommen;

● zu gewährleisten, dass durch die verstärkte Einbindung der Goethe-Institute
keine künstliche Konkurrenz zu den hervorragend arbeitenden deutschen
Auslandsschulen erzeugt wird;

● eine einheitliche Betreuung für die sich als neue Partnerschulen bewerbenden
Schulen sicherzustellen;

● die hohen Qualitätsstandards der Deutsch-Vermittlung an deutschen Aus-
landsschulen und den neuen Partnerschulen auch künftig sicherzustellen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8775

● ein an deutschen Bildungsstandards und den lokalen Bildungssystemen
orientiertes Zulassungsverfahren für die neuen Partnerschulen einzuführen;

● den deutschen Auslandsschulen die Möglichkeit zu geben, sich an inter-
nationalen Schulleistungsvergleichen zu beteiligen;

● die Schulleistungsdaten der deutschen Auslandsschulen der interessierten
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Berlin, den 9. April 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.