BT-Drucksache 16/8535

zu dem Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 16/3703 - Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier ausweiten

Vom 12. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8535
16. Wahlperiode 12. 03. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike
Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/3703 –

Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier ausweiten

A. Problem

Für Eier der Güteklasse A, die für den direkten Konsum der Endverbraucher
bestimmt sind, gelten seit dem 1. Januar 2004 die obligatorische Angabe der
Haltungsform auf der Verpackung und die Kennzeichnung der Eier mit dem
Erzeugercode, aus dem sich neben der Herkunft auch eine Information über die
Haltungsform der Legehennen ableiten lässt.

Für die Verbraucher muss dieses Informationsrecht auch für Lebensmittel und
andere Produkte gelten, in denen Eier weiterverarbeitet wurden – beispielsweise
Nudeln, Kuchen, Kekse, Backmischungen. Bislang sind hier nur Hinweise auf
die Zutaten verpflichtend. Hier besteht noch eine erhebliche Kennzeichnungs-
lücke: Die Kennzeichnungsverordnung greift nicht für Eier, die in verarbeiteter
Form den Kunden erreichen. Über die Hälfte aller konsumierten Eier steckt
jedoch in verarbeiteten Lebensmitteln. Verbraucherinnen und Verbrauchern
fehlt hier die Informationsgrundlage, um sich ihrem Wunsch gemäß für Pro-
dukte mit Eiern aus artgerechten Haltungssystemen zu entscheiden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Lebensmittelkennzeichnungsver-
ordnung so zu ändern, dass

1. Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei allen Lebensmitteln und an-
deren Produkten, die Eier als Zutat enthalten, verpflichtend vorgeschrieben
werden und

2. im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Initiative zu ergreifen,
um die EU-weite Kennzeichnungspflicht für Eier auf eierhaltige Produkte

jeder Art auszudehnen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/8535 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8535

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3703 abzulehnen.

Berlin, den 5. März 2008

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende

Julia Klöckner
Berichterstatterin

Dr. Marlies Volkmer
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Karin Binder
Berichterstatterin

Bärbel Höhn
Berichterstatterin

bereich dem Staatsziel Tierschutz deutlicher Rechnung ge-
tragen.

schutzaspekten kennzeichnungspflichtig zu machen, etwa
bei Freilandhaltung in Gebieten mit ausgeprägter Greif-
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Lebensmittel-
kennzeichnungsverordnung so zu ändern, dass

1. Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei allen

vogelpopulation. Daher sei der im Antrag beschrittene Weg
falsch. Zudem würde sich eine solche Regelung auch für
Kleinproduzenten problematisch gestalten, etwa für Bäcker
mit ihren verschiedenen Produkten oder für Hotel- und Gast-
Drucksache 16/8535 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Julia Klöckner, Dr. Marlies Volkmer, Hans-Michael
Goldmann, Karin Binder und Bärbel Höhn

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/3703 in seiner 74. Sitzung am 15. Dezember 2006 beraten
und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Für Eier der Güteklasse A, die für den direkten Konsum der
Endverbraucher bestimmt sind, gelten seit dem 1. Januar
2004 die obligatorische Angabe der Haltungsform auf der
Verpackung und die Kennzeichnung der Eier mit dem Er-
zeugercode, aus dem sich neben der Herkunft auch eine In-
formation über die Haltungsform der Legehennen ableiten
lässt.

Für die Verbraucher muss dieses Informationsrecht auch für
Lebensmittel und andere Produkte gelten, in denen Eier wei-
terverarbeitet wurden – beispielsweise Nudeln, Kuchen,
Kekse, Backmischungen. Bislang sind hier nur Hinweise auf
die Zutaten verpflichtend.

Durch die Kennzeichnungspflicht für Eier und Eierver-
packungen wurde die Wahlfreiheit der Verbraucher erhöht
und der Tierschutz gestärkt. Verbraucherinnen und Verbrau-
cher können seither anhand der Packungsbeschriftung und
des Ei-Stempels die Haltungsform und Herkunft der Eier
feststellen. So hat sich nach Einführung der Kennzeichnung
die Zahl der Eierkäufe privater Haushalte bei der Boden- und
Freilandhaltung beinahe verdoppelt. Den Erfolg der Kenn-
zeichnung von Schaleneiern gilt es nun auch auf den Bereich
der weiterverarbeiteten Eier zu erstrecken. Hier besteht noch
eine erhebliche Kennzeichnungslücke: Die Kennzeich-
nungsverordnung greift nicht für Eier, die in verarbeiteter
Form den Kunden erreichen. Über die Hälfte aller konsu-
mierten Eier steckt jedoch in verarbeiteten Lebensmitteln.
Verbraucherinnen und Verbrauchern fehlt hier die Informa-
tionsgrundlage, um sich ihrem Wunsch gemäß für Produkte
mit Eiern aus artgerechten Haltungssystemen zu entschei-
den. Lebensmittelproduzenten und Eierwirtschaft müssen
dem Wunsch der Konsumenten nach tiergerecht produzier-
ten Eiern in diesem Bereich endlich Rechnung tragen.

Die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf weiterver-
arbeitete Eier wäre zugleich ein wichtiger Schritt hin zu einer
umfassenden Kennzeichnung von Produkten aus artgerech-
ten Haltungsformen, wie sie von den Tierschutzverbänden
zu Recht gefordert wird. Damit würde in diesem Rechts-

2. im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die
Initiative zu ergreifen, um die EU-weite Kennzeich-
nungspflicht für Eier auf eierhaltige Produkte jeder Art
auszudehnen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/3703 in seiner 57. Sitzung am
5. März 2008 beraten und empfiehlt die Ablehnung des An-
trags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion
der FDP.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 16/3703 in seiner
72. Sitzung am 5. März 2008 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass die Praktika-
bilität des vorliegenden Antrags, insbesondere mit Blick auf
den grenzüberschreitenden Handel, kritisch gesehen werde.
Zudem dürfte sich die Kennzeichnung von Lebensmitteln
mit verarbeiteten Eiern, etwa Rühreiprodukte, schwierig
gestalten. Ebenso verhalte es sich bei im Restaurant angebo-
tenen eierhaltigen Speisen, z. B. Wiener Schnitzel. Auch bei
importierten Eiern sei die vorgeschlagene Ausweitung der
eher mäßig erfolgreichen Kennzeichnungspflicht nicht
praktikabel. Nicht akzeptabel sei ferner, dass die den ver-
gleichsweise restriktiven Regeln unterliegenden deutschen
Haltungsbetriebe gegenüber Betrieben anderer europäischer
Länder weiter diskriminiert werden sollten. Vielmehr be-
günstige dies eine Abwanderung deutscher Hühnerhalter
und damit eine Problemverlagerung ins europäische Aus-
land. Schließlich mache eine solche Regelung nur bei euro-
paweiter Einführung Sinn. Daher lehne man den Antrag ab.

Die Fraktion der SPD führte aus, dass man die Umsetzung
der formulierten Forderungen aus Praktikabilitätsgründen
gegenwärtig für nicht möglich halte. Die bisherige Kenn-
zeichnungsregelung sei ein großer Fortschritt für die Ver-
braucherinformation. Zurzeit habe für sie die Nährwertkenn-
zeichnung Priorität. Daher lehne man den vorliegenden
Antrag ab.

Die Fraktion der FDP legte dar, dass die in Rede stehende
Kennzeichnungsregelung nur auf freiwilliger Basis erfolgen
solle. Schwierig dürfte sein, Haltungsformen unter Tier-
Lebensmitteln und anderen Produkten, die Eier als Zutat
enthalten, verpflichtend vorgeschrieben werden und

stättenbetriebe mit verschiedener Angebotsform. Daher wer-
de man dem Antrag nicht zustimmen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8535

Berlin, den 5. März 2008

Julia Klöckner
Berichterstatterin

Dr. Marlies Volkmer
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Karin Binder
Berichterstatterin

Bärbel Höhn
Berichterstatterin

Die Fraktion DIE LINKE. merkte an, dass man grundsätz-
lich für eine Kennzeichnungspflicht und für ein Verbot der
Käfighaltung von Legehennen sei. Daher müsse sich die
Kennzeichnungspflicht auf sämtliche eierhaltige Produkte
erstrecken. Zu bemängeln sei am vorliegenden Antrag die
fehlende Regelung hinsichtlich des Umgangs mit importier-
ten Produkten. Diese müssten ebenfalls der in Rede stehen-
den Kennzeichnungspflicht unterliegen. Die Forderung, dass
die EU-Ratspräsidentschaft eine entsprechende Initiative er-
greifen solle, sei im Antrag enthalten. Daher stimme man
dem Antrag zu.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, dass
die für Frischeier geltende erfolgreiche Kennzeichnungs-
pflicht auf verarbeitete Eier auszuweiten sei. Ziel sei es, Ver-
braucher und Verbraucherinnen auch in diesem Bereich Ent-
scheidungsfreiheit zu geben. In diesem Fall würden auch
tiergerechte Haltungssysteme eine deutliche Unterstützung
erfahren. Deshalb werde um Zustimmung zum vorliegenden
Antrag gebeten.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag auf Drucksache 16/3703 abzulehnen.

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