BT-Drucksache 16/8581

Mangelnder Versicherungsschutz auf Grund des zentralen Datenspeichers der Versicherungswirtschaft

Vom 12. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8581
16. Wahlperiode 12. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Paul K.
Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn),
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Cornelia
Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion
der FDP

Mangelnder Versicherungsschutz auf Grund des zentralen Datenspeichers
der Versicherungswirtschaft

Im Rahmen von Presseberichten der „Tagesschau“ und des Magazins „Report“
München wurde auf das sog. Hinweis- und Informationssystem der Versiche-
rungswirtschaft (HIS) aufmerksam gemacht. Dabei handelt es sich um einen
zentralen Datenspeicher der Versicherungswirtschaft, in welchem Informatio-
nen über das Schadensrisiko von Kunden und Antragsstellern eingestellt wer-
den. Alle im Gesamtverband der Versicherungswirtschaft angeschlossenen
Unternehmen hätten Zugriff auf dieses System. Nach Auskunft des Landes-
datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein seien zurzeit ca. 9,5 Millionen
Datensätze in diesem System gespeichert, von denen wiederum ca. 1,1 Millio-
nen auf einer sog. schwarzen Liste wiederzufinden sein.

Ziel des Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirtschaft ist es
ursprünglich gewesen Versicherungsbetrug zu bekämpfen. Einträge von Bür-
gern auf dieser schwarzen Liste können jedoch auch zu Kündigungen bei
Schadensfällen und zur Ablehnung neuer Verträge führen. Verbraucherschützer
registrieren vermehrt, dass Bürgern der Versicherungsschutz im Bereich Brand-
schutz, Berufsunfähigkeit und Kraftfahrzeug auf Grund von Einträgen in dem
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft versagt bleibt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung Sinn, Ausführung, Inhalt, Rechtfertigung
und Transparenz des Hinweis- und Informationssystems der Versicherungs-
wirtschaft sowie für die Bürger entstehenden Gefahren (z. B. Verwehren eines
Versicherungsschutzes aufgrund im Hinweis- und Informationssystem ge-
speicherter Daten) durch das Informationssystem?

Drucksache 16/8581 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von sog. schwarzen Listen im
Rahmen des Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirt-
schaft, und wie beurteilt sie diese?

3. Wie viele Beschwerden liegen den Datenschutzbeauftragten und Ombuds-
männern der Versicherungen in Bezug auf das Hinweis- und Informations-
system der Versicherungswirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung
sowie ihr selbst vor?

4. Die Daten wie vieler Personen und welche Art von Daten – insbesondere
hoch sensible Personendaten, wie Krankheiten – sind über welchen Zeit-
raum im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt gespeichert, und wie be-
urteilt die Bundesregierung dies?

5. Wie viele Unternehmen und wie viele deren Mitarbeiter haben nach Kennt-
nis der Bundesregierung Zugriff auf das Hinweis- und Informationssystem
der Versicherungswirtschaft?

6. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass die Daten der Bür-
ger auch im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
gespeichert werden, wenn der Versicherungsvertrag nicht zustande kommt,
und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Umstand?

7. Haben Bürger einen Anspruch auf Auskunft, welche Daten von ihnen im
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespeichert
sind, und wenn ja, woraus ergibt sich ein solcher Anspruch, und gegen wen
ist ein solcher Anspruch zu richten?

8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass den Bitten von
Bürgern auf Korrektur oder Löschung der persönlichen Daten, die im Hin-
weis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespeichert
sind, nicht nachgekommen wurde?

9. Haben Bürger einen Anspruch auf Korrektur ihrer fehlerhaften Daten, die
im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespei-
chert sind, und wenn ja, woraus ergibt sich ein solcher Anspruch, und gegen
wen ist ein solcher Anspruch zu richten?

10. Inwieweit, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Inhalt wurden und wer-
den nach Kenntnis der Bundesregierung die Bürger von den Unternehmen
davon unterrichtet, dass Daten von ihnen im Hinweis- und Informations-
system der Versicherungswirtschaft gespeichert werden?

11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung davon, dass Bürger nur noch
dann einen Versicherungsvertrag erhalten, wenn sie zuvor eine Einwilligung
zur Datenspeicherung und Datenabfrage abgeben, welche auch das Hinweis-
und Informationssystem der Versicherungswirtschaft umfasst, und wie be-
urteilt die Bundesregierung ein solches Verhalten?

12. Sieht die Bundesregierung hinsichtlich aller vorgenannten Fragen gesetz-
geberischen Handlungsbedarf, und wie begründet sie ihre Position?

Berlin, den 12. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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