BT-Drucksache 16/8613

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -16/7817 Nr. 2.1- Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung KOM(2007) 708 endg., Ratsdok. 10215/07

Vom 14. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8613
16. Wahlperiode 14. 03. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/7817 Nr. 2.1 –

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament,
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Aus-
schuss der Regionen:
Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für
mehr Wachstum und Beschäftigung
KOM(2007) 708 endg., Ratsdok. 10215/07

A. Problem

Verbesserung des Kleinstkreditwesens in der Europäischen Union durch den
Aufbau einer speziellen Förderstruktur für Kleinstkredite.

B. Lösung

Kenntnisnahme der Vorlage

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/8613 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/7817 Nr. 2.1 folgende Ent-
schließung anzunehmen:

Die EU-Kommission will eine neue Einrichtung mit Fachpersonal beim EIF
(Europäischer Investitionsfonds) aufbauen, die die Mitgliedstaaten bei der tech-
nischen Entwicklung bankfremder Mikro-Finanzinstitute in den Mitgliedstaa-
ten unterstützen soll.

Diese Einrichtung soll aus Geldern finanziert werden, die im Budget der Struk-
turfonds (Europäischer Sozialfonds – ESF und Europäischer Fonds für regio-
nale Entwicklung – EFRE) für personelle und technische Unterstützung vorge-
sehen sind und von der Europäischen Kommission verwaltet werden.

Die EU-Kommission schlägt weiter vor, gemeinsame europäische Datenbanken
über Schuldnerausfall und Verluste bei Kleinstkrediten zu errichten, um Mikro-
Kreditinstituten die Vergabe von Kleinstkrediten zu erleichtern.

Unternehmen soll der Zugang zu Kleinstkrediten unter anderem dadurch er-
leichtert werden, dass in den Mitgliedsländern die so genannten Zinscaps auf-
gehoben bzw. auf höherem Niveau festgelegt werden können. Damit will die
EU-Kommission die im Verhältnis zur Kreditsumme hohen Verwaltungskosten
bei der Vergabe von Kleinstkrediten durch höhere Zinseinnahmen für die
Kreditinstitute kompensieren und erleichtern.

Der Deutsche Bundestag anerkennt sehr wohl die Situation einiger Mitglieds-
länder, gerade in Osteuropa, in denen kleinere Unternehmen Probleme beim
Zugang zu Kleinstkrediten haben. Die Vergabe solcher Kredite wird dort bis-
lang nicht im notwendigen Umfang von der Kreditwirtschaft abgedeckt.

Der Deutsche Bundestag lehnt es ab, für die Beseitigung dieser Nachteile in ei-
nigen Mitgliedstaaten eine neue Einrichtung mit Fachpersonal auf europäischer
Ebene aufzubauen. Selbst wenn diese neue Mitarbeiterstruktur aus dem Budget
der Strukturfonds finanziert wird, so bedeutet diese Maßnahme eine unange-
messene Erweiterung der schon heute umfangreichen EU-Zuständigkeiten.

Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich auf eu-
ropäischer Ebene gegen den Aufbau dieser neuen Einrichtung beim EIF auszu-
sprechen. Eine politische Unterstützung für den Vor-Ort-Aufbau spezieller
Mikro-Finanzinstitute in den osteuropäischen Mitgliedsländern betrachtet der
Deutsche Bundestag angesichts der in der Bundesrepublik Deutschland gesam-
melten guten Erfahrungen als sinnvolle Maßnahme. Diese Unterstützung soll
allerdings im Rahmen der Subsidiarität entsprechend den örtlichen Gegeben-
heiten des Finanzmarktes erfolgen; Länderpatenschaften sind dabei schneller
und zielführender als eine eigens für diesen Zweck aufgebaute EU-Einrichtung.

Die Mitgliedstaaten der EU, die in ihren eigenen Ländern seit Jahren in Minis-
terien und Verwaltungen Personal abbauen, können eine ausufernde Personal-
mehrung in Brüssel zur Erledigung subsidiärer Aufgaben politisch nicht hin-
nehmen. Daher lehnt der Deutsche Bundestag den Aufbau dieser neuen Ein-
richtung, die keinen erkennbaren Mehrwert hat, ab.

Der Deutsche Bundestag weist des Weiteren auf die offensichtliche Diskrepanz
bezüglich der Bewertung der Kommission bei der Abdeckung von Verwal-
tungskosten von Mikro-Krediten durch Institutionen auf nationaler Ebene auf

der einen und auf europäischer Ebene auf der anderen Seite, hin. Die Über-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8613

nahme von Verwaltungskosten für Kleinstkredite durch die Nationalstaaten
kann von der Generaldirektion Wettbewerb als nicht hinzunehmender Beihilfe-
tatbestand eingestuft und somit verboten werden. Eine Übernahme der Verwal-
tungskosten durch einen Fond beim EIF, der durch steuerlich begünstigte Einlagen
Dritter gespeist wird, soll hingegen als beihilferechtlich unbedenklich gelten.

Der Deutsche Bundestag hält ein Vorgehen, das darauf abzielt, Kompetenzen
über den Weg des Wettbewerbsrechts an sich zu ziehen, für nicht akzeptabel.
Der Deutsche Bundestag weist auf die in den Mitgliedsländern schon bestehenden
Institutionen, die Schuldnerdaten verwalten (z. B. in Deutschland die SCHUFA
Holding AG) hin, und fordert die Bundesregierung auf, einer weiteren Installa-
tion von Schuldnerdatenbanken auf Europäischer Ebene unter Berücksich-
tigung des Subsidiaritätsprinzips entgegenzuwirken.

Der Deutsche Bundestag spricht sich gegen eine Zinscaplockerung aus und for-
dert die Bundesregierung auf, bei der Kommission daraufhin zu wirken, dass
Zinscaps wegen der bereits in vielen Mitgliedstaaten bestehenden Mikrofinan-
zierungsformen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleiben.

Berlin, den 12. März 2008

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Edelgard Bulmahn
Vorsitzende

Doris Barnett
Berichterstatterin

Kenntnisnahme. dergegebenen Entschließung zu empfehlen.
Bericht der Abgeordneten Doris Barnett

I. Überweisung

Die Vorlage auf Drucksache 16/7817 Nr. 2.1 wurde gemäß
§ 93 GO-BT am 21. Januar 2008 an den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie zur federführenden Beratung sowie an
den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss und den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Es gibt eine große Vielfalt von Kleinstkrediten, die unter-
schiedliche Aufgaben erfüllen, doch in den Mitgliedstaaten
und Regionen der Europäischen Union werden sie häufig
als Mittel zur Förderung des selbständigen Unternehmer-
tums und der Gründung und Entwicklung von Kleinstbetrie-
ben eingesetzt. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
ihre einzelstaatlichen institutionellen, gesetzlichen und ge-
werblichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass das
Umfeld für die Entwicklung von Kleinstkrediten günstiger
wird. Weiter wird vorgeschlagen, eine neue Fazilität mit
Fachpersonal aufzubauen, finanziert aus Geldern, die im
Budget der Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale
Entwicklung – EFRE) für technische Unterstützung vorge-
sehen sind und von der Europäischen Kommission verwal-
tet werden. Die vorgeschlagene Initiative umfasst vier ver-
schiedene Aktionsbereiche:

(1) Verbesserung der rechtlichen und institutionellen
Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten,
(2) Weitere Veränderung des Klimas für unternehme-
rische Initiative,
(3) Förderung der Verbreitung vorbildlicher Verfahrens-
weisen,
(4) Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für Mikro-
Kreditinstitute.

Das Ziel der Initiative ist es, im Rahmen der Lissabon-Strate-
gie das Kleinstkreditwesen in der Europäischen Union zu ent-
wickeln, so dass man dem Ziel der Kommissionsmitteilung
„Die Finanzierung des Wachstums von KMU – Der beson-
dere Beitrag Europas“ (KOM (2006) 349, S.7) näher kommt.
Der Mitteilung liegt die Empfehlung zugrunde, eine spezielle
Förderstruktur für Kleinstkredite aufzubauen, um Mentoren-
dienste zu entwickeln, die zur Unterstützung von Existenz-
gründern und Kleinstkreditnehmern wesentlich sind.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 16/7817
Nr. 2.1 verwiesen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 87. Sitzung am 13. Fe-
bruar 2008 die Vorlage abschließend beraten und empfiehlt
Kenntnisnahme.

Der Finanzausschuss hat in seiner 83. Sitzung am 13. Fe-
bruar 2008 die Vorlage abschließend beraten und empfiehlt

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
77. Sitzung am 13. Februar 2008 die Vorlage abschließend
beraten und empfiehlt Kenntnisnahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Vor-
lage auf Drucksache 16/7817 Nr. 2.1 in seiner 58. Sitzung am
12. März 2008 abschließend beraten. Die Koalition der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD und die Fraktion der FDP
brachten den in der Beschlussempfehlung wiedergegebenen
Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(9)950 ein.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonen, dass der
„Small-Business-Act“ der Europäischen Union, zu dem
auch die Initiative mit Kleinstkrediten zu zählen sei, grund-
sätzlich zu begrüßen sei. Die Art und Weise wie die Kom-
mission die Initiative mit den Kleinstkrediten angehe, stoße
jedoch auf Widerstand, da hier das Subsidiaritätsprinzip
verletzt werde. Die Einrichtung eines neuen Referats mit
Fachpersonal sei nicht notwendig, vor allem da diese aus
Geldern des Strukturfonds finanziert werden sollen. Auch
der Aufbau einer europäischen Datenbank für Schuldner sei
entbehrlich, da nationale Einrichtungen hier ausreichend
seien. Entscheidend sei, dass die Verbesserung des Kleinst-
kreditwesens auch ohne den Aufbau neuer Strukturen er-
reicht werden könne. Eine prinzipiell gute Maßnahme würde
hier seitens der EU falsch angegangen, so dass sich die Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD und die Fraktion der FDP
entschlossen haben, den Entschließungsantrag einzubringen.

Die Fraktion der FDP führt aus, dass es bedeutsam sei,
das Subsidiaritätsprinzip einzuhalten. Deswegen sei dieser
Antrag eingebracht worden. Das Thema der Mikrokredite
könne ohne eine zusätzliche Aufstockung und den Aufbau
einer neuen Einrichtung erledigt werden. Ein weiteres Pro-
blem sei, dass die EU versuche hier weitere Kompetenzen
an sich zu ziehen. Dies sehe man auch in ähnlicher Weise
auch im Bereich des Wettbewerbsrechts.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält das
Thema Mikrofinanzierung für sehr wichtig. Es habe eine
lange Diskussion darüber gegeben, ob dem Antrag gefolgt
werden solle. Bei Gesprächen mit der Gemeinschaftsbank
GLS habe sich jedoch ergeben, dass die Impulse aus Brüssel
gerade für Osteuropa sehr wichtig seien. Aus diesem Grund
werde der Antrag nicht unterstützt.

Der Ausschuss beschloss einvernehmlich, dem Deutschen
Bundestag die Kenntnisnahme der Vorlage zu empfehlen.

Der Ausschuss beschloss ferner mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundes-
tag in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/7817
Nr. 2.1 die Annahme der in der Beschlussempfehlung wie-
Drucksache 16/8613 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Berlin, den 12. März 2008

Doris Barnett
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8613

RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION

Brüssel, den 21. November 2007
(OR. en)
10215/07
ECOFIN 242
COMPET 387

ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Absender: Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor, im Auftrag des General-

sekretärs der Europäischen Kommission
Eingangsdatum: 13. November 2007
Empfänger: der Generalsekretär/Hohe Vertreter, Herr Javier SOLANA
Betr.: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den

Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen:
– Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten

für mehr Wachstum und Beschäftigung

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument KOM(2007) 708 endgültig.

Anl.: KOM(2007) 708 endgültig

Drucksache 16/8613 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Brüssel, den 13.11.2007
KOM(2007) 708 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum
und Beschäftigung

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/8613

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum
und Beschäftigung

1. WELCHE GRÜNDE SPRECHEN FÜR EINE INITIATIVE IN DIESEM BEREICH?

Es gibt eine große Vielfalt von Kleinstkrediten, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen, doch
in den Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Union werden sie häufig als Mittel zur
Förderung des selbständigen Unternehmertums und der Gründung und Entwicklung von
Kleinstbetreiben eingesetzt. In vielen Fällen ist dies mit Hilfsangeboten für den Sprung von
der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit gekoppelt. Solche Kleinstkredite können große
Bedeutung bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung sowie
bei der Förderung der sozialen Einbindung gemäß dem modernen Konzept der „Flexicurity“1
(der Kombination von Flexibilität und sozialer Sicherheit)2 haben.

Zwar gibt es in vielen Mitgliedstaaten und Regionen einen aktiven Kleinstkreditsektor, dessen
Wachstum auf Gemeinschaftsebene durch eine Reihe von Maßnahmen gefördert wird, doch
es herrscht hier zweifellos noch großer Handlungsbedarf. In ihrer Mitteilung über die KMU-
Finanzierung von 2006 wies die Kommission auf eines der Hindernisse für die Entwicklung
des Kleinstkreditwesens hin und forderte die Mitgliedstaaten dazu auf:

„… dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften die Bereitstellung von
Mikrokrediten (Kredite über weniger als 25 000 EUR) erleichtern. Derartige Kredite sind ein
wichtiges Mittel zur Förderung der unternehmerischen Initiative - vor allem von Frauen und
Angehörigen ethnischer Minderheiten - in Form von Selbständigkeit und Kleinstbetrieben. Sie
kommen aber nicht nur der unternehmerischen Initiative und der Wettbewerbsfähigkeit
zugute, sondern auch der sozialen Integration.“3

In der vorliegenden Mitteilung werden Wege aufgezeigt, wie sich diese und andere
Hindernisse beseitigen oder doch zumindest ihre Folgen mildern lassen. Konkret enthält sie
folgende Vorschläge:

Zunächst werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre einzelstaatlichen institutionellen,
gesetzlichen und gewerblichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass das Umfeld für die
Entwicklung von Kleinstkrediten günstiger wird. Die Kommission ist bereit, den
Mitgliedstaaten bei der Formulierung der Ziele und einer Bestandsaufnahme bewährter
Regelungsverfahren zu helfen.
1 KOM (2007) 359 – „Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten“.
2 Demzufolge wird in diesem Papier nicht auf Fragen der „finanziellen Integration“ oder der

„Mikrofinanzierung“ eingegangen. Es handelt sich dabei um allgemeinere Begriffe, die auch andere

Finanzdienstleistungen wie Spareinlagen, Mikroversicherungen oder Überweisungen umfassen.

3 KOM (2006) 349 vom 29.6.2006, S. 7. „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Die
Finanzierung des Wachstums von KMU – Der besondere Beitrag Europas“.

Drucksache 16/8613 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zweitens wird darin vorgeschlagen, eine neue Fazilität mit Fachpersonal aufzubauen, die
folgende Leistungen erbringen soll:

� Technische Unterstützung und allgemeine Hilfe bei der Konsolidierung und Entwicklung
bankfremder Mikro-Finanzinstitute in den Mitgliedstaaten und Regionen.

� Aufklärung und Werbung für diese Initiative bei Mitgliedstaaten, Regionen, Banken und
Mikro-Finanzinstituten im Allgemeinen. Dazu gehören auch die Herausgabe von
Broschüren, die Veranstaltung von Konferenzen und Seminaren sowie gegenseitige
Besuche usw.

� Technische Handbücher, Leitfäden und Software, die den Mikro-Finanzinstituten dabei
helfen sollen, vorbildliche Verfahren einzuführen, wobei sie von speziellen Zentren
unterstützt werden. Ausarbeitung von Leitlinien für den Aufbau und die Führung von
Mikro-Finanzinstituten usw.

� Verbesserung des Kapitalzugangs für ausgewählte „Muster“-Mikro-Finanzinstitute durch
Bereitstellung von Geldern (Startkapital) in Verbindung mit technischer Unterstützung.

Finanziert würde diese Fazilität aus den Geldern, die im Budget der Strukturfonds
(Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE) für technische Unterstützung
vorgesehen sind und von der Europäischen Kommission verwaltet werden. Da der
Europäische Investitionsfonds sein Interesse an dieser Initiative bekundet hat, könnte diese
Fazilität unter dem Dach des Fonds verwaltet werden, der bereits für die JEREMIE-Inititative
verantwortlich zeichnet, die KMU den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern soll.

2. BELEGE FÜR DIE ENTSTEHENDE KLUFT ZWISCHEN ANGEBOT UND NACHFRAGE
NACH KLEINSTKREDITEN IN EUROPA

Ganz allgemein richten sich Kleinstkredite in Europa an zwei Gruppen: an
Kleinstunternehmen, die als Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten definiert sind
(darunter fallen rund 91 % aller europäischen Unternehmen), und an benachteiligte Personen
(Arbeitslose oder Nichterwerbspersonen, Sozialhilfeempfänger, Immigranten usw.), die den
Sprung in die Selbständigkeit wagen wollen, aber keinerlei Zugang zu den klassischen
Bankleistungen haben. Kleinstkredite spielen eine besonders wichtige Rolle in ländlichen
Gebiete und tragen besonders dazu bei, ethnische Minderheiten oder Einwanderer
wirtschaftlich und gesellschaftlich zu integrieren. Anhang 2 enthält einen Überblick darüber,
wie sich der Markt aufgliedert.

Im Verlauf der letzten Jahrzehnte hat sich die EU-Wirtschaft von ihrer ursprünglichen Basis,
den großen Industriekonzernen, wegentwickelt und ist inzwischen stärker durch kleinere
Unternehmen, darunter auch Einpersonenfirmen, gekennzeichnet, die überwiegend im
Dienstleistungssektor angesiedelt sind. Dies hat zu einer vermehrten Nachfrage nach
Kleinstkrediten geführt. So sind beispielsweise nur 16 % der Erwerbsbevölkerung
selbständige Unternehmer, doch würden sich derzeit 45 % der Europäer lieber selbständig
machen, als in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen.4 In der gesamten EU könnte sich
die potenzielle Nachfrage nach Kleinstkrediten, die von Finanzinstituten außerhalb des

4 Eurobarometer-Umfrage, 6/2004.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/8613

Bankensektors an Existenzgründer vergeben werden, auf weit über eine halbe Million
Neukunden beziffern.5 Diese Zahl könnte im Laufe der Jahre noch erheblich anwachsen,
wenn man das Nachfragepotenzial, die Wiederausleihung von Kleinstkrediten und die
erwarteten positiven Wirkungen der vorgeschlagenen Kleinstkreditinitiative bedenkt.

Die Verfügbarkeit bzw. das Angebot von Kleinstkrediten in den Mitgliedstaaten zu beurteilen,
erweist sich als relativ problematisch. Was die Größe einzelner Kredite angeht, dürfte in
Europa der typische Kleinstkredit Schätzungen zufolge rund 7 000 bis 8 000 EUR betragen.
Eine Erhebung, die das Mikrofinanzierungszentrum für Mittel- und Osteuropa (MFC) in den
mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt hat, und eine EU-weite
Erhebung des Europäischen Mikrofinanzierungsnetzes (EMN) haben Informationen über die
Größe von Krediten ergeben. Die Banken selbst führen keine gesonderte Statistik über
Kleinstkredite, und selbst die Daten, die ihnen vorliegen, sind oft unklar, weil manche Kredite
als persönliche Kredite eingestuft werden, während andere wiederum unter die breitere
Kategorie der KMU-Kredite fallen bzw. in manchen Ländern mit landwirtschaftlichen
Krediten gekoppelt sind. Die in Mittel- und Osteuropa weit verbreiteten genossenschaftlichen
Sparkassen und Kreditinstitute und die Kreditgenossenschaften im Vereinigten Königreich
und in Irland vergeben hauptsächlich Kredite an Einzelpersonen und unterscheiden nicht, wie
viel von der Kreditsumme als Kleinstkredit in eine Firma fließt oder im Gegensatz dazu für
den privaten Konsum aufgewendet wird.6

Alles in allem finden Kleinstkredite in vielen neuen Mitgliedstaaten eine zunehmende
Verbreitung, und eine ähnliche Entwicklung war in den letzten Jahren auch in den Ländern
der EU-15 zu beobachten. Trotzdem muss noch einiges getan werden, damit ihr Potenzial voll
erschlossen wird7, vor allem im Hinblick auf das bereits angesprochene Nachfragepotenzial.

3. AUF DEM WEG ZU EINER EUROPÄISCHEN KLEINSTKREDIT-INITIATIVE

Betrachtet man bei Kleinstkrediten die Dynamik von Angebot und Nachfrage genauer, zeigt
sich, dass das Kleinstkreditgeschäft in einem weiteren rechtlichen und fördertechnischen
Rahmen zu sehen ist, weil die Finanzierungs-, Beschäftigungs- und Sozialsysteme
miteinander verknüpft sind. Obwohl Kleinstkredite nicht neu sind, ist darauf hinzuweisen,
dass in den Mitgliedstaaten der Union je nach politischem Rahmen und geltender
Gesetzgebung unterschiedlich damit verfahren wird. Sowohl die EU als auch ihre
Mitgliedstaaten haben bereits Maßnahmen zur Förderung von Kleinstkrediten ergriffen, aber
diese Maßnahmen scheinen eher in einen spezifischen Kontext zu gehören und manchmal nur
lokal anwendbar zu sein.

Die Vergabe von Kleinstkrediten stellt einen finanziellen Ansatz für die
Unternehmensförderung dar, mit dem Kapital- und Risikokosten sowie
Betriebsaufwendungen angemessen abgedeckt werden und die Kostendeckung der
Institutionen und der erbrachten Leistungen gesichert ist. Das Problem eines geeigneten
Zugangs von Kleinstunternehmen und potenziellen Existenzgründern zu Finanzmitteln
besteht allerdings fort, was auch allgemein eingeräumt wird. Sowohl der Rat als auch die
5 Der Berechnung liegen Zahlen von Eurostat zugrunde; sie wird in Anhang 4 näher beschrieben.
6 Siehe Anhang 5.

7 Einer Marktentwicklungsanalyse, die das MFZ im Auftrag des EIF in Polen durchgeführt hat, ist

beispielsweise zu entnehmen, dass nur 15 % der Kleinstunternehmen Kleinstkredite in Anspruch
nehmen. Die gesamte Angebotslücke umfasst dort rund zwei Millionen potenzielle Kunden.

Drucksache 16/8613 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Europäische Kommission haben in Partnerschaft mit den Behörden der Mitgliedstaaten eine
Reihe von Maßnahmen eingeleitet (siehe Anhang 3).

Diese Bemühungen für sich genommen werden ebenso wenig wie die Anstrengungen einiger
Mitgliedstaaten alleine das Angebot an Kleinstkrediten in einem ausreichendem Maße und
innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens vergrößern, wenn zielgerichtete und umfassende
Maßnahmen von Seiten der Behörden der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft ausbleiben.
Obwohl die Banken immer stärker auf das Zukunftspotenzial des Kleinstkreditmarkts
aufmerksam werden, deutet einiges darauf hin, dass sie nur dann (direkt oder häufiger indirekt
über eine Partnerschaft mit bankfremden Einrichtungen) in das Geschäft mit Kleinstkrediten
einsteigen, wenn es öffentliche Fördermechanismen gibt (z. B. das EU-Programm PHARE ,
der Europäische Investitionsfonds und die Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung - EBWE), die sie dabei unterstützen.

Es besteht also weiterer Handlungsbedarf in diesem Bereich, wobei auf der Arbeit, die auf
Gemeinschaftsebene und von den Banken und Mikro-Finanzinstituten geleistet wurde, sowie
auf deren Zusammenarbeit aufgebaut werden kann. Die vorgeschlagene Initiative umfasst vier
verschiedene Aktionsbereiche:

(1) Die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten
verbessern

(2) Das Klima für unternehmerische Initiative weiter verändern

(3) Die Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen (einschließlich Ausbildung) fördern

(4) Zusätzliche Finanzmittel für Mikro-Kreditinstitute bereitstellen.

Da die Banken in der Regel für bestehende Kleinstunternehmen und herkömmliche
Existenzgründungen bereits Finanzierungen anbieten, steht in diesem Papier das schwierigere
Segment im Mittelpunkt: man könnte es den „nicht bankfähigen“ Markt8 nennen. Dabei
dürften aber jede Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen und jede Verbreitung
vorbildlicher Verfahren allen beiden Segmenten zugute kommen.

3.1. Aktionsbereich 1: Die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen in
den Mitgliedstaaten verbessern

Der institutionelle Rahmen in den Mitgliedstaaten scheint häufig für einen Ausbau des
Kleinstkreditwesens ungeeignet zu sein. Weil Kleinstkredite normalerweise in den
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaft nicht eigens geregelt sind,
lassen die Statistiken über Kleinstkredite zu wünschen übrig.

Um das Wachstumspotenzial von Kleinstkrediten zu erschließen, bedarf es keines
umfangreichen Einsatzes knapper öffentlicher Mittel. Eine der Stärken von Kleinstkrediten
liegt vielmehr darin, dass sie langfristig kostendeckend sind. Im Allgemeinen ist eine Reihe
von Maßnahmen erforderlich, um das zu verbessern, was sich im weitesten Sinne als
gesetzliche und institutionelle Rahmenbedingungen für Kleinstkredite bezeichnen lässt.

8 Dazu gehören jene, die keine Sicherheiten bieten, kein stabiles Beschäftigungsverhältnis vorweisen und

ihre Kreditwürdigkeit - auch in der Vergangenheit - nicht überprüfbar belegen können.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/8613

Im Folgenden werden sieben Bereiche herausgestellt, in denen sich auf nationaler Ebene
Verbesserungen erreichen lassen, und es werden gegebenenfalls Beispiele bewährter
Verfahren beschrieben.

Ein Umfeld schaffen, das den Aufbau von Mikro-Finanzinstituten (MFI) ermöglicht und
alle Kundensegmente abdeckt

Angesichts der Menge und Vielfalt möglicher Kunden sollten alle Arten von MFI (innerhalb
und außerhalb des Bankensektors) leichten Zugang zu Finanzmitteln haben, damit sie ihr
Kleinstkreditgeschäft ausweiten können. Dies setzt voraus, dass die Banken dazu ermuntert
werden, sich vermehrt im Kleinstkreditgeschäft zu engagieren. Dies könnte dadurch erreicht
werden, dass in einem größeren Umfang Kreditbürgschaften bereitgestellt werden, und – in
dem Maße, in dem sich die Portfolios weiterentwickeln – durch Verbriefung. Dies setzt auch
voraus, dass Kreditgenossenschaften oder ähnliche Einrichtungen, die im
Kleinstkreditgeschäft tätig sind, die Genehmigung be- oder erhalten, Spareinlagen
entgegenzunehmen, und berechtigt sind, einkommensgenerierende Aktivitäten zu finanzieren.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
und dem Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS) eine Website9 mit
dem Titel „Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Eigenkapitalrichtlinie“ unterhält, über die die
breite Öffentlichkeit Fragen zu den Eigenkapitalvorschriften im Zusammenhang mit dieser
Fazilität stellen kann. Dieses Medium würde auch zur Klärung von etwaigen Fragen über die
Behandlung von Kleinstkrediten im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie zur Verfügung stehen.

Durch die Lockerung der Zinscaps im Kleinstkreditgeschäft dazu beitragen, dass
Kleinstkredite kostendeckend werden

Neben den spezifischen Maßnahmen für die verschiedenen Kategorien von
Finanzintermediären gibt es auch Maßnahmen, die für alle Einrichtungen und Programme im
Kleinstkreditbereich einheitlich sind. Dazu gehört die Lockerung der Zinscaps für
Unternehmenskredite, die es unmöglich machen, Kleinstkredite kostendeckend zu vergeben.
Es ist zu betonen, dass der absolute Betrag der Zinsen selbst bei einem hohen Zinssatz
aufgrund des geringen Betrags und der kurzen Laufzeit niedrig ist. Der einfache Zugang zu
Krediten ist für Kleinstunternehmer in Europa wie auch anderswo der allerwichtigste Faktor.
In Mitgliedstaaten mit Zinscaps wäre es angezeigt, diese auf einem ausreichend hohen Niveau
festzulegen, damit Kreditinstitute ihre Kosten decken können, gleichzeitig aber ihre
wirtschaftlichen und sozialen Folgen regelmäßig zu überwachen, wie es beispielsweise in
Irland praktiziert wird, damit die Sicherheit der Kreditnehmer nicht beeinträchtigt wird. In
Deutschland darf die Zinsobergrenze in einem bestimmten Sektor den Durchschnittssatz nicht
um mehr als das Zweifache oder mehr als 12 Punkte überschreiten.10

Mikro-Kreditinstituten Zugang zu Schuldnerdatenbanken gewähren und ihnen die
Risikobewertung erleichtern

Abgesehen von anderen allgemeinen Maßnahmen ist es wichtig, dass alle, auch Mikro-
Kreditinstitute außerhalb des Bankensektors Zugang zu den Informationen von
Kreditauskunfteien über einen etwaigen Ausfall von Schuldnern erhalten. In manchen
Ländern, vor allem im Vereinigten Königreich, werden die so genannten Community
9 http://ec.europa.eu/internal_market/bank/regcapital/transposition_de.htm
10 Siehe Anhang 8.

Drucksache 16/8613 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Development Finance Institutions (CDFI) aufgefordert, den Auskunfteien ihre Daten zur
Verfügung zu stellen. In anderen Länder, insbesondere in Frankreich, speichert die
Zentralbank diese Daten und anerkannte Mikro-Kreditinstitute haben keinerlei Zugriff darauf.

Gemeinsame europäische Datenbanken über Schuldnerausfall und Verluste bei
Kleinstkrediten (Einzelpersonen, Unternehmen und MFI) sowie EU-weit einheitliche
Bewertungshilfen, die sich an den bewährten Verfahren der Branche orientieren, könnten
Kreditinstituten beim Ausbau ihres Kleinstkreditgeschäftes helfen. Solche Hilfsmittel werden
von Banken verwendet, dem Kreditrisiko sehr umfassend begegnen, und könnten es
Kreditinstituten ermöglichen, sich die Bestimmungen der Eigenkapitalrichtlinien11 in vollem
Umfang zunutze zu machen. Für den Aufbau derartiger Datenbanken wären die Marktakteure
am besten geeignet.

Hier ist anzumerken, dass der erforderliche Eigenkapitalanteil durch Kreditbürgschaften und
in dem Maße, in dem sich die Portfolios entwickeln oder kombiniert werden durch
Verbriefung begrenzt werden kann.

Die Betriebsaufwendungen durch Steuervergünstigungen verringern

Auch günstigere steuerliche Regelungen sind für eine wachsende Branche wichtig,
gleichgültig ob es sich um Steuerbefreiungen für Mikro-Kreditinstitute oder Steuernachlässe
für Einzelpersonen oder Unternehmen handelt, die Geld in deren Arbeit investieren oder sich
in Form von Schenkungen engagieren. So gibt es beispielsweise im Vereinigten Königreich
eine Steuernachlassregelung namens Community Interest Tax Relief, derzufolge
Einzelpersonen oder Unternehmen fünf Jahre lang 25 % einer Investition in Form von
Darlehen, Wertpapieren oder Risikokapital von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen
können. In Frankreich sieht das Gesetz über Wohltätigkeit („Loi sur le mécénat“) für Spenden
von Einzelpersonen einen Steuerabschlag in Höhe von 66 % bis maximal 20 % des zu
versteuernden Einkommens vor, und bei Unternehmen einen maximal 0,5 % ihres Umsatzes
erreichenden Steuerabzug von 60 %.

Die nationalen Vorschriften und die Aufsicht an die Besonderheiten des
Kleinstkreditwesens anpassen

Gemäß dem EU-Recht12 fallen MFI unter die Finanzdienstleistungsaufsicht der EU, wenn sie
Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennehmen, so dass sie den
einschlägigen Vorschriften und der entsprechenden Beaufsichtigung unterliegen. Nehmen
MFI keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegen und werden sie
nicht von einem Kreditinstitut zu Aufsichtszwecken konsolidiert, unterliegen sie gemäß der
Eigenkapitalrichtlinie auch keinen besonderen harmonisierten Kapitalanforderungen. Falls in
einem Mitgliedstaat aufsichtsrechtliche Vorschriften für Einrichtungen gelten, die keine
Spareinlagen von Privatkunden entgegennehmen, ist unbedingt darauf zu achten, dass etwaige
zusätzliche Regelungen und Aufsichtsbestimmungen keine unverhältnismäßigen Kosten
verursachen und zu den von MFI ausgehenden Risiken im Verhältnis stehen müssen, damit
dies nicht das Angebot von Kleinstkrediten und das Wachstum spezialisierter MFI behindert.

Dafür sorgen, dass die Vorschriften des Binnenmarktes auch für Kleinstkredite gelten

11 Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG.
12 Artikel 4 der Richtlinie 2006/48/EG.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/8613

Die rechtliche Harmonisierung in Europa macht es möglich, dass in einem EU-Mitgliedstaat
zugelassene Banken durch grenzüberschreitende Leistungen oder durch Gründung von
Zweigstellen auch in anderen Ländern tätig werden können. Es wäre lohnenswert zu prüfen,
inwieweit und unter welchen Bedingungen ähnliche Rechte auch Kleinstkreditgebern
verliehen werden könnten, die keine Kreditinstitute im Sinne des EU-Rechts sind.

Kleinstkredite in das einschlägige Recht und die Rechnungslegungsstandards aufnehmen

Die Erfahrung hat vor allem in Rumänien gezeigt, dass Überregulierung negative Folgen für
die Entwicklung des Kleinstkreditwesens haben kann, wenn sie die geschäftliche Flexibilität
behindert oder den Kreditgebern hohen Aufwand verursacht. Solche Gefahren lassen sich
verringern, indem man zunächst eine Bestandsaufnahme bewährter Verfahrensweisen
vornimmt und den vorgeschlagenen Rechtsrahmen mit der Realität des nationalen
Kleinstkreditgeschäfts vergleicht. Die Bekanntheit von Kleinstkrediten ließe sich auf lange
Sicht steigern, indem man für sie eine eigene Kategorie in der bankgewerblichen Praxis und
in den neuen internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) vorsieht.

3.2. Aktionsbereich 2: Das Klima für unternehmerische Initiative weiter verändern

Die Entwicklung Europas zu einer von Wissen, Dienstleistungen und neuen Technologien
gekennzeichneten Wirtschaft im Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie des Jahres 2005
könnte neue Impulse erhalten, wenn man drei Gesichtspunkten größere Aufmerksamkeit
schenken würde, die Existenzgründung und Kleinstkredite in dreierlei Hinsicht miteinander
verknüpfen: der Anpassung der institutionellen Rahmenbedingungen für Kleinstunternehmen,
der Hilfestellung für einen erfolgreichen Sprung von der Arbeitslosigkeit in die
Selbständigkeit und der Bereitstellung technischer Hilfe für Kleinstunternehmer.

Die institutionellen Rahmenbedingungen für Selbstständige und Kleinstunternehmen
verbessern

Die Beschäftigungspolitik muss sich zunehmend für eine Gleichbehandlung von
Selbständigen und abhängig Beschäftigten einsetzen. Damit der Selbständigkeit und den
Kleinstunternehmen Anerkennung zu verschafft wird, bedarf es einer Werbe- und
Sensibilisierungskampagne in Schulen, Hochschulen und Beschäftigungsagenturen, die auf
die öffentliche Meinung insgesamt abgestellt ist. Erforderlich sind auch Maßnahmen zum
Abbau von gesetzlichen, steuerlichen und administrativen Hindernissen wie beispielsweise
die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen für Jungunternehmen, vereinfachte
Eintragungsverfahren für neue Kleinstunternehmen und Zugang zu zahlreicheren und
günstigeren Absatzmärkten. In Deutschland wird mit dem neuen Konzept der „Ich-AG“ die
Vorstellung propagiert, dass eine Existenzgründung ein lohnenswerter und herausfordernder
Karriereweg ist. In Frankreich wurde die Gründung von Kleinstunternehmen als
Integrationsmöglichkeit für Arbeitslose anerkannt, die dann in den ersten drei Jahren von
bestimmten Sozialabgaben freigestellt sind.

Lösungen konzipieren, damit Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger den Sprung in die
Selbständigkeit schaffen können

Den Sprung von der Arbeitslosigkeit oder Abhängigkeit von Sozialleistungen in die
Selbständigkeit zu erleichtern, ist von grundlegender Bedeutung. Zu den möglichen

Maßnahmen gehören zeitweise Einkommenszuschüsse der öffentlichen Hand während der
Übergangsphase in Verbindung mit Bestimmungen, die es im Fall eines Scheiterns

Drucksache 16/8613 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ermöglichen, wieder Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe zu beziehen. In Irland können
Sozialhilfeempfänger beispielsweise ihre Sozialleistungen weiter beziehen und über vier Jahre
hinweg allmählich auslaufen lassen. Ein derartiges Verfahren erfordert, dass die Mitarbeiter
der Sozialämter und Beschäftigungsagenturen speziell in den einzelnen Aspekten der
Unternehmensgründung und Fragen der Selbständigkeit geschult werden, damit sie die nötige
Kompetenz für die Beratung potenzieller Existenzgründer erwerben.

Die Erfolgschancen junger Kleinstunternehmen durch Schulung, Mentoren und
Unternehmensentwicklungsdienste steigern

Kleinstkredite können zwar Existenzgründern und sozialen Außenseitern den Zugang zu
Finanzmitteln erleichtern, doch der Finanzzugang allein löst offenbar nicht alle Probleme auf
der Nachfrageseite. Kleinstunternehmen agieren in einem hochkomplexen Umfeld, was die
Bereitstellung von Unternehmensentwicklungsdiensten erforderlich macht und von einem
Jungunternehmer häufig Kompetenzen verlangt, die ihm fehlen. Schulungen, Mentorendienste
oder Coaching verbessern die Erfolgschancen des Existenzgründers oft entscheidend. Da
Unternehmensentwicklungsdienste die Kosten steigen lassen, machen sie Kleinstunternehmen
als Kunden weniger attraktiv für Geschäftsbanken. Die Erfahrung zeigt, dass solche Dienste
häufig von der öffentlichen Hand oder von Freiwilligen getragen werden. Und nicht zuletzt
hilft auch die Vergabe von Aufgaben, die mit der Kreditabwicklung zu tun haben
(Ausarbeitung eines Businessplans, Beobachtung der Geschäftsentwicklung usw.), an Dritte
dabei, leichter einen Kredit zu erhalten. Auch eine breitere Nutzung der Mittel, die im EFRE,
ESF (Europäischer Sozialfonds) und ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums) für die Förderung von unternehmerischer Initiative,
Innovation und Existenzgründungen bereitstehen, könnte dazu beitragen, die Lücke zu
schließen (siehe Anhang 7).

Vorschlag 1

Von der Theorie zur Praxis: die Entwicklung von Kleinstkrediten und Kleinstunternehmen
auf nationaler Ebene fördern

Um Fortschritte in Bezug auf die vorstehenden, in Aktionsbereich 1 und 2 ausgeführten 10
Punkte zu erzielen, wären die Mitgliedstaaten dazu aufzufordern, ein Reformprogramm in
Angriff zu nehmen, mit dem die Bedingungen für Kleinstkredite je nach den nationalen
Gegebenheiten und Prioritäten verbessert würden. Angesichts des Schwerpunkts der
Lissabon-Strategie, der darin besteht, den Zugang zu Finanzmitteln im Allgemeinen zu
verbessern und die Kleinstkredite im Besonderen zu fördern, werden die Mitgliedstaaten
aufgefordert, in ihre gemäß der Lissabon-Strategie vorzulegenden nationalen
Reformprogramme auch jene Maßnahmen aufzunehmen, die notwendig sind, um günstigere
Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Kleinstkreditwesens zu fördern, und die in den
institutionellen, gesetzlichen und gewerblichen Rahmen der Mitgliedstaaten fallen. Auch die
Kommission könnte den Mitgliedstaaten helfen, indem sie quantitative Ziele für Kredite
vorgibt und eine Bestandsaufnahme bewährter Regelungsverfahren durchführt.

3.3. Aktionsbereich 3: Die Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen fördern

Will man beweisen, wie wertvoll Kleinstkredite sind, ist es wichtig, dass Institute innerhalb

und außerhalb des Bankensektors ihre Geschäfte weiterführen und kostendeckende
Tätigkeiten entwickeln können. Mit öffentlichen Geldern zeitlich begrenzte Maßnahmen zu
bezuschussen, die mit Einstellung der Förderung auch wieder verschwinden, ist nicht

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/8613

effizient. Es wäre nützlicher, die Entwicklung von Bankdienstleistungen und dauerhaft
bestehenden MFI außerhalb des Bankensektors zu fördern, so dass sie ihre Erfahrungen und
bewährten Verfahren untereinander austauschen und eine gemeinsam Sprache herausbilden
können, die ihnen eine wirkungsvollere Zusammenarbeit erlaubt. Wenn außerhalb des
Bankensektors angesiedelte Einrichtungen viel von Banken lernen können, stimmt das auch
umgekehrt, weil die Methoden, die für die Vergabe und Beitreibung von Kleinstkrediten
entwickelt wurden, sich von den herkömmlichen, von den Banken praktizierten Arbeitsweisen
unterscheiden. Dieser Austausch von Know-how würde zudem eine bessere Integration
quantitativer Methoden wie des Scoring, die inzwischen auch Kleinstkredite erreichen, und
der vertrauensbildenden Kontakte erlauben, von denen Kleinstkredite und ihre Rückzahlung
letztlich abhängen. Die Verbreitung vorbildlicher Verfahren ist ein wichtiger Faktor für die
Entwicklung des Kleinstkreditwesens und sie wird auch künftig von bestehenden
Ressourcenzentren wie dem Mikrofinanzierungszentrum für Mittel- und Osteuropa oder dem
Europäischen Mikrofinanzierungsnetz13 und den Banken selbst weiter unterstützt werden.

Eine zentrale Stelle mit Fachkompetenz in der Mikrofinanzierung

Der schiere Umfang der anstehenden Arbeiten legt nahe, dass jemand die Aufsicht und
Koordinierung gewährleisten sollte, was zum Beispiel von einer zentralen Stelle geleistet
werden könnte, die über Fachkompetenz in den Bereichen Finanzierung und Soziales verfügt
und in der Lage ist, Fördermaßnahmen für Kleinstkredite zu begleiten und zu koordinieren
und auch als ständiger Ansprechpartner für die beteiligten Interessengruppen zu fungieren.
Der EIF, der im Auftrag der Europäischen Kommission bereits JEREMIE und
Bürgschaftsprogramme für Kleinstkredite verwaltet, konnte seine Leistungsfähigkeit in
diesem Bereich bereits unter Beweis stellen.

Ein eigenes Gütesiegel für Kleinstkredite, um das Engagement der EU-Bürger zu steigern

Den MFI könnten mehr Gelder zur Verfügung stehen, wenn man Einzelpersonen oder sozial
verantwortlich handelnde Unternehmen dazu veranlassen könnte, in sie zu investieren.
„Grüne“ Investmentfonds werben immer erfolgreicher um Privatanleger. Genauso könnte ein
eigenes Gütesiegel für Kleinstkredite entwickelt werden, um die Bekanntheit von
Investmentfonds, die Kleinstkredite finanzieren, zu erhöhen, das Vertrauen der Bürger in
Anlagemöglichkeiten aus dem Mikrofinanzbereich zu steigern und die Gelder zu jenen MFI
fließen zu lassen, die sozial und finanziell am besten abschneiden.

MFI bedürfen eines Verhaltenskodex
Eine Möglichkeit, das Vertrauen in ein Kleinstkredit-Gütesiegel aufzubauen, besteht darin,
einen Verhaltenskodex für MFI aufzustellen, der das probate Mittel dafür wäre, unter den
MFI vorbildliche Verfahren zu verbreiten, die an hohen ethischen Maßstäben und
Kundenfreundlichkeit orientiert sind. Am besten wäre ein solcher Kodex von den
unterschiedlichen Interessengruppen auszuarbeiten. Er sollte auf den in Abschnitt 4
(Kommunikation und Evaluierung) beschriebenen sozialen und finanziellen
Leistungskriterien der MFI beruhen und würde ihr Geschäftsgebaren berücksichtigen.

Die MFI sollten verpflichtet werden, in den Unterlagen, die sie veröffentlichen, Angaben zu
ihrer Rechtsform, Beaufsichtigung und Einhaltung des Verhaltenskodex vorzulegen.

13 Das MFZ und das EMN sind in den Bereichen Information, Ausbildung, technische Unterstützung usw.

bereits stark engagiert.

Drucksache 16/8613 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3.4. Aktionsbereich 4: Zusätzliche Finanzmittel für neue MFI außerhalb des
Bankensektors bereitstellen

Um die Entwicklung von Kleinstkrediten in Europa anzukurbeln, bedarf es eines komplexen
Pakets von Initiativen, an denen sich die Marktakteure sowie die nationalen und die
europäischen Institutionen beteiligen müssen. Viele der oben ausgeführten Anregungen
zeigen deutlich, wie wichtig es ist, auf EU-Ebene zu handeln, damit das Kleinstkreditwesen
Dynamik entwickelt und die Fördermaßnahmen koordiniert werden. Um dieser Aufgabe
gerecht zu werden, will sich die Kommission stärker engagieren, indem sie im Rahmen der
Kohäsionspolitik eine eigene Kleinstkreditfazilität einrichtet, die MFI innerhalb und
außerhalb des Bankensektors Finanzmittel und technische Hilfe bereitstellt und so das
Angebot an Kleinstkrediten erhöht.

Diese Fazilität würde sich über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen an die
aussichtsreichsten MFI außerhalb des Bankensektors richten. Im Idealfall sollte sie die
Bereitstellung technischer Unterstützung mit Finanzmitteln aus verschiedenen Quellen wie
EU-Strukturfonds, EIB, EUROFI-Netz, Banken und Spender kombinieren. Ihr Ziel wäre es,
den MFI dabei zu helfen, kostendeckend zu arbeiten, und sie würde dazu beitragen, den
Einsatz von Kleinstkrediten in der EU zu fördern, und zwar durch die Erstellung von
Marktanalysen, die Ausarbeitung von Leitlinien sowie Schulungs- und
Wissensvermittlungsangebote, die bestehende vorbildliche Verfahren enthalten.

Vorschlag 2

Eine eigene Förderstruktur für Kleinstkredite

Um diese Fazilität rasch aufzubauen und ihr eine kostenwirksame Struktur zu verleihen, wird
vorgeschlagen, den Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu ersuchen, innerhalb seiner für
JEREMIE zuständigen Dienststelle ein Sonderreferat für Kleinstkredite einzurichten und zu
unterhalten.

Zu dessen Aufgaben würde Folgendes gehören: technische Hilfe und allgemeine
Unterstützung bei der Konsolidierung und Entwicklung von MFI z. B. durch Aufklärung und
Werbung für die Kleinstkredit-Initiative in den Mitgliedstaaten, Regionen, Banken und MFI
generell, Veröffentlichung von Broschüren, Veranstaltung von Konferenzen, Seminaren und
gegenseitigen Besuchen usw., Ausarbeitung von Handbüchern und Leitfäden, die den MFI
helfen, vorbildliche Verfahren bei Aufbau und Management von MFI zu übernehmen,
Erleichterung des Kapitalzugangs von MFI durch Mobilisierung von Finanzmitteln
(Startkapital).

Die Mittel für die personelle Ausstattung des Referats und die Arbeit zur technischen
Unterstützung von MFI würden durch die in den Strukturfonds für technische Unterstützung
vorgesehenen Mittel gedeckt, die von der Europäischen Kommission verwaltet werden.

Wie ein Kleinstkreditfonds aussehen könnte, ist in Anhang 9 dargestellt.

4. KOMMUNIKATION UND EVALUIERUNG
Kommunikation ist erforderlich, um alle Interessengruppen, Behörden, Banken,
Finanzintermediäre und Endnutzer für die Kleinstkredit-Initiative zu sensibilisieren. Es

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/8613

müssen geeignete Kampagnen konzipiert werden, um den Start der Kleinstkredit-Initiative zu
begleiten, und es ist dauerhaft bereichsspezifische Informationsarbeit zu leisten, die darauf
ausgerichtet sein sollte, langfristig in Europa für Kleinstkredite zu werben.

Was die Evaluierung angeht, so müssen die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen
der Initiative im Rahmen der Lissabon-Strategie auf verschiedenen Ebenen sorgfältig
bewertet werden. Zielsetzungen sind frühzeitig festzulegen, damit die erzielten
Veränderungen messbar werden (Siehe Anhang 10).

5. FAZIT

Ziel der vorgeschlagenen Initiative ist es, im Rahmen der Lissabon-Strategie das Kleinst-
kreditwesen in der Europäischen Union zu entwickeln, so dass man dem Ziel der
Kommissionsmitteilung „Die Finanzierung des Wachstums von KMU – Der besondere
Beitrag Europas“14 wieder einen Schritt näher kommt. Ihr liegt die Empfehlung zugrunde,
eine spezielle Förderstruktur für Kleinstkredite aufzubauen, um Mentorendienste zu
entwickeln, die zur Unterstützung von Existenzgründern und Kleinstkreditnehmern
wesentlich sind, bewährte Marktverfahren durch die Schaffung eines eigenen Gütesiegels für
Kleinstkredite zu entwickeln und einen Verhaltenskodex aufzustellen. Ferner ist sie darauf
ausgerichtet, die Bereitstellung von Kapital zu verbessern, und es wird vorgeschlagen, einen
Kleinstkreditfonds einzurichten, der die MFI bei der Finanzierung ihrer Kreditaktivitäten
unterstützen würde. Da auf nationaler Ebene eine Reihe von Änderungen der institutionellen
und gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Kleinstkreditwesen erforderlich sind, wird
vorgeschlagen, diese Gesichtspunkte im jährlichen Lissabon-Governance-Zyklus
aufzugreifen. Mit anderen Worten: Durch ihre Aufnahme in die nationalen Reformprogramme
könnten die Mitgliedstaaten zu Reformen bewegt werden, die unter den jeweiligen nationalen
Gegebenheiten geeignet sind, das Kleinstkreditwesen zu fördern. Es müssen zweckmäßige
Kommunikationskampagnen eingeleitet werden, um die Kleinstkredite in Europa in den
Mittelpunkt zu rücken und langfristig zu ihrer Entwicklung beizutragen, und es müssen
Evaluierungen durchgeführt werden. Diese Elemente ergänzen sich gegenseitig und sind
wichtig für das Entstehen günstiger Rahmenbedingungen für ein kostendeckendes und
expandierendes Kleinstkreditgeschäft in Europa.

Diese Initiative steht im Einklang mit der Politik der EU, den Unternehmergeist und die
unternehmerische Initiative, die „Flexicurity“ und die gesellschaftliche Integration
benachteiligter Menschen zu fördern, die Humanressourcen zu entwickeln und auf
gegenseitigem Vertrauen gegründete soziale Bande zu erneuern, was ja die ursprüngliche
Bedeutung des Begriffs „Kredit“ war. Die erwarteten Auswirkungen dieser Initiative sind
zunächst eine Zunahme der Existenzgründungen und die vermehrte Schaffung von
Arbeitsplätzen mit direkten und indirekten Wachstumseffekten. In Ländern, die große
ethnische Minderheiten beherbergen, wie dies beispielsweise in Mitteleuropa der Fall ist, oder
die viele Einwanderer aufnehmen, könnten Kleinstkredite eine erhebliche Bedeutung für die
wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration dieser Gruppen gewinnen.

Die Vorschläge, aus denen diese Initiative besteht, sind ein Ausgangspunkt für konkrete
Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung des Kleinstkreditwesens in der Europäischen
Union.

14 KOM (2006) 349, S. 7.

Drucksache 16/8613 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6. ANNEXES

6.1. ANNEX 1: About micro-credit

Micro-credit is the extension of very small loans (micro-loans) to entrepreneurs, to social
economy enterprises, to employees who wish to become self-employed, to people working in
the informal economy and to the unemployed and others living in poverty who are not
considered bankable. It stands at the crossroads between economic and social preoccupations.
It contributes to economic initiative and entrepreneurship, job creation and self-employment,
the development of skills and active inclusion for people suffering disadvantages.

Micro-credit has also proven its cost effectiveness as a public policy tool, costing a fraction of
equivalent passive labour market measures: the average cost of support for micro-credit
schemes in Europe is reported to be under €5 000 per job created15.

Experience shows a survival rate of well over 60 % after two years for businesses set up
thanks to micro-credit. In purely economic terms public support for micro-credit is
worthwhile even if the job created only lasts a year.

Micro-credit is defined by:

– its target: micro-entrepreneurs, the self-employed, and socially excluded people lacking
access to traditional sources of capital;

– its object: the creation or expansion of income-generating and job-creating activities or
micro-enterprises, whose principal need is usually the financing of initial investment or of
the working capital;

– the small amount of the individual loans required which in turn relates to the limited debt-
servicing capacity of the target clientele. Typically, this amount does not exceed EUR 25
000. The average micro-loan provided by Micro-finance Institutions (MFIs) in Europe is
approximately 7 700 euros;16

– a more labour-intensive delivery system for making loans, involving greater knowledge of
borrower capacity and a close relationship with the borrower, especially during the start-up
phase of the micro-enterprise, through mentoring and general business support.
15 Estimates of between €1 000 and €8 000 - Financial Instruments of the Social Economy in Europe and

their impact on job creation, 1997. Under €5 000 - Finance for Local Development 2002:
http://www.localdeveurope.org

16 This amount varies according to the target population and the GDP per inhabitant. According to

Overview of the Micro-credit Sector in Europe (EMN, 2004- 2005), the average micro-loan in the EU-
15 is € 10 240, while in new Member States (EU-12) it is € 3800.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/8613

6.2. ANNEX 2: The market pyramid

6.3. ANNEX 3: Review of Community initiatives on micro-credit

– The new JEREMIE (Joint European Resources for Micro and Medium Enterprises) scheme
has been set up with the support of the European Investment Fund (EIF) to improve access
to finance, including micro-credit, in European regional programmes for 2007-2013. It can
provide micro-credit, guarantees for both loans and equity and venture capital finance to
SMEs. In the past, national and regional programmes supported by the Structural Funds
have provided capital and other support in a less systematic way for micro-credit
operations, for example, in disadvantaged urban areas.

Drucksache 16/8613 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– Under the growth and employment initiative (1998-2000),17 and the multi-annual
programme for the promotion of enterprise and entrepreneurship, in particular SMEs
(2001-2005),18 the European Union provided partial guarantees to cover portfolios of
micro-loans for borrowers lacking security. These provisions have been extended to cover
2007-2013 with the Competitiveness and Innovation Framework Programme (CIP)19. This
micro-credit guarantee window is managed by the European Investment Fund (EIF) on
behalf of the European Commission.

– The Community Action Programme to Combat Social Exclusion (2002-2006) supported
the European Microfinance Network (EMN) and the Microfinance Centre (MFC) for
Central and Eastern Europe and the New Independent States with a view to promoting
microfinance as a tool to fight social and economic exclusion and to promoting micro-
entrepreneurship and self-employment.

– With the same support, these organisations and Community Development Finance
Association (CDFA – United Kingdom) led the trans-national exchange project "From
exclusion tot inclusion through micro-finance" whose purpose was to reduce the lack of
information exchange between organizations working in the area of social and financial
exclusion in the East and West. New Member States have developed micro-credit with
strong institutions capable of serving thousands of socially and financially excluded
people, but are now facing an environment which has new challenges and opportunities.
Western institutions have developed tools that fit the EU environment (such as a mix of
financial and non-financial services to excluded people) but their programmes tend to have
a relatively smaller client base due to design issues and generally stricter environment. The
final reports provide new data about characteristics of micro-credit in the EU, based on a
mapping exercise, and express recommendations to policy makers, practitioners and
networks.

– Under the same programme, a study of “policy measures to promote the use of micro-
credit for social inclusion” (2005) showed that micro-credit might play a more important
role in the active inclusion of vulnerable groups of people if policies in the economic,
employment and social fields were retargeted accordingly. He elaboration of different
relevant policy dimensions - the micro-entrepreneurial context, the legal framework,
funding and support, the “financial bridge” and the “welfare bridge”- has lately allowed the
creation of a tool for a multidimensional and contextualised benchmarking of national
microfinance environments named "Evaluation Scorecard" (see Annex 6).

– Since 2001 the EQUAL initiative has supported 300 development partnerships developing
and testing new ways to promote “Entrepreneurship for All”. These partnerships have
identified key barriers or obstacles that prevent disadvantaged groups and deprived areas
from being able to set up viable businesses, developed integrated support packages,
17 Council Decision (98/347/EC) of 19 May 1998 on measures of financial assistance for innovative and

job-creating small and medium-sized enterprises (SMEs) - the growth and employment initiative, OJ L
155, 29.5.1998.

18 Council Decision (2000/819/EC) of 20 December 2000 on a multiannual programme for enterprise and
entrepreneurship, and in particular for small and medium-sized enterprises (SMEs) (2001-2005), OJ L
333, 29.12.2000,
19 Decision No 1639/2006/EC of the European Parliament and of the Council of 24 October 2006
establishing a Competitiveness and Innovation Framework Programme (2007 to 2013), OJ L 310,
9.11.2006.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/8613

including microfinance, and demonstrated the advantages and benefits of an integrated
approach (focusing on creating an entrepreneurial culture, providing tailor-made business
support, facilitating access to finance, and supporting business consolidation and growth).
EQUAL also supported a platform and a number of conferences for exchanging and
validating good practice in supporting inclusive entrepreneurship.

– Article 11 of Regulation 1081/2006/EC on the European Social Fund states that ESF “[…]
assistance shall take the form of non-reimbursable individual or global grants,
reimbursable grants, loan interest rebates, micro-credits, guarantee funds and the purchase
of goods and services in compliance with public procurement rules.”

– Under the new generation of rural development programmes, the European Agricultural
Fund for Rural Development (EAFRD) may co-finance expenditure in respect of an
operation comprising contributions to support venture capital funds, guarantee funds and
loan funds. EAFRD supports also the creation and development of micro-enterprises20

– The newly created European Globalisation Adjustment Fund, which can intervene to
mitigate the economic and social impacts of restructuring and relocation, can provide
support for redundant workers to create new businesses or move into self-employment21.

– The Commission has organised working groups on micro-credit with representatives of
Member States, and a 2004 conference in Brussels in partnership with the institutional
networks concerned. In April 2006, a report "The regulation of Micro-credit in Europe"22
and in November 2003, a report “Micro-credit for small businesses and business creation:
bridging a market gap.”23 were published

– Single market initiatives have included the integration of the financial services market and
the simplification of administrative constraints on enterprises. In this area, administrative
and other constraints represent a much bigger obstacle, relative to their size, for micro-
enterprises than for larger businesses. The "White Paper on financial services"24 and the
"Green Paper on retail financial services in the single market25" have provided useful
guidance in this respect.

– Efforts have been made to simplify competition and state aid rules regarding the granting
of public aid to micro-enterprises26.

– In 2005 and 2006, the European Investment Fund (EIF) supported microfinance through
securitisation in two milestones transactions in the Western Balkans and South-East
Europe. The EIF structured and co-arranged the securitisation of loans to microfinance
institutions and acted as a guarantor in the first securitisation of micro-loans in Europe.
20 Article 71(5) of Regulation No 1698/2005 of 20 September 2005 on support for rural development by

the European Agricultural Fund for Rural Development (EAFRD), OJ L 277, 21.10.2005, and Articles
50 to 52 of Regulation No 1974/2006 (the relevant implementing rules), OJ L 368, 23.12.2006.

21 Regulation (EC) No 1927/2006/EC of the European Parliament and of the Council of 20 December
2006 – OJ L 406 on establishing the European Globalisation Adjustment Fund, OJ L 406, 30.12.2006.

22 http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/financing/docs/microcredit_regulation_report_2007.pdf
23 Commission Working Paper SEC (2004) 1156.
24 COM(2005) 629 of 1.12.2005.

25 COM(2007) 226 of 30.04.2007.
26 Commission Regulation No 1998/2006 of 15.12.2006 on the application of Articles 87 and 88 of the

Treaty to de minimis aid, OJ L 379, 28.12.2006.

Drucksache 16/8613 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– “Preparatory Action for SMEs in the new financial environment”, a development of
PHARE’s SME Finance Facility, is encouraging institution-building by funding technical
assistance for small, regional banks and credit institutions, especially in the new Member
States, with a particular focus on micro-loans to SMEs27.

27 Commision Decision PE/2004/2632.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/8613

6.4. ANNEX 4: Estimated demand for micro-credit in the EU

Micro-loans for Commencing Business Activity

EIF has analysed access to debt financing by SMEs and potential entrepreneurs in the
framework of JEREMIE evaluations. The following figures are based on the last Eurostat data
available (2004) and examine the provision of micro loans primarily by non-banking financial
institutions (loan funds, micro finance institutions, credit unions, etc.) to the disadvantaged
group of people ‘at risk of poverty’ subject to the following assumptions:

At risk of poverty group – group in relative income poverty, i.e. individuals living in
households where equivalised income is below the threshold of 60% of the national
equivalised median income28

Potential entrepreneurs – group of people of productive age (16-64) facing the risk of
poverty; it is assumed that on average only 45% of this group would be willing to set up
micro-enterprises (source : Eurobarometer 2005).

Target group – number of potential entrepreneurs who actually have set up micro businesses;
it is assumed that this group represents at most 4% of potential entrepreneurs (source : ILO29
study 2002 on micro-finance in industrialized countries).

The methodology for estimating demand for micro finance for commencing business activity
can be shown as follows:
28 See Eurostat’s definition (‘Income Poverty and Social Exclusion in the EU 25’, Statistics in Focus –

Population and Social Conditions, 13/2005) and data available at:

http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=1996,39140985&_dad=portal&schema=PORTAL
&screen=detailref&language=fr&product=sdi_ps&root=sdi_ps/sdi_ps/sdi_ps1000

29 ILO : International Labour Office

Drucksache 16/8613 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

According to this methodology, the figures can be calculated for the EUR15 (old) Member
States and EU-12 (new) Member States as follows

EU-15 EU-12

A: 258 m * 16% = 41.2 m A: 72.2 m * 16%= 11.5 m

B: 41.2 m * 45% = 18.6 m B: 11.5 m * 45% = 5.19 m

C: 18.6 m * 3% = 557 000 loans C: 5.19 Mio * 3% = 155 900 loans

Potential demand for micro-loans for EU-15:

557 000 * €10 000 = €5 570 million

Potential demand for micro-loans for EU-12:

155 900 * €3 800 = €575 million

TOTAL EU-27

712 900 loans - €6 145 million

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/8613

6.5. ANNEX 5: Supply of micro-credit in Europe

Information about the supply of micro-credit in Europe (27) is very uncertain. The MFC and
EMN conducted two surveys in 2005, but they provide only a partial view of the real
situation.

The MFC survey covers the ten countries of Central and Eastern Europe that are new
members of the European Union. It lists bank and non-bank institutions providing
microfinance and loans to SMEs in these countries. In both cases available statistics cover
much more than micro-credit alone. In many countries no data are available. Adding up
country figures thus provides only a rough figure, but the total number of clients by different
types of institutions is estimated at 671 000.

The EMN survey covers the pre-2004 European Union (15 Member States), three new
members (Poland, Slovakia and Hungary), Switzerland, and Norway. With a few exceptions,
it does not cover the banking sector and micro-credit cooperatives. In all, 110 organisations
responded, of which 89 are de facto lenders, while the others work in partnership with
Spanish savings banks. Here, too, the figures are only very approximate. The major
conclusions that can be drawn from the survey are as follows:

– At present the three large MFIs created before 1996 dominate the market. Out of a total of
27 000 loans disbursed in 2005, Adie (France), Finnvera (Finland) and Fundusz Mikro
(Poland) account for 70%. The first of these, created by volunteers without up-front
capital, works in partnership with banks; the second was set up at the initiative of the state;
the third has benefited from exceptional funding (to the tune of USD 20 million) from
USAID.

– At the extreme opposite, 65% of MFIs disburse no more than 100 loans a year.

– The majority of institutions are very young: 70% were set up after 2000, and 17% from
2005.

– In the EU-15, the sector’s growth rate was on the order of 15% between 2004 and 2005.

– The average loan amount is 7 700 euros, with wide variations (€10 240 in the EU-15 and
€3 800 in the new member countries).

– The sector’s average repayment rate is 92%.

– Over half the MFIs offer parallel advisory and training services.

The diversity of MFIs is illustrated in the following table.

Drucksache 16/8613 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Diversity of micro-credit institutions in Europe

Type of Institution Examples
Special windows of commercial banks Bulgaria, Romania

supported by the EBRD
Special windows of savings banks La Caixa (Spain)
Savings bank foundations Un Sol Mon (Spain)

Créasol (France)
Public development banks Finnvera (Finland)
Private companies Fundusz Mikro (Poland)
Microfinance banks ProCredit Banks

(Bulgaria and Romania)
Credit unions United Kingdom, Ireland, Czech

Republic, Romania, etc.
Non-bank institutions Adie (France),

ANDC (Portugal)
NCN (Norway)

The ProCredit Banks, specialising in microfinance, are undergoing rapid expansion in
Bulgaria and Romania, as well as in many countries bordering the EU. At this stage they do
not appear replicable in Western Europe.

Credit unions represent a significant part of the small-loan market in several member
countries, but are not geared primarily to production credit.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/8613

6.6. ANNEX 6: The segmentation of the micro-credit market

Drucksache 16/8613 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Two specific business models have been developed in Europe to serve the micro-credit
market:

– Direct intervention by financial institutions addresses the bankable clientele segment. It is
often facilitated by guarantee funds (such as CONFIDI in Italy) and official advisory
agencies such as chambers of commerce offsetting costs, including risks;

– Partnership between financial institutions and non-banking institutions, serving as
intermediaries for a public that is not immediately bankable, but which becomes so, once it
acquires a balance sheet and credit history. Since in some countries (e.g. Portugal and
Italy) lending by non-banks is not allowed, partnerships between banks and business
support services leave the non-bank sector the task of preparing projects and monitoring
loan repayment, while the financial institution grants the loan and accounts for it in its
balance sheet. In other countries, MFIs are authorized to borrow and on-lend

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/8613

6.7. ANNEX 7: Providing mentoring and business support

Micro-credit has already proved to be an efficient tool to promote entrepreneurship and self-
employment among people who do not have access to finance or who are furthest from the
labour market where they can benefit from adequate mentoring. Successful experiences have
demonstrated that even low-qualified people and people facing social difficulties can recover
autonomy though self-employment if they are properly accompanied through the development
of a project. However, setting up and increasing investment in loan funds, which offer micro-
credit, does not suffice and not all business proposals or people are "investment ready"

This is why the provision of business development services is important. These may include
assistance with business plans, management, bookkeeping and computer training,
identification of suppliers and support for marketing, as they are essential to ensure proper
operations and help the new entrepreneur build a sustainable activity. Business development
services may utilise both direct contact and new technologies (Internet, mobile telephone).

Traditional micro-enterprises very often receive advice from institutional networks such as
chambers of commerce and crafts. People in difficulty receive such support from social
networks and, in some countries, local authorities. Incubators and networks supported by the
EC, such as European Information Centres and Innovation Relay Centres, could play an
important part in this activity.

In implementing their strategies for micro-credit development, Member States could usefully
mainstream good practice developed in EQUAL-led development partnerships since 2001. As
the Structural Funds and especially ESF can provide assistance to Member States and support
national or multi-country initiatives on training, common report standards and the application
of new technologies to financial services, the Commission intends to support the following
initiatives through ESF technical assistance in order to intensify the use of micro-credit as a
tool for active inclusion of all on the labour market:

� research aiming to improve knowledge of the target groups, their social and economic
situation and their financial and business needs;

� integrated tools to assess the effectiveness of support schemes and actions to promote
inclusive entrepreneurship locally or regionally;

� validation of and exchange of good practice in mentoring and business support services
complementing the provision of micro-credit, with the aim of financial capacity building
among micro-credit customers (teaching people how to manage income flows in such a
way that they can gradually capitalise their activities);

� validation and exchange of good practice in capacity building for microfinance institutions,
including the development of benchmarking and accreditation services in order to provide
a means to track and guide progress;

� research on issues associated with the transition from welfare to entrepreneurship with a
view to supporting the development of products and methods suited to the specific needs of
micro-credit customers.
Other ways of supporting micro-enterprises are the options for creation of new SMEs under
the European Agricultural Fund for Rural Development (EAFRD) as well as the

Drucksache 16/8613 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

establishment of business networks between them in rural areas. Training support and
upgrading of the skills are also eligible ways of enhancing the business development of these
business units. Provision of basic services under the EU rural development policy, including
ICT, further facilitates their operations and adaptability to the economic situation and to the
competitive markets in which they operate.

These initiatives at European level will complement policies on micro-credit at national level
taking into account that there is a need for an approach that combines delivery of loans and
mentoring.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/8613

6.8. ANNEX 8: Comments on financial institutions delivering micro-credit

Banks

As regards banks, the new Capital Requirements Directive30 (implemented on 1 January
2007), gives banks the option of using different methods to calculate their capital
requirements, ranging from simple allocation into different categories of loan, to the use of
sophisticated quantitative modelling techniques. The new capital rules are more risk-sensitive,
in that they differentiate between types of loan based on the risk of the underlying borrower.

- For direct bank loans to micro-enterprises or individuals, either standard retail bank’s
weighting or internal rating and loss assessments apply.

Under the standard approach, the weighting of assets applicable to a ratio of 8% equity is
75%, thus yielding an effective ratio of 6%. As noted above, this is a reduction from the 8%,
which was applied under the old scheme (100% x 8%).

Under the internal rating approach, used by larger, more sophisticated banks , as far as the
bank has not sufficient track records to demonstrate the actual repayment rates, micro-credit
may be considered as relatively riskier and on the whole less attractive, given its higher
distribution costs, than other types of loans.

For encouraging banks to use an internal approach tailored to microfinance, it may be relevant
to build common data bases collecting information at EU-level on default and losses related to
micro finance (individuals, enterprises ), as well as common rating tools consistent with the
best practices in the sector. This may demonstrate the actual micro-finance cost of risk and
encourage incomers to enter this market.

- For credit lines provided to MFIs, specific ratings may be relevant. This approach would
also be facilitated by establishment of a common data base and a common rating tool
mentioned above, consistent with standard criteria, making it possible to measure the results
of non-bank MFIs from the point of view of risk.

In both cases the required contribution of equity capital could be limited by loan guarantees
and, as portfolios develop or are combined, by securitization.

Credit unions

- Credit unions are mutual financial cooperatives, one of the core principles of which is that
funds deposited by members are utilised to provide loans to members. The members of a
credit union are linked by a "common bond" of membership (geography, employer,
vocational, common interest, etc) which creates a strong community link for the cooperative.

Credit unions provide micro- and social finance services to their members. They play a major
role in providing micro-credit in many EU regions. However, in some EU Member States in
which credit unions operate, they face limitations as regards savings mobilisation from their
members and provision of small loans to legal persons such as small businesses.

30 Directives 2006/48/EC and 2006/49/EC.

Drucksache 16/8613 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

It may be possible for micro-enterprises (or the individuals running them) to fall within a
particular common bond, but a general permission to lend to any micro-enterprise cannot exist
as there would then be no difference between a credit union and a bank. It is the common
bond (i.e., a restricted client base on both sides of the balance sheet) that is the main argument
for credit unions to be exempt from EU banking regulation and supervision.

Non-bank institutions

- As regards non-bank institutions, in several European countries these are not authorised to
lend or can only lend their capital. The principal step would thus be to authorise them to
borrow from banks in order to play the role of intermediary vis-à-vis a clientele which the
banks cannot reach directly. It might also be useful to authorise them to finance their activities
with withdraw able share capital exempt from bank regulation, as is the case in the United
Kingdom for Community Development Finance Institutions, or as it is the case with wage
savings in France for institutions recognized as “solidarity enterprises.” It must be underlined
however that if non-bank institutions would finance their activities via retail savings, then
they are taking deposits and would fall within the definition of "credit institution", and be
regulated / supervised accordingly.

All MFIs

- Finally, as regards all MFIs, taking micro-credit into account by creating a specific
category for retail credit for banks and non-bank institutions, would allow to develop statistics
and appropriate rules for micro-credit. Attention should also be paid to lifting within definite
limits the interest rate caps on credit to enterprises, as this would contribute to help these
operators to better cover their operating costs and envisage sustainability;

Similarly, access to records of borrower performance should be considered as a factor of
development of micro-credit, as helps reducing risks, and hence, costs.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/8613

6.9. ANNEX 9: A possible scheme for the Micro-fund

The objective of the European initiative for the development of micro-credit is the promotion
of micro-credit throughout the EU. One of the measures foreseen in the initiative concerns the
setting up of a fund (“Fund”) providing seed capital and technical assistance to selected non-
banking Micro-finance Institutions (MFIs), helping them to become self-sustainable and
creating models for the whole sector. It is proposed that the Fund, would be managed by EIF.

The Fund’s legal structure will be chosen having regard to various aspects, including taxation.
More in particular the Fund’s legal form should permit:

(a) to raise capital in the form of equity, donations, issuance of bonds (including
bonds with different repayment priorities), debt financing etc;

(b) to invest directly in MFIs by means of senior and subordinated/junior debt,
equity investments, contributions to risk funds and reserves, start- up grants
etc;

(c) to invest in operations providing indirect funding to MFIs (both debt and
equity), including the participation in structured operations originated by MFIs
such as securitisation transactions.

In addition, the Fund is expected attract a variety of investors/donors which may have
different investment preferences e.g. in terms of risk profile of the investments, geographic
areas of operation of the MFIs, or actions/type of investments to be carried out and entities to
be financed. This aspect may be solved by the possibility offered by the Luxembourgish law
of setting up “umbrella funds”, i.e. to create several separate compartments under a single
legal entity.

The Luxembourgish legal framework offers a wide range of legal forms for this type of funds,
either as incorporated companies (SICAV, SICAF, SICAR, Fonds d’investissment
specialisés) or non-incorporated companies (Fonds de placement).

The Fund’s investor base could include:

(a) Donors/sponsors;

(b) Shareholders and Investors (banks-Eurofi, EIB, EC, private persons,
foundations, etc);

(c) Investors/donors/sponsors with specific objectives

Drucksache 16/8613 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/8613

6.10. ANNEX 10: A multidimensional Evaluation Scoreboard

Evaluation could be conducted at different levels. Member States could conduct an annual
evaluation of the progress of micro-credit for the Spring European Council, to be included in
the Commission’s Spring report. In order to achieve this, the European initiative for Micro-
credit should be incorporated into the National Lisbon Reform Plans. Under the open method
of coordination,31 progress in meeting individualised, national targets relating to micro-credit
could be evaluated by applying a scoring system based on the different factors of progress
noted above. An example of such a scoring system is given below.

For micro-credit supported by the European regional programmes, progress could also be
monitored in the network or in Regions for Economic Change. This activity would take the
form of twinning between regions participating in the JEREMIE programme, promoting
mutual exchanges on best practice. While currently geared to technological innovation, the
Network of Regions for Economic Change could perfectly well open itself to social and
financial innovation.

Evaluation could also include activities by banks and investment funds. Their micro-credit
activities could be explicitly included in the rating agencies’ criteria for socially responsible
investment.

Finally, a code of conduct would enable micro-credit institutions financed by JEREMIE to be
monitored and evaluated on the basis of international social and financial performance
indicators. They could also be subject to more precise rating by specialised agencies.
Financing of MFIs from European funds would be linked to their results, and would
inevitably have an impact on their private financing as well.

The following graph shows six countries’ scores as given in a micro-credit study carried out
for the Directorate-General for Employment and Social Affairs in 200432.

The two networks (MFC and EMN) are currently developing software (eScorecard) that
should make it possible to produce annual national and European reports with a view to
monitoring the national environments in which micro-credit is developing. Support for such
an initiative would facilitate evaluation.
31 The OCM is based on the common definition of objectives and measuring tools, comparison of
performance among States and exchange of best practice (benchmarking).
32 Policy measures to promote the use of micro-credit for social inclusion by FACET BV, Evers Jung,

New Economics Foundation, supported by MFC and EMN.

Drucksache 16/8613 – 36 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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