BT-Drucksache 16/8423

Anwendung des Steuerstrafrechtes in Deutschland

Vom 5. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8423
16. Wahlperiode 05. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund
Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion
der FDP

Anwendung des Steuerstrafrechtes in Deutschland

Der Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen, Torsten Albig, sagte am
18. Februar 2008 Agenturberichten zufolge, dass Steuerhinterzieher nichts an-
deres seien als gewöhnliche Kriminelle und somit keinen Deut besser als „Diebe,
Räuber und Hehler“. Die Bundesregierung verhindert mit dieser Form der Kom-
munikation eine Versachlichung der Diskussion. Bevor man eine Verschärfung
der Gesetze fordert, sollte man zunächst überprüfen, wie die bestehenden Ge-
setze angewendet und das mögliche Strafmaß in der Praxis tatsächlich ausge-
schöpft wird.

1. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durch Betrugsdelikte bzw. Steuerhinterziehung verursachten Schäden?

2. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den ein-
zelnen Jahren seit 2000 zu einer Freiheitsstrafe aufgrund von Steuerdelikten
bzw. Betrugsdelikten verurteilt (absolute und relative Angaben)?

3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den ein-
zelnen Jahren seit 2000 wegen Steuerdelikten bzw. Betrugsdelikten zu einer
Geldstrafe verurteilt (absolute und relative Angaben)?
4. In wie vielen Fällen sind in den einzelnen Jahren seit 2000 Verfahren, die
Steuerdelikte bzw. Betrugsdelikte zum Gegenstand hatten, sanktionslos oder
gegen eine Geldauflage eingestellt worden (absolute und relative Angaben)?

5. Werden nach Ansicht der Bundesregierung Steuer- und Betrugsdelikte ver-
gleichbar behandelt, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezüg-
liche Auffassung?

Drucksache 16/8423 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Wie hat sich die Anzahl der jährlich bei den Finanzbehörden eingehenden
Selbstanzeigen seit 2000 verändert, und wie stellt sich diese Anzahl bezo-
gen auf den gleichen Zeitraum und die einzelnen Bundesländer dar?

7. Ab welchem materiellen Schaden wird bei Betrugsdelikten überwiegend
eine Freiheitsstrafe verhängt, und ab welchem Schaden ist dieses bei Steuer-
delikten der Fall?

8. Wie hat sich die Anzahl der jährlich zur Anzeige gebrachten Steuerdelikte
seit 2000 geändert?

9. In wie vielen Fällen konnten Steuerdelikte aufgrund des Einsatzes von
Kontoabfragen, Steuerprüfern, Initiative der Finanzbehörden bzw. Hinwei-
sen aus der Bevölkerung aufgedeckt werden?

10. Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen bedingt durch Nachzahlun-
gen bei Steuerstraftaten bezogen auf die Fälle einer Selbstanzeige bzw. im
Falle einer rechtskräftigen Verurteilung, und wie haben sich diese Einnah-
men seit 2000 geändert?

11. Welche Änderungen im Steuerstrafrecht hat die Bundesregierung seit 1998
beschlossen?

12. Wie hat sich die Anzahl der in den einzelnen Bundesländern eingesetzten
Steuerprüfer seit 2000 geändert?

13. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Höchst-
strafe für Steuerhinterziehung angewendet?

14. Wie viele Steuerstrafverfahren pro Jahr gab es seit 2000, und wie viele da-
von wurden mit einem Urteil abgeschlossen?

Berlin, den 5. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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