BT-Drucksache 16/8352

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/785- Zukunftsaufgabe Weiterbildung 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, Uwe Barth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/2702- Offensive Weiterbildung - Weiterbildung als 4. Säule des Bildungswesens ernst nehmen 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/4748- Lebenslanges Lernen fördern

Vom 4. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8352
16. Wahlperiode 04. 03. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Cornelia
Hirsch, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/785 –

Zukunftsaufgabe Weiterbildung

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, Uwe
Barth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/2702 –

Offensive Weiterbildung – Weiterbildung als 4. Säule des Bildungswesens
ernst nehmen

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Brigitte
Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/4748 –

Lebenslanges Lernen fördern

A. Problem

Zu Nummer 1

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/785 soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, ein Gesamtkonzept für die Weiterbildung mit bundeseinheitlichen

Rahmenregelungen („Zukunftsprogramm Weiterbildung“) vorzulegen, um u. a.
das Recht auf Weiterbildung für alle Bürgerinnen und Bürger zu garantieren,
die ausreichende Finanzierung eines bedarfsgerechten Angebots und Lernzeit-
ansprüche vorzusehen sowie eine hohe Qualität der Angebote zu sichern. Dane-
ben soll dem Ausbau der beruflichen Weiterbildung durch Betriebe, Kommu-
nen, Landeseinrichtungen und zahlreiche freie Träger in den nächsten Jahren
ein wachsender Stellenwert zukommen. Hierbei soll es nicht nur um die Her-

Drucksache 16/8352 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

stellung von Beschäftigungsfähigkeit gehen, sondern u. a. um eine Weiterbil-
dung im Interesse der betroffenen Menschen, um den Anforderungen der wis-
sensbasierten Dienstleistungen besser entsprechen zu können.

Zu Nummer 2

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/2702 soll die Bundesregierung u. a. aufge-
fordert werden, für die Weiterbildung der Bürgerinnen und Bürger in Deutsch-
land und insbesondere der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglich-
keit eines begünstigten Bildungssparens schnell zu schaffen und umzusetzen,
die Bildungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe auch für
berufliche Weiterbildung und Sekundärausbildungen zu ermöglichen sowie die
Möglichkeiten einer sozial verträglichen, ggf. „nachlaufenden“ Eigenbeteili-
gung bei Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu prüfen.

Zu Nummer 3

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/4748 soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, die Strukturen für Lebenslanges Lernen zu stärken und dabei u. a. Ziel-
marken für die Weiterbildungsbeteiligung auf skandinavischem Niveau festzu-
legen, um die Bedeutung des Lebenslangen Lernens zu untermauern und einen
Maßstab für das eigene politische Handeln – nach Eurostat-Kriterien führt dies
zu dem Ziel einer Beteiligung von 70 Prozent bis zum Jahr 2020 – festzulegen.
Daneben soll in einem Modellprojekt geprüft werden, wie eine umfassende,
regional verankerte, unabhängige Bildungsberatung bei den Verbraucherzentra-
len angesiedelt werden kann. Außerdem soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, die finanzielle Unterstützung für lebenslanges Lernen zu reformieren
und dabei u. a. das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“)
zu einem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz auszubauen, damit auch die-
jenigen gefördert werden können, die im Erwachsenenalter einen schulischen
oder beruflichen Abschluss nachholen, oder ein berufsbegleitendes Aufbau-
studium machen.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/785 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/2702 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

Zu Nummer 3

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/4748 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine
D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8352

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/785 abzulehnen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/2702 abzulehnen,

3. den Antrag auf Drucksache 16/4748 abzulehnen.

Berlin, den 20. Juni 2007

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Uwe Schummer
Berichterstatter

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Volker Scheider (Saarbrücken)
Berichterstatter

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

dungsteilnehmer als auch für die Beschäftigten in der – die Weiterbildungsforschung insbesondere im Hinblick

Weiterbildung) herzustellen.

Nach Auffassung der Antragsteller ist es an der Zeit, durch
ein Bundesrahmengesetz für die berufliche Weiterbildung
ein breites Weiterbildungsangebot zu schaffen und dieses

auf die Wirksamkeit der Maßnahmen, die Übergänge
und Möglichkeiten der Modularisierung zu verstärken,

– die Konsequenzen aus dem BLK-Modellversuchspro-
gramm „Lebenslanges Lernen“ so zu ziehen, dass die im
Drucksache 16/8352 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Uwe Schummer, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Patrick
Meinhardt, Volker Schneider (Saarbrücken) und Priska Hinz (Herborn)

I. Überweisung

Zu Nummer 1

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/785 in seiner 33. Sitzung am 7. April 2006 zur federfüh-
renden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung und zur Mitberatung an den
Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Arbeit und
Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien
überwiesen.

Zu Nummer 2

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/2702 in seiner 64. Sitzung am 10. November 2006 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung und zur Mitbera-
tung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie an den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über-
wiesen.

Zu Nummer 3

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/4748 in seiner 88. Sitzung am 22. März 2007 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung und zur Mitberatung
an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales sowie an den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Nummer 1

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/785 soll die Bundes-
regierung aufgefordert werden, ein Gesamtkonzept für die
Weiterbildung mit bundeseinheitlichen Rahmenregelungen
(„Zukunftsprogramm Weiterbildung“) vorzulegen, um

– das Recht auf Weiterbildung für alle Bürgerinnen und
Bürger zu garantieren,

– die ausreichende Finanzierung eines bedarfsgerechten
Angebots sowie Lernzeitansprüche vorzusehen,

– eine hohe Qualität der Angebote zu sichern, einschließ-
lich der Qualifizierung und Professionalisierung des in
der Weiterbildung tätigen Personals mehr Verbindlich-
keit, Verlässlichkeit und Planungssicherheit für alle Be-
teiligten (sowohl die Bildungsteilnehmerinnen und Bil-

Kommunen, Landeseinrichtungen und zahlreiche freie Trä-
ger soll daher in den nächsten Jahren ein wachsender Stel-
lenwert zukommen. Sie soll nicht nur in der Herstellung von
Beschäftigungsfähigkeit bestehen, sondern umfasst nach
Auffassung der Antragsteller auch

– die Weiterbildung im Beruf sowie im Interesse der be-
troffenen Menschen, um den Anforderungen der wis-
sensbasierten Dienstleistungen besser entsprechen zu
können;

– die berufsbezogene Weiterbildung zur Erhöhung von
Professionalität, zur Absicherung des beruflichen Auf-
stiegs sowie ggf. zur Begleitung eines beruflichen Ab-
stiegs;

– die Erschließung neuer beruflicher Perspektiven, um ein
belastendes Arbeitsverhältnis zu wechseln oder sich vom
Status Erwerbslosigkeit zu befreien.

Zu Nummer 2

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/2702 soll die Bundes-
regierung aufgefordert werden,

– für die Weiterbildung der Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland und insbesondere der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer die Möglichkeit eines begünstigten
Bildungssparens schnell zu schaffen und umzusetzen,

– die Bildungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Bankengruppe auch für berufliche Weiterbildung und
Sekundärausbildungen zu ermöglichen,

– die Möglichkeiten einer sozial verträglichen, ggf. „nach-
laufenden“ Eigenbeteiligung bei Weiterbildungsteilneh-
merinnen und -teilnehmern zu prüfen,

– bei den Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit
zu erreichen, dass Kontinuitäts- und Qualitätsaspekte der
Maßnahmen das erforderliche hohe Gewicht bekommen
und die bürokratische Belastung der Anbieter so gering
wie möglich gehalten wird,

– über das Bundesministerium für Bildung und Forschung
eine Kampagne für Weiterbildung in Deutschland in
Gang zu setzen,

– die nachholende Weiterbildung junger Erwachsener mit
betrieblicher Ausbildung zu vernetzen,

– die Zusammenarbeit der regionalen Agenturen für Ar-
beit insbesondere mit den Haupt-, Gesamt-, Real- und
Sekundarschulen zu verbessern und insbesondere für
entsprechend qualifizierte Berater bei den Agenturen
Sorge zu tragen,
zur vierten Säule des Bildungssystems auszubauen. Dem
Ausbau der beruflichen Weiterbildung durch Betriebe,

Abschlussbericht als entscheidend herausgearbeiteten
„bildungsbereichsübergreifenden Reformanstöße“ in ge-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8352

meinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und
Kommunen weitergeführt werden,

– insbesondere der Empfehlung des Abschlussberichts des
BLK-Programms dergestalt zu folgen, dass eine größere
Durchlässigkeit, bessere Zusammenarbeit und bessere
Bildungsverschränkungen zwischen den verschiedenen
Aus- und Weiterbildungsphasen erreicht wird.

Zu Nummer 3

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/4748 soll die Bundes-
regierung aufgefordert werden,

die Strukturen für Lebenslanges Lernen zu stärken und da-
bei insbesondere

– Zielmarken für die Weiterbildungsbeteiligung auf skan-
dinavischem Niveau festzulegen, um die Bedeutung des
Lebenslangen Lernens zu untermauern und einen Maß-
stab für das eigene politische Handeln festzulegen, wo-
bei dies nach Eurostat-Kriterien bedeuten würde, sich
eine Beteiligung von 70 Prozent bis 2020 zum Ziel zu
setzen;

– in einem Modellprojekt zu prüfen, wie eine umfassende,
regional verankerte, unabhängige Bildungsberatung bei
den Verbraucherzentralen angesiedelt werden kann;

– die im Innovationskreis für Berufliche Bildung diskutierte
Strukturreform der Berufsausbildung voranzubringen;

– die Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur
für Arbeit (BA) neu auszurichten, wobei vor allem die
Teilnahme an Kursen bzw. Maßnahmen finanziert wer-
den sollte, die unmittelbar oder perspektivisch (Module)
zu einem anerkannten Abschluss führen;

– Arbeitszeit- und Lernkonten insolvenz-rechtlich zu
schützen und transferierbar zu machen;

– die Weiterbildungsberatung speziell für Kleine und Mitt-
lere Unternehmen in einem Projekt zu erproben, das
ähnlich wie die Small Firm Development Accounts in
Großbritannien auf den einzelnen Betrieb und seine Per-
sonalentwicklungs- und Zeitbedarfe zugeschnitten ist;

– eine bundesweite Weiterbildungskampagne zu starten,
um den Menschen die gestiegene Bedeutung von Le-
benslangem Lernen bewusster zu machen, wobei beste-
hende Förderinstrumente wie z. B. Job Rotation besser
bekannt gemacht, aber auch die Veränderung von Lern-
orten mit einbezogen werden sollte;

– die Bildungsforschung im Bereich Lebenslanges Lernen
auszubauen, um vorhandene Datenlücken (z. B. beim
Thema informelles Lernen) zu schließen und die Ver-
gleichbarkeit von Beteiligungsdaten zu vereinfachen.

Außerdem soll die Bundesregierung aufgefordert werden,

die finanzielle Unterstützung für lebenslanges Lernen zu re-
formieren und dabei insbesondere

– das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG,
„Meister-BAföG“) zu einem Erwachsenenbildungsför-
derungsgesetz auszubauen, damit auch diejenigen geför-

ein berufsbegleitendes Aufbaustudium machen, wobei
die jetzt schon bestehenden Fördermaßnahmen in ein
solches Gesetz integriert werden sollten;

– die staatliche Unterstützung in Bildungsphasen langfris-
tig so zu reformieren, dass junge Erwachsene unabhän-
gig von ihren Eltern gefördert werden, d. h. Kindergeld
und Ausbildungsfreibeträge den volljährigen Lernerin-
nen und Lernern direkt für ihre Bildungsphasen zur Ver-
fügung stehen;

– Bildungssparen staatlich zu fördern, um die Weiterbil-
dungsbeteiligung zu erhöhen und den Wert von Bil-
dungsinvestitionen bewusster zu machen;

– zinsgünstige Bildungsdarlehen über die KfW-Förder-
bank zur Verfügung zu stellen, die jeder und jede nach
einer dafür obligatorischen Bildungsberatung in An-
spruch nehmen kann;

– die Definition der steuerlich absetzbaren Bildungsauf-
wendungen so zu verändern, dass alle zertifizierten
Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Weiterentwicklung
der Beschäftigungsfähigkeit dienen, absetzbar sind;

– zusätzliche finanzielle Anreize für Kleine und Mittlere
Unternehmen zu prüfen, damit diese die Weiterquali-
fizierung ihrer Beschäftigten nachhaltig im Unterneh-
men verankern.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Nummer 1

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie, der Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Ausschuss
für Kultur und Medien haben jeweils mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 16/785 ab-
zulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 16/785 abzulehnen.

Zu Nummer 2

Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf Drucksache
16/2702 abzulehnen.

Zu Nummer 3

Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
dert werden können, die im Erwachsenenalter einen
schulischen oder beruflichen Abschluss nachholen, oder

empfohlen, den Antrag auf Drucksache 16/4748 abzu-
lehnen.

Drucksache 16/8352 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlagen in seiner 39. Sitzung am
20. Juni 2007 beraten und empfiehlt:

Zu Nummer 1

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/785 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/2702 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP.

Zu Nummer 3

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/4748 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte, dass im Kabinett
Eckpunkte vorgelegt und damit die Koalitionsvereinbarung
erfüllt worden sei. Notwendig sei ein Finanzierungsmix.
Die Aufgabe der beruflichen Weiterbildung müsse aus der
Arbeitslosenversicherung herausgelöst werden. Allerdings
sei die Fehlsteuerung der vergangenen Jahre nunmehr korri-
giert worden und Qualitätsstandards nehmen einen höheren
Stellenwert als vorher ein. Als ergänzende Finanzierungs-
möglichkeit komme das Bildungssparen in Betracht, wobei
sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in die Pflicht
genommen werden müssten. Hierbei sei sinnvoll, sich an
einem bekannten Vorbild wie dem Vermögensbildungsge-
setz zu orientieren. Bildungssparen müsse in Deutschland
künftig genau so beliebt und bekannt werden wie das Bau-
sparen. Mit Blick auf eine verlängerte Lebensarbeitszeit sei
das Bildungssparen auch als Alterssicherung anzusehen.
Zwischen Mitarbeiterbeteiligung und Bildungssparen be-
stehe ein enger Zusammenhang. Belegschaften, die einen
Betrieb übernehmen und weiter fortsetzen wollten, müssten
entsprechend qualifiziert werden. Positiv zu bewerten sei
auch die Weiterbildungsprämie nach dem Vorbild von Nord-
rhein-Westfalen. Zur Finanzierung einer Weiterbildung
seien auch Bildungskredite ein geeignetes Mittel. Die beruf-
liche Bildung sollte ebenso wie die akademische Bildung
durch zinsgünstige Darlehen gefördert werden.

Darüber hinaus seien begleitende Maßnahmen notwendig.
Hierzu gehörten Zeitkonten, die betrieblich und tariflich zu
vereinbaren seien. Hierbei könnten zum Beispiel Überstun-
den langfristig angesammelt und zum Beispiel für Bildungs-
qualifizierungszeiten abgerufen werden. Für den Fall einer
Insolvenz müsse festgelegt werden, wie die Zeitkonten bei
einem Wechsel zwischen den Unternehmen zu kapitalisie-
ren seien oder wie die Ansprüche der Arbeitnehmer abzusi-
chern seien. Eine Erhöhung der Weiterbildungsquote müsse

den sollte. Neben einer zügigen Umsetzung der Eckpunkte
sei es sinnvoll, ein Bündnis für Weiterbildung anzustreben.
Die vorliegenden Anträge zu der Thematik seien im Grund-
satz positiv zu bewerten, im Ergebnis seien sie jedoch abzu-
lehnen, weil die vorliegenden Eckpunkte der Koalition we-
sentlich konkreter seien.

Die Fraktion der SPD wies daraufhin, dass auf der Ebene
der Europäischen Union keine Unterscheidung zwischen
beruflicher und allgemeiner Weiterbildung gemacht werde.
Ein Weiterbildungsbündnis müsse nach Auffassung der
Fraktion der SPD durch einen Weiterbildungspakt, der zwi-
schen Bund, Ländern und Kommunen verabredet werden
sollte, ergänzt werden. Die verschiedenen Kompetenzen
sollten in einer im Konsens getragenen Zukunftsaufgabe ge-
bündelt werden. Die Untersuchungen zeigten, dass Deutsch-
land bei der Weiterbildungsintensität eher am Ende stehe.
Auch bei der Bildungsfinanzierung gebe es Defizite. Die
Wirtschaft sollte eine gesteigerte finanzielle Verantwortung
bei der betrieblichen Arbeitnehmerqualifizierung überneh-
men.

Bei der Rangfolge stehe aus Sicht der Fraktion der SPD die
Bildungsprämie vor dem -sparen und diese wiederum vor
dem Darlehen. Die Bildungsprämie gebe generell einen
stärkeren Anreiz zur Weiterbildung als das „Sparkonto“.
Die weitere finanzielle Absicherung von Weiterbildung
könnte im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsge-
setzes und darüber hinaus in einem Erwachsenenbildungs-
förderungsgesetz geregelt werden.

Die Fraktion der SPD stehe einer Kampagne unter dem
Motto „Sparen für die Bildung“ skeptisch gegenüber.
Schließlich dürfe es nicht zu einem sog. Weiterbildungspre-
kariat kommen. Die Potentiale im Weiterbildungsbereich
müssten von den Beschäftigten „hochgehalten“ werden. Die
Anträge der Oppositionsfraktionen enthielten viele gute An-
regungen, jedoch sei das Konzept der Koalition Erfolg ver-
sprechender.

Die Fraktion der FDP stellte fest, dass in Deutschland als
Ausgangsbasis ein Bewusstsein für Weiterbildung notwen-
dig sei. International stehe Deutschland bei der Weiterbil-
dungsbeteiligung auf den hinteren Plätzen. Mit Blick auf die
demographische Komponente sei die Weiterbildungsbetei-
ligung bei der Altersgruppe ab 55 Jahren von 9 Prozent
besonders kritikwürdig. In Großbritannien betrage diese
Quote 25 Prozent und in den USA 40 Prozent. Hier bestehe
dringender Handlungsbedarf. Die Fraktion der FDP befür-
worte eine Kampagne für Weiterbildung. In Bezug auf die
von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen sei
kritisch anzumerken, dass das zusammen mit der EU-Kom-
mission durchgeführte Projekt „Lebenslanges Lernen“ mit
100 Mio. Euro pro Jahr in Deutschland nur mäßig ausgestat-
tet sei. Die Weiterbildungsprämie im Rahmen des Weiterbil-
dungssparens sei aus der Sicht der Fraktion der FDP keine
zielorientierte Maßnahme, mit der eine zusätzliche Quali-
fizierung für die Zielgruppen erreicht werden könne. Dies
gelte insbesondere für denjenigen Personenkreis, der eine
„zweite Chance“ erhalten solle. Der für das Bildungssparen
zur Verfügung gestellte Betrag von 45 Mio. Euro für drei
Jahre stelle ebenfalls keinen „großen Wurf“ der Regierungs-
koalition dar.
als Ziel angestrebt werden, wobei spätestens bis zum Jahr
2020 eine Weiterbildungsquote von 70 Prozent erreicht wer-

Die Fraktion der FDP begrüße den von den Volkshochschu-
len und dem Verband der Beruflichen Bildungsträger erst-

dungssparen könnten die Probleme schon allein in quantita-
tiver Hinsicht nicht gelöst werden. Mit dem Weiterbildungs-
sparen könne man bildungsferne Schichten nicht erreichen,
da diese zunächst ein Konsumbedürfnis und allenfalls noch
ein Bedürfnis im Hinblick auf die Altersvorsorge hätten.
Außerdem sei nicht verständlich, weshalb sich die Arbeit-
geber hierbei nicht paritätisch beteiligen sollten. Die finan-
zielle Unterstützung der Weiterbildung müsse in Deutsch-
land in erheblichem Maße verbessert werden.

Der Antrag der Fraktion der FDP werde von der Fraktion
DIE LINKE. abgelehnt, da er zwar einige richtige Ansätze
in der Analyse enthalte, jedoch zu unzutreffenden Ergebnis-
sen komme. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN enthalte viele positive Ansätze, dennoch könne

Eckpunktepapier eine obligatorische Weiterbildungsbe-
ratung im Rahmen der vorhandenen Strukturen vorsehe. Es
fehle an einer qualitativen Verbesserung der Weiterbil-
dungsberatung. Darüber hinaus fehle in dem Eckpunkte-
papier das Thema „Bundesagentur für Arbeit“. Der Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeige, dass es
sich hierbei um ein wichtiges Thema handele. Es müsse
überlegt werden, wie dort zielgruppenspezifische Angebote
gemacht werden könnten und wie eine Evaluierung der Be-
ratungsgutscheine durchgeführt werden könne. Auch die
Weiterbildung in kleinen und mittleren Betrieben werde in
dem Eckpunktepapier der Bundesregierung nicht aufgegrif-
fen. Schließlich werde die Frage, wie Lernzeitkonten insol-
venzrechtlich abgesichert werden könnten, von der Bundes-
regierung nicht behandelt.

Berlin, den 4. März 2008

Uwe Schummer
Berichterstatter

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Volker Scheider (Saarbrücken)
Berichterstatter

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/8352

malig durchgeführten Weiterbildungstag, bei dem die Ak-
tion mit der sog. Unterschriftenliste besonders erfolgreich
gewesen sei. In Deutschland sei ein besseres Beratungssys-
tem notwendig. Im Rahmen der beabsichtigten Maßnahmen
im Bereich der Weiterbildung fehle bislang das „eLearning“
sowie der Fernunterricht. Der Bereich Weiterbildung müsse
künftig aus dem Aufgabenbereich der Bundesagentur für
Arbeit ausgegliedert werden. Die dortigen Angebote seien
nicht zielgerichtet.

Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Auffassung, dass es
– gemessen an den Ansprüchen des Koalitionsvertrages –
bislang wenige konkrete Aktivitäten der Bundesregierung
gegeben habe. Dort sei angekündigt worden, die Weiter-
bildung solle mittelfristig zur vierten Säule des Bildungs-
systems werden und es solle bundeseinheitliche Rahmen-
bedingungen für die Weiterbildung geben. Im Rahmen der
Förderalismusreform seien bundeseinheitliche Rahmenbe-
dingungen nicht aufgegriffen worden. Bei der Weiterbil-
dung liege Deutschland international unter dem Durch-
schnitt. Dies gelte insbesondere in den kleinen und mittleren
Betrieben, bei der Weiterbildung im Alter und bei der Frage
der Erreichbarkeit bildungsferner Schichten. Mit dem Bil-

man ihm im Ergebnis nicht zustimmen, da er nicht die For-
derungen nach einem Rahmengesetz und nach einem Infra-
strukturprogramm enthalte. Man werde sich zu diesem An-
trag deshalb der Stimme enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass
die Bundesregierung bei ihren Eckpunkten die Ergebnisse
der Arbeit der Expertenkommission „Lebenslanges Lernen“
nur sehr partiell berücksichtigt habe. So stelle das Bildungs-
sparen nur einen Baustein für eine wirksame Strategie dar,
um lebenslanges Lernen in Deutschland insgesamt zu ver-
bessern. Primär sei es jedoch wichtig, ein Bewusstsein für
Weiterbildung und lebenslanges Lernen zuschaffen. Die Be-
reitschaft, in die eigene Zukunft Geld zu investieren, sei un-
terschiedlich ausgeprägt. In Deutschland gebe es ein eklatan-
tes Problem bei denjenigen Menschen, die gering qualifiziert
seien und die keine Schulabschlüsse oder unzureichende Be-
rufsabschlüsse hätten. An erster Stelle müsse bei den Maß-
nahmen ein Erwachsenen-Bildungsförderungsgesetz stehen.
Das von der Bundesregierung vorgesehene Instrumentarium
sei haushaltsmäßig nur unzureichend ausgestattet.

Kritikwürdig sei auch, dass die Bundesregierung in ihrem

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